“Ein Streit um vier Quadratmeter einer Altstadtstraße ist Anlass für einen heftigen Streit zwischen Albrecht Graf von und zu Egloffstein und der Stadt Pappenheim.
Die Stadt wirft dem Grafen vor, er habe öffentliche Mittel für die Sanierung seines Privatschlosses nicht korrekt ausgegeben – sie stoppte deshalb weitere Zahlungen.
Weigert sich die Grafenfamilie weiterhin, die vier Quadratmeter aus ihrem Besitz freizugeben, droht ihr die Enteignung.”
Tag: 17. Juli 2017
Verfassungsbeschwerde auf Bereitstellung von Akten im Gewahrsam Privater mangels Rechtswegerschöpfung erfolglos
Aus dem Text der Entscheidung:
“Der Zugangsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz erstreckt sich danach allein auf amtliche Informationen, die Grundlage der staatlichen Aufgabenwahrnehmung sind oder waren, nicht aber auf solche, die zur Aufgabenwahrnehmung hätten herangezogen werden können oder müssen. […]
Damit sind die Besonderheiten der vorliegenden Konstellation indes noch nicht erfasst. Bei den von der Beschwerdeführerin begehrten Informationen soll es sich um Dokumente handeln, die im Rahmen staatlicher Aufgabenwahrnehmung angelegt worden sind und als Akten des Bundeskanzleramts geführt wurden. Durch die Übergabe an private Einrichtungen haben diese Dokumente dann den Charakter amtlicher Unterlagen nicht verloren. Es ist auch nicht ersichtlich, dass der Bund etwaiges Eigentum an den Dokumenten eingebüßt haben und die öffentlich-rechtliche Überformung der Akten zum amtlichen Gebrauch entfallen sein könnten. Damit wären sie dem Staat weiterhin rechtlich zugeordnet und unterlägen – auch wenn der unmittelbare Zugriff auf sie erschwert ist – grundsätzlich seiner öffentlich-rechtlichen oder zivilrechtlichen Verfügung und Verantwortung.
Es geht insoweit um die spezifische Frage, ob das Informationszugangsrecht des § 1 Abs. 1 IFG eine auch den Schutz des Art. 5 Abs. 1 Satz 1, Halbsatz 2 GG eröffnende Wiederbeschaffungspflicht von Akten begründen kann, die bei der Behörde angefallen waren und dann in den Gewahrsam privater Dritter gelangt sind. Ob oder inwieweit das Informationsfreiheitsgesetz in solchen Fällen Informationszugang gewährt, ist fachgerichtlich noch nicht geklärt. Dass in solchen Fällen bei einer den Gesetzeszweck berücksichtigenden Auslegung ein Informationszugangsanspruch gegebenenfalls auch über eine Wiederbeschaffungspflicht begründet sein kann, ist nicht von vornherein ausgeschlossen. […]
Wenn § 1 Abs. 1 IFG den von der Beschwerdeführerin geltend gemachten Anspruch auf Zugangsverschaffung zu den begehrten Informationen deckt, steht dieser Informationszugang unter dem Schutz von Art. 5 Abs. 1 Satz 1, Halbsatz 2 GG. Sofern sich nach fachgerichtlicher Auslegung ergibt, dass vom Grundsatz her ein Aktenzugang nach § 1 Abs. 1 IFG eröffnet ist, bedarf es für die weiteren Voraussetzungen und Maßgaben des entsprechenden Anspruchs einer Auslegung der maßgeblichen Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes im Lichte der grundrechtlich gewährleisteten Informationsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1, Halbsatz 2 GG. Dabei ist der Bedeutung der allgemeinen Zugänglichkeit der Quellen das ihr für die Freiheitswahrnehmung des Einzelnen wie für die Kommunikation im demokratischen Verfassungsstaat zukommende Gewicht beizumessen und mit entgegenstehenden Belangen in einen vertretbaren Ausgleich zu bringen.”
Wieder zurück an den Anfang.
Wie heißt es so schön im Beschluss:
“Ungeachtet der Frage, ob der Beschwerdeführerin hinsichtlich der für den Antrag auf Informationszugang nach § 1 Abs. 1 IFG zuständigen Stelle ein Hinweis hätte erteilt werden müssen” …
Von Onderwijsgek at nl.wikipedia, CC BY-SA 3.0 nl, Link
Sci Hub vermittelt den Zugang zu fast der gesamten aktuellen Zeitschriftenliteratur
https://greenelab.github.io/scihub-manuscript/
“Finally, we estimate that over a six month period in 2015–2016, Sci-Hub provided access for 99.3% of valid incoming requests.”
Siehe auch
https://archivalia.hypotheses.org/54314
20.7.2017 Anne-Katharina Weilenmann schreibt mir dazu: Es ist “in “Infotoday” ein Artikel zu Elsevier und den Vorgehensweisen betreffend Sci Hub erschienen:
Pike, George H.: Elsevier and Other Scholarly Publishers Target Content Pirates.
http://newsbreaks.infotoday.com/NewsBreaks/Elsevier-and-Other-Scholarly-Publishers-Target-Content-Pirates-119390.asp
Zudem meiner Meinung nach auch äusserst lesenswert:
GARDNER, Carolyn Caffrey; GARDNER, Gabriel J.. Fast and Furious (at Publishers): The Motivations behind Crowdsourced Research Sharing. College & Research Libraries, [S.l.], v. 78, n. 2, apr. 2017. ISSN 2150-6701. doi:https://doi.org/10.5860/crl.78.2.16578
Hier werden neben Sci Hub auch andere Plattformen wie z.B. #icanhazPDF besprochen.”
Bibliotheken in der Krise
Nikolaus Bernau beklagt in der BZ die unzureichende Digitalisierung der öffentlichen Bibliotheken in Deutschland.
In der FR kommen in einem Artikel über das gelobte Land Dänermark auch kritische Stimmen zu Wort:
„Wann werden sie Häkelkurse anbieten?“ höhnt Ole Münster, der aus Wut über die nach seiner Meinung ziellose Beliebigkeit dieser neuen Angebote eine 90 Seiten lange Streitschrift im Netz ausgelegt hat. [PDF] „Bibliotheken in der Krise“ heißt sie und schildert diesen mit 3,5 Milliarden Kronen (fast 500 Millionen Euro) hoch subventionierten Teil der Kultur im kleinen Dänemark als „Kaiser ohne Kleider“: „Es gibt absolut keine Strategie mit einer zusammenhängenden Vision.“ Ein traditionelles Schwergewicht versuche einfach, sich mit allerlei Tricks und Gaukeleien vor dem Untergang zu retten. „In unseren Bibliotheken verbrennen sie jetzt Bücher“, donnerte Jes Stein Pedersen, Kulturchef von „Politiken“, als in Kopenhagen ein Drittel des Bestandes verschwand. Aus Verzweiflung über die Entwertung des Buches hat der Verband dänischer Belletristikautoren einen Preis für die „Buchsammlung des Jahres“ ausgesetzt: „Für eine hochklassig bestückte und zugängliche Bibliothek, die nicht alles daran setzt, so viele Bücher wie möglich loszuwerden.“
Verfassungsschutz will NSU-Bericht für 120 Jahre wegschließen
Historische Bibliographie des Augustiner-Ordens
Aus der Zeitschrift Augustiniana (seit 1976):
http://www.findingaugustinians.org/de.aspx
Via
https://bibliostoria.wordpress.com/2017/07/17/bibliographie-historique-de-lordre-de-saint-augustin/
#histmonast