Erreichbar über:
https://web-beta.archive.org/web/20051202054509/http://www.staff.uni-mainz.de:80/horst/hildegard/
Schreiber, Illustratoren, Provenienzen und Entstehungsorte. Ohne Normdaten.
http://manus.iccu.sbn.it/indici.php
Via
https://bibliostoria.wordpress.com/2017/06/05/manus-online-nuovo-sito-web/
Aus Anlass der Debatte zum Praxishandbuch Open Access habe ich die für mich wichtigsten Punkte nochmals aufgelistet:
Warum gibt es Vorbehalte gegen grünen OA?
Siehe schon https://archivalia.hypotheses.org/7550 (2013)
1. Er hat ein Formatproblem
Geisteswissenschafter wie ich zitieren nun einmal gern nach der VoR; meistens ist das grün nicht möglich, da die Verlage blockieren.
2. Er hat ein Embargoproblem
Es wurde wiederholt dargestellt, dass für ein Praxishandbuch 1 Jahr Embargo zu lang ist.
3. Er hat ein Rechtsproblem.
Grüner OA ist OA von Verlegers Gnaden.
Statt massiv zur Nutzung von § 38 I aufzurufen, beteiligen sich OA-Akteure wie der neue FID Romanistik am FUD der Verlage:
https://archivalia.hypotheses.org/65285
4. Er hat ein Lizenzproblem
Üblicherweise geht nur gratis OA grün, nicht libre OA. Auch hier der Grund: Verlegerblockade.
https://archivalia.hypotheses.org/62601
5. Er hat ein Bequemlichkeits- und Bekanntheitsproblem
IRs zerstückeln die Forschungsleistung der Wissenschaftler (bei Wechsel der Institution); überzeugende disziplinäre Repositorien sind nicht flächendeckend vorhanden; viele Wissenschaftler wählen Academia.edu usw. statt OA-Repositorien (weil bekannte Alternativen zu IRs Pferdefüße haben und weniger bekannte, aber empfehlenswerte eben kaum bekannt sind) und weil das Hochladen dort als bequemer empfunden wird.
[27.10.2023 Auswahl früherer Beiträge zu den Nachteilen von grünem OA:
https://archivalia.hypotheses.org/7482 (2013)
Bei der Erschließung von Beständen des Franziskanergymnasiums:
Der ehemals in Darmstadt lehrende Soziologe Rudi Schmiede widerlegt auf Academia.edu und im Password Pushdienst die Argumente des Reuß-Sympathisanten Stephan Lessenich gegen den Urheberrecht-Referentenentwurf.
Zitat: “Sicherlich 90-95% der wissenschaftlichen Autoren haben keinerlei Einnahmen aus ihren Publikationen. Ich selbst habe – trotz für Fachtexte vergleichsweise hoher Auflagen von 500 – 2.000 Exemplaren – nie einen Cent an Honoraren erhalten. Die vorherrschende Praxis ist umgekehrt die der Zahlung substantieller Druckkostenzuschüsse als Vertragsbedingung. Ein leitender Mitarbeiter in einem der großen Wissenschaftsverlage erklärte mir vor Jahren vertraulich, dass die Standardkalkulation bei wissenschaftlichen Publikationen so gestaltet sei, dass durch die Druckkostenzuschüsse die Produktionskosten finanziert würden und dann die Einnahmen aus der verkauften Auflage den Verlagsgewinn darstellten. Alle Erfahrungen, die ich selbst und aus dem Kollegenkreis im Laufe der Jahrzehnte gelernt habe, bestätigen diese Aussage. Ich kann von daher keinerlei Interesse der Masse der Wissenschaftler an der mit Zugangssperren bewaffneten Verhinderung des freien Zugangs zu wissenschaftlichen Quellen erkennen.”
Annelen Ottermann meldete erfreut: “normalerweise würde man sagen: so etwas gibt es nicht. Aber tatsächlich ist es so, dass eine seit den 60er-Jahren vermisste Kartausenhandschrift (Thomas von Aquin, 1459) den Weg zu uns zurückgefunden hat:
In Zeiten offenbarer Regellosigkeit bei der Vergabe von Restaurierungen gelangte der Band an eine Buchbinderwerkstatt im Taunus, die ihrerseits von einem anderen Betrieb der Region übernommen wurde. Die Namen beider Buchbinder finden sich in zahlreichen unserer Handschriften. Nach Werkstattaufgabe des letztgenannten Betriebs haben zwei Kisten mit Druckwerken und unserer Handschrift dort herrenlos herumgestanden. Erst jetzt, nachdem der hochbetagte Buchbinder sein Haus räumen muss, hat er sich bei uns gemeldet und um Abholung der Objekte gebeten.
Hs I 8 mit der Summa theologiae, Pars III, und der Summa contra gentiles befindet sich seit heute wieder im Besitz der Mainzer Stadtbibliothek und wird über kurz oder lang nach-katalogisiert.
Band I unserer gedruckten Handschriftenkataloge vermerkt noch “vermißt nach 1962”.
http://bilder.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0088_a030_jpg.htm
Vorsorglich habe ich übrigens nachgefragt, ob auch Bestände anderer Bibliotheken in besagter Werkstatt noch lagern. Dies ist nach Aussage des ehemaligen Werkstattleiters aber nicht der Fall.”
7.6.2017 Frau Ottermann hat mir freundlicherweise drei Bilder zur Verfügung gestellt:
https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Mainz_Stadtbibliothek_manuscripts
Geschrieben “per Wernerum Onshusen”. Wenn es sich um den bekannten Werner Wick von Onshusen, gestorben 1510 als Stuttgarter Stiftsprediger (GND 1, GND 2) handelt, verwundert das Fehlen des (Leipziger) Magistertitels. Über Wick hat am umfangreichsten Oliver Auge gearbeitet (Blätter für württembergische Kirchengeschichte 102 (2002), hier S. 22-28; Derselbe: Stiftsbiographien, 2002, S. 582-588). Hier erwähnt: https://archivalia.hypotheses.org/1775.
30.9.2018 Eine Schrift von Wick in Würzburg, UB, M. ch. o. 16 (Regelbuch der Dominikaner Ludwig und Heinrich Fuchs) ist online (Namensnennung am Schluss); vgl. Claudia Engler: Regelbuch und Observanz (2017), S. 44 mit Lesefehlern (Auszug GBS). Hermann Tüchle sagt (in: Aus Archiv und Bibliothek, 1969, S. 200), bei der 1503 datierten Abschrift durch Heinrich Fuchs handle sich um ein Kapitel aus einem “Trilogium” genannten Werk und verweist auf den in Tübingen 1500 gedruckten “Tractatus trium quaestionum” des Werner Wick (GW mit Nachweis von Digitalisaten). Eine Identifizierung des Textstücks in diesem Druck steht noch aus.
5.11.2019: https://archivalia.hypotheses.org/104214