Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

Die Antoniter in den Libri Quietantiarum 1396-1511

“Bei den Libri Quietantiarum handelt es sich um 31 Bände, die Quittungskopien von Annaten- und auch einiger Servitienzahlungen (unter Angabe der erbetenen und u. U. auch einer bisherigen Pfründe, deren Jahreseinkünfte, Zahlungsweise und -ort) an die Apostolische Kammer aus den Jahren 1396 bis 1511 enthalten (Archivio di Stato di Roma, Fondo Camerale, Parte Prima, X. Libri Quietantiarum, Sér. no. 1112-1142 [1396-1511]). Aus diesen 31 Bänden hat Adalbert Mischlewski in den Jahren 1974 bis 1980 sämtliche Antoniterbetreffe, rund 200 Eintragungen, exzerpiert.” Diese können auch elektronisch eingesehen werden unter:

http://www.antoniterforum.de/urkundenmaterialien/libri-quietantiarum

#histmonast

Digitales Archivgut – Traum und Alptraum

Thekla Kluttig schreibt lieber für das Blog der AG Digitale Geschichtswissenschaft im VHD:

https://digigw.hypotheses.org/1604

“Im Ergebnis einer Umfrage zur Situation der Archive in Sachsen Anfang 2017 muss konstatiert werden, dass die sächsischen Archive (und sicher nicht nur diese) bis auf wenige Ausnahmen bisher nicht in der Lage sind, archivwürdige elektronische Unterlagen auch tatsächlich zu archivieren.”

Antwort aus Weimar

Auf meine Anfrage vom 4. Mai erhielt ich erst auf Erinnerung hin folgende Antwort:

Sehr geehrter Herr Graf,
mit Bezug auf Ihre Frage möchten wir Ihnen folgendes mitteilen: Die Einschränkungen bei der Nachnutzbarkeit unserer Digitalisate sind ein Ergebnis der Vorgaben von Wikisource, bei denen es u.a. heißt: „Jeder muss die Datei auch für kommerzielle Zwecke nutzen dürfen.“ Die von uns erstellten Digitalisate wurden bzw. werden mit der Lizenzangabe „Alle Rechte vorbehalten“ veröffentlicht, so dass eine anschließende Unterwerfung unter die Lizenzvorgaben von Wikisource per se ausgeschlossen ist. Die denselben Sachverhalt widerspiegelnde Fragestellung wird unter Ziff. 1.9 der FAQ im Übrigen von Wikipedia selbst explizit verneint. Die Herzogin Anna Amalia Bibliothek als Bestandteil der Kulturinstitution Klassik Stiftung Weimar ist zudem von ihren Geldgebern angehalten, Einnahmen zu akquirieren. Dazu gehört u.a., bei kommerzieller Nutzung von Digitalisaten entsprechende Gebühren und /oder Entgelte in angemessenem Umfang zu erheben. Da Wikisource jedoch genau diese Möglichkeit ausschließt ( siehe oben: „Jeder muss die Datei auch für kommerzielle Zwecke nutzen dürfen.“), deshalb ist es uns nicht möglich, einen Scan des Aufsatzes „Proselytenmacherei“ in „Der Protestant“ 4 (1830) Januar für Wikisource kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Information

Armselig! Und rechtswidrig, da ein Schutzrecht an den Digitalisaten nicht besteht.