Auf meine Anfrage vom 4. Mai erhielt ich erst auf Erinnerung hin folgende Antwort:
Sehr geehrter Herr Graf,
mit Bezug auf Ihre Frage möchten wir Ihnen folgendes mitteilen: Die Einschränkungen bei der Nachnutzbarkeit unserer Digitalisate sind ein Ergebnis der Vorgaben von Wikisource, bei denen es u.a. heißt: „Jeder muss die Datei auch für kommerzielle Zwecke nutzen dürfen.“ Die von uns erstellten Digitalisate wurden bzw. werden mit der Lizenzangabe „Alle Rechte vorbehalten“ veröffentlicht, so dass eine anschließende Unterwerfung unter die Lizenzvorgaben von Wikisource per se ausgeschlossen ist. Die denselben Sachverhalt widerspiegelnde Fragestellung wird unter Ziff. 1.9 der FAQ im Übrigen von Wikipedia selbst explizit verneint. Die Herzogin Anna Amalia Bibliothek als Bestandteil der Kulturinstitution Klassik Stiftung Weimar ist zudem von ihren Geldgebern angehalten, Einnahmen zu akquirieren. Dazu gehört u.a., bei kommerzieller Nutzung von Digitalisaten entsprechende Gebühren und /oder Entgelte in angemessenem Umfang zu erheben. Da Wikisource jedoch genau diese Möglichkeit ausschließt ( siehe oben: „Jeder muss die Datei auch für kommerzielle Zwecke nutzen dürfen.“), deshalb ist es uns nicht möglich, einen Scan des Aufsatzes „Proselytenmacherei“ in „Der Protestant“ 4 (1830) Januar für Wikisource kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
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Armselig! Und rechtswidrig, da ein Schutzrecht an den Digitalisaten nicht besteht.