Kleine Datenbank mit Bildern und Inschriften:
http://www.altmarkgeschichte.de/platten_db/
#epigraphik
Kleine Datenbank mit Bildern und Inschriften:
http://www.altmarkgeschichte.de/platten_db/
#epigraphik
https://www.shz.de/lokales/uetersener-nachrichten/illegal-in-alle-winde-zerstreut-id13897816.html
Uetersens betagte Museumsleiterin Dr. Ute Harms recherchierte zum Verbleib der Tartsch-und-Meyer-Sammlung und publizierte ihre Ergebnisse im Jahrbuch für den Kreis Pinneberg 2016. Auf eine Bitte um eine Kopie im Dezember 2016 reagierte sie nicht.
Um bürgerschaftliches Engagement zu forcieren, soll eine Gesetzesnovelle die Hürden für Genossenschaftsgründungen senken. Ein “Hintergrund” des DLF erwähnte auch die Landauer Genossenschaft, die sich um das traditionsreiche Kulturdenkmal “Haus zum Maulbeerbaum” kümmert.
Die Genossenschaft darf in Sachen Digitalistan ruhig noch dazulernen. Unverzahnt stehen die Inhalte der Genossenschafts- und der nicht gut gepflegten Vereinshomepage nebeneinander; ein Facebook-Auftritt fehlt ganz.
http://www.maulbeerbaum-landau.de/ (ausführliche Hausgeschichte)
Einige Aufsätze in den Beiträgen zur Rechtsgeschichte Österreichs 2015/2:
http://hw.oeaw.ac.at/7867-5inhalt?frames=yes (Open Access)
Siehe auch: https://archivalia.hypotheses.org/62955
Suppliken “sind in den letzten beiden Jahrzehnten von der Forschung vermehrt für Fragestellungen der Alltags- und Sozialgeschichte, aber auch der Verwaltungs-, Verfassungs- und Gesetzgebungs-Geschichte herangezogen worden. Sie stellten einen wesentlichen Kommunikationskanal zwischen Obrigkeiten und Untertanen dar. Sie sind Indikatoren für die Handhabung, Durchsetzung und Akzeptanz von Normen, dienten der Zentralverwaltung gegenüber Unterbehörden als Kontrollinstrumentarium und konnten in großer Zahl ihrerseits auf den Normsetzungsprozess einwirken, wobei sie hier funktionell in die Nähe ständischer Gravamina rücken (Bürgerunruhen). Darüber hinaus kam S. in Konflikt- und Krisensituationen vielfach eine Ventilfunktion zu” (Martin Schennach: Supplik. In: Enzyklopädie der Neuzeit Bd. 13. Stuttgart/Weimar 2011, Sp. 146–148, zitiert nach der Online-Ausgabe bei Brill. Literatur:
[1] R. Blickle, Supplikationen und Demonstrationen. Mittel und Wege der Partizipation im bayerischen Territorialstaat, in: W. Rösener (Hrsg.), Kommunikation in der ländlichen Gesellschaft vom MA bis zur Moderne, 2000, 263–317
[2] W. Dolezalek, Art. Suppliken, in: HRG 5, 1998, 94–97
[3] K. Härter, Policey und Strafjustiz in Kurmainz. Gesetzgebung, Normdurchsetzung und Sozialkontrolle im frühnzl. Territorialstaat, 2005
[4] A. Holenstein, »Gute Policey« und lokale Gesellschaft im Staat des Ancien Régime. Das Fallbeispiel der Markgrafschaft Baden(-Durlach), 2 Bde., 2003
[5] B. Kümin / A. Würgler, Petitions, Gravamina and the Early Modern State. Local Influence on Central Legislation in England and Germany (Hesse), in: Parliaments, Estates and Representation 17, 1997, 39–60 [Autorversion]
[6] H. Millet (Hrsg.), Suppliques et requêtes. Le gouvernement par la grâce en Occident (XIIe-XVe siècle), 2003
[7] C. Nubola / A. Würgler (Hrsg.), Operare la resistenza. Suppliche, gravamina e rivolte in Europa (secoli XV–XIX), 2006
[8] M. Schennach, Supplikationen, in: J. Pauser et al. (Hrsg.), Quellenkunde der Habsburgermonarchie (16.–18. Jh.), 2004, 572–584 [nicht online]
[9] M. Schennach, Gesetz und Herrschaft. Zur Entstehung des Gesetzgebungsstaates am Beispiel Tirols (Diss. Innsbruck), 2009
[10] O. Ulbricht, Supplikationen als Ego-Dokumente. Bittschriften von Leibeigenen aus der ersten Hälfte des 17. Jh.s als Beispiel, in: W. Schulze (Hrsg.), Ego-Dokumente. Annäherung an den Menschen in der Geschichte, 1996, 149–174
[11] L. H. van Voss (Hrsg.), Petitions in Social History, 2001.
Ergänzend die Bibliographie des Artikels “Petitionsrecht” in der Enzyklopädie der Neuzeit von Diethelm Klippel:
Quellen
[1] Art. Petition, Adresse, Beschwerde, Vorstellung; Petitionsrecht, in: Rotteck-Welcker 12, 1841, 444–466 [Google Books]
[2] R. von Mohl, Beiträge zur Lehre vom Petitionsrecht in constitutionellen Staaten, in: Zsch. für die gesamte Staatswissenschaft 4, 1847, 137–199. [JSTOR (frei)]
Sekundärliteratur
[3] R. C. Bailey, Popular Influence upon Public Policy. Petitioning in Eighteenth-Century Virginia, 1979
[4] J. E. Bradley, Popular Politics and the American Revolution in England. Petitions, the Crown, and Public Opinion, 1956 [recte: 1986]
[5] L. Heerma van Voss (Hrsg.), Petitions in Social History, 2001
[6] M. Köhler, Die nationale Petitionsbewegung zu Beginn der Revolution 1848 in Hessen, 1985
[7] J. H. Kumpf, Petitionsrecht und öffentliche Meinung im Entstehungsprozeß der Paulskirchenverfassung 1848/49, 1983
[8] D. Mohme, Das Petitionsrecht im Vormärz, 1992
[9] C. Nubola / A. Würgle (Hrsg.), Bittschriften und Gravamina. Politik, Verwaltung und Justiz in Europa (14.–18. Jh.), 2005
[10] G. Sautel, Droit de pétition, doctrine sociale et perspective révolutionnaire, mai 1791, in: J.-L. Harouel (Hrsg.), Histoire du droit social. Mélanges en hommage à Jean Imbert, 1989, 483–492
[11] E. Toprakyaran, Das osmanische Petitionswesen (mezalim) seit dem 18. Jh. am Beispiel von Stadt und Provinz Trabzon, 2007.)
Aus dem Posteingang:
“Liebe Kolleginnen und Kollegen, darf ich mich mit einer Bitte an Sie wenden: Als Mitglied der Kommission für Österreichische Rechtsgeschichte der Österreichischen Akademie der Wissenschaften bin ich auch einer der Mitherausgeber der “Beiträge zur Rechtsgeschichte Österreichs”, die seit 2011 zweimal jährlich erscheint. In der Regel ist ein Band einem vorgegebenen Thema gewidmet, während der zweite Band vermischte Beiträge enthält. Alle Aufsätze unterliegen einer peer review durch einen internationalen wissenschaftlichen Beirat. Vergleichen Sie Genaueres unter: https://de.wikipedia.org/wiki/Beitr%C3%A4ge_zur_Rechtsgeschichte_%C3%96sterreichs.
Unser Organ hat bis dato jedoch in unseren Augen noch immer zu wenig Resonanz erfahren und ist von vielen wichtigen Bibliotheken des deutschsprachigen Raumes nicht abonniert. Daher möchte ich Sie höflich ersuchen, zu prüfen, ob es nicht sinnvoll und möglich wäre, diese Zeitschrift, deren Beiträge sich räumlich auf den Raum der ehemaligen Habsburgermonarchie beziehen, zur Aufnahme für “Ihre” Bibliothek vorzuschlagen. Da ich gemeinsam mit Kollegen Gerhard Fritz eine im September in Brünn stattfindende Tagung zum Thema “Sexualdelikte” vorbereite, deren Erträge im nächsten Jahr in den BRGÖ erscheinen werden, habe ich auch ein höchstpersönliches Interesse an einer Erweiterung des Rezipientenkreises bzw. der Präsenz in vielen Bibliotheken.
Mit herzlichem Dank und beste Grüßen aus Salzburg
ao. Univ.-Prof. DDr. Gerhard Ammerer”
Wer heute immer noch nicht begriffen hat, dass die Antwort auf solche Probleme Open Access lautet, für den hält sich mein Mitgefühl in Grenzen. Immerhin stehen die Beiträge nach einem Jahr kostenfrei zur Verfügung. In NRW gibt es laut ZDB nur einen einzigen Standort, eine Institutsbibliothek in Münster.
“Abgeleitet von der Devise des preußischen Schwarzen Adlerordens ist Suum cuique das Motto der Feldjägertruppe der deutschen Bundeswehr […]. In Gerichtsverfahren gegen einen Mann, der auch Mitglied der rechtsextremen Nationaldemokratischen Partei ist, urteilten im Dezember 2015 das Amtsgericht Oranienburg, im November 2016 das Landgericht in Neuruppin und im April 2017 das Oberlandesgericht Brandenburg, dass eine Tätowierung, die einen Auschwitz-Wachturm und das Buchenwald-Logo „Jedem das Seine“ darstellt, als Billigung des Massenmordes an Juden im Dritten Reich strafrechtlich zu ahnden ist, wenn sie in einem Schwimmbad öffentlich gezeigt wird.” (Wikipedia)
Von Yjih – Eigenes Werk, CC-BY-SA 4.0, Link
Zwei Oxforder Institutionen bewahren zwei prachtvolle liturgische Manuskripte des 1530 gestorbenen englischen Kardinals Wolsey, die nun in sehr guter Auflösung gemeinsam im Netz besichtigt werden können:
http://www.wolseymanuscripts.ac.uk/
http://www.magd.ox.ac.uk/libraries-and-archives/treasure-of-the-month/news/wolsey-lectionary/
#fnzhss
Interview mit Barbara Stollberg-Rilinger:
Die SZ präsentiert neun ungewöhnliche Fakten zur Herrscherin:
http://www.sueddeutsche.de/politik/habsburger-herrscherin-wie-maria-theresia-wirklich-war-1.3499616
Im Winter 2012 entdeckte der Handschriftenforscher Martin Haltrich in der berühmten Admonter Stiftsbibliothek zwei Fragmente einer um 800 zu datierenden Abrogans-Handschrift, die dort, fünf Jahre später, am Freitag auf einem Workshop vorgestellt wurden. Die Germanisten Stephan Müller (Wien) und Wolfgang Haubrichs (Saarbrücken) koordinieren laut SPIEGEL die Erforschung des sensationellen Funds.
Der Artikel im SPIEGEL 20/2017, S. 104f. (Spiegel Online kostenpflichtig) ist fehlerhaft. Es waren bisher vier, nicht drei Abrogans-Textzeugen bekannt:
http://www.handschriftencensus.de/werke/728.
15.5.2017: Die Bedeutung des Funds relativierende Stellungnahmen:
https://www.welt.de/kultur/article164539142/Das-aelteste-deutsche-Buch-hat-zwei-neue-Seiten.html
http://www.fr.de/kultur/timesmager/times-mager-abrogans-a-1278748
22.6.2017
http://altgermanistik.blogspot.de/2017/05/a-new-abrogans-fragment.html
Ausführlich im PDF.
Pressemitteilung des Urheberrechtsbündnisses:
http://www.urheberrechtsbuendnis.de/pressemitteilung0417.html.de
15.5.2017 Aktuelle Bundestagsdrucksache
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/123/1812329.pdf
http://www.siwiarchiv.de/?p=14282
“Eine Suche in Wahlprogrammen nach dem Stichwort „Archiv“ verlief bei SPD, CDU, FDP und AfD ergebnislos. Im Wahlprogramm der Grünen werden die Bildungspartnerschaft „Schule und Archiv“ erwähnt sowie ein Archiv zum Thema „Rechtsextremismus in NRW“ gefordert. Im Wahlprogramm der Linken findet sich die Forderung nach dem Aufbau eines Archivs queerer Lebenswelten in NRW.” Ausführlicher äußerten sich die Piraten, die leider wohl nicht mehr in den landtag einziehen werden.