EuGH verkennt Rechtsnatur des Streamens

“EuGH erschwert illegales Streamen von Filmen”, titelt Hilger, was natürlich ganz falsch ist. Das Streamen geht so einfach wie bisher, und solange die Rechteinhaber nicht an IPs kommen, ist das Risiko wie bisher gering. Richtig wäre die Überschrift gewesen: EuGH hält Streamen illegaler Inhalte für illegal.

Wir erinnern uns an die Causa Redtube:

https://archivalia.hypotheses.org/?s=redtube&submit=Suchen

Siehe auch

http://www.internet-law.de/2017/04/eugh-streaming-von-illegalen-inhalten-ist-eine-urheberrechtsverletzung.html

Ergebnisse einer Umfrage zur Situation der Archive in Sachsen

In Vorbereitung des 22. Sächsischen Archivtags, der am 4./5. Mai 2017 in Dresden stattfindet, führte der VdA-Landesverband Sachsen im Jan./Febr. 2017 eine Umfrage unter 118 sächsischen Archiven durch, auf die 80 Archive antworteten. Das Themenspektrum umfasste Personal, Haushalt, bauliche Situation, Controlling, Überlieferungsbildung, Bestandserhaltung, Erschließung, Benutzung, Öffentlichkeitsarbeit und historisch-politische Bildungsarbeit. Die Umfrageergebnisse werden in Vorbereitung der für den 4. Mai vorgesehenen Podiumsdiskussion (u. a. mit zwei Mitgliedern des Sächsischen Landtags) auszugsweise bereits auf dem Tagungsblog zum Archivtag veröffentlicht. Mit Bezug darauf stellten die “Dresdner Neuesten Nachrichten” heute fest, dass Sachsens Archive “nicht fit fürs Digitalzeitalter” sind. Ob das in den anderen Bundesländern im Beitrittsgebiet (und nicht nur dort) in der Fläche anders aussieht?

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