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SPIEGEL PLUS: Niemand sollte für einen solchen Mist 39 Cent zahlen

Der mythologische Irrweg der #erzaehlforschung feiert fröhliche Urständ: “Ist Frau Holle in Wahrheit die Gattin des Gottes Wotan? Forscher vermuten hinter der Märchenfigur einen lange verborgenen germanischen Volkskult, den sie jetzt zu enträtseln versuchen.”

Zum Eschweger Stadtarchivar Karl Kollmann, der solchen Unsinn in die Welt setzt:

https://de.wikipedia.org/wiki/Karl_Kollmann_(Historiker)

Vorbereitung einer Petition: Freigabe von Bildern des Bundesarchivs

Bitte den Text auf https://piratenpad.de/p/YrDjYPnyMNuFaeN9fQPpI0 möglichst transparent verbessern!

Petition
Freigabe von Bildern des Bundesarchivs

OPTIONEN WO EINSTELLEN

Bitte wählen, was am aussichtsreichsten ist

Open Petition
https://www.openpetition.de/petition/neu
Gerichtet an Bundesarchiv
2 Texte: Beschreibung und Begründung

Wer ist für diese Option?

Change.org
https://www.change.org/start-a-petition?step=ask
1 Text
Foto oder Video einbinden

Wer ist für diese Option?

Öffentliche Petition an den Bundestag
https://epetitionen.bundestag.de/epet/peteinreichen.html
Bundestag kann mehr oder minder frei entscheiden, ob er sie als öffentliche Petition akzeptiert

Wer ist für diese Option?

BESCHREIBUNG

Die Wiedergabe von Archivalien und Fotos des deutschen Bundesarchivs im Internet kostet in der Regel Geld und zwar laut Kostenordnung je Monat. Frei können nur die im Rahmen einer von Seiten des Bundesarchivs beendeten Kooperation mit Wikimedia Deutschland unter einer Creative-Commons-Lizenz verfügbaren Fotos genutzt werden. Hinsichtlich der Fotos des Bildarchivs (einschließlich eindeutig gemeinfreier, mit Wasserzeichen versehener Bilder) enthält die Website des Archivs widersprüchliche Angaben. Während die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Kostenpflichtigkeit aller Nutzungen von Bildmaterial verweisen, erweckt eine andere Seite den Eindruck, als dürfe für nicht-kommerzielle Zwecke das Bildmaterial frei genutzt werden. Das ist absolut nicht mehr zeitgemäß und behindert die wissenschaftliche Forschung ebenso wie die politisch-historische Bildungsarbeit, vom “freien Wissen” einmal ganz abgesehen.

Gefordert wird eine weitgehende Freigabe von Archivalienreproduktionen und Bildmaterial des Bundesarchivs (künftig einfach: Bilder) nach dem Muster der Wikipedia-Kooperation.

Bilder sind in guter Auflösung und ohne Wasserzeichen auf der Website zugänglich zu machen. Die Freigabe muss sich auch auf von Benutzern selbst fotografierte Bilder beziehen.

Bilder, die eindeutig als gemeinfrei identifiziert wurden, sind mit der Public-Domain-Mark zu versehen.

Bilder, für die das Bundesarchiv keine klare Rechteklärung anbieten kann, können, sofern sie älter als 100 Jahre sind, auf Risiko des Verwenders genehmigungsfrei genutzt werden.

Bilder, für die das Bundesarchiv über Verwertungsrechte verfügt, sind unter CC-BY-SA freizugeben.

BEGRÜNDUNG

Nicht nur das niederländische Rijksmuseum oder jüngst das Metropolitan Museum geben ihre gemeinfreien Kulturgüter als Public Domain frei. EU-Institutionen und der deutsche Bundesegesetzgeber haben wiederholt unterstrichen, dass Gemeinfreies bei der Digitalisierung gemeinfrei bleiben soll.

Siehe auch
https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/content/ueber-uns/aktuelles/bereit-zu-teilen

Das betrifft im Bundesarchiv nicht nur sehr alte Fotos, sondern im großen Umfang auch Akten, denen es an der urheberrechtlich notwendigen Schöpfungshöhe mangelt.

Das Landesarchiv Baden-Württemberg hat seinen großen Bestand an Digitalisaten unter CC-BY freigegeben, soweit noch ein urheberrechtlicher Schutz besteht und das Landesarchiv über die Rechte verfügt. Die gleiche Freigabe gilt unter anderem auch für Bilder des Staatsarchivs Hamburg im Archivportal D/DDB.

Es kann keine Rede davon sein, dass die Entgeltforderungen des Bundesarchivs auf einer eindeutigen Rechtslage basieren: https://archivalia.hypotheses.org/1326.

Es ist auch keine Rechtsgrundlage ersichtlich, wonach das Bundesarchiv nach eigenem Gutdünken Bilder freien Projekten zur Verfügung stellen kann oder auch nicht. Der Bundesgesetzgeber hat, obwohl er alles Wesentliche selbst entscheiden muss, davon abgesehen, die kommerziellen Aktivitäten des Bundesarchivs zu regeln. Die Nachnutzung des Archivguts muss daher grundsätzlich frei sein.

MATERIALIEN

https://archivalia.hypotheses.org/64405
https://archivalia.hypotheses.org/1326

BILD (FÜR CHANGE.ORG)

https://f.hypotheses.org/wp-content/blogs.dir/2516/files/2017/04/bundesarchiv_gemeinfrei.jpg

Datenbank “Aufbewahrungsfristen” der Technischen Universität Ilmenau freigegeben

Die Technische Universität hat am 29. November 2016 die Datenbank “Aufbewahrungsfristen” als ihren offiziellen Fristenkatalog verabschiedet. Die Datenbank umfasst derzeit ca. 400 Datensätze, die regelmäßig aktualisiert werden. Innerhalb von 5 Jahren wurde diese von einer Arbeitsgruppe, bestehend aus der Leiterin des Universitätsarchivs (Dr. Anja Kürbis), der Datenschutzbeauftragten (Sylvia Klawitter), der Dekanatsreferentin der Fakultät Maschinenbau (Dr. Beate Schlütter) und dem Leiter von IPPV (Sven Griebert) erstellt. In erster Linie dient die Datenbank den Mitarbeitern der TU Ilmenau als internes Arbeitsinstrument.

Zur Beförderung des fachlichen Austausches und der Kooperation zwischen den Archiven steht die Datenbank allen interessierten Nutzern zur Verfügung. Die fachliche Betreuung der Datenbank liegt beim Universitätsarchiv Ilmenau, welches Hinweise, Kommentare oder Korrekturen gerne entgegennimmt.

www.tu-ilmenau.de/aufbewahrungsfristen/web/

Dr. Anja Kürbis (Leiterin des Universitätsarchivs Ilmenau)

Elsevier hats gegeben, Elsevier hats genommen

Über Lizenzänderungen durch Elsevier unterrichten:

https://plus.google.com/+DavidRoberts/posts/R5XDjVpb6qc

https://sbseminar.wordpress.com/2017/04/09/and-elsevier-taketh-away/

Schlussfolgerung: “We cannot rely on for-profit corporations to build open scholarly infrastructure”
https://svpow.com/2017/04/10/we-cannot-rely-on-for-profit-corporations-to-build-open-scholarly-infrastructure/

“So once more, folks: there’s no need for us to be hostile to Elsevier et al. Just walk away. Do not deal with them. They are not on your side. They never have been, and they never will be.”

Die Lorcher Chorbücher

Die Lorcher Chorbücher. Aufsätze zur Sonderausstellung “500 Jahre Lorcher Chorbücher” im Kloster Lorch vom 13.09. bis 14.10.2012. Hrsg. von Simon M. Haag. Heidelberg/Ubstadt-Weiher/Basel: verlag regionalkultur 2016, 240 S., 194 Farbabbildungen. EUR 24,80. Inhaltsverzeichnis via ISBN 978-3-89735-971-0

Zwischen 1510 und 1512 entstanden im Benediktinerkloster Lorch drei prachtvolle Chorbücher (heute in der Stuttgarter Landesbibliothek), die in Lorch ausgesprochen populär sind und es auch zu einem eigenen Wikipedia-Artikel gebracht haben. Der vorliegende Begleitband zu einer Ausstellung im Jahr 2012 richtet sich primär an ein breites Publikum, sein wissenschaftlicher Gehalt ist eher bescheiden einzuschätzen.

Eberhard Zwink erläutert “Handschrift und Buchdruck in der Umbruchszeit um 1500” anhand von Bildern aus den reichen Beständen der Württembergischen Landesbibliothek, freilich ohne anzugeben, welche Stücke als Digitalisate eingesehen werden können. Ulrike Bergmanns “Leidenschaft ist die historische Musik” (S. 111), die sie mit Drehleiern wiederzubeleben trachtet. Gloria Braunsteiner unterrichtet frömmelnd über den Gregorianischen Choral, während Bernhard Theinert mit seiner “Schola Cantorum Lorchensis” ebenfalls dem Reenactment verpflichtet ist.

Der für chorbuchstolze Lorcher wohl wichtigste Teil ist der opulente Abbildungsteil (S. 165-239) des großformatigen Bandes, der ausgesprochen preisgünstig zu haben ist. Die ganzseitigen Abbildungen 1-14 stammen aus dem Cod. mus. I fol. 63, die Abbildungen 15-24 aus fol. 64, die Abbildungen 25-37 aus fol. 65. Seit Jahren ist die Digitalisierung der kostbaren Stücke angekündigt; entgegen dem S. 94 Anm. 5 erweckten Eindruck ist immer noch nur das Antiphonar fol. 64 online. Einzelne Bilder aus den anderen Bänden wurden auf Wikimedia Commons zusammengetragen.

Als wissenschaftlicher Beitrag zu verbuchen ist Kerstin Loserts “Vergleich des Bildprogramms der Initialen in den beiden Lorcher Antiphonaren” (S. 98) fol. 64 und fol. 63 (das dritte Chorbuch ist ein Gradual). Simon M. Haags kurzer Aufsatz zu den Chorbüchern S. 85-92 ist ein Wiederabdruck aus der “Schwäbischen Heimat” 2012 und referiert vor allem die von Felix Heinzer und Johannes Wilhelm im Sammelband “900 Jahre Kloster Lorch” (2004) veröffentlichten Forschungsergebnisse. Stark der Wiedergabe der bisherigen Literatur verpflichtet ist auch Simon M. Haag: Lorch an der Wende vom Mittelalter zur Frühen Neuzeit (S. 49-84), gleichwohl der wohl wichtigste Beitrag des Bandes, da vor allem zur Topographie des Marktorts Lorch aufgrund der ungedruckten Quellen manches Neue mitgeteilt wird. Angesichts der aus meiner Sicht durchaus überschaubaren Sekundärliteratur zu Lorch um 1500 ist es wenig erfreulich, wenn man über das von mir in meinem Aufsatz über Andreas Nawer 2010 (Freidok) kurz skizzierte geistige Leben um 1500 nichts erfährt. Übergangen wird S. 59 auch meine Studie: Konventualen des Klosters Lorch im 16. Jahrhundert. In: Archivalia vom 4. Januar 2014. Zu den S. 75f. erwähnten Prozessionen wäre mein Aufsatz von 1989 (S. 82f.) einschlägig gewesen (Artdok). Dass auf der zu Fronleichnam in fol. 63, Bl. 151r dargestellten Prozession die Gmünder Johanniskirche zu sehen ist, hat Hermann Kissling 1990, S. 189 (UB Heidelberg) wie ich meine schlüssig begründet.