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Regesta Boica

Im Rahmen der Digitalen Sammlung des Digitalen Ortsnamenbuchs Online sind Digitalisate der Regesta Boica mit Registerband verfügbar.

Das Projekt http://www-donbo.uni-regensburg.de/ zeigt einmal mehr, dass man in Bayern nichts begriffen hat. Belege müssen mit einem Klick überprüfbar sein, die Bände des Historischen Ortsnamenbuchs von Bayern müssen im Volltext digitalisiert werden.

Zwingt endlich das Bundesarchiv, Gemeinfreies gemeinfrei sein zu lassen

https://blogweimar.hypotheses.org/319

Es wäre an der Zeit, endlich einmal gegen das Bundesarchiv vorzugehen, nachdem der Gesetzgeber auch in der Bundesarchivgesetz-Novelle die Kommerzialisierung des Bestands nicht geregelt hat, obwohl er alles Wesentliche regeln müsste.

Siehe auch https://archivalia.hypotheses.org/1326

Gemeinfreie Bilder hat das Bundesarchiv ohne Wasserzeichen mit Public Domain in guter Auflösung zu veröffentlichen!

Bilder mit eindeutiger Rechteklärung, bei denen das Bundesarchiv die Rechte hat, unter CC-BY-SA (wie das Landesarchiv Baden-Württemberg und andere Archivverwaltungen)

Die Angaben der Bundesarchiv-Website sind widersprüchlich:

Auf http://www.bild.bundesarchiv.de/index.php?barch_item=de_help ist zu lesen:

“Ja, auf nichtkommerziellen Seiten können Sie Bilder des Bundesarchivs kostenfrei nutzen (nicht aber Bilder der Bundesbildstelle!), vorausgesetzt Sie geben die Quelle »Bundesarchiv«, die Bildssignatur und den Namen des Urhebers (=Fotografen) an. Mit der Verwendung der Bilder akzeptieren Sie die »Bedingungen des Bundesarchivs für Bildbenutzungen« (siehe AGB)”

Unter “Antrag auf Bildbenutzung – Bedingungen des Bundesarchivs für Bildbenutzungen. Bundesarchiv, Stand: 16. März 2017” steht aber:

“Für die Benutzung und Wiedergabe von Bildmaterial des Bundesarchivs werden Kosten (Gebühren und Auslagen) nach der jeweils geltenden Fassung der Bundesarchiv-Kostenverordnung erhoben. Maßgeblich für die Publikationsgebühren (Abschnitt IV BArchKostV) sind die Sätze zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Eine Kostenbefreiung kann nur gewährt werden, soweit diese in der BArchKostV geregelt ist.”

Gerd Dicke über Priameln

https://ku-eichstaett.academia.edu/GerdDicke

“Mich wundert, das ich so frölich pin.” Ein Spruch im Gebrauch. In: Kleinstformen der Literatur. Hg. von WALTER HAUG und BURGHART WACHINGER. Tübingen 1994 (Fortuna vitrea 14), S. 56-90

Priamel. In: RLW, Bd. 3, 2003, S. 157-159

Siehe auch hier:

https://archivalia.hypotheses.org/?s=priamel&submit=Suchen