https://blogweimar.hypotheses.org/319
Es wäre an der Zeit, endlich einmal gegen das Bundesarchiv vorzugehen, nachdem der Gesetzgeber auch in der Bundesarchivgesetz-Novelle die Kommerzialisierung des Bestands nicht geregelt hat, obwohl er alles Wesentliche regeln müsste.
Siehe auch https://archivalia.hypotheses.org/1326
Gemeinfreie Bilder hat das Bundesarchiv ohne Wasserzeichen mit Public Domain in guter Auflösung zu veröffentlichen!
Bilder mit eindeutiger Rechteklärung, bei denen das Bundesarchiv die Rechte hat, unter CC-BY-SA (wie das Landesarchiv Baden-Württemberg und andere Archivverwaltungen)
Die Angaben der Bundesarchiv-Website sind widersprüchlich:
Auf http://www.bild.bundesarchiv.de/index.php?barch_item=de_help ist zu lesen:
“Ja, auf nichtkommerziellen Seiten können Sie Bilder des Bundesarchivs kostenfrei nutzen (nicht aber Bilder der Bundesbildstelle!), vorausgesetzt Sie geben die Quelle »Bundesarchiv«, die Bildssignatur und den Namen des Urhebers (=Fotografen) an. Mit der Verwendung der Bilder akzeptieren Sie die »Bedingungen des Bundesarchivs für Bildbenutzungen« (siehe AGB)”
Unter “Antrag auf Bildbenutzung – Bedingungen des Bundesarchivs für Bildbenutzungen. Bundesarchiv, Stand: 16. März 2017” steht aber:
“Für die Benutzung und Wiedergabe von Bildmaterial des Bundesarchivs werden Kosten (Gebühren und Auslagen) nach der jeweils geltenden Fassung der Bundesarchiv-Kostenverordnung erhoben. Maßgeblich für die Publikationsgebühren (Abschnitt IV BArchKostV) sind die Sätze zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Eine Kostenbefreiung kann nur gewährt werden, soweit diese in der BArchKostV geregelt ist.”