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Der dritte Kreuzwegablass des Inquisitors Heinrich Institoris (1491)

Der Dominikaner und Inquisitor Heinrich Institoris, berüchtigt als Verfasser des “Hexenhammers”1, ist seit 1907 als Förderer der Kreuzwegandacht bekannt. Joseph Hansen, dem die Forschung ein Standardwerk zur Entwicklung der Hexenprozesse verdankt, fand im Pfarrarchiv Ediger eine von ihm in der “Westdeutschen Zeitschrift”2 edierte und übersetzte Urkunde vom 20. März 1488, ausgestellt in Cochem von Heinrich Institoris. Das Zeugnis hat erneut wiedergegeben Wolfgang Wolpert 1996.3 Es fand verschiedentlich Beachtung, nicht nur in der Forschung zu den Kreuzwegen/Kalvarienbergen.4 Im Jahr 2000 formulierte Nikolaus Staubach, in der Fußnote den Aufsatz von Wolpert aufgreifend: “Hier sei nur auf den bislang wohl zu wenig beachteten Zusammenhang hingewiesen, daß mit der zunehmenden Konkretisierung und Dramatisierung der Hexengefahr durch Volkspredigt und Inquisitionskarnpagnen eine massive Werbung gerade für solche kirchlichen Heilsmittel einherging, die von einer reformtheologischen Superstitionskritik längst beanstandet worden waren. Wie die Initiativen zur Förderung von Volksfrömmigkeit und Hexenglauben, Heilssuche und Schadensabwehr einander ergänzten und bedingten, wird in Chronik und Mirakelbuch von Eberhardsklausen, aber auch etwa im Nebeneinander von Wunderberichten und dämonologischen Schriften bei Johannes Trithemius faßbar. Geradezu als Symbolfiguren einer solchen Doppelstrategie können die Inquisitoren Sprenger und Institoris gelten, deren Namen ebenso mit dem ‘Hexenhammer’ verbunden sind wie mit dem Engagement für Rosenkranzgebet und Hostienkult”.5

Im Sommer 2003 wurde ich auf eine Notiz in Stälins Wirtembergischer Geschichte aufmerksam, die der Hexenforschung bislang offenbar entgangen war.6 In der Mailingliste Hexenforschung teilte ich die Antwort des Hauptstaatsarchivs Stuttgart (Dr. Peter Rückert vom 4.7.2003, Az.: P143-Institoris,Heinrich/2000/Rü) mit,7 das mir das von Otto von Alberti im 19. Jahrhundert gefertigte Regest der Urkunde A 489 (Kloster Herrenalb) U 552 aus dem Findbuch in Kopie übersandte.8

Der Wortlaut (in runden Klammern aufgelöste Abkürzungen sind in der Vorlage durch einen Strich über dem Buchstaben gekennzeichnet):

Heinrici Institoris, haereticae pravitatis per Superiorem Aleman(n)iam inquisitoris, litterae indulgentiarum pro incolis villae Mergclingen, qui ad Spatium itineris 1060 passuum erectum crucis Signaculum ob reverenciam dominicae passionis devote visitaverint. etc.
Die 25. Febr. 1491.
Orig. mit d. schadhaften S[iegel]. des Ausst. Von der Umschrift nur lesbar: S. F. Heinrici ins ….. ordi. p(rae)di.

Institoris hat also auch in Merklingen bei Weil der Stadt, Verwaltungssitz des Klosters Herrenalb, einen Kreuzweg, der zu einem 1060 (in Ediger: 1064) Schritt entfernten Kreuz führte, mit einem Ablass bedacht.

Nun fand ich einen dritten Nachweis. Vom diesem Kreuzwegablass – ebenfalls 1491 – weiß Georg Grupp 1920,9 er sei für die Stadt Oettingen ausgestellt gewesen und zwar “für alle, die vom Tore der Stadt bis zu einer Kreuzigungsgruppe in frommer Andacht wallfahrteten und wenigstens ein ‘Herrengebet’ mit dem engl. Gruß verrichteten”. Grupp gibt zwar keinen Fundort an, aber der Verdacht liegt nahe, er habe das Dokument im Fürstlich Oettingischen Archiv gefunden. Ob die Urkunden zu Merklingen und Oettingen wie die zu Ediger autograph sind10 und ebenfalls Hinweise auf die Hexenbekämpfung, die dem Inquisitor ja besonders am Herzen lag, enthalten, wird zu prüfen sein (falls das Oettinger Exemplar wiedergefunden werden kann). In jedem Fall lassen die drei Urkunden Rückschlüsse auf das Itinerar von Institoris zu, der vermutlich noch in anderen Orten die Kreuzwegandacht gefördert hat.

Keiner der drei Kreuzwege aus der Zeit um 1490 ist erhalten geblieben, aber der Endpunkt des heute barocken Kreuzwegs von Ediger wird durch die Kreuzkapelle (Bild unten) markiert, die wenige Jahre nach Errichtung des Kreuzes erbaut worden sein soll.

25.4.2017: Gerhard Beck teilte am 11. April aus dem Archiv der Fürsten von Oettingen-Wallerstein mit:

Signatur: U. II. 607
Datum: 1493
“Heinrich Insistoris, Inquisitor in Oberdeutschland, stellt im Namen des Papstes Sixtus IV. den Pfarrkindern zu Harburg einen Ablaßbrief aus. Der Ablass wird erworben durch andächtiges Begehen eines Weges, dessen Länge dem Passionsweg Christi entspricht. Den Anfangs- und Endpunkt markieren die Barbara-Kapelle und die Burgkirche. (Größe 57,5 x 32 cm mit Siegel des Inquisitions-Amtes, Blattrankeninitiale auf Blattgold mit zweiseitigem Rankenwerk)”.

Eine Urkunde aus dem Jahr 1491, die Oettingen betrifft, wäre eher im Archiv der Fürsten von Oettingen-Spielberg zu suchen, wo er sie aber nicht ermitteln konnte. Hägele (siehe Kommentar) könnte die Quellen in einer Handschrift der Oettingen-Bibliothek in der UB Augsburg gefunden haben.

26.4.2017 Wolfgang Schütz vom Stadtmuseum Weil der Stadt teilte freundlicherweise mit:

“Ich kenne diese Ablassgeschichte aus der „Beschreibung des Oberamts Leonberg” von 1930 (S.913), wo sie Viktor Ernst, der Bearbeiter des Kapitels „Merklingen“, in einem Satz zusammenfasste: „1491 wird von Heinrich Institoris, Inquisitor in Oberdeutschland, ein Ablassbrief erteilt für die Besucher eines von Merklingen hauptsächlich gegen die Hexen errichteten Kreuzes.“ Das ist der einzige Beleg in der Ortsliteratur. Im Merklinger Bestand des Stadtarchivs Weil der Stadt gibt es keine Dokumente aus dem 15.Jahrhundert, die einen Hinweis auf den Ablass bringen könnten.

Da Sie in Ihrem Aufsatz dankenswerterweise den vollen Wortlaut der Urkunde A 489 U 552 wiedergegeben haben, insbesondere die Entfernungsangabe von 1060 Schritten, habe ich versucht, mit Hilfe einer älteren topografischen Karte das Kreuz zu lokalisieren. Dabei fand ich nördlich von Merklingen im Umfeld der Weggabelung des „Pforzheimer Wegs“ und des „Heimsheimer Wegs” den Flurnamen „bei den Kreuzen“. Dieser Flurname war mir auch schon in Erblehenbriefen des Klosters Herrenalb aus den Jahren 1476 bis 1483 (U 412 ff.) begegnet: „by den crutzen”. Das einzige sakrale Objekt, das heute auf der Merklinger Flur noch existiert, ist die an dem genannten „Pforzheimer Weg” gelegene Wendelinskapelle (Erstnennung 1523, ehem. Friedhofskapelle), die etwa auf halbem Weg zwischen dem Dorf und dem Gewann „bei den Kreuzen” liegt. Was die Hexen anbelangt, so fand Im Jahr 1517 in Merklingen ein Prozess gegen eine „Unholde” statt (1551: „vor 34 Jahren, da der große Hagel gewesen”, Oberamtsbeschr. S.909; als Quelle gibt Ernst „Herrenalb 6 b” an).”

Laut Schriftenverzeichnis von Günter Hägele (PDF) sollte bereits 2015 erscheinen: Des münchs brief der wider die unhulden brediget. Zwei unbekannte Ablässe für Kreuzwegsandachten, ausgestellt von Heinrich Institoris für Oettingen und Harburg im Ries (1491 und 1493).

Nachtrag 23.7.2023

Herr Hägele übersandte mir einen Scan von:

Günter Hägele: Des münchs brief der wider die unhulden brediget. Zwei Ablässe für Kreuzwegsandachten, ausgestellt von Heinrich Institoris für Oettingen im Ries (1491) und Harburg im Ries (1493). In: Rieser Kulturtage, Dokumentation, Band XXIII/2021 und 2022; Nördlingen 2023, S. 469-484

Der Beitrag stellt die beiden im Oettingischen Archiv erhaltenen Ablässe und die beiden bereits bekannten (Edingen, Merklingen) vor. Obiger Beitrag wird S. 477 Anm. 33 zitiert. In Anm. 4 hätte zu Johannes Molitoris ebenfalls genannt werden können: https://archivalia.hypotheses.org/65310 (Hägele zitiert sich gern selbst).

Die Merklinger Urkunde ist inzwischen online: http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-1515174-1.

#forschung

Ediger-Eller, Krúskapel (Kreuzkapelle).jpg
Von RomkeHoekstraEigenes Werk, CC-BY-SA 4.0, Link

  1. GND:
    http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=118855484

    Hervorgehoben sei aus der neueren Literatur die Darstellung von Werner Tschacher 2008:
    https://www.historicum.net/persistent/old-purl/5935

    Institoris war nach dem Zeugnis Peutingers wohl Alkoholiker: https://archivalia.hypotheses.org/56396

    Zu einem neu gefundenen gedruckten Ablassbrief zum besten des Kampfes gegen die böhmischen Häretiker. 1470:

    http://gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/M1245150.htm. []

  2. https://archive.org/stream/westdeutschezei08unkngoog#page/n123/mode/2up. []
  3. Fünfhundert Jahre Kreuzweg in Ediger an der Mosel. In: Hexenglaube und Hexenprozesse im Raum Rhein-Mosel-Saar. 2. Auflage (1996), S. 19-34. []
  4. Zu den spätmittelalterlichen Ursprüngen:

    Paula Giersch/Wolfgang Schmid, Rheinland – Heiliges Land. Pilgerreisen und Kulturkontakte im Mittelalter (2004), S. 229-253

    Wolfgang Schmid, in: Die Stadt und ihr Land (2008), S. 90 (Auszug GBS)

    Marco Talarico: Der Kreuzweg Jesu in historischer Authentizität und katholischer Frömmigkeit (2003), S. 51 (Auszug GBS)

    Ein Artikel “Kalvarienberg” des RDK existiert noch nicht, keinen Ersatz bietet:

    http://www.rdklabor.de/wiki/F%C3%A4lle_Christi,_sieben

    Material sammelte schon Kneller 1908:

    https://archive.org/stream/geschichtederkre98knel#page/56/mode/2up

    Ergänzungen von demselben 1941:

    http://gul.echter.de/component/docman/doc_download/740-16-1941-3-126-137-kneller-0.html. []

  5. Nikolaus von Kues und die Devotio moderna im spätmittelalterlichen Reformdiskurs. In: Frühmittelalterliche Studien 34 (2000), S. 259-337, hier S. 313. []
  6. Bd. 3 (1856), S. 749 (UB Freiburg). Vgl. in der Mailingliste Hexenforschung:
    https://www.listserv.dfn.de/sympa/arc/hexenforschung/2003-06/msg00027.html. []
  7. https://www.listserv.dfn.de/sympa/arc/hexenforschung/2003-07/msg00005.html. []
  8. Nur ein Kurzregest in der Archivdatenbank. []
  9. https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/7/72/Grupp_ries.pdf. []
  10. So Jürgen Petersohn im Deutschen Archiv 44 (1988), S. 122 (DigiZeitschriften). []

Das Kompendium des Astrologen Marcus Schinnagel von 1489

[Preprint, gedruckt ZGO 165 (2017), S. 493-495] Heidrun FRANZ, Das Hauptwerk des Astrologen Marcus Schinnagel von 1489. Alltagsmanagement und Zukunftsdeutung an der Schwelle zur Neuzeit (= Schriften zur Kunstgeschichte, Bd. 48). Hamburg: Kovač 2014. XXV, 441 S., farb. Abb., Brosch. EUR 129,80 ISBN 978-3-8300-7964-4

Die Zuweisung der beiden Reichsabteien Salem und Petershausen an eine Sekundogenitur des Hauses Baden war aus meiner Sicht ein klarer Willkürakt von Karl Friedrich von Baden, der das von der Kirche im Reichsdeputationshauptschluss von 1803 unredlich erlangte Raubgut für private Zwecke missbrauchte. Die Bestandteile des sogenannten Ersten Apanagial-Fideikommisses, auch als Bodenseefideikommiss des Hauses Baden bekannt, wurden 1919 dem Haus Baden zugesprochen und damit auch die in Salem vorhandenen Kulturgüter (vgl. https://archivalia.hypotheses.org/28053 mit weiteren Nachweisen). Abweichend von den Ergebnissen des Gutachtens “Das Eigentum an Kulturgütern aus badischem Hofbesitz” (2008), das Säkularisationsgut dem Land Baden-Württemberg zusprach, war das 1887 in Salem bezeugte, aus Petershausen stammende Kalender-Polyptichon des Marcus Schinnagel von 1489 Privateigentum und musste 1995 für mutmaßlich viel Geld vom Land mit Unterstützung der Kulturstiftung der Länder und des Bundesministeriums des Innern angekauft werden. Im Katalog “Für Baden gerettet” (1996) erscheint die Erwerbung für das Stuttgarter Landesmuseum (Inv. Nr. 1995-323) als Nr. 83, wobei unter den Literaturangaben ein (offenbar internes) “Gutachten Appuhn-Radtke 1995″ genannt wird. Die Münchner Kunsthistorikerin Sibylle Appuhn-Radtke ist die Doktormutter von Heidrun Franz, die das nahezu einzigartige astronomisch-astrologische Kompendium im Rahmen ihrer 2013 eingereichten Erlanger Dissertation bearbeitete.

Im Darstellungsteil erfährt man einiges über die Renaissance-Philosophie, die Astrologie in der Kunst, die Universität Krakau und über Leben und Werke von Marcus Schinnagel (S. 1-113), bevor sich die Autorin der detaillierten Behandlung des Polyptichons von 1489 zuwendet. Die Inhalte der Tafeln werden besprochen und im Editionsteil (S. 299-398) wiedergegeben, allerdings leider nicht komplett. Dem großformatigen Band sind zahlreiche farbige Abbildungen beigegeben, die aber kein Gesamtfaksimile ersetzen können. Stichproben ergaben, dass die Transkription der gut lesbaren Schrift einigermaßen verlässlich sein dürfte. Die Behandlung der übergeschriebenen Zeichen ist freilich inkonsequent.

Mit den Lebenszeugnissen Schinnagels habe ich mich selbst befasst: Marcus Schinnagel, ein Astrologe in der Zeit Maximilians I., Schöpfer des astronomisch-astrologischen Kompendiums aus Petershausen. In: Frühneuzeit-Blog der RWTH vom 2. April 2014 https://frueheneuzeit.hypotheses.org/1615. Franz hat meine Funde in der Druckfassung noch eingearbeitet, ist aber den von mir gegebenen Quellenhinweisen nicht mehr selbst nachgegangen. Die Waiblinger Herkunft des Vaters des Krakauer Magisters hat Franz nicht schlüssig nachweisen können (S. 60-67). 1466 wurde ein Marcus, Sohn eines Nicolaus aus dem oberungarischen Kaschau in Krakau immatrikuliert, in dem man Marcus Schinnagel erblicken darf. 1430 begab sich ein Nikolaus Schinnagel aus dem schwäbischen Waiblingen zum Studium nach Wien. Angesichts des Umstands, dass es in Kaschau eine ratsfähige Familie Schinnagel gab, erscheint der Schluss, der Wiener Student von 1430 sei der Vater des wohl um 1450 geborenen Krakauer Studenten, alles andere als zwingend.

Aus der ungedruckten Chronik des Konstanzer Notars Beatus Widmer hat Pia Eckhart, Ursprung und Gegenwart (2016), S. 187 ein neues Zeugnis zu Schinnagel veröffentlicht. Widmer notierte zu einer Hexenverbrennung 1480, damals seien Almanache und Praktiken noch nicht so üblich gewesen wie in der Gegenwart: “Dann ainer nampt man doctor schinagel, ain astronomus, hub an solich prattick zu machen”. Dieses Dokument Konstanzer Provenienz passt gut zu meinem Nachweis, dass Schinnagel um 1489 in Konstanz lebte. Franz erwähnt S. 97, dass die in Basel 1490/91 gedruckte Praktik bei der Berechnung der Polhöhe “die loblichen statt Costantz” nennt. Nach Feststellungen von Bernd Konrad ähnelt die Malweise des Polyptichons den Prophetenfiguren in der 1472 ausgestatteten Silvesterkapelle des Konstanzer Münsters (S. 119f., 148). Man wird nun davon ausgehen können, dass Schinnagels Kompendium in Konstanz entstand.

Dass es “ursprünglich für das Benediktinerkloster Petershausen bestimmt war”, wie ich 2014 annahm, ist möglich, aber alles andere als sicher. Gesichert ist nur, dass Hans Werner von Reischach das Lehrgerät 1611 erneuern und mit seinem Wappen (samt dem seiner Ehefrau) und lateinischen Versen versehen ließ. Es liegt nahe, diese Arbeiten mit dem Ausbau der Michaelskapelle im Kloster Petershausen als Grablege deren von Reischach ab 1610 in Verbindung zu bringen (S. 277-286). Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich das Objekt schon vorher im Kloster befand. Die spekulativen Erwägungen von Franz, die sich an den zufälligen Umstand knüpfen, dass sowohl der Hofmeister des württembergischen Landesherrn Eberhard im Bart Hans von Reischach als auch Hans Werner von Reischach mit einer Margarethe Speth verheiratet waren (S. 88-94), werden S. 279 zum Faktum, wenn von den ursprünglichen Besitzern im 15. Jahrhundert die Rede ist. Dass der nördliche Zweig der von Reischach, dem der Hofmeister angehörte, und der südliche, zu dem Hans Werner zählte, sich auseinanderentwickelt hatten, muss Franz selbst einräumen (S. 90 Anm. 24). Da der Hofmeister offenbar keine Beziehungen zum Bodenseeraum besaß, ist die Hypothese, er sei der Auftraggeber des Kompendiums gewesen, ebenso zurückzuweisen wie die Mutmaßungen über einen Zusammenhang mit den geistigen Interessen von Eberhard im Bart (S. 86-88).

Als Überlieferungszeugnis für volkssprachige Fachprosa ist das Hauptwerk Schinnagels von der Germanistik noch zu entdecken. Franz hat erfolgreich gedruckte Vorlagen identifizieren können, auf dem Gebiet der Handschriftenüberlieferung ist sie leider nicht firm. So sollte man zu den Kalenderversen “Besnitten ist das kint” (S. 237) nicht nur eine Publikation Franz Pfeiffers aus dem Jahr 1853 zitieren. Dass es einen unmittelbar einschlägigen Artikel ‘Cisioianus’ im Verfasserlexikon (2. Auflage Bd. 1, 1978, Sp. 1288, der Text dort Nr. 10) gibt, hätte der Autorin nicht entgehen dürfen. Auch sonst fehlt maßgebliche Literatur, beispielsweise das für den Gebrauch der Astrologie im Spätmittelalter so wichtige Buch von Gerd Mentgen: Astrologie und Öffentlichkeit im Mittelalter (2005).

Bedauerlicherweise ist die trotz gewisser Schwächen verdienstvolle Aufarbeitung eines faszinierenden Objekts durch Heidrun Franz kaum in deutschen wissenschaftlichen Bibliotheken verbreitet (laut Karlsruher Virtueller Katalog 20 Exemplare). Früher hat man 150 Exemplare im Fotodruck für den Schriftentausch von Dissertationen eingefordert und ging automatisch davon aus, dass eine Verlagsveröffentlichung die angemessene Verbreitung garantiert. Da aber die Bibliotheken zu wenig Geld für geisteswissenschaftliche Monographien haben, gilt das heute nicht mehr. Die Universitäten müssten endlich eine elektronische Pflichtablieferung im Open Access für alle Abschlussarbeiten einführen!

***

Links von mir ergänzt. Bilder vom Objekt:

https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Astronomisch-astrologisches_Kompendium_(Schinnagel)

De nigromantia

[Preprint] Benedikt Marxreiter, Bern von Reichenau. De nigromantia seu divinatione daemonum contemnenda. Edition und Untersuchung (= Monumenta Germaniae Historica. Studien und Texte, Bd. 61). Wiesbaden: Harrassowitz 2016. XVIII, 174 S., geb. EUR 35,- ISBN 978-3-447-10747-1

1934 überraschte der Mediävist Arno Duch die Fachwelt mit der Aussage, es sei ihm gelungen, eine späte Abschrift des von den Magdeburger Centurien 1567 benutzten Traktats ‘De nigromantia’ des Abts Bern von Reichenau aufzufinden und kündigte eine baldige Edition an, die aber bis zu seinem Tod 1980 nicht erschienen ist. Duch vermied es zeitlebens, den Standort der Handschrift zu nennen, aber höchstwahrscheinlich handelte es sich um den für den Augsburger Humanisten Konrad Peutinger um 1513 geschriebenen Harleianus 3668 der British Library. 2001 erschien eine fehlerhafte kurze Handschriftenbeschreibung von Alois Schmid, auf die ich aufmerksam wurde, da Schmid fälschlich von einem Überlieferungszeugen für Burchard von Ursberg ausging. Meine Recherchen kamen zu dem Schluss, dass es sich um die von Duch entdeckte Handschrift handeln müsse. Ich habe 2003 dies in der Mailingliste Hexenforschung (der von Marxreiter S. 24 angegebene Link ist leider obsolet, neue URL: https://www.listserv.dfn.de/sympa/arc/hexenforschung/2003-10/msg00015.html) und in der Mailingliste Mediaevistik (nicht, wie Marxreiter schreibt, in meinem Blog) veröffentlicht. Helmut Zäh war bei der Erschließung der Peutinger-Bibliothek ebenfalls auf die Handschrift gestoßen und hat die von ihm geplante Edition an Marxreiter abgetreten, der mit ihr 2016 in München bei Martina Hartmann promovierte.

Von wem hat Peutinger die Abschriften aus der Reichenau erhalten? Marxreiter weist zutreffend darauf hin, dass man nicht die Mönche von St. Ulrich und Afra kennen musste, um an Reichenauer Texte zu kommen (S. 18 Anm. 94). Aber wer war denn damals überhaupt in der Lage, die hochmittelalterliche Überlieferung der verwaisten Abtei kundig zu sichten? Für die Zeit vor dem Wirken der vom “monastischen Historismus” geprägten Augsburger Mönche (vgl. https://ordensgeschichte.hypotheses.org/5366) in der Reichenau 1510/16 darf man vielleicht an den humanistisch gebildeten Gallus Öhem als Mittelsmann denken (gestorben wohl am 12. September 1521, vgl. https://archivalia.hypotheses.org/60493), der mit der früh- und hochmittelalterlichen Überlieferung des Inselklosters höchst vertraut war. Die in Augsburg von den Mönchen von St. Ulrich und Afra sowie Konrad Peutinger zusammengetragenen Reichenauer Überlieferungen haben in den letzten Jahren neben Berns Abhandlung noch zwei andere geradezu sensationelle Funde ermöglicht: das von Rudolf Pokorny (Augensia, 2010) bearbeitete Urkundenkonvolut und die noch nicht edierten, von Alois Schütz entdeckten St. Galler Annalen.

Bern, Abt der Reichenau von 1008 bis zu seinem Tod 1048, verfasste den von Marxreiter nach dem Londoner Codex unicus edierten und mit einer lesbarer Übersetzung versehenen Traktat (S. 57-121) zwischen 1008 und 1043/44. Vorangestellt sind Widmungsbriefe an Erzbischof Poppo von Trier (1016-1047) und an Berns Freund Meginfred. Ein Zusammenhang mit den ketzerischen Unruhen in Frankreich (beginnend mit Orléans 1022) lässt sich nicht sichern. Der Untersuchungsteil (S. 123-162) ordnet die Schrift ein in den Kontext anderer frühmittelalterlicher dämonologischer Traktate (von Hrabanus Maurus, Ælfric von Eynsham, Hinkmar von Reims und Agobard von Lyon). Marxreiter sieht den Text als “zeittypische Gelehrtenschrift”, in der die seit der Spätantike gängige Sicht der Kirche auf Magie und Astrologie in klarer Form, aber ohne irgendwelche originellen Ideen dargelegt wird (S. 162), eine “mosaikartige Zitatensammlung patristischer und frühmittelalterlicher Werke” (S. 41).

Schade, dass es nicht möglich war, der Ausgabe Abbildungen aus der einzigen Handschrift beizugeben. Schriftbeispiele für den Augsburger Schreiber, der wiederholt für Konrad Peutinger tätig war und die Londoner Handschrift schrieb, liefert der Peutinger gewidmete Augsburger Ausstellungsbegleitband “Gesammeltes Gedächtnis” (2016).

Das schmale Buch Marxreiters beweist, dass eine gute Dissertation nicht besonders umfangreich sein muss.

***

Nach Marxreiter schrieb der Schreiber der Londoner Handschrift auch das Urkundenkonvolut im Augsburger (SStB 2° Cod. Aug. 395), aus dem diese Abbildung stammt.

Eine Prognostik in einer Handschrift Hartmann Schedels 1469

http://researchfragments.blogspot.de/2017/04/a-prognostication-for-valentines-day.html

Jonathan Green, dessen Buch “Printing and Prophecy: Prognostication and Media” dank Unglue.it Open Access verfügbar ist (PDF), gibt eine Transkription anhand des Münchner Digitalisats.

Johannes Block aus Pommern – der stumme Prediger und seine sprechende Bibliothek

Jürgen Geiß-Wunderlich berichtet über eine Neuentdeckung, nicht ohne eine eigene Lizenz zu erfinden (teilweise mit Copyfraud, wenn es um 2-D-Vorlagen geht): “CC-NY-NC-ND”. Wer die Wikipedia daran hindern will, eigene Werke zu nutzen, sollte sich schämen, Wikipedia-Fotos kostenlos zu nutzen.

http://blog.sbb.berlin/block/

Weiter Streit über das Danziger Weltkriegsmuseum

https://www.nzz.ch/feuilleton/weltkriegsmuseum-in-danzig-in-polen-dokumentiert-ein-museum-die-schrecken-des-zweiten-weltkriegs-und-blickt-ueber-dessen-ende-hinaus-ld.155751

https://www.nzz.ch/meinung/kommentare/stoerfeuer-gegen-das-neue-weltkriegsmuseum-danzig-die-liebe-zum-ausnahmezustand-ld.155823

http://www.juedische-allgemeine.de/article/view/id/28265

Das autoritäre polnische Regime hat willfährige Verwaltungsrichter gefunden, die jetzt grünes Licht für die Vereinigung mit dem Museum Westerplatte gab. Damit konnte der Museumsdirektor des Weltkriegsmuseum entmachtet werden: “Kulturminister Piotr Glinski ernannte am Donnerstag den Danziger Historiker Karol Nawrocki zum gemeinsamen Leiter der Museen Zweiter Weltkrieg und Westerplatte”, schreibt der Tagesspiegel

Ein aktuelles Foto unter freier Lizenz habe ich nicht gefunden. Das unfreie Foto unten aus Flickr nützt den Einbettungscode von Flickr.

Frühere Meldungen:
https://archivalia.hypotheses.org/64305
https://archivalia.hypotheses.org/63884
https://archivalia.hypotheses.org/62888

Gdańsk, Muzeum II Wojny Światowej / WWII Museum

Litauische Unabhängigkeitserklärung soll gesetzeswidrig veräußert werden

Litauens Unabhängigkeitserklärung (unsere Meldung) soll im Original Litauen übergeben werden. Zu Recht regt sich Widerstand. Aus der WELT:

Michael Hollmann, als Präsident des Bundesarchivs in Koblenz und Berlin oberster Verwalter des Erbes zentralstaatlicher deutscher Politik seit 1945, stellt auf Anfrage der „Welt“ klar: Die Übergabe an Litauen wäre nur dann eine „richtige Idee“, wenn es sich „wirklich um ,die‘ Unabhängigkeitserklärung handeln würde, die zu einem früheren Zeitpunkt unrechtmäßig nach Deutschland verbracht worden wäre“.

Das ist aber nicht der Fall; es handelt sich anerkanntermaßen um eine Abschrift zu Informationszwecken. „Dieses Schreiben ist ordnungsgemäß in die Registratur des Auswärtigen Amts gelangt und wird folgerichtig in seinem aktenmäßigen Kontext in dessen Archiv aufbewahrt“, sagt Hollmann: „Die Herauslösung des Stücks aus dem Kontext und die Schenkung an einen ausländischen Staat würden einen Präzedenzfall schaffen, der die allgemein etablierten und anerkannten Grundsätze des Umgangs mit staatlichem Schriftgut weit über Deutschland hinaus ins Wanken bringen könnte.“