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Etablierter Wissenschaftsbetrieb ignoriert sensationellen Beweis zunächst

https://www.quantamagazine.org/20170328-statistician-proves-gaussian-correlation-inequality/

Blog Erbloggtes wurde wegzensiert

Die letzten beiden größeren Beiträge zur Causa Reitzenstein sind gespiegelt worden unter:

https://wiedererbloggtes.wordpress.com/

Im internet Archive ist das Blog bis zum Oktober 2016 archiviert:

http://web.archive.org/web/20161116103742/https://erbloggtes.wordpress.com/

5.4.2017: ist wieder da
https://erbloggtes.wordpress.com/2017/04/05/erbloggtes-wieder/

Goldene Bulle (Frankfurter Exemplar)

http://www.stadtgeschichte-ffm.de/de/archivbesuch/digitale-praesentationen/die-goldene-bulle

Das Frankfurter Institut für Stadtgeschichte wird doch nicht etwa auch anfangen, Digitalisate ins Internet zu stellen? Wir wollen hoffen, dass die mängelbehaftete Präsentation der Goldenen Bulle eine Eintagsfliege bleibt, denn alles andere wäre ein Schlag ins Gesicht der grandiosen Tradition dieser Institution.

Scherz beiseite. Man nimmt erfreut zur Kenntnis, dass das gute Stück nun auch im Netz gelandet ist.

Es gibt zwar Permalinks für die Einzelseiten, die im DFG-Viewer aufrufbar sind, aber diese muss man errechnen, da jeweils nur die erste Seite verlinkt ist.

Es fehlen Hinweise auf Materialien im Netz:

https://de.wikipedia.org/wiki/Goldene_Bulle

Und weil das Institut für Stadtgeschichte als ehemaliges Stadtarchiv nicht begriffen hat, dass Weblinks dauerhaft sein sollten, durfte ich gerade einen defekten Link aus der Wikipedia entfernen.

Von den sieben erhaltenen Exemplaren fehlt noch das Nürnberger im Staatsarchiv Nürnberg im Netz (selbstverständlich gibt es ein Digitalisat, das aber als CD-ROM vertickt wird). Vom Mainzer Exemplar schämt sich das Österreichische Staatsarchiv nicht, eine einzige Abbildung mit üblem Wasserzeichen in seiner Archivdatenbank anzubieten; die Auflösung des Digitalisats des böhmischen Exemplars ist unzureichend. In Ordnung sind dagegen die in der Frankfurter Präsentation verlinkten Digitalisate auf Monasterium, wobei von Frankfurt fehlerhaft das Archivfindmittel statt des beim Böhmischen Exemplars angegebenen Links verlinkt wird. Die beiden Exemplare sind im Digitalisat durch die Bezeichnung der Dateinamen unterschieden: Dateien AUR_001.jpg bis AUR_074.jpg (Böhmen), AUR-MEA_001.jpg bis AUR-MEA_033.jpg (Mainz).

Erster Teilbestand des historischen “Vorwärts” digital verfügbar

Die Bibliothek der FES teilt mit: “In einem ersten Schritt haben wir die Jahrgängen 1924-1933 und 1918-1920 ins Netz gestellt. In den knapp 8000 einzelnen Ausgaben können Sie bequem von
Zuhause aus recherchieren oder einfach nur stöbern. Unter folgendem Link
erreichen Sie unsere Projektseite:
http://fes.de/de/bibliothek/vorwaerts-blog/

Es gibt keinen Zugriff auf die OCR, die Links sind nicht als Permalinks ausgewiesen.

Tanz der Teufel

“Im Tagesspiegel freut sich Andreas Busche darüber, dass Sam Raimis in Deutschland jahrezehntelang nicht nur für Jugendliche indizierter, sondern auch für Erwachsene per Gerichtsbeschluss verbotener Horrorklassiker “Tanz der Teufel” jetzt in jedem Kaufhaus legal auf BluRay erhältlich ist – und zwar mit einer Freigabe ab 16: Mit Blick auf diese seit dem Videoboom der 80er Jahre grassierende Zensurgeschichte zeigt sich Busche “die Willkür der Behörden, die sich (…) sogar anmaßen, die künstlerische Qualität von Filmen zu beurteilen. Dass die juristische Vorgeschichte von Raimis Film eine Farce ist, zeigt schon der im Internet dokumentierte Schriftverkehr zu den Revisionsklagen.” Dieses epische, sehr materialreiche Dossier ist tatsächlich eine ziemlich irrsinnige Reise durch die verschlungenen Pfade einer außer Rand und Band geratenen Jugendschutz-Jurisdiktion. Hintergründe zur Re-Legalisierung des Films bietet auch der Deutschlandfunk in einem Gespräch mit dem Filmwissenschaftler Marcus Stiglegger.” (Perlentaucher)

Welfenschatz kommt in den USA vor Gericht

http://www.sueddeutsche.de/kultur/ns-raubkunst-welfenschatz-kommt-in-den-usa-vor-gericht-1.3449652

“Ein Gericht in Washington, D.C., hat in Teilen die Klage von Erbenvertretern angenommen, die eine Herausgabe des Berliner Welfenschatzes fordern, weil es sich dabei um NS-Raubgut handeln soll. Damit muss sich die Bundesrepublik Deutschland erstmals in Amerika mit einer Rückgabeforderung gegenüber Kunstwerken in staatlichem Besitz auseinandersetzen.

Dem vorausgegangen war ein Entscheid der deutschen Limbach-Kommission, die Empfehlungen zum Umgang mit Raubkunst ausspricht. Sie kam vor drei Jahren zu dem Ergebnis, dass die 44 Stücke des mittelalterlichen Welfenschatzes aus dem Braunschweiger Dom im Jahr 1935 nicht unter Druck an den preußischen Staat verkauft worden seien.”

Siehe auch
https://archivalia.hypotheses.org/?s=welfenschatz&submit=Suchen