Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte 51/52 (2015/16)

Den Rezensenten liegt erfreulicherweise ein Gesamt-PDF des jetzt erschienen Doppeljahrgangs der ZHG 51/52 (2015/16) vor, aus dem ich mit freundlicher Genehmigung das Inhaltsverzeichnis und meine Rezensionen mitteilen darf (PDF).

Barbara Hammes: Ritterlicher Fürst und Ritterschaft. Konkurrierende Vergegenwärtigung
ritterlich-höfischer Tradition im Umkreis südwestdeutscher Fürstenhofe 1350– 1450. Stuttgart 2011. S. 405-406

Casimir Bumiller, Bernhard Rüth, Edwin Ernst Weber (Hgg.): Mäzene, Sammler, Chronisten. Die Grafen von Zimmern und die Kultur des schwäbischen Adels. Stuttgart 2012. S. 406-409

Carl A. Hoffmann, Rolf Kießling (Hgg.): Kommunikation und Region. Konstanz 2001. S. 418-419

Felix Fabri O. P. Tractatus de civitate Ulmensi. Traktat über die Stadt Ulm. Hg., übersetzt und kommentiert von Folker Reichert. Konstanz/ Eggingen 2012. S. 420-421

Historiographie – Traditionsbildung, Identitätsstiftung und Raum. Südwestdeutschland
als europäische Region. Hg. v. Sönke Lorenz, Sabine Holtz und Jürgen Michael Schmidt in Zusammenarbeit mit dem Institut für Geschichtliche Landeskunde und Historische Hilfswissenschaften der Universität Tübingen. Redaktion: Dorothea Wolf und Michael Oehler. Ostfildern 2011. S. 448-450

Ulm und Oberschwaben. Zeitschrift für Geschichte, Kunst und Kultur. Im Auftrag des Vereins für Kunst und Altertum in Ulm und Schmauder und Michael Wettengel in Zusammenarbeit mit Gudrun Litz. Bd. 59.
Ulm 2015. S. 457-459

Orban-Regime will Central European University schließen

Eine von der Orban-Regierung geplante Gesetzesreform würde den Betrieb der von dem Milliardär George Soros gegründeten Central European University in Budapest unmöglich machen. Vor allem österreichische Medien berichten.

“Die Verachtung, die Ungarns rechtspopulistischer Regierungschef Viktor Orbán für den amerikanischen Milliardär und Philanthropen George Soros empfindet, kommt aus tiefstem Herzen. Denn das Lebenswerk des gebürtigen Budapesters, die Open Society Foundation (OSF), propagiert eine Geistigkeit, die die Antithese zu Orbáns Politik- und Machtverständnis bildet. Sie hat sich der Förderung von Toleranz, Weltoffenheit, rationalem Diskurs, offener Kritik verschrieben. Nun soll es nach Orbáns Willen dem Kernstück der Soros-Institutionen in Europa, der Zentraleuropäischen Universität (Central European University), an den Kragen gehen. Wie aus dem Nichts brachte Sozialminister Zoltán Balog am Dienstagabend eine Novelle des Hochschulunterrichtsgesetzes im Parlament ein. Diese formuliert formal-bürokratische Bedingungen für das Betreiben von Hochschuleinrichtungen, die die CEU nicht erfüllt” (Standard).

Immerhin schreibt die SZ etwas zu Orbans Plänen:

http://www.sueddeutsche.de/politik/ungarn-orbns-naechstes-ziel-1.3441904

Ich dokumentiere die englischsprachige Pressemitteilung der CEU aus der Archives-L:

“Budapest, March 28, 2017 – Central European University (CEU) expresses its opposition to
proposed amendments to Act CCIV of 2011 on National Higher Education, tabled in
Hungarian Parliament today. After careful legal study, CEU has concluded that these
amendments would make it impossible for the University to continue its operations as an
institution of higher education in Budapest, CEU’s home for 25 years. CEU is in full
conformity with Hungarian law. The proposed legislation targets CEU directly and is
therefore discriminatory and unacceptable. CEU calls on the government to scrap the
legislation and enter into dialogue to find a solution that allows CEU to continue in
Budapest as a free and independent international graduate university.
“Any legislative change that would force CEU to cease operation in Budapest would damage
Hungarian academic life and negatively impact the government of Hungary’s relations with
its neighbors, its EU partners and with the United States,” said CEU President and Rector
Michael Ignatieff. “I call on the government to enter into negotiations with us to find a
satisfactory way forward that allows CEU to continue in Budapest and to maintain the
academic freedoms essential to its operation.”
The 2004 joint declaration between the Hungarian government and the State of New York
confirmed the parties’ joint agreement to support CEU’s goal of achieving Hungarian
accreditation, while at the same time maintaining its status as an accredited American
university. Following the 2004 joint declaration, a special law namely Act LXI of 2004 on
State Recognition of Közép-európai Egyetem, established Közép-európai Egyetem (KEE);
literally translated, this means “Central European University.” KEE was established as the
Hungarian entity which then allowed for Hungarian accreditation of 10 graduate and
doctoral level programs at the University. CEU/KEE is one higher education institution with
one campus in Budapest. The dual identity of CEU/KEE enables the University to comply
with both Hungarian and U.S. laws and award both Hungarian and U.S.-accredited degrees.
This is a common model. CEU is one of many American-accredited international
universities that do not operate any academic programs within the U.S.
In addition, the amendments would require CEU to open an additional campus in the state
of New York. Forcing CEU to do so would have no educational benefit and would incur
needless financial and human resource costs.
The section of the amendment that most clearly illustrates discrimination against CEU is
the provision that prevents Hungarian universities (in this case, KEE) from delivering
programs or issuing degrees from non-European universities on behalf of CEU. Existing
legislation allows for university programs and degrees from OECD countries (including the
U.S.) to function through joint Hungarian entities, as CEU/KEE currently does. Hungary itself
has been a member of OECD since 1996, and as such, should not discriminate against
other OECD countries.
Another clear example of discrimination in the proposed amendment is the elimination of
a good-faith waiver that currently allows academic staff from non-EU countries to work at
the KEE entity without requiring a work permit. The change would create additional and
unnecessary barriers to hiring and recruitment. Given that CEU relies particularly much on
professors from outside of the EU, the new regulation would place the university in a
disadvantageous position.
The proposed amendment also forbids the American entity CEU to continue its program
under the current name of “Central European University” unless “Közép-európai Egyetem”
(KEE), the Hungarian entity, changes its name. This would require both entities to change
the names that were established a quarter of a century ago.
CEU celebrated its 25th anniversary in 2016. It has no other desire than to remain in
Budapest. It is deeply embedded in Hungarian academic life, collaborating with other
institutions of academic excellence in Hungary from ELTE to the Hungarian Academy of
Sciences, sharing research projects, teaching, knowledge, and enabling student exchanges.
Of the nearly 1,800 students CEU educates each year, Hungarians make up the largest
group. The majority of CEU staff and nearly half the faculty are Hungarian. CEU contributes
to the Hungarian economy through tax, social security, and health insurance contributions
as well as payments to local suppliers.
CEU is a private and independent institution. Many of our degree programs in the social
sciences and humanities rank in the world’s top 200, and many in the top 100, some in the
top 50. CEU faculty are remarkably successful in earning research grant funding from the
European Union and other grant-making organizations in competitive tenders held across
Europe or across the globe. From 2011-2016, CEU received €6,955,221 in ERC grants. For
2017-2022, the University will receive €14,988,163 in ERC grants. CEU has a reputation
which should make Hungarians proud. We employ Hungarian professors; we have
recruited many notable Hungarian scholars back home from posts overseas; our largest
component in our student body consists of Hungarian students.
We are proud of our reputation, proud of our contribution to Hungarian academic life for
the past 25 years and we will defend our achievements vigorously against anyone who
seeks to defame our work in the eyes of the Hungarian people. The combined entities of
CEU/KEE, which deliver 8 master’s and 2 doctoral degree programs accredited in Hungary,
is deeply embedded in Hungarian academic life and society. It employs over 600
Hungarians and enrolls, on average, 400 Hungarian students per year – the largest national
group among our students. These are just a few of CEU’s rich contributions to Hungary
and to the world. Any legislation that would make it difficult for CEU to operate in Hungary
would destroy this fabric of cooperation with Hungarian institutions and the Hungarian
public and would damage Hungary’s long-held reputation as a center of innovation,
academic excellence and scientific inquiry.”

Digitale Sammlungen der Erzbischöflichen Diözesan- und Dombibliothek Köln

http://digital.dombibliothek-koeln.de/

Die können sich sehen lassen. 1 mittelalterlich-frühneuzeitliche Handschrift (Bruderschaftsbuch der Maria-Magdelenen-Bruderschaft an St. Laurentius, Köln, 1444-1676), 1 Inkunabel, eine Reihe alter Drucke, vor allem aber die Analecta Coloniensia mit gewissen Lücken: “Das Jahrbuch der Diözesan- und Dombibliothek erscheint seit 2001. Sie finden hier sämtliche Ausgaben mit den Jahresberichten der Bibliothek, mit Fachbeiträgen zum Buch- und Bibliothekswesen und zur Rheinischen Landes- und Kirchengeschichte sowie mit den in der Schriftenreihe publizierten Buchbesprechungen.

Nicht verfügbar sind Aufsätze, bei denen die Autorinnen und Autoren einer Freigabe im Netz nicht zugestimmt haben oder die derzeitigen Rechteinhaber nicht ermittelt werden konnten. Des Weiteren wurden Beiträge nicht freigegeben, wenn die Veröffentlichungsrechte einzelner Abbildungen (noch) nicht abschließend geklärt sind. Aus letzterem Grund kann in der digitalen Version auch eine einzelne Abbildung in einem ansonsten veröffentlichten Aufsatz fehlen.”

Darunter auch:
http://digital.dombibliothek-koeln.de/oa_analecta/collection47166/periodical/titleinfo/46343 (Ergänzung zu: https://ordensgeschichte.hypotheses.org/6641)

Permalinks fehlen leider.

DHAK Lesesaal: Digitalisate können endlich angezeigt werden

http://historischesarchivkoeln.de/de/news?id=199#article199

Hat ja lange gedauert. Seit Ende November 2016: https://archivalia.hypotheses.org/60906

Ein bequemer Viewer sieht anders aus. Es ist dumm, zwei Schieberegler nebeneinander anzubringen, so dass man Gefahr läuft, den falschen zu erwischen, wenn man nach unten scrollen möchte.

Rechtsquellen Online

http://www.rechtsquellen-online.ch/Auswahlthema/Erinnerungskultur

Ganze zwei Quellen zum Thema Erinnerungskultur aus dem Staatsarchiv Zürich in Transkription. Ein Fasimile gibt es nur bei einem Stück, obwohl man die paar Zeilen aus dem zweiten mühelos hätte fotografieren können.

“«Rechtsquellen Online» dient dem Editionsunternehmen der Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen SSRQ als mehrsprachig konzipiertes Fachportal.
Auf «Rechtsquellen Online» werden historische Quellen aus dem Gebiet der heutigen Schweiz aus der Zeit bis 1798 der Forschung und der interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Die ausgewählten Quellenstücke werden dezentral in den Datenbanken der beteiligten Archive verzeichnet und die Daten anschliessend in das Portal importiert.”

Crowdsourcing für die Public Domain: der #Gemeinfreitag

Der folgende Beitrag erschien zuerst im Redaktionsblog.

In Kürze: Mit dem seit Ende Januar 2016 im Hypotheses-Blog Archivalia begangenen #Gemeinfreitag wurden bisher 877 gemeinfreie Medien (schätzungsweise 10.000 Seiten) im Internet Archive bzw. in Wikimedia Commons für Allgemeinheit und Forschung neu bereitgestellt. Würden andere Blogs, Institutionen und Leute sich beteiligen (und sei es auch nur sporadisch), könnte nicht nur die im Internet verfügbare Public Domain bereichert, sondern auch weiter für freie Inhalte geworben werden. Also: Mitmachen!

Die Anfänge

Das Kofferwort Gemeinfreitag (aus Gemeinfrei und Freitag) wurde nicht von mir erfunden. Am 8. Januar 2016 präsentierte der Historiker Moritz Hoffmann in seinem Blog einen US-Reiseführer mit der Bemerkung: Die Reihe “Gemeinfreitag” stellt jede Woche ein Fundstück aus der Public Domain vor. Der Vorschlag knüpft an die in den Social Media verbreitete Praxis insbesondere von Gedächtnisinstitutionen an, am Freitag, also kurz vor dem Wochenende, unterhaltsameren Stoff als sonst zu posten. Beispielsweise gibt es vom Hochschularchiv der RWTH jeden Freitag den sogenannten “Bilderfreitag”, der ein Bild aus den Beständen des Archivs vorstellt.

Am 22. Januar schloss sich Michael Schmalenstroer an:

Das Konzept "Gemeinfreitag" stammt von Moritz. Die Idee 
ist simpel: Jeden Freitag wird ein gemeinfreies Werk vorgestellt. 
Egal ob Bild, Buch, Karte, Musikstück oder Gemälde - es geht darum 
zu zeigen, welche Schätze sich in den Public Domain verstecken. 

Nachmachen ist erwünscht!

Zwei Tage später gab ich meinen Senf dazu: Wenn schon #Gemeinfreitag dann richtig! Statt ein beliebiges Fundstück vorzustellen, sei es doch besser, aktiv dafür zu sorgen, dass Werke in der Public Domain ins Netz gelangen würden. Während Hoffmann und Schmalenstroer bald wieder aufgaben,1 veröffentlichte ich am 29. Januar 2016 den ersten #Gemeinfreitag (Januar, Woche 4): 3 Abbildungen, 3 PDFs. Das erste Bild: “Für den Wikipedia-Artikel über den seligen Jakob Griesinger aus Ulm stellte mir das Augustinermuseum Rattenberg kostenlos einen schönen Scan aus einem kostbaren Augsburger Illustrationswerk des 18. Jahrhunderts zur Verfügung”.

Zwischenbilanz

2016 schloss der Gemeinfreitag mit 700 Medien! 454 Abbildungen, 175 PDFs, 8 Fremd-Abbildungen, 19 Fremd-PDFs, 43 Fremd-Digitalisate, 1 Video. Bis zur vierten März-Woche 2017 kamen hinzu: 100 Abbildungen, 58 PDFs, 3 Fremd-PDFs, 16 Fremd-Digitalisate = 177 Medien. Insgesamt also 877 Medien.

Für den Januar 2017 habe ich ausgezählt, wieviele Einzelseiten in den PDFs und Fremd-Digitalisaten stecken. Es waren 2885, davon entfielen 230 auf die Fremddigitalisate. Klammert man zwei Bücher auf Commons mit 633 und 1526 Seiten aus, die das Ergebnis eher verfälschen, kommt man auf einen Durchschnittswert etwa 30 Seiten ja PDF/Digitalisat. Hochgerechnet ergibt das einschließlich der 562 Abbildungen ungefähr 10.000 Seiten – eine ganze Menge, wie ich finde.

Aus dem Pool der Gemeinfreitags-Abbildungen speiste sich der Archivalia-Adventskalender 2016.

Nichtsdestotrotz war die Resonanz eher bescheiden. Die 22 Fremd-PDFs und 8 Fremd-Abbildungen können fast vernachlässigt werden – es handelt sich um Medien, die von anderen bei mir angemeldet (in den Kommentaren oder per Mail) oder mit #Gemeinfreitag auf Twitter beworben wurden. Hinzu kommen gelegentliche Erwähnungen insbesondere auf Twitter. Immerhin hat Anja Kircher-Kannemann in ihrem Angermund-Blog einen eigenen Tag #Gemeinfreitag eingerichtet.

Nur wenige haben meine Tweets zum Gemeinfreitag weitergeleitet. Von einer breiten Welle der Zustimmung kann keine Rede sein, auch wenn ich mir sicher bin, dass viele, die sich nicht zu Wort melden, die Initiative mit Sympathie betrachten.

Bei den 59 “Fremd-Digitalisaten” handelt es sich um Digitalisierungswünsche, die mir überwiegend von Bibliotheken erfüllt wurden. Nicht nur die “üblichen Verdächtigen” (UB Heidelberg, UB Freiburg, im Rahmen ihres allen eingeschriebenen Nutzern zugänglichen Programms für bis zum 31.12.1899 erschienene Werke auch die ULB Düsseldorf) haben sich spendabel gezeigt. Allen, die den Gemeinfreitag unterstützt haben, ein herzliches Dankeschön! Nicht wenige PDFs organisierte die Wikipedia:Bibliotheksrecherche, ein toller Service für alle, die Bibliotheks-Unterstützung für die Arbeit in Wikimedia-Projekten brauchen.

Inhaltlich standen viele Digitalisate mit Projekten/Archivalia-Miszellen und meinen Interessensschwerpunkten in Verbindung. Daneben habe ich aber auch darauf geachtet, dass der Beitrag zum Gemeinfreitag (aus meiner Sicht) ansprechend bebildert ist. Neben Scans, die ich selbst oder andere gemacht haben, habe ich Fotos unter CC0 eingebracht (einen Teil meiner dortigen Uploads).

Der zusätzliche Zeitaufwand hält sich für mich in Grenzen; auch früher habe ich ja schon Gemeinfreies auf Commons und ins Internet Archive hochgeladen. Das Zusammenstellen des am Freitag veröffentlichten Artikels erfordert etwa 1-2 Stunden Arbeit. Würde mir der Gemeinfreitag, das bisher längste und größte Archivalia-“Projekt”, keinen Spaß mehr machen, hätte ich längst das Handtuch geworfen.

Was ist die goldene Kette freien Wissens?

Wie schon im Interview mit mir “Grundfragen des Wissenschaftsbloggens” Ende Januar 2016 sehe ich Archivalia als Teil einer „goldenen Kette freien Wissens“, die Forschungsdaten (einschließlich Bildern und Retrodigitalisaten) mit Blogs und Blogs mit freien Projekten (Wikipedia, Wikisource) verknüpft und diese mit Open Access Publikationen. Man könnte auch noch für den Bereich der Lehre die Open Educational Resources ergänzen. Das Bild der goldenen Kette (catena aurea) soll zum Ausdruck bringen, dass die verschiedenen Foren freien Wissens verzahnt am besten funktionieren. Der Austauschbarkeit dienen freie Lizenzen: für Wissenschaftslogs ist CC-BY empfehlenswert (für meine Beiträge und die von vielen anderen in Archivalia realisiert), Wikipedia steht unter CC-BY-SA, Wikisource enthält fast nur Inhalte, die Public Domain sind. Gemeinfreie Materialien sollten gemeinfrei bleiben, und auch Open Educational Resources werden durch Open Content, also freie Lizenzen, definiert.

Ein konkretes Beispiel für die goldene Kette: Mein Blogbeitrag “Die mediale Resonanz der Schlacht bei Seckenheim 1462” könnte mit an die 200 Fußnoten auch in einem Open Access Journal stehen. Gemeinfreie oder gedruckte Materialien (Texte und Bilder), die im Netz noch nicht vorhanden waren, habe ich nach Möglichkeit nach Wikimedia Commons geladen (oder ins Internet Archive) und in meinem Beitrag verlinkt, damit die Aussagen sofort überprüfbar sind. Batürlich wurden sie dann auch im #Gemeinfreitag mitgezählt. Nur Formen der Wissenschaftskommunikation, die ohne Wenn und Aber diese Überprüfbarkeit via Links ermöglichen, sind zukunftstauglich. Links in PDFs anzuklicken ist längst nicht so bequem wie in einem HTML-Dokument. Die von mir befüllte Commons-Kategorie Battle of Seckenheim ist im Wikipedia-Artikel verlinkt, und die in ihr vorhandenen Medien könnten dazu dienen, den Artikel zu verbessern. Die Wissenschaft braucht nicht nur Darstellungen, sie braucht auch Materialien. Aufwändige Quelleneditionen stellen nur einen kleinen Teil der Wissenschaftskommunikation dar, es fehlt an Zeit und kompetenten Wissenschaftlern. Die Bereitstellung von Digitalisaten, die man mit Transkriptionen solchen Editionen annähern kann, ist dagegen inzwischen höchst einfach und oft auch kostengünstig.

Kulturgut muss frei sein! Die Gemeinfreiheit ist die Rückseite des Urheberrechtsschutzes.2 Ist der urheberrechtliche Schutz erloschen, können und sollen die Werke der Allgemeinheit genehmigungsfrei zur Verfügung stehen. Public Domain heißt: keine Unkultur des Kotaus vor Institutionen, kein “Survival Guide” mehr in Sachen Permissions.3 Gemeinfreie kulturelle Güter nützen dem kulturellen Schaffen. Sie können genehmigungsfrei abgewandelt und remixt werden. Sie stehen für Bildungszwecke kostenlos bereit, können aber auch gewerblich genutzt werden. Kommerzielle Nutzung wird in diesem Kontext leicht verteufelt, kann sich aber als wichtig erweisen, wenn es um Breitenwirkung geht. Kurz: die Public Domain ist nach meiner festen Überzeugung eine der kostbarsten gesellschaftlichen Ressourcen.

Rechtsfragen

Mehr und mehr Museumsleute fragen sich: Wieso verbieten Museen Selfies oder andere Fotos von gemeinfreien Museumsobjekten?4 Man kann diesen Zweifel auch auf andere Kontexte übertragen: Wieso muss ich speichelleckend um Erlaubnis einkommen, wenn ich ein gemeinfreies Werk veröffentlichen will? Es gibt inzwischen schon eine stattliche Reihe von “Leuchttürmen”, Institutionen, die in der Public Domain keine Einnahmequelle mehr sehen. Im Februar 2017 wurde gemeldet, dass das New Yorker Metropolitan Museum über 375.000 Bilder seiner Objekte als Public Domain freigibt. Was gemeinfrei ist, muss auch nach der Digitalisierung gemeinfrei bleiben – diesen Grundsatz unterstützen nicht nur EU-Institutionen, sondern auch der deutsche Bundesgesetzgeber. Nicht nur die Europeana-Charta vertritt diese Position, auch ein kürzlich veröffentlichtes Papier der Deutschen Digitalen Bibliothek ruft Kulturinstitutionen zum Teilen auf und wendet sich gegen das Re-Monopolisieren gemeinfreier Inhalte.

Unabhängig davon, wie die schändliche Klage des Reiss-Engelhorn-Museums gegen die Wikipedia wegen der Fotos gemeinfreier Gemälde höchstrichterlich entschieden wird, bin ich davon überzeugt, dass die Mannheimer auf verlorenem Posten stehen. In den USA ist mit Bridgeman v. Corel die Frage der Schutzfähigkeit von Reproduktionen zweidimensionaler Werke im Sinne freier Inhalte geklärt. Dies ist auch die offizielle Position der Wikimedia-Projekte. Europaweit gilt ebenfalls das Kriterium der Originalität, was originalgetreuen Gemäldefotos einen Schutz allenfalls in denjenigen Ländern zusichert, die wie Deutschland einen Lichtbildschutz unterhalb des Urheberrechts kennen. Noch wichtiger freilich ist der politische Konsens, dass Gemeinfreies gemeinfrei bleiben soll.

Bei Grafik, Büchern und anderer Flachware kann überhaupt keine Rede davon sein, dass ein Schutzrecht an Scans entsteht. Vermeintliche Rechteinhaber, die anderes behaupten, betreiben “Copyfraud” und stützen sich auf FUD. Institutionen, die das freie Teilen gemeinfreier Materialien verhindern, behindern die Forschung. So einfach ist das.

Weiteres kann in meinem Beitrag “Open Access, Creative Commons und das Posten von Handschriftenscans” (2014) nachgelesen werden.

Es ist ausgesprochen unwahrscheinlich, dass weitere Institutionen per Abmahnung oder Gerichtsverfahren gegen Personen vorgehen, die Gemeinfreies im Netz teilen. Wer auf Wikimedia Commons hochlädt, sollte davon ausgehen können, dass ihm Wikimedia e.V. zur Seite steht. Wer mag, darf gern artig die Eigentümer-Institutionen um Erlaubnis fragen.5 Wer Angst hat, trotzdem aber etwas mutiger sein möchte, kann Scans anonym hochladen und das Copyfraud der Institutionen ignorieren.

Hier stehe ich, ich kann nicht anders: Man muss der Public Domain mehr gehorchen als den Institutionen!

Gemeinfrei ist mehr als man denkt. Gemeinfrei sind auch nicht schutzfähige Teile moderner Werke. Quelleneditionen können “geschält” werden: Man lässt Vorwort, Nachwort, schutzfähige Anmerkungen usw. weg. Mögliche Leistungsschutzrechte nach den §§ 70, 71 UrhG sind in Deutschland nach 25 Jahren erloschen. Ich sehe den textkritischen, also Varianten-Apparat nicht als urheberrechtlich geschützt an, aber wer mag, kann auch ihn wegschneiden oder unkenntlich machen.6 Handwerkliche Faktenzusammenstellungen wie Stammtafeln sind ebenfalls nicht schützbar.7

Wo hochladen?

Im Rahmen des Gemeinfreitags habe ich Medien ins Internet Archive und auf Wikimedia Commons hochgeladen. Gemeinfreies ist bei beiden gut aufgehoben, aber angesichts manchmal kleinlicher Admins empfiehlt sich in Zweifelsfällen das Internet Archive, das anders als Commons auch keine Begrenzung von 100 MB für das einzelne Medium hat.

Ich kann mit dieser Lösung leben, aber besser wäre es, Bürgerinnen und Bürger hätten die Möglichkeit, gemeinfreie Digitalisate (Texte und Bilder) mit der Kennzeichnung als gemeinfrei in ein zertifiziertes Repositorium einzubringen, das Langzeitarchivierung und Permalinks anbietet. Es ist eine Schande, dass Bibliotheken bislang keine solche Möglichkeit geschaffen haben. Wissenschaftlich potentiell wertvoll ist alles, was gemeinfrei ist!

“In einer Topothek werden historische Bilder, Karten, Videos sowie Tondokumente gesammelt und im Internet der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt”, heißt es in einem Beitrag zu diesem österreichischen Konzept, aber die Umsetzung ist – abgesehen von der lokalen Begrenzung – völlig verfehlt: Copyfraud, keine freie Lizenz (auch bei Gemeinfreiem), keine Permalinks.

Für Sichtbarkeit sorgen!

Was nützen neu ins Netz gebrachte Digitalisate, wenn sie nicht gefunden werden? Zwar haben sowohl das Internet Archive als auch Wikimedia Commons (und natürlich auch Archivalia) brauchbare Suchfunktionen, aber ein Hinweis in Wikisource und in der Wikipedia erhöht die Sichtbarkeit. Daher habe ich vor allem bei Buchdigitalisaten diese auf passenden Wikisource-Autoren- oder Themenseiten eingetragen.

Das Bibliographieren von Digitalisaten ist leider nicht immer trivial. Während die Inhalte des Internet Archives zumindest in der Theorie im Karlsruher Virtuellen Katalog (KVK) recherchierbar sind, fehlt eine solche Einbindung für Wikimedia Commons. Es wäre dringend wünschenswert, wenn Bibliotheken in ihren (überwiegend im KVK oder über BASE erschlossenen) Digitalisierungsprojekten Lücken durch Spiegeln der gemeinfreien Digitalisate auf Commons oder im Internet Archive füllen würden. Auch eine Katalogisierung der Bücher auf Commons durch Bibliotheken wäre sinnvoll.

Bibliotheken könnten mehr für die Public Domain tun

Für eigene Studien oder für die Allgemeinheit haben mir vor allem kleinere Bibliotheken so oft kostenlos mit Scans geholfen, dass es ungerecht wäre, zuviel Aufhebens von der ärgerlichen Praxis vor allem größerer Institutionen zu machen, die sich hartnäckig auch sehr bescheidenen Digitalisat-Wünschen für freie Projekte verweigern.8 Ich möchte nur eine kleine Geschichte erzählen: Es ist ein Unding, dass bei Fernleihbestellungen gemeinfreier Aufsätze (als Kollateralschaden urheberrechtlichen Beschränkungen) keine elektronischen Versionen geliefert werden, man also anhand des Ausdrucks nochmals scannen muss, wenn man den Beitrag ins Netz stellen will. Wenn man nicht teure Subito-Scans oder teure Auftragsscans bezahlen möchte, muss man sich solche Scans erbetteln. (Vorausgesetzt, man kann sie nicht vor Ort selbst scannen.) Etliche Hochschulen bieten ihren Wissenschaftlern eine Luxusversorgung mit Scans. Zeitschriftenartikel müssen nicht mehr in der Bibliothek eingesehen werden, sondern werden gescannt und zugemailt. Daher kam ich auf die Idee, Frau Professorin H., Direktorin des landgeschichtlichen Instituts der traditionsreichen württembergischen Universität in T., zu bitten, einen Scan aus dem Medicinischen Correspondenzblatt anfertigen zu lassen. Keine Reaktion. Auf Nachfrage kam ein genervter Hinweis auf den Stress des Semesterendes und nach einer Weile der Bescheid eines Mitarbeiters, man dürfe das nicht machen, da ja die Weitergabe der Scans aus urheberrechtlichen Gründen untersagt sei. Selbstverständlich hatte ich hervorgehoben und belegt, dass der (von mir dann in Freiburg selbst gescannte Aufsatz) nicht mehr urheberrechtlich geschützt ist. Da es um eine Lücke in Wikisource ging, hoffte ich, dass die daraufhin kontaktierte Direktorin der UB T. sich generös zeigen würde. Weit gefehlt, eine Mitarbeiterin wies auf die Möglichkeit kostenpflichtiger Auftragsscans hin. (0,50 Euro je Scan ist einigermaßen happig.)

Investieren ehrenamtliche Mitarbeiter freier Projekte viel Freizeit in freie Inhalte, die der Allgemeinheit ohne jeden Zweifel erheblich nützen, ist es nicht einzusehen, dass sie ein paar Scans, die im Massengeschäft eines Luxusdokumentlieferdienstes für die Uni-Mitarbeiter wie in T. wirklich nicht ins Gewicht fallen, aus eigener Tasche bezahlen sollen.

Nach wie vor haben es die Bibliotheken nicht geschafft, meinen in INETBIB gemachten Docster-Vorschlag aus dem Jahr 2001 (wiederholt 2010) zu realisieren, also gemeinfreie Aufsatz-Scans der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

Ich möchte alle Bibliotheken, Archive, Museen usw. bitten:

* Erfüllen Sie (bescheidene) Bitten um Scans unbürokratisch und kostenlos.

* Kann im Auskunftsdienst eine Anfrage mit einigen wenigen Scans bequem erledigt werden, sollten diese unberechnet übersandt werden.

* Werden Scans gemeinfreier Vorlagen erstellt, die noch nicht im Netz sind, dann müssen diese der Allgemeinheit im Internet zur Verfügung gestellt werden. Steht kein eigenes Repositorium zur Verfügung, bieten sich Wikimedia Commons oder das Internet Archive an.

Alle können mitmachen!

Mein Appell richtet sich an diejenigen, die noch nicht regelmäßig Wikimedia Commons oder das Internet Archive bestücken.

Jeder Tag sollte Gemeinfrei-Tag sein! Aber: Blogs und Privatpersonen müssen nicht jeden Freitag auf der Matte stehen; auch eine sporadische Beteiligung ist hilfreich.

Wir brauchen eine starke Lobby für die Public Domain. Diese ist so groß, dass man sich nicht nur auf die Massendigitalisierungsprojekte verlassen sollte. Crowdsourcing durch Digitalisierung noch nicht im Netz befindlicher (oder vernünftig auffindbarer) Werke kann die Inhalte besser kuratieren als beispielsweise Google Books. So können wissenschaftlich bedeutsame Lücken gefüllt und rare Werke zugänglich gemacht werden. Diese gemeinsame Sammelarbeit kann Wissenschaftler und Bürgerwissenschaftler zusammenführen. Der Umgang mit alten Texten und Bildern, die man der Allgemeinheit ohne Besitzansprüche überlässt, weil sie ihr bereits als Public Domain gehören, kann in der Tat Spaß machen.

Man kann sich auf zweierlei Weise am Gemeinfreitag beteiligen. Durch Hochladen von Medien oder durch Werbung für den Gemeinfreitag (bitte mit Verwendung des Hashtags #Gemeinfreitag). Er kam bislang viel zu wenig in den Social Media vor! Gemeinfreitag-Beiträge bitte teilen!

Das Hochladen selbst ist sowohl auf Wikimedia Commons als auch im Internet Archive sehr einfach.9 Bei allen Fragen rund um den Gemeinfreitag helfe ich gern mit Hinweisen. (Das gilt auch für heikle rechtliche Fragen, wobei die Kundgabe meiner Meinung natürlich keine Rechtsberatung sein soll.)

Weitere Möglichkeiten:

* Viel zu viele Bücher sind auf HathiTrust nur mit US-Proxy nutzbar und müssten ins Internet-Archive geladen werden. Wer die Technik (HathiHelper) nicht beherrscht, kann versuchen, einen US-Studenten zu finden, der einer der vielen HathiTrust-Partnerinstitutionen angehört und bereit ist, ein Buch als PDF herunterzuladen (allein die University of California hat in allen Standorten weit über 100.000 Studierende). Das ist legal!10

* Bibliotheken um die kostenlose Digitalisierung von gemeinfreien Werken bitten – mehr als Nein sagen, können sie nicht. Meine eigenen Versuche diesbezüglich waren fast immer erfolgreich!11

* Für Wikimedia Commons geeignetes Foto machen und unter CC0 (entspricht Public-Domain-Freigabe) hochladen.

“The Purpose of Copyright is to Build a Rich Public Domain”, verkündet ein aktuelles Video der Wikimedia Foundation. Stimmt.

  1. Schmalenstroer befürchtete nach eigenen Angaben, dass er fast nur noch zum Gemeinfreitag bloggen würde, da er nur vergleichsweise sporadisch Blogbeiträge verfasst. Hoffmann gab ebenfalls Zeitprobleme (Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit, Familie) an, aber auch, dass er sich über https://archivalia.hypotheses.org/54357 geärgert hatte. []
  2. Ausführlicher dazu: meine “Urheberrechtsfibel” von 2009 (SSOAR) und “Die Public Domain und die Archive” (2011). []
  3. Susan Bielstein: Permissions. A Survival Guide. Blunt Talk about Intellectual Property (University of Chicago Press 2006). Vgl. https://archivalia.hypotheses.org/3086. []
  4. Siehe etwa: https://archivalia.hypotheses.org/63008, https://archivalia.hypotheses.org/63416. []
  5. Dieses internationale vermeintliche Naturgesetz, dass sich das eben gehört, beißt sich aber mit der Forderung, dass Gemeinfreies gemeinfrei bleiben soll. Zu die Genehmigungspraxis in den USA problematisierenden Beiträgen siehe https://archivalia.hypotheses.org/62843. []
  6. Siehe auch http://www.dh.uni-leipzig.de/wo/book-scanning-contract/. []
  7. Zu einem Aufsatz über ein Wappenbuch: https://archivalia.hypotheses.org/63892. []
  8. Vgl. ausführlich zum Folgenden: https://archivalia.hypotheses.org/7531. Einzelbeispiele aus letzer Zeit: https://archivalia.hypotheses.org/55645, https://archivalia.hypotheses.org/59284. []
  9. Noch einfacher wäre es, wenn der BUB Upload Bot nicht seit September 2016 pausieren würde. []
  10. Siehe die Stellungnahme von Dave Schmit, UC San Diego 2016. []
  11. Siehe auch https://archivalia.hypotheses.org/6840. []

Oberschwäbische Heimatkunde

Bericht über das Gemeindearchiv Lensahn (Ostholstein)

Die Lübecker Nachrichten widmen dieser Tage den Archiven Ostholsteins eine kleine Serie. Im Netz wird davon nicht viel zu lesen sein, da der Verlag strikt auf das Bezahlmodell setzt. Über die Seite der Arbeitsgemeinschaft für Heimatkunde Oldenburg/Ostholstein ist jedoch der Beitrag über das Gemeindearchiv Lensahn vom 21. d.M. abrufbar:

http://www.heimatkunde-ostholstein.de/pressespiegel/2017-03-21-l%C3%BCbecker%20nachrichten.jpg

Akteurinnen/Akteure der Digitalisierung im Hochschulsystem: Modernisierung oder Profilierung?

GETTO, Barbara; KERRES, Michael. Akteurinnen/Akteure der Digitalisierung im Hochschulsystem: Modernisierung oder Profilierung?. Zeitschrift für Hochschulentwicklung, [S.l.], mar. 2017. ISSN 2219-6994. Verfügbar unter: http://www.zfhe.at/index.php/zfhe/article/view/973. doi: https://doi.org/10.3217/zfhe-12-01/07.

“Ende der Anonymität im Netz”: Maas verschärft Gesetzesentwurf gegen Hate Speech

https://heise.de/-3668265

“Noch während der Verbändeanhörung zu dem Referentenentwurf für ein “Netzwerkdurchsetzungsgesetz” hat er eine deutlich erweiterte Version zur Notifizierung an die EU-Kommission geschickt. Demnach sollen Betroffene künftig “die Identität des Täters” bei Providern in Erfahrung bringen können. Unter dem Verweis auf eine Rechtsverletzung könnten so Pseudonyme aufgedeckt werden. Das wäre das “Ende der Anonymität im Netz, wenn es um Meinungsäußerungen geht”, meint der Rechtsanwalt Niko Härting.”

Umfrage (Slowenien): Nutzung von digitalen Unterlagen in Archiven

Die folgende Umfrage (mit Link) gebe ich gerne hier weiter:

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

wir bitten Sie uns bei der Umfrage „Nutzung der digitale Unterlagen (E-Materials) in den Archiven durch Fachpersonal“,  zu unterstützen. Ziel ist es, die Meinungen der Kollegen aus den europäischen und den Archiven der ganzen Welt zusammen zu tragen.

Mit Hilfe der Umfrage soll definiert werden, welche Kenntnisse und Fähigkeiten seitens der Fachmitarbeiter aus den Archiven mit dem Umgang des E-Materials im Archiv gefordert sind. Hierzu wird abgefragt, welche Fachausbildung erforderlich ist sowie ob und wie sie sich beruflich fort- und weitergebildet haben. Zudem interessiert wie das Personal ihr Wissen und ihre Fähig- und Fertigkeiten erweiterten. Die Studie soll ebenso die Zufriedenheit im Beruf sowie den Umgang mit dem E-Material widerspiegeln. Auch wird erwartet, dass Unstimmigkeiten, die bei der Arbeit mit dem E-Material entstehen, aufgezeigt werden und wo die größten beruflichen Herausforderungen liegen.

Link: http://www.mojaanketa.si/anketa/600253703/1/

Die Umfrage erfolgt in der Zeit vom 15. März bis zum 1. Mai 2017. Das Ausfüllen des Fragebogens dauert lediglich 10 Minuten. Alle gesammelten Daten werden vertraulich behandelt.

Die Beschreibung, der Verlauf und die Ergebnisse der Forschung werden im Rahmen des Beitrags für die 28. Versammlung der „Gesellschaft für Archive Sloweniens“ [Slowenischer Archivverein, http://www.arhivsko-drustvo.si/] im Oktober 2017 in Portorož und auf der Website des „Historischen Archivs Ljubljana“ (www.zal-lj.si) präsentiert.

Suche in OpenEdition Search

Sie werden weitergeleitet zur OpenEdition Search