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Disziplinäres Repositorium Humanities Commons macht einen guten Eindruck

Wie in meiner Stellungnahme zu Herb 2017 angedeutet, konnte ich mich in Humanities Commons nicht registrieren. Eine Mail an das Projekt blieb unbeantwortet. Heute erinnerte ich an sie und bekam sofort eine Rückmeldung. Die Registrierung klappte im zweiten Anlauf tadellos. Anders als bei Zenodo muss man kein fiktives Tagesdatum oder eine Lizenz angeben. Das Dokument wird unmittelbar mit DOI zugänglich gemacht:

http://dx.doi.org/10.17613/M6W354

Open Access zwischen Revolution und Goldesel. Eine Bilanz fünfzehn Jahre nach der Erklärung der Budapest Open Access Initiative

Ulrich Herb hat seinen Beitrag “Welches Open Access Repository sollte man in der Bibliotheks- und Informationswissenschaft nutzen?” (dazu mehr hier) etwas ergänzt und seinen in der Überschrift genannten Aufsatz bei HCommons hochgeladen:

https://hcommons.org/deposits/item/hc:11549 (lesenswert!)

Sammlungen – Pflicht, Chancen und Herausforderungen für die Archivarbeit aus der Perspektive des Universitätsarchivs

Wolfgang Müllers Aufsatz im Kaiserslauterer Jahrbuch 16 (2016) = Festschrift für Roland Paul zum 65. Geburtstag (TOC) ist online unter:

https://f.hypotheses.org/wp-content/blogs.dir/1699/files/2017/03/m%C3%BCller_2016_Jahrbuch.pdf

Archivische Bewertung durch ein Gericht?

“Auch die verschiedenen Rechtsverstösse taxiert das Verwaltungsgericht nicht als gravierend. Bei der Vernichtung von Akten etwa habe Leimgrübler weder gegen bundes- noch gegen kantonalrechtliche Mindestaufbewahrungsfristen verstossen. Er habe es einzig unterlassen, die Akten vor der Entsorgung dem Staatsarchiv zur Übernahme anzubieten. Laut dem Gericht sind die Akten allerdings kaum archivwürdig, weshalb es den Verstoss als nicht schwerwiegend beurteilte.”

https://www.nzz.ch/zuerich/wirren-um-dietiker-statthalteramt-geschasster-statthalter-ist-zu-unrecht-entlassen-worden-ld.153275

Musikhistorische Sammlung Jehle im Stauffenberg-Schloss in Lautlingen

http://zkbw.blogspot.de/2017/03/musikhistorische-sammlung-jehle-im.html

Äußerst ungewöhnlich, dass sich Hilger plötzlich als Subjekt zu Wort meldet: “Von meinem Ausflug nach Albstadt-Lautlingen zum Stauffenberg-Schloss am 22.03.2017 habe ich eine “Entdeckung” mit nach Stuttgart gebracht, die noch weitgehend unbekannt ist”. Aber ich begrüße das. (Fehlt nur, dass er uns mit einem eigenen Foto oder überhaupt einem Bild im Blog überrascht …)

Lexikon der Journalistik, ein schlechtes Online-Nachschlagewerk

Wieder einmal nichts von der Wikipedia gelernt.

http://journalistikon.de/fotostrecke/

Keine Nachnutzung/freie Lizenz. Kaum Querverweise. Keine Weblinks, nur gedruckte (!) Literatur. Keine Permalinks oder Normdaten. Keine Nutzerbeteiligung.

Der unbebilderte (!) kurze Artikel Fotostrecke spart den Fachbegriff dafür aus, was solche Fotostrecken zunehmend ärgerlich macht: Clickbaiting. Stattdessen heißt es allzu zurückhaltend: “Fotostrecken spielen eine wesentliche Rolle bei der Anstrengung, die Page Impressions (Klickzahlen) zu erhöhen.”

Sehr viel anschaulicher als die knappen Ausführungen im Artikel Schmähkritik ist die Wikipedia:

https://de.wikipedia.org/wiki/Schm%C3%A4hkritik

Via
http://blog.digithek.ch/woerterbuch-der-journalistik/

#Gemeinfreitag (März, Woche 4)

Seit über einem Jahr gibt es den #Gemeinfreitag. 2016 schloss er mit 700 Medien! 454 Abbildungen, 175 PDFs, 8 Fremd-Abbildungen, 19 Fremd-PDFs, 43 Fremd-Digitalisate, 1 Video.

Die “Gemeinfreitag”-Idee von Moritz Hoffmann aufgreifend, gab es 2016 freitags, wie in “Wenn schon #Gemeinfreitag dann richtig!” vorgeschlagen, seit Ende Januar 2016 Gemeinfreies, das ich (überwiegend) selbst neu ins Netz befördert habe. Wie ich schon in dem von Mareike König mit mir geführten Interview sagte, sind gemeinfreie Digitalisate Teil einer

Goldenen Kette freien Wissens

Ich mache 2017 weiter und rufe daher alle Leserinnen und Leser auf:

Stellt durch Kauf oder durch Schenkung erworbene oder selbstgescannte gemeinfreie Digitalisate von Büchern oder Aufsätzen ins Netz (Wikimedia Commons oder Internet Archive)!

Ladet gemeinfreie Abbildungen auf Wikimedia Commons oder gebt dort eigene Fotos als gemeinfrei frei!

Ladet Google Books, die nur mit US-Proxy zugänglich sind, ins Internet Archive! (Wer es technisch beherrscht, gern auch Bücher von HathiTrust.)

Jeder kann ohne Vorkenntnisse mitmachen. Hinweis gern mit #gemeinfrei auf Twitter oder hier in den Kommentaren. Auch sporadische Beteiligung ist willkommen. Es geht um die Bereicherung der Public Domain! (Bei Urheberrechtsproblemen darf ich keine Rechtsberatung anbieten, wohl aber bei konkreten Fragen meine Meinung sagen … Lektüretipp: Open Access, Creative Commons und das Posten von Handschriftenscans)

Was zuletzt geschah:
#Gemeinfreitag (März, Woche 3)

***

Die UB Heidelberg hat für mich die Prähistorischen Blätter 1894 vorgezogen:

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/praehistbl1894

Von der UB Freiburg wurde Hermann Hagens Schrift über (antike) literarische Fälschungen ins Netz gestellt:

http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/hagen1889

Bei der Überarbeitung von Hagens Wikisource-Seite haben ich fünf Schriften von Google Books ins Internet Archive hochgeladen, einen Titel aus HathiTrust übernahm freundlicherweise Konrad Stein.

https://archive.org/details/CodexBernensis363

Alfred F. Wolfert: Die Wappen im Lehenbuch des Kurfürsten Friedrich I. von der Pfalz – 1471.
In: Beiträge zur Erforschung des Odenwaldes und seiner Randlandschaften 4 (1986), S. 279-344 ist einschließlich der Farbabbildungen fast komplett im Internet Archive einsehbar.

https://archive.org/details/wolfert_wappen_lehenbuch_1986

Es fehlt natürlich der urheberrechtlich eindeutig geschützte darstellende Text auf S. 279-281, 296. Die Blasonierung der Wappen einer gemeinfreien Vorlage erzeugt aus meiner Sicht kein Urheberrecht, da es sich um eine handwerksmäßige Leistung handelt (auch wenn diese nur sehr wenige erbringen können). Ebenso sind weder die Wiedergabe des Lehensbuch-Registers (25-jähriges Leistungsschutzrecht wäre abgelaufen) noch das Register zu den Wappen (keine Schöpfungshöhe) nach dem UrhG geschützt.

Zwei Seiten mit Siegelzeichnungen geben einen Einblick in die Zeichenkünste des Gmünder Heimatforschers Rudolf Weser.

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Weser_siegelzeichnungen_1.jpg
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Weser_siegelzeichnungen_2.jpg

Ein Auszug aus der Dissertation von Klaus Fischer über Hartmann Schedel in Nördlingen zeigt Handschriftenabbildungen des Clm 290 und den Text zur Tochter des Gmünder Stadtschreibers bzw. von Ott von Rinderbach.

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Schedel_clm_290.jpg
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Schedel_rezeptbuch.pdf

Die Wikipedia-Bibliotheksrecherche (Doc Taxon) organisierte den Aufsatz von Georg Grupp über das religöse Leben im Ries im Spätmittelalter.

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Grupp_ries.pdf

Ein Bild der sauerländischen Glashüttensiedlung Neuhaus entnahm ich dem Heft Sauerland 2017/1.

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Glashuettensiedlung_neuhaus.jpg

Und damit es heute 100 Abbildungen (2017) werden, habe ich ein Foto der Fassade des Aachener Kaiser-Karls-Gymnasiums unter CC0 freigegeben.

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Aachen_karlsgymnasium_2017.jpg

***

Fazit: 5 Abbildungen, 9 PDFs, 2 Fremd-Digitalisate

Summe 2017: 100 Abbildungen, 58 PDFs, 3 Fremd-PDFs, 16 Fremd-Digitalisate = 177 Medien.

Übernahme von Sitzungsunterlagen städtischer Ausschüsse in analoger oder digitaler Form?

Hallo,

unsere Stadtverwaltung hat seit 2001 das Ratsinformationssystem Session von SOMACOS im Einsatz, davor seit 1999 ein anderes Produkt. Im Rahmen der Übernahme von Unterlagen aus dem Schulamt steht nun eine Bewertung von Unterlagen des Schulausschusses an. Dabei steht die komplette Übernahme der Sitzungsprotokolle incl. Vorlagen etc. ab 1970 außer Frage, doch wie ist mir den Doppelüberlieferungen der Ausschüsse (Papierform/eletronisch in Session) zu verfahren?

Ich könnte durchaus eine hybride Übernahme bis zum Ende einer Legislaturperiode vorstellen um etwaiige “Kinderkrankheiten” von System und Nutzer (fehlende Unterlagen in Session etc.) zu umgehen. Eine dauerhafte Übernahme von Sitzungsunterlagen in elektronischer wie analoger Form bis zur endgültigen Umstellung auf die alleinige elektronische Form, die in unserem Fall 2015 erfolgte, möchte ich jedoch allein wegen des damit einhergehenden dauerhaft zu archivierenden Aktenberges (z.B. wegen der jeweils mehrere cm dicken Vorlagen des Unwelt- und Planungsausschusses) nicht anstreben.

Da diese Frage wahrscheinlich alle Archivare früher oder später bewegen wird, bin ich für Anregungen aus anderen Archiven dankbar

Schon einmal vielen Dank für den hoffentlich erfolgenden regen Gedankenaustausch!