Aus Anlass der Korrespondenz zum CERL-Siebmacher warf ich einen Blick auf die Digitalisierung der der Siegelsammlung Paul Arnold Grun mit rund 1500 Lacksiegeln.
http://sammlungen.uni-goettingen.de/sammlung/slg_1034/
Von einer Erschließung, wie man sie nach der Siebmacher-Datenbank annehmen sollte, kann nicht die Rede sein. Die Metadaten beschränken sich auf eine Wiedergabe der Beschriftung z.B. “Siegel v. Lomm”. Der Einsatz von Normdaten findet nicht statt, wobei man natürlich erwähnen muss, dass es solche für Adelsfamilien in der hierfür maßgeblichen GND schlicht und einfach kaum gibt.
Wieso man die Bilder nicht mit der rechten Maustaste abspeichern darf, obwohl eine mehr oder minde freie Weiterverwendung erlaubt ist, ist rätselhaft. Der Permalink ist nicht anklickbar, und es herrscht ein mehr als ärgerliches Lizenzchaos.
Unter dem Bild steht eine Freigabe als Public Domain:
“Martin Liebetruth
CC0 1.0 Universell (CC0 1.0)
Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen, 2016”
Die Nutzungsbedingungen der Uni-Sammlungen sind weder damit noch mit dem gewählten Lizenztext vereinbar. Das ist für die Lizenzverwendung in Göttingen leider typisch. Gern sähe ich diese Institution deshalb abgemahnt.
“(1) Die Inhalte des Onlineportals “sammlungen.uni-goettingen.de” sind rechtlich geschützt und stehen unter der Lizenz ODC-BY. Sie dürfen für private und wissenschaftliche Zwecke heruntergeladen, ausgedruckt und zu wissenschaftlichen Zwecken weitergegeben werden. Maßgeblich sind die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis sowie die Open Access Leitlinie, die Forschungsdatenleitlinie und die Leitlinie für Sammlungsdatenbanken und Sammlungsportal der Universität Göttingen.
(2) Vorhandene Herkunftsbezeichnungen dürfen in der Nachnutzung nicht entfernt werden. Zitierungen sind in vollem Umfang anzugeben. Es entspricht guter wissenschaftlicher Praxis, originäre wissenschaftliche Leistungen in der Objekterschließung, die im Sinne der Zitierfähigkeit in den Metadaten datiert und mit dem Namen des Wissenschaftlers bzw. der Wissenschaftlerin versehen im Sammlungsportal publiziert sind, bei der Nachnutzung durch Dritte nach den Regeln der Guten Wissenschaftlichen Praxis stets unter Angabe des Urhebers, des dort genannten Datums und der Fundstelle (persistente URL des Datensatzes) anzugeben.
(3) Eine kommerzielle Nutzung oder Veröffentlichung der Inhalte des Portals in gedruckter oder elektronischer Form ist ohne vorheriges schriftliches Einverständnis der Universität Göttingen nicht gestattet. Dies betrifft im Einzelnen Verkauf, Leihe, Lizenzierung, Vervielfältigung und Verbreitung.”
Selbstverständlich schließt ODC-BY die kommerzielle Nutzung der Datenbank mit ein. Klugsch*** mögen einwenden, dass die ODC-Lizenz ja nicht für die möglicherweise geschützen Inhalte der Datenbank gilt, aber Normenklarheit sieht anders aus.
Lizenzen sind AGB nach deutschem Recht. Unklarheiten gehen zu Lasten des Verwenders. Nachdem unter dem Bild eine CC 0-Freigabe steht, ist unbeachtlich, in welche Widersprüche sich die Uni Göttingen anderweitig verstrickt.
#heraldik