Als im Oberamt Gaildorf die Zeit noch rückwärts lief

Mich erreichte vom Kreisarchiv des Rems-Murr-Kreises eine aus Augias exportierte Liste von Verzeichnungseinheiten, der man wohl sicher entnehmen darf, dass eine Plausibilitätskontrolle der Laufzeit durch die Archivsoftware nicht stattfindet. (Klicken zum Vergrößern.)

Fotos von Dublin

http://digital.libraries.dublincity.ie/

Ohne Nachnutzungsmöglichkeit, auch bei gemeinfreiem Material. Keine Permalinks.

Die Seite erkennt die gewünschte Sprache und bietet dann automatisch eine schlechte Übersetzung der Menüpunkte an. Immerhin vorgerückte Suche statt verrückter Suche.

Via
http://www.thejournal.ie/dublin-city-council-archives-3252224-Feb2017/

Etikettenschwindel: Wie publikationsfreiheit.de seine Unterstützer hinters Licht führt

“Autoren droht der Verlust ihrer Rechte, Bildungsmedien dürfen uneingeschränkt kopiert werden. Das könnte glauben, wer einen Aufruf von Wissenschaftsverlegern liest. Es stimmt aber nicht.”

https://irights.info/artikel/etikettenschwindel-wie-publikationsfreiheit-de-seine-unterstuetzer-hinters-licht-fuehrt/28391

Siehe auch

https://netzpolitik.org/2017/perfide-petition-zu-publikationsfreiheit-verlagslobby-verleumdet-entwurf-zum-wissenschaftsurheberrecht/

Wenn zwei das gleiche tun …

Natürlich behaupte ich nicht, dass der Postillon meine mittelwitzige und zugegebenermaßen eher naheliegende Idee geklaut hat. Aber bemerkenswert ist es meines Erachtens doch, dass von meinen 1565 Followern niemand ein Gefällt mir oder einen Retweet für meinen Scherz übrig hatte.

Stellungnahme der deutschen AIBM-Ländergruppe zum geplanten UrhWissG

“Die deutsche AIBM-Ländergruppe hat am 22.2.2017 eine Stellungnahme zum Referentenentwurf für das neue Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz and das Bundesjustizministerium geschickt und dort Bedenken geäußert zu den geplanten neuen Kopierregelungen bei Notendrucken.”

Via http://www.aibm.info/

Materialien zum Bayerischen Wörterbuch online

“Bayerisches Wörterbuch online” – diese Überschrift der Digithek ist FALSCH, denn es ist lediglich das Rohmaterial online, die Fragebögen. Das aus ihnen entstandene Wörterbuch ist keineswegs im Netz einzusehen. Ein Beispiel von vielen, wie hochgradig verknöcherte Akademieverantwortliche dem generellen Lippenbekenntnis zu Open Access sich entziehen können.

14.3.2017: Diese Meldung war FALSCH, da erschienene Bände (I-III, letzterer ohne die Häfte 20-22) auf dem Schriftenserver der BADW einzusehen sind:

https://www.bwb.badw.de/publikationen.html

Gerichte sollten sich aus dem wissenschaftlichen Rezensionswesen raushalten!

Mir liegt die in HSOZKULT zurückgezogene Rezension (siehe hier) vor (sie ist übrigens auch in den USA online). Nichts steht meines Erachtens darin, wogegen sich ein Gericht begründeterweise wenden könnte. Ein hysterisch überzogene Auslegung des Persönlichkeitsrechts verkürzt die Wissenschaftsfreiheit, die gerade im Rezensionswesen einen von Einschüchterung freien Diskurs braucht. Rezensenten müssen einen sehr weiten Beurteilungsspielraum haben, wobei Tatsachen (dürfen nicht unwahr sein) und Meinungten (sind grundrechtlich geschützt, sofern nicht Schmähkritik) sich so durchdringen, dass es am sinnvollsten ist, allenfalls für gröbste Entstellungen den Rechtsweg vorzusehen. Wieso dürfen Schul- und Hochschullehrer sich im Prüfungsrecht auf einen gerichtlich nicht überprüfbaren Beurteilungsspielraum berufen, wenn ein solcher im Wissenschaftsrecht Rezensenten verwehrt wird?

Das Landgericht Hamburg wird seinem besonders miesen Ruf wieder einmal gerecht, wie sich aus der Darstellung bei HSOZKULT ergibt:

Vor dem Landgericht Hamburg erwirkten [Julien] Reitzensteins Anwälte am 27. Juli 2016 im Eilverfahren ohne mündliche Verhandlung einen Unterlassungsbeschluss. Ein Rechtsvertreter von Flachowsky war am Verfahren nicht beteiligt. Diesem Beschluss zufolge darf Flachowsky einen bemängelten Halbsatz nicht mehr veröffentlichen, dessen Inhalt wir hier deshalb auch nicht wiedergeben dürfen. Da die Kosten allein dieses Verfahrens, mehr als 2.600 Euro, vom Rezensenten aufzubringen waren, hat sich H-Soz-Kult in Abwägung der Verhältnismäßigkeit und zum Schutz des Rezensenten im August 2016 bereitgefunden, diesen Satz aus der Online-Veröffentlichung der Rezension zu streichen.

Nachdem dies umgesetzt und in einer Redaktionsnotiz an der Rezension dokumentiert war, erreichten Anfang November 2016 die Redaktion von H-Soz-Kult und Flachowsky neue Aufforderungen durch Reitzensteins Anwaltskanzlei, weitere Unterlassungsverpflichtungserklärungen abzugeben.

Zu früheren Gerichtsentscheidungen zu Rezensionen zwei Hinweise:

https://archivalia.hypotheses.org/58285

Tagungsankündigung: Suchdienste und Archivarbeit – Eine humanitäre Mission im Bewusstsein der Nachkriegsgesellschaft und in der Gegenwart

Unter diesem Titel richtet das Bundesarchiv am 10. Mai 2017 in seiner Außenstelle Lastenausgleichsarchiv in Bayreuth eine wissenschaftliche Tagung aus. Die Tagung geht inhaltlich über den Kirchlichen Suchdienst, dessen Unterlagen seit kurzem den Bundesarchivbestand B 530 bilden, hinaus und befasst sich auch allgemein mit Suchdienstaufgaben infolge des Zweiten Weltkriegs, mit dem Phänomen der Vertreibung und Spätaussiedlung sowie dessen Rezeption in der Gesellschaft und in den Archiven der Herkunfts- und Zielländer der Betroffenen. Ferner befasst sich die Tagung mit archivwissenschaftlichen Aspekten der Erschließung und Überlieferungsbildung von Suchdiensten und ihren Unterlagen.

Tagungsort: Der Sitz des Bundesarchivs in Bayreuth (Lastenausgleichsarchiv)

Tagungswebsite mit Anmeldeformular: http://www.bundesarchiv.de/fachinformationen/05320/index.html.de

Tagungsort: Der Sitz des Bundesarchivs in Bayreuth Quelle: BArch, B 198 Bild-2010-1007-001 / T. Krause

„Tagungsankündigung: Suchdienste und Archivarbeit – Eine humanitäre Mission im Bewusstsein der Nachkriegsgesellschaft und in der Gegenwart“ weiterlesen

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