Wozu sich an bewährte Grundsätze halten, wenn man leichtfertig unermessliches Leid über Benutzer bringen kann?
Über die Neugliederung des Bayerischen Hauptstaatsarchivs vom 1. Januar 1978 sagt die Website:
Die historische Zuständigkeit im altbayerischen Raum wurde in der Weise festgelegt, dass das Bayerische Hauptstaatsarchiv zuständig für alle Archivalien der kurbayerischen und pfalz-neuburgischen Zentralbehörden sowie der Hochstifte, Klöster und wenigen weltlichen Reichsstände des ehemaligen Bayerischen Reichskreises (ohne Oberpfalz) wurde, während den Staatsarchiven München und Landshut die kurbayerischen Mittel- und Unterbehörden zugewiesen wurden. Für die Bestände der historischen Oberpfalz (Fürstentum der Oberen Pfalz) ist das Staatsarchiv Amberg zuständig. Diese erstmalige Festlegung eindeutiger Zuständigkeiten im altbayerischen Archivbereich hatte einen Austausch von Beständen großen Ausmaßes zwischen diesen Archiven zur Folge. Die Archivalien des ehemaligen Schwäbischen und Österreichischen Reichskreises wurden dem schwäbischen Staatsarchiv zugewiesen, das sich seit 1989 in Augsburg befindet (vgl. Kurzführer Staatsarchiv Augsburg, 1993). Die zuletzt noch in München zentralisierten Urkunden fränkischer Provenienzen bis zum Jahre 1400 wurden 1993/94 den Staatsarchiven in Bamberg, Nürnberg und Würzburg zurückgegeben.