https://archivalia.hypotheses.org/58557 (Nachtrag)
Tag: 21. Februar 2017
Gerichte sollten sich aus dem wissenschaftlichen Rezensionswesen raushalten!
Mir liegt die in HSOZKULT zurückgezogene Rezension (siehe hier) vor (sie ist übrigens auch in den USA online). Nichts steht meines Erachtens darin, wogegen sich ein Gericht begründeterweise wenden könnte. Ein hysterisch überzogene Auslegung des Persönlichkeitsrechts verkürzt die Wissenschaftsfreiheit, die gerade im Rezensionswesen einen von Einschüchterung freien Diskurs braucht. Rezensenten müssen einen sehr weiten Beurteilungsspielraum haben, wobei Tatsachen (dürfen nicht unwahr sein) und Meinungten (sind grundrechtlich geschützt, sofern nicht Schmähkritik) sich so durchdringen, dass es am sinnvollsten ist, allenfalls für gröbste Entstellungen den Rechtsweg vorzusehen. Wieso dürfen Schul- und Hochschullehrer sich im Prüfungsrecht auf einen gerichtlich nicht überprüfbaren Beurteilungsspielraum berufen, wenn ein solcher im Wissenschaftsrecht Rezensenten verwehrt wird?
Das Landgericht Hamburg wird seinem besonders miesen Ruf wieder einmal gerecht, wie sich aus der Darstellung bei HSOZKULT ergibt:
Vor dem Landgericht Hamburg erwirkten [Julien] Reitzensteins Anwälte am 27. Juli 2016 im Eilverfahren ohne mündliche Verhandlung einen Unterlassungsbeschluss. Ein Rechtsvertreter von Flachowsky war am Verfahren nicht beteiligt. Diesem Beschluss zufolge darf Flachowsky einen bemängelten Halbsatz nicht mehr veröffentlichen, dessen Inhalt wir hier deshalb auch nicht wiedergeben dürfen. Da die Kosten allein dieses Verfahrens, mehr als 2.600 Euro, vom Rezensenten aufzubringen waren, hat sich H-Soz-Kult in Abwägung der Verhältnismäßigkeit und zum Schutz des Rezensenten im August 2016 bereitgefunden, diesen Satz aus der Online-Veröffentlichung der Rezension zu streichen.
Nachdem dies umgesetzt und in einer Redaktionsnotiz an der Rezension dokumentiert war, erreichten Anfang November 2016 die Redaktion von H-Soz-Kult und Flachowsky neue Aufforderungen durch Reitzensteins Anwaltskanzlei, weitere Unterlassungsverpflichtungserklärungen abzugeben.
Zu früheren Gerichtsentscheidungen zu Rezensionen zwei Hinweise:
“Archivjournal” 2017/1 des Staatsarchivs Hamburg online
Als PDF, das in meinem Browser nicht korrekt angezeigt wird.
Kulturerbeportal der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens
Keine Nachnutzbarkeit!
Geschichte der Satzzeichen
Eine Sendung des “Radio Wissen” im BR (#audio): MP3-Direktlink, 22 Minuten.
In Berlin erwägt die TU, alle Elsevier-Journale abzubestellen
Tagungsankündigung: Suchdienste und Archivarbeit – Eine humanitäre Mission im Bewusstsein der Nachkriegsgesellschaft und in der Gegenwart
Unter diesem Titel richtet das Bundesarchiv am 10. Mai 2017 in seiner Außenstelle Lastenausgleichsarchiv in Bayreuth eine wissenschaftliche Tagung aus. Die Tagung geht inhaltlich über den Kirchlichen Suchdienst, dessen Unterlagen seit kurzem den Bundesarchivbestand B 530 bilden, hinaus und befasst sich auch allgemein mit Suchdienstaufgaben infolge des Zweiten Weltkriegs, mit dem Phänomen der Vertreibung und Spätaussiedlung sowie dessen Rezeption in der Gesellschaft und in den Archiven der Herkunfts- und Zielländer der Betroffenen. Ferner befasst sich die Tagung mit archivwissenschaftlichen Aspekten der Erschließung und Überlieferungsbildung von Suchdiensten und ihren Unterlagen.
Tagungsort: Der Sitz des Bundesarchivs in Bayreuth (Lastenausgleichsarchiv)
Tagungswebsite mit Anmeldeformular: http://www.bundesarchiv.de/fachinformationen/05320/index.html.de

Sichtbarkeit für die Wissenschaft auf YouTube
Inhalte der Europäischen Raumfahrtagentur ESA neu unter freier, wikipediatauglicher Lizenz
Wien, seine Häuser, Menschen und Kultur
Mit dieser Quelle wurde das Wien Geschichte-Wiki erweitert, meldet die digithek.