“Die 1743 aufgelöste jüdische Gemeinde Stühlingen war angeblich die
drittgrößte im späteren Baden (nach Mannheim und Breisach). Für den
Zeitraum vom 16. Jhdt. bis 1743 gibt es jetzt eine umfassende Arbeit über
die religiösen, geschäftlichen und genealogischen Hintergründe. Für alle
eingesessenen Familien sind nun Stammbäume vorhanden, mit deren Hilfe sich
die männlichen Juden sicher einordnen lassen (Frauen kommen schon in den
Quellen nicht so oft vor).
Da viele jüdische Geschlechter in Gailingen und Wangen ursprünglich aus
Stühlingen stammen, kann die Arbeit auch hilfreich für Leute sein, die sich
mit Juden an jenen Orten befassen.
Das Buch ist lediglich als Internet-Ressource vorhanden, und zwar unter
folgender Adresse: http://papaworx.com/Book ” (Friedrich R. Wollmershäuser in VFWKWB-L)
Der #Gemeinfreitag 2016 schloss mit 700 Medien! 454 Abbildungen, 175 PDFs, 8 Fremd-Abbildungen, 19 Fremd-PDFs, 43 Fremd-Digitalisate, 1 Video.
Die “Gemeinfreitag”-Idee von Moritz Hoffmann aufgreifend, gab es 2016 freitags, wie in “Wenn schon #Gemeinfreitag dann richtig!” vorgeschlagen, seit Ende Januar 2016 Gemeinfreies, das ich (überwiegend) selbst neu ins Netz befördert habe. Wie ich schon in dem von Mareike König mit mir geführten Interview sagte, sind gemeinfreie Digitalisate Teil einer
Goldenen Kette freien Wissens
Ich mache 2017 weiter und rufe daher alle Leserinnen und Leser auf:
Stellt durch Kauf oder durch Schenkung erworbene oder selbstgescannte gemeinfreie Digitalisate von Büchern oder Aufsätzen ins Netz (Wikimedia Commons oder Internet Archive)!
Ladet gemeinfreie Abbildungen auf Wikimedia Commons oder gebt dort eigene Fotos als gemeinfrei frei!
Ladet Google Books, die nur mit US-Proxy zugänglich sind, ins Internet Archive! (Wer es technisch beherrscht, gern auch Bücher von HathiTrust.)
Jeder kann ohne Vorkenntnisse mitmachen. Hinweis gern mit #gemeinfrei auf Twitter oder hier in den Kommentaren. Auch sporadische Beteiligung ist willkommen. Es geht um die Bereicherung der Public Domain! (Bei Urheberrechtsproblemen darf ich keine Rechtsberatung anbieten, wohl aber bei konkreten Fragen meine Meinung sagen …)
Übrigens: Der Archivalia-Adventskalender 2016 speiste sich aus dem #Gemeinfreitag-Medienpool!
Franz Bischoff: Burkhard Engelberg und seine außeraugsburgischen Aufträge. Der Werkmeister als Planlieferant und Bausachverständiger und das Heilig-Kreuz-Münster in Schwäbisch Gmünd. In: Zeitschrift des Historischen Vereins für Schwaben 105 (2013), S. 25-65 liegt nun auch online (UB Augsburg) vor. Es handelt sich um eine wichtige Studie zur Baugeschichte des Schwäbisch Gmünder Münsters (GND). Bischoff würdigt, anknüpfend an seine Monographie “Burkhard Engelberg” (1999), in der er den 2013 erschienenen Aufsatz S. 356 Anm. 565 bereits ankündigte, die Rolle, die der 1512 gestorbene berühmte Augsburger Baumeister Burkhard Engelberg (GND) bei der Wiederherstellung der durch die Turmeinsturzkatastrophe von 1497 stark beschädigten Pfarrkirche der Reichsstadt Schwäbisch Gmünd gespielt haben dürfte. Unabweisbar ist der Einfluss in Augsburg von ihm entwickelter Gestaltungsprinzipien. Dass er die Arbeiten in eigener Regie durchgeführt hat, wird man nicht annehmen dürfen, wohl aber, dass er beratend und mit Planvorgaben eingewirkt hat.
Wissenschaftlich nicht ganz korrekt erscheint mir der Umstand, dass Bischoff nicht klar sagt, dass Hermann Kissling (Das Münster in Schwäbisch Gmünd, S. 87-91, online UB Heidelberg) als erster den Namen Engelbergs in die Forschung zum Gmünder Münster eingebracht hat. Obwohl Bischoff meinen Aufsatz (Klaus Graf: Die Heilig-Kreuz-Kirche in Schwäbisch Gmünd im Mittelalter. Kirchen-und baugeschichtliche Beiträge. In: einhorn-Jahrbuch, Schwäbisch Gmünd 1989, S. 81-108, online UB Heidelberg) kannte, ist seine Verwertung des Turmeinsturz-Berichts (S. 39f.) quellenkritisch inakzeptabel.
Ich stelle die bislang bekannten Schrift- und Bildquellen zur Baugeschichte am Ende des 15. und Anfang des 16. Jahrhunderts in chronologischer Reihenfolge zusammen. Die Angaben zu den Quellen stützen sich mit wenigen Ausnahmen nicht auf Autopsie.
Am 19. August 1474 verkündete der Gmünder Pfarrer und Dekan Johannes Hammerstetter das am 11. Juni erlassene Fastenprivileg des Kardinals Markus und setzte als Abgaben an die Baukasse der Pfarrkirche für diejenigen, die es in Anspruch nehmen wollten, fest: für die Reichen 6 Pfennige, für den Mittelstand 4 und für die Armen 2. Ausfertigung Staatsarchiv Ludwigsburg B 177 S U 1934, Notariatsinstrument des Johannes Baldung (Landesarchiv BW mit Digitalisat). Weitere Ausfertigung im Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd (frühere Signatur: XX). Regest von Alfons Nitsch: Urkunden und Akten der ehemaligen Reichsstadt Schwäbisch Gmünd 2 (1967), Nr. 1680 (=UAG). Erwähnt von Anton Nägele: Die Heilig-Kreuzkirche in Schwäbisch-Gmünd (1925), S. 136. Dies deutet mindestens auf die Planung von Baumaßnahmen, so das monumentale Werk von Richard Strobel: Die Kunstdenkmäler der Reichsstadt Schwäbisch Gmünd 1 (2003), S. 182. Vgl. Bischoff (ohne Jahreszahl ist im folgenden immer der Aufsatz 2013 gemeint) S. 36.
1490 sind mehrere von Hermann Kissling entdeckte Inschriften eines Sebastian Haberling im Dachwerk des Münsters datiert, die Strobel S. 361 auf die Vorbereitung des Einbringens des für die Wölbung erforderlichen Gerüsts bezieht.
Am 3. Mai 1491 gewährte in Nürnberg der Legat Raimund (Peraudi) den Gläubigen, die die Pfarrkirche in Gmünd an Marienfesttagen und am Fest der Kirchweihe besuchen und zur Erhaltung der Kirche beitragen, einen Ablass von 100 Tagen je Festtag. Ausfertigung im Archiv der Katholischen Kirchenpflege Schwäbisch Gmünd V. Regest UAG Nr. 2140. Erwähnt bei Nägele S. 135f. mit falschem Datum 5. Mai, das Bischoff S. 36 übernimmt, obwohl er Nitsch für andere Urkunden herangezogen hat.
Eine angeblich im Gmünder Münster früher vorhandene Jahreszahl 1491 wird von der Literatur auf den Beginn der Einwölbung des Chors bezogen. Woher Kissling 1975 S. 75 die Angabe hat, die Jahreszahl sei auf eine Gewölberippe aufgemalt gewesen, ist unbekannt. Seine Quelle (Nägele S. 137) weiß davon nichts, sondern sagt nur: “nach der Jahrzahl und dem Wappen an einem Schlußstein im Chor”. Die jüngere Literatur (vgl. vor allem Strobel S. 182) zitiert nur Nägele, obgleich die Jahreszahl 1491 bereits von Eugen Gradmann: Die Kunst- und Altertumsdenkmale im Königreich Württemberg. Jagstkreis (1907), S. 368 (Internet Archive) als Beginn der Choreinwölbung durch “Albrecht Georg” (= Aberlin Jörg) genannt wird. Otto Schmitt: Das Heiligkreuzmünster in Schwäbisch Gmünd (1951) misst dem Fehlen bei dem “höchst exakten” Alfred Klemm und in den Aufzeichnungen von Rudolf Weser viel Bedeutung zu. Klemm erwähnte die Wappen in den Württembergischen Vierteljahrsheften 1880, S. 56f. (Wikisource) und 1882, S. 105 (Internet Archive), doch keine Jahreszahl. Auch August von Lorents kundige Monographie 1869 (Wikisource) kennt sie nicht. Dass das Datum 1491 inhaltlich passt, ändert nichts daran, dass die Existenz der Inschrift mit der Jahreszahl ungesichert ist.
Die beiden eben genannten Wappenschilde zweier Baumeister sind undatiert.
Eine SW-Abbildung von 1978 bietet Strobel S. 181, farbig gefasst (1981) sind sie ebenda S. 328 zu sehen (Text S. 327). Links (heraldisch rechts, die vornehmere Position) der Meisterschild von Aberlin Jörg, rechts der von Hans von Urach. Aberlin Jörg (GND) soll 1492/94 gestorben sein. Bildbeispiele für seinen Schild aus anderen Kirchen bietet Wikimedia Commons. Hans von Urach (GND) starb 1505/06 (Bischoff S. 37). Biogramme zu beiden bei Hermann Kissling: Künstler und Handwerker in Schwäbisch Gmünd 1300-1650 (1995), S. 125, 136f. Angemerkt sei noch, dass sich auch in der Heilbronner Kilianskirche eine vergleichbare Darstellung mit dem Meisterschild Jörgs und einem zweiten befand, so Moriz von Rauch: Baugeschichte der Heilbronner Kilianskirche. In: Württembergische Vierteljahrshefte für Landesgeschichte NF 24 (1915), S. 218-254, hier S. 231 (Seite auf Commons).
Am 16. Mai 1492 lässt Jakob Brügel, der dem Gmünder Spital am 5. Juni 1491 einen Gulden Zins aus des Kirchenmeisters Hans von Urach Haus (“meister hansen von urachs hause des kirchenmaisters”) verkauft hatte, diesen auf ein anderes Haus umschreiben. Ausfertigung im Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd, Spitalarchiv VIII.6. Regest bei Alfons Nitsch: Das Spitalarchiv zum Heiligen Geist in Schwäbisch Gmünd (1965), Nr. 648. Zitat nach Kissling 1995, S. 125, der das unrichtige Datum 6. Mai angibt (Mittwoch nach Jubilate war tatsächlich der 16. Mai, wie ich mit dem Grotefend überprüfte). Bischoff S. 37 Anm. 35 zitiert Nitsch und dann Kissling, gibt aber bei Nitsch das offensichtlich aus Kissling abgeschriebene falsche Datum 6.5.1492 an. Man wird davon ausgehen dürfen, dass Hans von Urach sowohl 1491 als auch 1492 der Hausbesitzer war.
Im Zeitraum Juli/Oktober 1493 erhielt ein Haller Stadtläufer Botenlohn für die Anforderung des “kirchenmaister zu gemund”. Walter Buder, Württembergische Vierteljahrshefte 31 (1922/24), S. 179, zitiert nach Bischoff S. 37 [16.1.2017 Internet Archive]. Gemeint war Hans von Urach.
Im Anstellungsvertrag des Hans von Urach vom 9. November 1493 mit den Schwäbisch Haller Baumeistern wegen des Chorneubaus der Michaelskirche wurde ihm zugesichert, er dürfe sich bis Martini 1494 “wol zu Gmünd halten, und dem Baw daselbst zusehen”, sofern seine Anwesenheit in Hall nicht erforderlich sei. Stadtarchiv Schwäbisch Hall B 17 U 457. Vertragstext bei Buder S. 197-199 (Angabe nach Bischoff [Internet Archive]). Zitat nach Kissling 1995, S. 125. Vgl. Bischoff S. 37, der darauf hinweist, dass es nicht zu belegen sei, dass Hans von Urach sich Ende 1494 tatsächlich ganz nach Hall begeben hat, wo er erst ab 1497 bezeugt ist.
Am 19. März 1496 wandte sich Schwäbisch Gmünd an Esslingen und erbat sich den Kirchenmeister Matthäus (Böblinger, GND) wegen Schäden an einem Turm der Pfarrkirche. Dieser begab sich umgehend in die Nachbarreichsstadt, denn schon am 22. März bedankte sich Gmünd für den wertvollen Rat. Stadtarchiv Esslingen. Abdruck des Schreibens vom 19. März bei Bischoff S. 38, der als Signatur “Bestand Katharinenhospital aus Faszikel 1” angibt, gekürzt bei Kissling 1995, S. 91 mit Signatur “Fasz. 44617”. Zitat aus dem Dankschreiben bei Kissling 1995, S. 91. Regest UAG Nr. A 185 nach den “Missivenbüchern”.
Am 23. Juli 1496 beschloss das Augsburger Domkapitel “vff anspringen der kirchen halb zu Gmund so ettlich mangel hat” seinen Kirchenmeister nach Gmünd zu schicken.
Staatsarchiv Augsburg, Augsburger Domkapitelsprotokolle Nr. 5489, Bl. 220v, zitiert bei Bischoff S. 38f. In Frage kommen Hans Kramer und Burkhard Engelberg, wobei mehr für Engelberg spricht (so Bischoff S. 39).
Hauptquelle für den Turmeinsturz in der Karfreitagnacht am 24. März 1497 ist der in zwei unterschiedlichen Fassungen vorliegende Bericht des Stadtschreibers Rudolf Holl genannt Ästlin. Zur Überlieferung dieses Textes habe ich mich 1981 (in: Barock in Schwäbisch Gmünd, S. 236 Anm. 37, online Freidok) und 1984 (Gmünder Chroniken im 16. Jahrhundert, S. 123 GBS) geäußert, bevor ich ihn 1989 edierte (S. 104f. mit Erörterung S. 96-100, auf die ergänzend verwiesen sei).
Der vom Stadtschreiber wohl noch 1497 (nach dem vom Rat einmalig angeordneten Kreuzgang an Georgii, April 23) verfasste kurze Text wurde auf Geheiß des Rats in ein nicht genanntes Stadtbuch eingetragen (“Stadtbuchchronistik”). Nach Eustachius Jeger 1707 stand er in einem Privilegienbuch. Nach einer nicht genannten und heute nicht mehr greifbaren Vorlage gab Anton Pfitzer: Zum Einsturz der beiden Türme an der Heiligkreuzkirche zu Schw. Gmünd. 1497. In: Besondere Beilage des Staats-Anzeigers für Württemberg 1890, S. 216–224, hier S. 218f. (Commons) den Text wieder.
Ein zweiter Überlieferungsstrang beginnt bei der von mir entdeckten Münchner Handschrift der Salvatorbeschreibung des Leonhard Friz (3. Viertel 17. Jahrhundert), Universitätsbibliothek München 4° Cod. ms. 287, Bl. 104r-107v, Grundlage meiner Edition, in der ich einige Varianten aus Pfitzer beigab. Seit 2012 ist die Handschrift online (Internet Archive; UB München).
Die Münchner Handschrift wurde von Friedrich Vogt für seine Chronik benutzt, die im Chronikensammelband Ch 2 des Schwäbisch Gmünder Stadtarchivs abschriftlich überliefert ist. Dort steht der Turmeinsturzbericht S. 473 und wurde in Der Bothe vom Remsthal vom 27.2.1857, S. 90 abgedruckt.
Anton Nägele druckte als Anhang XVIII seines Münsterbuchs (S. 288f.; Commons) die zweite Fassung ab, die der Chronist Dominikus Debler um 1800 überliefert (Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd Bd. 5, S. 52-53). Die Überschrift Nägeles nennt den Stadtschreiber Holl als Verfasser, aber in Wirklichkeit erstreckt sich dessen Text nur bis zum Befehl zur Eintragung “in die Stadtbücher”. Es folgt: “Die Herren müssen auch den Eyd darauf ablegen, daß dieser Kreutzgang gehalten werde. vide Eidbuch”. Dieser Querverweis könnte von Dominikus Debler selbst stammen. Der nächste Satz über die Unvorsichtigkeit der Bauleute stammt aus Joseph Alois Rinks 1802 erschienener Stadtgeschichte (so bereits Graf 1989, S. 99; Text von Rink S. 51 bei Wikisource), der das Unglück auf die Unvorsichtigkeit der Bauleute, die bei den Gewölbearbeiten nicht auf die Verbindung der Türme geachtet hätten, zurückführt. Deblers Wiedergabe kann also nicht vor 1802 niedergeschrieben worden sein. Debler endet mit einer gern zitierten weiteren Ursachenbeschreibung: Ein großer Bogen von der Sakristei “bis zur Storrischen Capell” behinderte die Sicht in den Chor. Der Baumeister lehnte diesen Wunsch aber ab, da er wegen der Verbindung des Bogens mit den zwei Türmen um deren Sicherheit fürchtete. Nach einiger Zeit riss ein anderer Baumeister, der diese Bedenken nicht teilte, den Bogen ein, und die Türme stürzten ein.
Holls Text wurde bei Debler einer sprachlichen Modernisierung unterzogen. Dies betraf sowohl Grammatik als auch Wortschatz. Ein Vergleich zeigt, dass die von Pfitzer und der Münchner Handschrift überlieferte Fassung Auslassungen aufweist (Bücher in den Pulten – pulpiten – fehlen, zwei weitere Kinder des Klaus Tuchscherer fehlen) und nur eine einzige inhaltliche Ergänzung unter Umständen auf den Urtext von Holl zurückgehen könnte. Man fand die Reliquien, heißt es bei Nägeles Debler-Wiedergabe, “und auch den Verscheid ganz” (was ich nicht verstehe). Ein Zusatz “damals hatte man die Kinder …” über das Wickeln und Anbinden der Wiege am Bett ist offensichtlich eine Interpolation der Zeit um 1800. Pfitzers Fassung hat am Schluss das ursprüngliche “erbarer” Rat bewahrt, wo die Münchner Version “ersamer” und Debler “Edler” hat. Daraus ergibt sich: Holls ursprünglicher Bericht, der nur bis zum Eintragsbefehl reichte, ist nach meiner Wiedergabe zu zitieren, ersatzweise nach Pfitzer oder dem Digitalisat der Münchner Handschrift, unter keinen Umständen aber nach der modernisierenden und interpolierten Version Deblers.
Kissling hat 1975 als einen einzigen Abdruck des Hollschen Berichts nur den von Nägele gekannt, aber bereits angemerkt (S. 166 Anm. 416), dass Debler die Anschauungen seiner eigenen Zeit ins Spiel brachte, wenn er von der Storr’schen Kapelle schrieb (die Taufkapelle wurde so erst im 18. Jahrhundert bezeichnet). Da der Turmeinsturz in der Erinnerung der Gmünder wachgehalten wurde, ist es verständlich, dass man sich immer wieder fragte, wie es dazu gekommen sei, und Theorien zu den Ursachen entwickelte. So weiß Pfitzer von einer mündlichen Überlieferung über das Einstürzen der beiden Türme. Sowohl die Angabe Rinks, der sich sicher auf einen Gmünder Gewährsmann stützte, als auch Deblers Schlussabsatz nennen die Verbindung der romanischen Türme. Gab es vielleicht in Gmünd um 1800 einen kundigen Baufachmann, der als gemeinsame Quelle für Rink und Debler anzusetzen wäre und der womöglich Zugriff auf heute nicht mehr vorhandene Dokumente (etwa Korrespondenzen) hatte, aus denen die Details über die beiden Baumeister stammen konnten? Dass diese Angaben spekulative Kombinationen (also Erfindungen) etwa von Dominikus Debler waren, erscheint eher unwahrscheinlich (wenngleich nicht unmöglich). Aus heutiger kunsthistorischer Sicht liegt eine Rekonstruktion des Innenraums, wie sie Kissling 1975 S. 52 gab, nahe. Aber konnte man um 1800 solche Erwägungen zu dem seit dreihundert Jahren verschwundenen romanischen Bogen anstellen, der die beiden Türme verband? In jedem Fall gibt es keinerlei Anhaltspunkte, dass diese Angaben auf den Stadtschreiber Holl um 1500 zurückgehen. Nur wenn man sie als Zusatz (um 1800) zum Bericht Rudolf Holls bezeichnet, zitiert man sie korrekt.
Leider haben Kunsthistoriker wenig Sinn für solche Exaktheit. Auch wenn Strobel S. 183 in der Fußnote meine Wiedergabe und die Pfitzers anführt, schreibt er den genannten Zusatz unzulässigerweise dem Stadtschreiber Holl zu. Meinen Aufsatz ignoriert haben Norbert Nußbaum/Claudius Homolka: Beobachtungen zur spätgotischen Gewölbeplanung über dem Langhaus des Heiligkreuzmünsters in Schwäbisch Gmünd. In: Parlerbauten (2004), S. 39-45, die S. 45 Anm. 1 den Zusatz ebenfalls als Original-Bericht Holls ausgeben. Und natürlich reiht sich Bischoff S. 39 ein, der den Zusatz nach Nägele zitiert, ohne meine Edition anzuführen, und ihn als “zeitgenössische[n] Chronikbericht” einführt, was nicht nur angesichts des genannten Anachronismus (Storrsche Kapelle) abwegig ist. Der erste zitierte Satz wurde nämlich von Joseph Alois Rink verfasst. Ich zähle bei dem Vergleich mit der Vorlage Nägeles in dem kurzen Text sechs Wiedergabefehler von Bischoff.
Neben dem Bericht Holls, der nach Ausweis der Überlieferung keineswegs in Vergessenheit geriet, sind als Erinnerungsmedien der Baukatastrophe von 1497 zu nennen: die Inschrift im Inneren des Heiligkreuzmünsters (“Anno dni 1497 am karfreitag zu nacht send zwen thurn an disem gotzhaus gefallen”; Strobel S. 323 mit Abbildung S. 182; Graf 1989, S. 98; Commons); Notizen in den Gmünder Chroniken des 16. Jahrhunderts (Bürgermeisterliste, ediert bei Graf 1984, S. 206, 271) und das bis 1813 (Michael Grimm: Geschichte der ehemaligen Reichsstadt Gmünd, 1867, S. 344; Commons) begangene jährliche Ritual einer Prozession am Ostermontag (Näheres bei Graf 1989, S. 98; zu ergänzen: Nägele S. 157).
Am 14. Mai 1497 verhandelte Gmünd mit dem Domkapitel Augsburg, das seine Unterstützung für die Beschaffung von Ablässen in den Nachbarbistümern Konstanz, Speyer und Würzburg zusagte. Staatsarchiv Augsburg, Augsburger Domkapitelsprotokolle Nr. 5489, Bl. 272r nach Bischoff S. 42f.
1497 Juni 13: “Bischof Friedrich von Augsburg gebietet in einem Brief allen Pfarrherren in seinem Bistum, die Abgesandten von G[münd]., welche Spenden für den Wiederaufbau der durch den Einsturz zweier Türme schwer beschädigten Pfarrkirche sammeln, freundlich aufzunehmen, und gewährt allen Spendern einen 40 tägigen Ablaß. Sein Brief gilt ein volles Jahr und darf bei Strafe der Exkommunikation nicht an Bettelmönche verkauft werden” (UAG Nr. 148). Ausfertigung Staatsarchiv Ludwigsburg B 177 S U 1943 (Landesarchiv BW mit Digitalisat). Abdruck bei Nägele S. 289f. (Commons). Fast gleichlautend das Regest (UAG Nr. 2268) zur Urkunde des Bischofs vom gleichen Tag, die sich auf Papier im Büschel 450 von B 177 S befand. Nach Umsignierung und ohne Treffer in der Landesarchiv-Findmitteldatenbank kann ich gerade keine gültige Signatur angeben.
Am 19. Juni 1497 empfahl der Konstanzer Generalvikar aufgrund der Mitteilungen von Bischof und Domkapitel Augsburg sowie von Bürgermeister und Rat von Gmünd über den Einsturz der beiden Türme der Gmünder Pfarrkirche den Pfarrern seiner Diözese, die Spendensammler freundlich aufzunehmen. Ausfertigung Staatsarchiv Ludwigsburg B 177 S U 1944 (Landesarchiv BW mit Digitalisat, falsches Datum 1629!); UAG Nr. 2270. Weitere einschlägige Dokumente (vgl. Nägele S. 153-156):
– 1498 Mai 22 Ausfertigung Staatsarchiv Ludwigsburg B 177 S U 1945 (Landesarchiv BW mit Digitalisat); UAG Nr. 2286 – Erweiterung des Fastenprivilegs von 1474
– 1499 Februar 1 Ausfertigung Staatsarchiv Ludwigsburg B 177 S U 1946 (Landesarchiv BW mit Digitalisat); UAG Nr. 2298 – Bestätigung dieses Fastenprivilegs durch den Augsburger Generalvikar
– 1500 November 19 Ausfertigung Staatsarchiv Ludwigsburg B 177 S U 1950 (Landesarchiv BW mit Digitalisat); UAG Nr. 2322 – Römischer Ablass für die Pfarrkirche
– 1501 August 31 (Nägele S. 155 ohne Fundstelle) – Peraudi-Ablass für die Pfarrkirche
– 1502 August 8 Gmünd Ausfertigung Staatsarchiv Ludwigsburg B 177 S U 1953 (Landesarchiv BW mit Digitalisat) – Peraudi quittiert sein Drittel der Ablassgelder.
Am 17. Juli 1497 gab Esslingen seinem Werkmeister Hans Mayer ein kurzes Empfehlungsschreiben mit. Er war von Gmünd angefordert worden, um nicht näher bezeichnete Streitigkeiten (“spennen, so sich zwischen den ewern haltet”) zu schlichten. Kissling 1995 S. 151 gibt das offenbar im Stadtarchiv Esslingen überlieferte, in UAG fehlende Schreiben nach einer der Kopiensammlungen des Schwäbisch Gmünder Stadtarchivs wieder und bezieht es auf Auseinandersetzungen nach dem Turmeinsturz, was durchaus nahe liegt. Bischoff hat das Zeugnis übersehen oder übergangen.
Am 24. Oktober 1497 wurde im Augsburger Domkapitel eine Entschuldigung von Gmünd verhandelt, das sich bei den durchgeführten provisorischen Maßnahmen nicht verpflichtet gesehen hatte, den Bischof und das Kapitel zu beteiligen. Man werde das nachholen, wenn es an den Wiederaufbau der Türme gehe. Das Kircheneinkommen betrage nur 26 Pfund Heller, alles andere müsse vom Heiligen (Kirchenpflege, Kirchenfabrik) aufgebracht werden und sei bisher aus der Stadtkasse und von in der Stadt gesammelten Almosen bestritten worden. Staatsarchiv Augsburg, Augsburger Domkapitelsprotokolle Nr. 5489, Bl. 314r-v. Wiedergabe bei Bischoff S. 43. Die Formulierung “auß dhauner verachtung” befremdet, entweder ist sie eine kennzeichnungspflichtige Verschreibung (für dhainer = keiner) oder ein Lesefehler Bischoffs.
1498 und 1500 wird in Gmünd der Steinmetz Hans Streiter/Stritter genannt. Kissling 1995 S. 195 bezieht sich auf eine Zeugenschaft in dem von UAG A 267 (ohne Namen) erfassten Dokument Staatsarchiv Ludwigsburg B 177 S früher Bü 42 und auf einen Eintrag in die Stadtrechnung 1500 (Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd, S. 103), der ihn gemeinsam mit dem Maurermeister Peter Eßlinger erwähnt (zu ihm Kissling 1995 S. 109). Es ist davon auszugehen, dass nach dem Turmeinsturz in Gmünder der Bedarf an Bauhandwerkern stieg. Aus Kissling 1995 nenne ich zwei weitere Steinmetze, die bis ca. 1525 belegt sind:
– Matthäus, Steinmetz, besitzt 1503 ein Haus in der Waldstetter Vorstadt (Kissling 1995 S. 157 ohne genaue Fundstelle, nach der Urkundenkopiensammlung des Stadtarchivs)
– Jörg Eßlinger, Steinmetz und Werkmeister 1514 (Kissling 1995 S. 109 nach der Ämterbesetzung im Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd S. 39)
– Soweit sich Kissling 1995 S. 196 bei Hans Taler und S. 200 bei Meister Veit von Leinbruck auf Steinmetzzeichen im Münster beruft, die angeblich ihre Tätigkeit beim Wiederaufbau nach 1497 belegen, so ist dem mit Blick auf die Bemerkungen von Strobel S. 348 zur Aussagekraft der Steinmetzzeichen am Münster mit Skepsis zu begegnen. Zu Taler zitiert Bischoff S. 51 Anm. 86 eine mir völlig unbekannte Signatur des Gmünder Stadtarchivs “Ana 1/64, Bd. Ib, S. 203” mit einer modernisierten Wiedergabe eines angeblich vom 1. Juli 1529 datierenden Eintrags, der in modernisierter Sprache offenbar den von Kissling 1995 S. 197 nach dem originalen Wortlaut zitierten Eintrag im Ratsprotokoll 1529 (im Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd liegen davon nur Fotokopien, die Originale in Ludwigsburg B 177 S) wiedergibt. “Nächst Georgii soll er in der Hütte sein” ist offenbar ein Missverständnis für “bis Georgii nechst kinftig, das er d[er] hutten soll Vor sein” (er soll die Bauhütte leiten). Kissling will Taler der Gmünder Geschlechterfamilie Taler (vgl. meine Skizze in: Geschichte der Stadt Schwäbisch Gmünd, 1984, S. 123, online Freidok) zuweisen. Ich sehe dafür nicht den geringsten Anhaltspunkt.
– Kissling 1975 S. 85 nannte nach dem Nachlass Albert Deibele (also dessen Urkundenkopiensammlungen) einen als Kirchenmeister genannten Meister Leonhard, den Bischoff S. 51 mit dem Zimmermann und Stadtwerkmeister Leonhard Märklin gleichsetzen will. Dagegen spricht, dass Kissling in seinem Buch 1995 nicht mehr auf diesen Beleg von 1512 zurückgekommen ist, auch nicht im Artikel zu Märklin S. 149. Es ist allerdings durchaus denkbar, dass der angesehene Handwerker Märklin, der ja am Kirchenbau mitgearbeitet haben wird, angesichts des Versagens der Baumeister die Leitungsaufgaben eines Kirchenmeisters wahrgenommen hat.
– Kissling 1995 hat darauf verzichtet, Kaspar Deber/Teuber als Werkmeister (so könnte man aus Kissling 1975 S. 85 schließen) in seinen Künstler-Katalog aufzunehmen. Dass es ein Ratsherr war, der als Kirchenpfleger amtierte, zeigt Bischoff S. 50f. Nicht bekannt war ihm die maßgebliche Lokalliteratur zu Kaspar Deber: Rudolf Weser: Deber und Debler. In: Gmünder Heimatblätter 8 (1935), S. 91-96, hier S. 93f. (Commons).
– Zu streichen ist der von Nägele S. 137 (wieder mit falschem Datum 21. Dezember 1497) ins Spiel gebrachte (und von Kissling 1995 zu Recht übergangene) Balthas Steinmetz, Bürger zu Heilbronn, der am 29. Dezember 1497 einen Zins dem Gmünder Rat quittiert (UAG Nr. 2278). Es gibt keinen Beleg, dass dieser Spross einer Steinmetzenfamilie, der in Heilbronn Ratsherr und Goldschmied war, in Gmünd lebte. Zu ihm vgl. Rauch 1915 S. 228 und Heilbronner Urkundenbuch 2 (1911), S. 796f. (Register, Internet Archive).
Die Jahreszahl 1502 an der Westmauer der Schreyerkapelle ist abgebildet bei Strobel S. 185.
Am 12. März 1502 schlug der Augsburger Weihbischof und Freiburger Professor Johannes Kerer auf Empfehlung Burkhard Engelbergs den ihm persönlich nicht bekannten, aber als gerühmten Meister bezeichneten “Hyeronimus Trager, zeiger diss prieue, werckmeister des buwes zu schwebischen Gmund” der Stadt Freiburg als Leiter ihres Kirchenbaus vor. Stadtarchiv Freiburg A 1 XV A f a (1502 III 12). Wiedergabe bei Bischoff S. 46f. Die Forschung vor Bischoff 1999 hatte den Namen als “Mager” verlesen (so Kissling 1995 S. 149).
Vermutlich 1503 entstand die bekannte “Ablasstafel” (2. südliche Chorkapelle des Münsters), 1612 und 1713 erneuert, die den Unterstützern der Kirche 3320 Tage Ablass verspricht. Strobel S. 402 mit Farbabbildung 39 (SW bei Kissling; nur die bildliche Darstellung in Farbe: Commons; zur heutigen Anbringung: Commons). Strobel hätte bei den Literaturangaben mindestens zwei Arbeiten nicht übergehen dürfen: Peter Spranger in: Zeugen ihrer Zeit (1987), S. 51-54; Hartmut Boockmann in: Martin Luther und die Reformation in Deutschland (1983), S. 53 Nr. 52. Zweifel an der üblichen Datierung (“1.5.3” = 1503) äußerte Nägele S. 153, der eine vierte Zahl feststellte, die eine 3 oder 5 gewesen sei. [21.3.2019 Hermann Kissling 1969 Artdok.]
1504 machte sich der Nördlinger Werkmeister Stephan Weyrer (früher einer der Parliere Engelbergs; GND) Hoffnungen, die in Gmünd vakante Stelle der Bauleitung übernehmen zu dürfen und bat den Nördlinger Rat dafür um Erlaubnis. Auszüge bei Bischoff S. 48 und Kissling 1995 S. 209, die beide keine Fundstelle im Nördlinger Stadtarchiv und auch kein Tagesdatum angeben, sondern die Quelle nach Elmar D. Schmid: Nördlingen (1977), S. 83f. [15.1.2017: Commons] zitieren.
1505 bezog der Nürnberger Kirchenmeister und Humanist Sebald Schreyer (GND) ein Pestexil in Schwäbisch Gmünd. Seine detaillierten Aufzeichnungen über die von ihm aus Verehrung des Nürnberger Stadtpatrons finanzierte Sebalduskapelle des Münsters (geweiht 1507) sind ein Glücksfall für die Gmünder Kunstgeschichte. Sie sind überliefert in seinem Gedenkbuch F (Staatsarchiv Nürnberg, Nürnberger Handschriften/Rep. 52a Nr. 303). Während das Findmittel des Archivs (PDF) für die Gmünder Aufzeichnungen die Blattangabe 200ff. bietet, nennt Elisabeth Caesar (MVGN 1969, S. 149, MDZ) Bl. 132-137. Ediert wurden die Aufzeichnungen von Albert Gümbel: Sebald Schreyer und die Sebalduskapelle zu Schwäbisch-Gmünd. In: Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Stadt Nürnberg 16 (1904), S. 125–150 (Wikisource). Zu Schreyers Aufenthalt in Gmünd vgl. zuletzt Bischoff S. 44f.
Am 17. Dezember 1506 empfahl Esslingen Gmünd den Dionysius Böblinger, Sohn des genannten Matthäus Böblinger, als möglichen Nachfolger des “geurlaubt” (entlassenen?) Werkmeisters des Steinmetzenhandwerks in Gmünd. Stadtarchiv Esslingen Missivenbuch XV, 1506-1512, Bl. 17a. Wiedergabe bei Bischoff S. 50 Anm. 79, der analog zu S. 51 Anm. 88 (zu Schweiner) hätte auch hier deutlich machen müssen, dass erstmals Hermann Kissling dieses Zeugnis bekannt gemacht hat (nach kurzem Hinweis 1975 S. 168 Anm. 443 ausführlicher in Kissling 1995 S. 91).
Am 5. Februar 1507 empfahl Nördlingen Gmünd den Stephan Kirchenmeister Weyrer (siehe oben zu 1504), da Gmünd über keinen Kirchenmeister verfüge. Erwähnt ohne archivalische Fundstelle bei Bischoff S. 49, dessen Fußnote 77 zu entnehmen ist, dass er den Text in: Werkmeister der Spätgotik (2009), S. 220 Nr. 83 ediert hat. Auszüge bei Kissling 1995 S. 209f. (sicher nach Schmid 1977 [Commons]). Weyrer kam auch jetzt wahrscheinlich nicht zum Zuge (so Bischoff S. 49 zu Recht gegen die Überbetonung der Rolle Weyrers beim Gmünder Bau) und hat wohl nie in Gmünd gearbeitet. Wenn die Gmünder Forschung (zuletzt Strobel S. 186) von einem weiteren Dokument 1513 (bei Kissling 1995 S. 210 versehentlich 1512) wissen wollte, das ihn als Berater Gmünds zeigt, so ist das ein Missverständnis, das auf den “höchst exakten” (Schmitt) Klemm zurückgeht, der 1882 angibt (S. 159), Weyrer habe mit seinem Rat den Kirchenbau zu Ansbach 1504 und den von Gmünd 1507 und 1513 unterstützt. Klemm führte Christian Mayer: Die Stadt Nördlingen (1876), S. 135f. (MDZ) an, wo es heißt, Weyrer habe die Kirchenbauten von Ansbach und Gmünd unterstützt. Es lag nahe, die chronologisch geordneten Angaben der Fußnote (Supplikation 1504, Briefbuch 1507, 9; 1513, 101) darauf zu beziehen, aber das Schriftstück von 1513 betrifft die Bewerbung Weyrers in Ansbach, wie Google-Schnipsel der Arbeit von Schmid 1977 S. 85 mit Anm. 183 nach Missivbuch 1513 Bl. 101 beweisen [15.1.2017: am Buch von Schmid überprüft]. Das Zeugnis ist also zu streichen.
1510 Juli 17: “Dorothea, geb. von Rammingen, Witwe Wilhelm von Rechbergs, der Bürgermeister und Rat zu Gmünd in ihrer Stadt ein Haus zu kaufen und zu besitzen vergönnt haben, bestimmt mit Einwilligung” von genannten Verwandten, “dass für den Fall ihres Tods oder Wegzugs ihr zwischen Hans Katzensteins und Alexander Schlerffers Häusern gelegenes Haus und Gesäß an die Pfleger Unser Lieben Frauen und des reichen Almosens fallen soll; doch sollen die Prediger, Augustiner und Barfüßer je 6 Gulden rheinisch davon erhalten” (Landesarchiv BW mit Digitalisat). Ausfertigung Staatsarchiv Ludwigsburg B 177 S U 1955. Sie will nicht als undankbar angesehen werden und trifft ihre Verfügung “zu furderunng dess schwerenn baws so dann vor awgenn ist ann unnd inn dess hailigenn creutz pfarkirchenn”. Vgl. Nägele S. 156; Klaus Graf in: einhorn-Jahrbuch 1992, S. 133f. (UB Heidelberg).
Die Jahreszahl 1515 an der Westmauer der Sakristei ist abgebildet bei Strobel S. 185.
Eine heute nicht mehr vorhandene Jahreszahl 1516 am Chorbogen wird von bauhistorischen Notizen aus der Mitte des 17. Jahrhunderts bezeugt, die ich 1989 (S. 105 aus der Münchner Handschrift (Bl. 107r-v) edierte: “Waß solche niderfallung der beeden thürnen schadten gethon unnd hernach gebawt, wie aniezo zuesehen, ist in die zwantzig jar daran gebawt worden, wie dann solches die jar zall oben am schwidtbogen beim fasten duoch 1516 wie auch (wie ich bericht) die schrifften bey der pfleg zueerkennen geben”. Während ich in diesem Abschnitt einen Lesefehler eingestehen muss (1989: schriftten), zähle ich bei der etwas längeren Wiedergabe (8 Zeilen, nach meinem Abdruck) durch Bischoff nicht weniger als 9 Transkriptions- oder Druckfehler (und eine Verbesserung: schrifften): schiwdtbogen, zusehen, douch, es fehlt: (wie ich bericht), zuerkennen, falsches […], stainwerck, dass, beschlossen.
Am 30. Januar 1517 schrieb Heilbronn an Gmünd, wenn es Gmünd genehm sei, könne es seinen Werkmeister Hans (Schweiner, GND) dem Gmünder Baumeister zur Verfügung stellen, der eine gütliche Schlichtung wegen eines Baus (sicher der Münsterbau) durch mehrere Meister anstrebe. So gut wie das ganze alte Heilbronner Archiv ist im Zweiten Weltkrieg vernichtet worden; das Regest im Heilbronner Urkundenbuch 2 S. 600 (Internet Archive) muss das Original ersetzen. Neuere Literatur bei Bischoff S. 51 Anm. 88, der auch auf Kissling 1995 S. 190 hätte hinweisen sollen. Kissling macht darauf aufmerksam, dass ein Bruder von Hans Schweiner, Bechtold, der ebenfalls Steinmetz war, 1520 mit Anna Kellerin von Gmünd verheiratet war (Rauch 1915 S. 245; Urkundenbuch 2 S. 600). [15.1.2017: Simone Farys: Bauem im reichsstädtisch-reformatorischen heilbronn (2004), S. 57f. geht auf die Beziehungen Schweiners zu Schwäbisch Gmünd ein. Sie bezieht sich auf die von mir entdeckte Münchner Handschrift, die als Mikrofilm im Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd vorhanden ist, mit der fehlerhaften Angabe Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd “Cod. Ms., fol. 104r-107r (transkribiert von Pfitzer (1890)” – in Wirklichkeit hat nicht Pfitzer die Notizen wiedergegeben, sondern ich.]
Eine Rippe mit der Jahreszahl 1521 über der Orgelempore, die wohl das Ende der Gewölbearbeiten im Langhaus markiert, ist als Zeichnung bei Strobel S. 294 präsent. Das Original befindet sich im Städtischen Museum (vgl. auch Bischoff S. 42). Auf dieses Stück beziehen sich mit Fehllesung 1332 die genannten bauhistorischen Notizen in der Münchner Handschrift (so Graf 1989 S. 103, ebenso Bischoff S. 40).
Fazit
Trotz einiger Unzulänglichkeiten bedeutet der Aufsatz von Franz Bischoff – nicht zuletzt dank der erheblichen Erweiterung der Quellenbasis – für die Forschung einen großen Schritt voran. Neu sind vor allem die Mitteilungen aus den Augsburger Domkapitelprotokollen und die Ermittlung des Lagerorts der Kerer-Empfehlung in Freiburg. Es wäre wünschenswert, von allen Stücken Digitalisate im Netz verfügbar zu haben.
Die Dokumente zeigen, dass es um 1500 mit dem Münsterbau alles andere als rund lief. Die Baumeister machten Fehler, die zur Katastrophe von 1497 führten. Sie waren sich wiederholt uneins. Nach dem Tod von Aberlin Jörg und dem Weggang von Hans von Urach konnte Gmünd keinen Architekten von Rang als Kirchenmeister beschäftigen. Mehrfach wechselten die Verantwortlichen. Wirkliche Spezialisten für solche Sanierungen waren rar und wie Burkhard Engelberg, der in Augsburg aus der Ferne wahrscheinlich beratend mitwirkte, nicht abkömmlich. Zudem scheint es finanzielle Probleme gegeben zu haben, obwohl Gmünd damals durchaus eine prosperierende Stadt war. Trotz aller Schwierigkeiten und Verzögerungen gelang es aber, das Großprojekt erfolgreich abzuschließen. Schon in der frühen Neuzeit (Stimmen bei Graf 1989 S. 100-102) wurde die Gmünder Pfarrkirche als “Wundergebäude” (Schroz 1762) und berühmte Kirche gepriesen, “welche am gewölb zierlicher ordnung und gantzer erbawung kaum eine ihres gleichen hatt” (Leonhard Friz 1620).
Was ist eigentlich der Vorteil, wenn man solche Angebote nur mit PDFs bestückt, die in jedem Fall eine Entscheidung über das Browser-Plugin erzwingen? Da ich Probleme in Chrome mit der Anzeige größerer PDFs hatte (wie schön war es doch, als man ohne weiteres erwarten konnte, mit der rechten Maustaste ein größeres PDF zur Lektüre im Reader öffnen zu können), habe ich die Darstellung umgestellt, was bedeutet, dass ich für jede Einzelseite den Reader aufrufen muss. So intelligent sind Browser noch nicht, dass sie bei kleinen PDFs diese im Browser anzeigen, bei größeren aber einen Download vorsehen.