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Sprichwörtliches: Kassen vör de Stat

Am 5. November 2016 wandte ich mich mit folgender Anfrage an eine Reihe von Institutionen und die Wikipedia:Auskunft:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mich interessieren Sprichwörter, die sich auf historische Ereignisse beziehen. In einer Sammlung von 1802 fand ich einen Hinweis auf eine niederdeutsche Redensart, die sich auf eine Berennung von “Döpniz” in Mecklenburg durch einen Herzog von Kassel beziehen soll.

https://books.google.de/books?id=kjZJAAAAcAAJ&pg=PA13

Leider finde ich weder einen solchen Ort Döpniz noch ein entsprechendes Ereignis.

Können Sie eventuell weiterhelfen oder wissen Sie jemand, an den ich mich wenden kann?

Besten Dank und Grüße

Schon am gleichen Tag reagierte die Wikipedia-Auskunft, in der am nächsten Tag auf das von mir übersehene Sprichwörterlexikon Wanders hingewiesen wurde.

Am 7. November schrieb das Stadtarchiv Rostock: “bei der Beantwortung Ihrer Anfrage können wir als Kommunalarchiv Ihnen leider nicht helfen. Kompetenter Partner sollte Ihnen Herr Dr. Christoph Schmitt sein: Universität Rostock, Institut für Volkskunde [Kontaktdaten mit Email]. Bitte wenden Sie sich dorthin”.

Auskunft vom Stadtarchiv Schwerin: “ich fürchte, da kann ich Ihnen nicht weiter helfen. Im Verlauf der Geschichte sind kaiserliche, schwedische, hannoversche, holsteinische, schwarzburgische und preußische Truppen in Mecklenburg eingefallen, aber meines Wissens nie Soldaten des Landgrafen von Hessen-Kassel. Der Name „Döpnitz“ sagt mir ebenfalls nichts. Vielleicht kann Ihnen Dieter Greve, der sich in mehreren umfangreiche Büchern mit Flurnamen in Mecklenburg beschäftigt hat, hier weiterhelfen ([Mail]). Da es sich um ein Sprichwort handelt, wäre eventuell auch Dr. Christoph Schmitt ([Mail]) vom Wossidlo-Archiv der Universität Rostock auskunftsfähig”. Dieter Greve schrieb mir am 16. November: “meine Recherchen haben zu keinemn sicheren Ergebnis geführt. Ich gehe aber davon aus, da ich weder einen Orts- noch einen Flurnamen Döpnitz – auch nicht bei dem Slawisten Kühnel – finden konnte, dass mit Döpnitz nur Dömitz gemeint sein kann. Die Festung Dömitz ist im Dreißigjährigen Krieg oft um kämpft gewesen. Unter den Schweden hat auch ein Landgraf Wilhelm von Hessen-Kassel gekämpft, der Dömitz “berannt” haben könnte. Soweit meine Recherche.” Am 7. November teilte Christoph Schmitt mit, er habe die Anfrage Prof. Dr. Siegfried Neumann weitergeleitet, von dem ich aber nichts gehört habe.

Einen Tag später antwortete die UB Rostock: “nach Rücksprache mit meiner Kollegin aus der Mecklenburgica-Sammlung und gemeinsamen Recherchen sind wir der Auffassung, dass es sich evtl. um den Ort Dömitz handeln könnte. Ein “Döpniz” konnten wir in Mecklenburg auch nicht finden.
Dem Eintrag im Holsteinschen Idiotikon nach stammt zwar das Sprichwort aus Mecklenburg, aber muss deswegen der genannte Ort zwangsläufig auch in Mecklenburg liegen?”.

Am 10. November meldete sich Bruno Blüggel mit einer sehr detaillierten Auskunft: “Sehr geehrter Herr Graf,
bitte entschuldigen Sie, dass ich mich erst so spät melde, aber bis gestern war ich auf Dienstreise und zur Beantwortung Ihrer Frage wollte ich auf alle Fälle auch die “analogen” Medien mit heranziehen.
Hier das Ergebnis der gemeinsamen Recherchen mit dem Institut für Niederdeutsche Sprache der Uni Greifswald:
Das plattdeutsche Sprichwort wird erstmals in dem von Ihnen angeführten Idiotikon (Schütze 1802) erwähnt. Dabei ist die Herkunft, wie auch die historische Verortung unklar und mit verschiedenen Theorien durchzogen (vgl. die Anmerkungen auf http://www.zeno.org/Wander-1867/A/L%C3%A4rm).

Da die Phrase nicht im Mecklenburgischen oder Vorpommerschen Wörterbuch auftaucht oder im mecklenburg-vorpommerschen Dialektraum bekannt bzw. belegt ist, scheint auch die geografische Verortung in Dömitz (statt Döpniz) nicht ganz logisch zu sein. Wir gehen eher von der neueren These aus, bei dem Wort Kassen handele es sich um den plattdeutschen Namen Karsten = Christian III. , König von Dänemark (der dänische König war bis 1864 auch Lehnsherr von Schleswig und Holstein). Dieser spielt in der Grafenfehde von 1534 eine wesentliche Rolle, die sich im Raum Lübeck und damit im holsteinischen Gebiet verorten lässt (Vgl. hierzu auch wieder zeno.org).

Da Schütze für sein Idiotikon keine Quellen angibt, kann nicht genau erschlossen werden, ob sich tatsächlich eine Phrase aus dem plattdeutschen in das holsteinische entlehnt hat. Das man den Ort Döpniz heute nicht mehr findet, kann viele Gründe haben, die aber scheinbar nicht dokumentiert worden sind (Zerstörung, Namensverfälschung/ -verschleißung, sprachlich-dialektale Umformung).

Für weitere Nachforschungen kann das Institut für Niederdeutsche Sprache (INS) angefragt werden, dass sich v.a. mit der Sprachwissenschaft auseinander setzt. Eine räumliche Verortung kann die Phrase aber nicht leisten.
http://www.ins-bremen.de/de/sprache/bildung/platt-an-hochschulen.html

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort ein wenig weiter geholfen zu haben.”

Erst am 23. November kam eine Antwort vom Landesarchiv Schwerin: “in Westmecklenburg gibt es den Ort Dömitz an der Elbe.
Dieses Städtchen war Festungsort.
Döpnitz habe ich im Ortsregister des Staatshandbuches von 1898 nicht ermitteln können.

Es kann sich auch um eine Flurbezeichnung handeln.
Bitte erkundigen Sie sich im Wossidlo-Archiv in Rostock oder im Volkskundemuseum Schwerin-Mueß.
Eventuell finden Sie in der Landesbibliothek in alten Handbüchern mit Flurnamenregistern den Begriff.”

Die Landesbibliothek in Kiel und die Regionalbibliothek in Neubrandenburg antworteten nicht.

Fazit: Nichts Genaues weiß man immer noch nicht. Wanders Zusammenfassung verschiedener Meinungen über die nur bei Schütze 1802 bezeugte rätselhafte Redensart “Dat’s’n Larm, as wenn Kassen vör de Stat is” ist anscheinend immer noch Stand der Forschung. Ein einigermaßen klarer Bezug auf ein historisches Ereignis (Belagerung einer Stadt) ist nicht auszumachen. Da es in Mecklenburg kein Döpniz gibt, dürfte Schütze an Dömitz gedacht haben. Dass sich die Redensart auf eine Belagerung bezieht, scheint plausibel, wenngleich man unter Umständen auch an das Rumoren einer dämonischen Gestalt namens “Kassen” (Carsten) denken könnte (die ich jedoch nicht belegen kann).

Living Books about History

http://www.livingbooksabouthistory.ch/de/

“Die Living Books about History sind eine neue Form digitaler Anthologien. Sie präsentieren kurze Essays zu aktuellen wissenschaftlichen Themen, die von ausgewählten online und frei verfügbaren Beiträgen begleitet werden.”

Unter anderem zur Geschichte der modernen Verwaltung in der Schweiz: “Die Anthologie skizziert anhand von ausgewählten Quellen primär des Schweizerischen Bundesarchivs eine Geschichte der Organisation der modernen Bundesverwaltung.”

Jahresrückblick Kulturgut 2016

Soeben veröffentlichte ich im Weblog Kulturgut

https://kulturgut.hypotheses.org/505

den folgenden Jahresrückblick.

Außer dem Jahresrückblick 2015 erschien in diesem Blog 2016 nur ein weiterer Artikel: Stadtbibliothek Osnabrück gab Adelsbibliothek zurück, weil sie den Platz brauchte (19. Februar 2016). Der folgende Rückblick speist sich aus den Meldungen bei Archivalia.

Unersetzliche Handschrift aus der Schlossbibliothek Anholt verscherbelt

Ende 2016 feierte der WDR in einer unkritischen Home-Story “Adelsdynastien in NRW – Die Fürsten zu Salm-Salm” die Schlossherren in Anholt als Kunst-Mäzene (Seite zum Film). Unberücksichtigt blieb, dass aus der – keinem Denkmal- oder fideikommissrechtlichen Schutz unterliegenden – Schlossbibliothek eine für die Germanistik und die Landesgeschichte außerordentlich wichtige illuminierte Handschrift mit mittelniederdeutschen Chroniken dem berüchtigten Antiquar Jörn Günther, verantwortlich für die Zersplitterung vieler Sammlungen, verkauft wurde (siehe Archivalia vom 18. Oktober 2016). Für den Germanisten Volker Honemann ist sie “Kulturgut von nationaler Bedeutung”, das unbedingt im Lande gehalten werden sollte. Die windelweiche Stellungnahme der Universitäts- und Landesbibliothek Münster vom 2. November 2016 auf meine Anfrage lässt erkennen, dass die Eigentümerfamilie offenkundig das Land überging, als es die Handschrift dem Antiquar verkaufte. Ob ein Verkauf “hätte verhindert werden können, ist zweifelhaft, da die Bibliothek (leider) nicht unter dem Kulturgutschutz steht”, heißt es in der Antwort. Die Bibliothek schweigt sich aus, ob eine Unterschutzstellung oder ein Ankauf der Handschrift geplant ist.

Einmal mehr ist zu betonen, dass traditionsreiche Adelsbibliotheken wie die in Anholt als Ensembles unersetzliche Geschichtsquellen sind, die gegen Zersplitterung zu schützen sind. Es ist ein Unding, dass eine einzigartige mittelniederdeutsche Handschrift aus einer wissenschaftlich zugänglichen Sammlung in Privatbesitz wechselt, ohne dass dem Land Nordrhein-Westfalen die Gelegenheit gegeben wurde, das Stück zu erwerben (oder vielleicht auch nur zu digitalisieren).

Das Gesetz zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts ist am 6. August 2016 in Kraft getreten

Die umstrittene Neuregelung trat am 6. August 2016 in Kraft (Gesetzestext; Hinweise zur amtlichen Begründung in Archivalia). Die von unbegründeter Panikmache geprägte Diskussion hat viele Privatsammler verunsichert, doch ist es nicht in großem Umfang zum Abzug von Museumsleihgaben gekommen. Unzufrieden mit dem Gesetz sind Archäologen: “Der Mainzer Kriminalarchäologe Michael Müller-Karpe hält das novellierte Kulturgutschutzgesetz für verheerend. Dadurch werde dem Handel mit Antiken aus Raubgrabungen Vorschub geleistet” (Zitatnachweis). Im Blog Archaeologik heißt es: “Die schon im Vorfeld der Verabschiedung des Gesetzes bemängelte Fristenlösung öffnet die Tür zur effektiven Antikenwäsche, stärkt den Handel und verspricht den Raubgräbern auch künftig gute Absatzchancen”. Rainer Schreg stellt in diesem Blog sehr sorgfältig Meldungen zu den Kulturgutzerstörungen im Nahen Osten zusammen.

NRW: Land kaufte einen großen Teil der Portigon-Kunstsammlung, WDR verscherbelt seine Schätze

“Nordrhein-Westfalen kauft den wertvollsten Teil der Kunstsammlung der zerschlagenen Westdeutschen Landesbank (WestLB) für knapp 30 Millionen Euro an. Nach eineinhalb Jahren Verhandlungen unterzeichneten die Landesregierung und die WestLB-Nachfolgerin Portigon AG am Montag einen Kaufvertrag, wie Kulturministerin Christina Kampmann (SPD) mitteilte. Damit wird ein Verlust der Werke von mittelalterlichen Altartafeln bis zu zeitgenössischer Kunst für das Land abgewendet. Der von Portigon ursprünglich geplante freie Verkauf der Kunst des landeseigenen Unternehmens hatte bundesweit einen Proteststurm ausgelöst. […] Insgesamt seien knapp 300 von rund 380 Kunstwerken mit Hilfe eines Darlehens der landeseigenen NRW.Bank angekauft worden, sagte Kampmann. Die Kunst wird in eine Landesstiftung überführt, die die Werke den Museen in NRW zur Verfügung stellen soll” (FAZ).

Die mit Gebührenmitteln aufgebaute Kunstsammlung des Westdeutschen Rundfunks wurde – ungeachtet aller Proteste – bei Sotheby’s in London mit mäßigem Ertrag versteigert (Ankündigung). “Unter ethischen Aspekten, sollte an so etwas noch Interesse bestehen in der Institution, ist die Zerschlagung dieses Zeitzeugnisses unserer jüngsten Vergangenheit nicht zu legitimieren”, wetterte Rose-Maria Gropp in der FAZ (Zitatnachweis). Die Werke waren “seit den fünfziger Jahren gesammelt worden unter dem Vorzeichen, im Nachkriegsdeutschland die zuvor verfemte Kunst zu rehabilitieren, ihr Raum zu geben in einem Funkhaus, an einem öffentlichen Ort”. Selbstverständlich ist der Kunstbesitz öffentlich-rechtlicher Sender “öffentliches” Kulturgut, das ebenso wenig verkauft werden sollte wie Museumsstücke.

Skandalös: Bayern hat kein einziges Werk der Sammlung Otto Schäfer neu auf die Kulturgutliste gesetzt

So die Meldung in Archivalia vom 7. Februar 2016 zu dem Schweinfurter Skandal. “Otto G. Schäfer, Sohn des Sammlers Otto Schäfer (1912–2000), hatte via Hamburg ein größeres Konvolut an wertvollen Büchern aus dem 15. und 16. Jahrhundert aus dem Bestand des Museums Otto Schäfer an einen in der Schweiz ansässigen Händler verkauft. Experten kritisierten vor allem, dass darunter knapp 70 Inkunabeln waren, also Drucke, die in den ersten 50 Jahren nach der Gutenberg-Bibel von 1454 entstanden. Diese Bücher gelten als Kernstück der Sammlung”, fasste die Mainpost zusammen. Am 29. Februar 2016 konnte ich das Gutachten Volker Honemanns mitteilen, der sich ebenso wie GW-Chef Falk Eisermann für die Unterschutzstellung des Bestands aussprach. Das kümmerte das Land Bayern nicht, das in keinem einzigen Fall dem Votum dieser Experten folgte. Dass die Badische Landesbibliothek aus dem Konvolut das Beutelbuch der Katharina Röder von Rodeneck erwerben konnte, ist ein schwacher Trost.

Wenn Antiquare ihr Handwerk nicht mehr beherrschen

Am 12. Januar 2016 spießte ich in Archivalia einen New Yorker Katalog mit alten Büchern auf, der einen lateinischen Besitzeintrag grotesk falsch liest und noch nicht einmal das bekannte Exlibris des Georg Kloss erkannte. Oft sind solche Einträge in Katalogen die einzigen Quellen für Provenienzforscher.

Zugleich wurde mir so die Verscherbelung von Inkunabeln und weiterer Werke des St. Charles Borromeo Seminary in Wynnewood, Pennsylvania bekannt, die 2014 versteigert wurden. Angekündigt ist die Versteigerung von Altbestand der irischen Jesuiten. Und natürlich tauchen im Handel immer wieder Stücke aus zerstückelten Bibliotheken auf. So wurde eine der fünf zwischen der Katalogisierung durch Ilona Hubay (der Katalog erschien 1968) und der Übernahme durch die UB Eichstätt 2003 „abhandengekommenen“ Inkunabeln des Kapuzinerklosters Eichstätt 2016 in den USA angeboten. Einer dieser Bände war bereits 2013 nach Eichstätt zurückgekehrt – in eine Bibliothek, die für einen der schlimmsten deutschen Kulturgutskandale der letzten Jahrzehnte verantwortlich ist: die Vernichtung unzähliger Bücher aus Kapuzinerbibliotheken. Den Quellenwert dieser Sammlungen hat vor kurzem ein Artikel im neuen Online-Journal MiRKO unterstrichen.