Der Wertheimer Archivar Robert Meier setzt seine Beiträge (teilweise auch online verfügbar) fort, mit denen er das bisher gezeichnete Bild vom grausamen Hexenjäger Julius Echter revidieren möchte.
“Robert Meier, Die frühen Hexenprozesse des Fürstbischofs Julius Echter. Mit einer Kritik an Lyndal Ropers “Hexenwahn”, in: Würzburger Diözesangeschichtsblätter 79 (2016), 145-156.
Die Untersuchung zeigt, dass sämtliche zu Hinrichtungen führenden Hexenprozesse vor dem Jahr 1600, die in der Literatur mit Echter in Zusammenhang gebracht werden, auf zwei Akten im Staatsarchiv Würzburg zurückgehen. Beide Akten enthalten verschiedene Provenienzen vor allem Nicht-Würzburger Gerichte. Die bekannten Verfahren vor Würzburger Gerichten aus den Jahren vor 1600 enden dagegen sämtlich maximal mit Landesverweis. Verblüffendes Ergebnis: Das Hochstift Würzburg war in den ersten 27 Jahren des Pontifikats von Julius Echter (1573-1617) nach derzeitigem Kenntnisstand verfolgungsarm und hinrichtungsfrei.
In einem zweiten Teil untersucht der Text das verbreitete Buch “Hexenwahn” der Oxford-Professorin Lyndal Roper, die für die 1590er Jahre eine “gewaltige Hexenjagd” Echters konstatiert, für die es nach den o. g. Erkenntnissen nicht einen einzigen Quellenbeleg gibt”. So die Zusammenfassung des Autors in der von mir administrierten Mailingliste Hexenforschung.
Aus der Zusammenfassung des Beitrags, den Meier mir freundlicherweise als PDF übersandte:
“Nach derzeitigem Kenntnisstand sind aus den ersten 27 Jahren der Regentschaft des Fürstbischofs keine Hinrichtungen wegen Hexerei bekannt. Die überlieferten Verfahrensunterlagen zeigen einen gleichartigen Ablauf der Verfahren: Denunziationen aus dem Dorf wurde mit einem ordentlichen Verfahren begegnet, das mit Freispruch bzw. in einem Fall mit Landesverweisung endete. Das Hochstift Würzburg war von 1573 bis 1600 nach derzeitigem Kenntnisstand prozessarm und hinrichtungsfrei.
Ganz anders das auch in der Wissenschaft verbreitete Bild vom Hexenbrenner Julius Echter, für das ich hier Lyndal Ropers „Hexenwahn“ beispielhaft analysiert habe. Die Überzeugung, dass dem so sei, führt zu Urteilen wie „für den katholischen Bischof Echter gehörte die Hexenjagd zu den selbstverständlichen Aufgaben [seines] Berufs.“ Eine Aufgabe, der er 27 Jahre lang nicht nachkam, könnte man anmerken. Die Vorstellung vom Hexenbrenner war und ist offenbar so stark, dass bei Echter elementare Regeln im Umgang mit den Quellen nicht beachtet werden. Die Wucht dieser Vorstellung dürfte sich zum einen aus der Prozesswelle in Gerolzhofen 1616 – 1619 erklären, die man spätestens seit 1834 ungeprüft als typisch für das gesamte Hochstift Würzburg ansah, zum anderen dürfte aber auch die Überzeugung von den „vom Eifer gegenreformatorischen Aktionismus durchdrungen[en]“ Bischöfen wichtig gewesen sein, die im Kampf gegen jede Form von abweichendem Verhalten auch Hexen verfolgten. […]
Nach den hier vorgetragenen Gedanken ist hinter solche Überlegungen doch ein dickes Fragezeichen zu machen. Auch wenn die Quellenlage schwierig bleibt und noch bislang unbekannte Verfahren auftauchen können: Nach derzeitigem Kenntnisstand hat es diesen Zusammenhang bei Julius Echter nicht gegeben.”
Meier verweist für die Einschätzung des 2007 erschienenen Buchs der preisgekrönten Historikerin (GND) auch auf die seinerzeitige Rezension von Rainer Walz:
http://www.hsozkult.de/publicationreview/id/rezbuecher-9532
29.11.2016: Der Aufsatz von Meier 2016 ist in der Autorenversion (abweichende Seitenzahlen) online unter:
http://www.geschichte-im-kloster.de/files/wdgb_79_meier.pdf