F[erdinand] W[ilhelm] E[mil] Roth: Der Mainzer Buchdrucker Peter Jordan 1531-1535, Bibliographie desselben. In: Centralblatt für Bibliothekswesen 6 (1889), S. 198-206 (DigiZeitschriften) teilte eine Liste von 19 Drucken des ab 1531 in Mainz tätigen Druckers Peter Jordan (GND) mit. Das VD 16 hat 39 Einträge zu Jordan, wobei zwei als Doppeleintragungen abzuziehen sind. Die meisten Drucke liegen digitalisiert vor, leider sind wie üblich die Nachweise des VD 16 unvollständig. So ist das Bockspiel inzwischen in Berlin online; vom VD 16 S 9193 gibt es mehrere weitere Digitalisate.
Erfindungen Roths sind nicht zu registrieren. Alle Drucke sind schon vor ihm beschrieben worden. Von Nutzen können unter einzelne Angaben Roths sein, die in heutigen bibliographischen Verzeichnissen und Bibliothekskatalogen fehlen: Zitate älterer Bibliographien (die oft viel zu verkürzt angeführt werden, etwa Klemm – online im Internet Archive, im Digitalisat ist die Seitenreihenfolge verwirrt), Hinweis auf eine alte Abhandlungen über das Bockspiel (Riederer, auch hier setzt Roth voraus, dass jeder “Riederer, Nachrichten” sofort auflösen kann), Hinweis auf die Provenienz eines Darmstädter Exemplars der Dietenberger-Bibel aus dem Wimpfener Dominikanerkloster (Nr. 13), Nennungen von Widmungsempfängern und einiges andere mehr. Roth weist auch das Faksimile des Signets bei Würdtwein (MDZ) nach (ein anderes ohne Quellenangabe auf dodedans.com). Jordan hat dieses Signet nach Ausweis der im Netz einsehbaren Digitalisate kaum einmal geführt.
Walter Behrendts Wiki “Drucke des 16. Jh.” hat für zwei im VD 16 ohne Bestandsnachweise angeführte Drucke Nachweise in Oxford (A 4333) und Rom BAV (R 506).
Bei den Rudimenta grammatices D 2265 (im VD 16 mit zwei OCR-Fehlern: “Rudimenta granunatices Donati a Christophoro Hegendorphinc locupletata”) hat das VD 16 als einzigen Nachweis Roth (Nr. 8), der sich auf Maittaire II, 777 (GBS), Panzer VII, 420 (GBS) und Schaab 586 n. 211 (GBS) bezieht. Die Zitate von Maittaire und Panzer fand Roth bereits bei Schaab 1830. Panzer 1799 stützte sich auf Maittaire 1722, der Gesner als Quelle nannte. Die genaue Fundstelle in Gesners “Bibliotheca universalis” (Erstausgabe 1545, HAB Wolfenbüttel) lieferte in Google Books eine Studie über den römischen “Index” (Index des livres interdits 4, 1995, S. 175; vgl. auch Gisela Becker: Deutsche Juristen … 1970, S. 72). Nützlich wäre ein bibliographischer Eintrag zu der seit Gesner offenbar nicht mehr aufgetauchten Mainzer Ausgabe, der auf die älteste Quelle (also Gesner) verweist, auf die indirekt auch Roth zurückgeht. An der Existenz der Ausgabe sind Zweifel nicht angebracht.
Mängelfrei ist Roths kleiner Beitrag jedoch keinesfalls. Man findet ohne Mühe Beispiele der für ihn typischen Schlampigkeiten. Die Wiedergabe des Titelblatts der Sonnenuhrschrift von 1532 (Roth Nr. 4) ist ungenau, wie das Digitalisat des MDZ zeigt. Roth setzt über das y jeweils zwei Punkte, die in der Vorlage fehlen, er liest “Compass” statt “Compaß”, “gefunden” statt “gefunnden”. Die Vorarbeiten von Henri Helbig in Lüttich (Roth nennt nur den Aufsatz im “Messager” von 1874, IA; zu dem gebürtigen Mainzer Helbig vgl. das PDF der KB Brüssel) werden nur indirekt durch Zitate “Hess. Archiv” angegeben: Es handelt sich um das Archiv für Hessische Geschichte und Alterthumskunde (Bd. 2, 1841, S. 484-500 GBS); Band 3 Heft 2 Nr. III, nur separate Seitenzählung, IA; Roth benützt nicht die gleichlautenden Mitteilungen Helbigs im “Messager” 1842, GBS).
Nachtrag
23.3.2022 Vgl. jetzt Marco Heiles: Bibliographie der Drucke und Werke Peter Jordans, in: Archivalia, 26.03.2022, https://archivalia.hypotheses.org/143356
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