Bis vor etwa 30 Jahren kannte man den im Bodenseeraum wirkenden Kleriker Gallus Öhem nur als Chronisten des Klosters Reichenau. Karl Brandi hat die um 1500 verfasste Chronik 1893 kritisch herausgegeben. Eine Neuausgabe nur des Wappenbuchs legte 1994 Harald Drös vor. Die wichtigste Handschrift, eine Reinschrift mit Beteiligung des Verfassers (er schrieb nach Felix Heinzer die Wappenbeischriften), Universitätsbibliothek Freiburg Hs. 15, kann inzwischen auch online konsultiert werden.
1987 präsentierte der Freiburger Historiker Eugen Hillenbrand Gallus Öhem auch als Verfasser jener (immer noch unveröffentlichten) Konstanzer Bischofschronik, die Wilhelm Martens 1898 aus dem Codex 339 des St. Galler Bistumsarchivs bekannt gemacht hatte. Nach den Wasserzeichen der Handschrift kann sie nicht später als 1514/16 verfasst sein. Sowohl Martens als auch Hillenbrand sahen in der Handschrift ein Autograph des Verfassers, aber Felix Heinzer konnte 1988 in seiner grundlegenden Studie zu den Reichenauer Inkunabeln zeigen, dass Öhem sie nicht eigenhändig geschrieben hat. Die Zuschreibung sei zweifelhaft, folgerte Christine Putzo 2012. Das geht mir zu weit. Hillenbrand hat hinreichende Übereinstimmungen zwischen der Reichenauer Chronik und der Bistumschronik, die ein mit den Konstanzer Verhältnissen und den Reichenauer Quellen sehr gut vertrauter Autor geschrieben hat, aufgezeigt. Beide Chroniken benutzten die gleichen Quellen, etwa den Druck von Albrecht von Bonstettens Einsiedler Chronik 1494, von dem heute nur noch zwei Exemplare bekannt sind, eines in Einsiedeln und das Karlsruher Exemplar aus der Reichenau, das im Besitz von Gallus Öhem war. Auch der subjekte Stil, der das Ich nicht scheut, stimmt überein. Die besten Kenner der Konstanzer Historiographie akzeptieren Öhems Verfasserschaft, an der auch ich nicht zweifle.
Eindeutiger ist die Sachlage bei der “Reichenauer Reichschronik” im Cod. 2927 der Wiener Nationalbibliothek, die Gertrud Blaschitz in ihrer Wiener Dissertation von 1983 edierte. Aus ihrer Fehldatierung der Wiener Chronik (nicht vor 1529, in Wirklichkeit nach den Wasserzeichen etwa gleichzeitig mit der Freiburger Handschrift der Reichenauer Chronik um 1505/08) wollte Blaschitz schließen, der ihren Angaben zufolge bald nach 1511 gestorbene Öhem habe die Bistumschronik nicht verfassen können. Denn die Reichenauer Klosterchronik wurde von der Wiener Reichschronik benutzt und diese von der Konstanzer Bistumschronik. Dass Wipo-Exzerpte über die Reichschronik an die Bistumschronik vermittelt wurden, hatte schon Harry Bresslau 1915 herausgefunden. 1988 fragte ich: “Was spricht gegen die naheliegende Annahme, daß Gallus Öhem auch der Verfasser der Reichenauer Reichschronik ist? Wer sonst hätte um 1500 auf der Reichenau das Werk aus den Reichenauer Quellen in deutscher Sprache verfassen können?” Da Blaschitz die Wiener Handschrift als Autograph des Verfassers der Reichschronik ansprach und Felix Heinzer die Hand Öhems erkannte, war meine Vermutung zutreffend: Öhem ist der Autor der “Reichenauer Reichschronik”. Er hat also in den Jahren nach 1500 drei Geschichtswerke verfasst: zunächst eine Chronik des Klosters Reichenau, wenig später eine Chronik des Reichs bis zum Ende der Stauferzeit (aus schwäbischer Perspektive) und einige Jahre später eine (unvollendete) Chronik der Bischöfe von Konstanz.
Hillenbrand hat anknüpfend an ältere Arbieten die maßgebliche Skizze von Öhems Lebensweg vorgelegt. Gallus Öhem war der ca. 1445/46 geborene illegitime Sohn des 1467 gestorbenen Radolfzeller Kanonikers und Notars Johannes Öhem und der Reichenauer Hörigen Nesa Schiner. Sein Vater diente den Reichenauer Äbten als Kanzler. Gallus Öhem besuchte die prestigereiche Ulmer Lateinschule (1458), immatrikulierte sich in Freiburg (1461) und später auch in Basel (1468). Er war Helfer in Innsbruck und Pfarrer von St. Leonhard in Basel, bekleidete geistliche Pfründen in Singen und in seiner Heimatstadt Radolfzell, bevor ihn der ab 1492 amtierende Abt Martin von Weißenburg als Kaplan auf die Reichenau holte (spätestens wohl 1495). Zunächst sollte Öhem auch als geistlicher Hofrichter fungieren. Ab September 1505 war er Altarist am Konstanzer Dom. Noch 1514 belegt, wurde seine Pfründe St. Andreas und St. Sebastian am 17. September 1521 neu vergeben. Das älteste Freiburger Leibgedingbuch im dortigen Stadtarchiv, aus dem Peter Paul Albert 1954 einen späteren Nachtrag “er ist tod im 22. jor” zu einem Öhem eingeräumten Leibgeding mitteilte, ist verschollen. Hillenbrand folgerte unzulässigerweise daraus, Öhem sei “vermutlich” nach Freiburg gezogen und dort 1522 gestorben. Dass Öhem in Freiburg gestorben sei, ist aus den Quellen nicht zu belegen!
Verschollene Quellen lassen F.W.E.-Roth-Geschädigte aufmerken. Kurt Andermann hat in einem Aufsatz zum Minnesänger “Der von Buchein” gegen den Freiburger Stadtarchivar Albert den Vorwurf erhoben, er habe sich in einer späten Schrift über den Dichter auf nicht überprüfbare Quellen gestützt. Mag Albert diese erfunden haben oder nicht – die Existenz des Freiburger Leibgedings für Öhem ist nicht anzuzweifeln, da Heinzer in einer Reichenauer Inkunabel einen Urkundenentwurf Öhems von 1495 (?) fand, der eine Quittung für Leibgedingzahlungen der Stadt Freiburg darstellt. Damals lebte Öhem auf der Reichenau – wieso sollte man dann aus dem Zeugnis über das Ende der Zahlungen 1522 schließen dürfen, er sei in Freiburg gestorben? Leibgedinge konnten an Personen ausgegeben werden, die weit entfernt wohnten.
Dass Öhem bereits 1521 und zwar vermutlich am 12. September (wahrscheinlich in Konstanz) starb, ergibt sich aus einer von der Öhem-Forschung bislang übersehenen Mitteilung in der Klosterfestschrift von M. Brigitte Hilberling, wo es über Öhem heißt:
In den Jahren 1515-1518 zahlte er dann nach dem Rechenbuch dem Kloster zweimal 40 und zweimal 20 Gulden, stets unter der Bedingung, daß ihm alle Fronfasten ein Gulden zurückzuzahlen sei, bis das Geld erschöpft; stürbe er aber vorher, dann sollte man davon seiner Magd Katterina alle Jahre zwei Gulden geben. Gallus Öheim starb im Jahre 1521 und bekam vom Kloster Zoffingen einen Jahrtag am 12. September, da er sein ganzes Vermögen dem Konvent vermacht hatte, 400 Gulden Bargeld und noch anderes mehr. Durch diese vertrauensvolle Beziehung des durch seine uneheliche Geburt lebenslang im Schatten stehenden Mannes zu unserem Kloster ist uns sein Todesdatum erhalten, das seinerzeit im Jahre 1925, als das Werk über die Reichenau herauskam, noch nicht bekannt war. Menschlich fein erscheint sein Bemühen, über den Tod hinaus für seine Magd zu sorgen.
An einer Überprüfung dieser Angaben ist derzeit nicht zu denken, da die Zoffinger Dominikanerinnen in Konstanz jeden Zugang zu ihrem reichen Archiv verweigern: “The Zoffingen sisters are unable to host researchers at their archive and respectfully request that they not be contacted for that purpose”. Meine Position dazu ist klar: Es gibt keine Entschuldigung, wertvolle historische Quellen der Forschung zu entziehen.
Das mutmaßliche Todesdatum Öhems am 12. September 1521 passt gut zur Wiederbesetzung seiner Konstanzer Pfründe am 17. September 1521. Kein Widerspruch besteht zur von Albert mitgeteilten Notiz, dass er 1522 tot war, denn in Freiburg wird man erst bei dem Zahlungstermin für 1522 vom Ableben des Rentenempfängers erfahren haben. Aus “er ist tod im 22. jor” darf man nicht zwingend schließen, dass er 1522 starb.
Derzeit kann demnach als gesichert gelten: Gallus Öhem starb nicht erst 1522, sondern bereits ein Jahr früher und zwar wohl am 12. September. Alles spricht dafür, dass er in Konstanz (und nicht in Freiburg) starb.
#forschung
Kloster Zoffingen (2015)