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Stilwarte

“kann es sein, dass Sie auch dort Anrede und Gruß vergessen haben? Normalerweise werden Benutzeranfragen von allen Stellen unseres Hauses umgehend geantwortet, form- und stillose Anfragen erhalten dagegen eine Woche Sperre”, teilt die SULB Saarbrücken mit.

Ich möchte mich gar nicht dazu äußern, dass dies rechtlich unzulässig sein dürfte. Wer seinen Benutzer unhöflich nur ein Formular vorsetzt statt einer Mailadresse (keine Kopie im Mailausgang, keine Möglichkeit, keine Attachments usw.) sollte sich nicht so aufspielen.

Brüsseler Handschriftenkataloge

Der Relaunch der Website der KB Brüssel (siehe hier) hat auch “Belgica” in Mitleidenschaft gezogen. Die Links auf

http://belgica.kbr.be/nl/coll/ouvRef/ouvRefCatal_nl.html

führen auf den nicht mehr zugänglichen Server Opteron. Frau Pfeil hat versucht, die Inhalte im OPAC wiederzufinden, was für die Einzelbände nicht komplett gelungen ist. Auch sonst gibt es Verschlechterungen bei der Benutzbarkeit:

http://www.uni-kassel.de/ub/historisches-erbe/sondersammlungen/handschriftenkataloge/kataloge-international/internationale-kataloge/belgien/bruessel.html

Glasmalerei in Nordrhein-Westfalen, Luxemburg und Limburg/NL

http://www.glasmalerei-ev.net/index.html

Die Dokumentation, die mit viel zu kleinen Bildern versehen ist, erfasst nach eigenen Angaben auch Glasmalereien vor dem 20. Jahrhundert.

Via
https://vifabenelux.wordpress.com/2016/11/30/glasmalerei-in-nordrhein-westfalen-luxemburg-und-limburgnl-komplett-dokumentiert/

justitia_b5856_3_2 http://www.glasmalerei-ev.net/pages/b5856/b5856.shtml

Pflichtexemplare im Saarland: Ablieferungspflicht statt Anbietungspflicht

Wird die von Hilger angezeigte Verordnung nun dazu führen, dass sich nun auch die SULB Saarbrücken dazu bequemen muss, die Produktion des umstrittenen VDM-Verlags zu dokumentieren? Ich halte an meiner Kritik fest, dass solche Ausgrenzungen den Leser unerträglich bevormunden und dem Sinn und Zweck von Pflichtexemplargesetzen zuwiderlaufen:

https://redaktionsblog.hypotheses.org/1644

Neuentdeckte Inschriften und Graffiti im ehemaligen St.-Marien-Kloster auf dem Münzenberg zu Quedlinburg

Der Aufsatz von Thomas Wozniak macht einmal mehr auf die bislang nicht sehr beachtete Quellengattung der mittelalterlichen Graffiti aufmerksam.

http://cma.gbv.de/dr,cma,019,2016,a,05.pdf

#epigraphik

Open Peer Review: Antisemitismus im 19. Jahrhundert aus internationaler Perspektive

https://antisem19c.hypotheses.org/publications-open-peer-review

“Die Kommentare werden von den Herausgebern des Bandes erst nach vorheriger Prüfung freigeschaltet. Eine Namensnennung ist erforderlich, anonyme Kommentare werden nicht veröffentlicht. Wir bitten, die im wissenschaftlichen Austausch angebrachte Höflichkeit und Sachlichkeit zu berücksichtigen.” Schade, da kann ich ja nicht mitmachen …

Mainzer mittelalterliche Erzählungen

Dank liebenswürdiger Gabe des Herausgebers Wolfgang Dobras liegt vor mir das ganz neu erschienene Buch (Inhaltsverzeichnis noch nicht online verfügbar: ISBN 978-3429043186): Es war eine berühmte Stadt …: Mainzer mittelalterliche Erzählungen und ihre Deutung (Neues Jahrbuch für das Bistum Mainz 2016). Werbetext:

“Viele Sagen und Legenden ranken sich seit Jahrhunderten um Mainz, seine alten Gemäuer und seine Bewohner. Was hatten Magier mit der Gründung der Stadt zu tun? War Pontius Pilatus ein Mainzer? Gab es einmal einen Mainzer Juden auf dem Papstthron in Rom oder gar ein Mainzer Mädchen? War ein Schüler des heiligen Paulus der erste Bischof am Rhein? Hausten hier die Nibelungen, und zogen einst elftausend Jungfrauen durch die Stadt? Warum erinnert ein Gedenkstein im Dom an Königin Fastrada? Und wie kam überhaupt das Rad ins Mainzer Wappen?”

Auf den von mir im ²VL 1999 (GBS) behandelten Text “Ursprung der Stadt Mainz” gehen Uta Goerlitz und Joachim Schneider ein, wobei dessen Datierungsvorschlag 1440er Jahre die von Hegel angegebene Datierung der wohl verlorenen Handschrift der Sammlung Habel Anfang 15. Jahrhundert gegen sich hat. [27.8.2021 Die Handschrift ist wieder aufgetaucht: zisska.de/https://handschriftencensus.de/25615. Abbildung aus dem “Ursprung”:
]

Interessant sind auch die Aufsätze zu den jüdischen “Sagen” aus Mainz.

Im Aufsatz über die an Erzbischof Hatto anknüpfende Mäuseturmsage von Christian Klein wird auch Uthers Artikel in der “Enzyklopädie des Märchens” zitiert. [16.9.2023 Zur Mäusesage siehe auch Renate Blickle in der ZBLG 2011, S. 778 mit Literaturangaben, GBS und , Aus der älteren Literatur sei nur Hungerland 1984 (Internet Archive) wegen der Übersicht der Versionen genannt. In meiner Rezension der DI 112 https://archivalia.hypotheses.org/172294 erwähne ich den Hinweis von Harald Drös auf Kleins frühere Darstellung von 2013: http://opac.regesta-imperii.de/id/1887239.]

In seinem Willigis-Beitrag verwertet Dobras den von mir hier publizierten Fund in der Langversion der “Gmünder Kaiserchronik”:

https://archivalia.hypotheses.org/7787

#erzählforschung

dobras_es-war-eine-beruehmte-stadt-2_9783429043186_250

Justiz und Gerechtigkeit. Historische Beiträge (16.-19. Jahrhundert)

Andrea Griesebner, Martin Scheutz, Herwig Weigl (Hrsg.):
Justiz und Gerechtigkeit. Historische Beiträge (16.-19. Jahrhundert)
(= Wiener Schriften zur Geschichte der Neuzeit 1)
Studienverlag: Innsbruck – Wien – München – Bozen 2002

ist als PDF abrufbar. Darin (S. 51ff.) mein Beitrag: Justiz und Erinnerung in der Frühen Neuzeit.

Heinrich Knoblochtzer ist ein böser Mann

Dieser Ansicht war jemand, der einen Eintrag in einer 1483 von Heinrich Knoblochtzer in Straßburg gedruckten Schachzabelbuch-Inkunabel hinterließ. Das gute Stück, ehemals der Hofbibliothek Donaueschingen gehörig, wird nun bei Christie’s verscherbelt.

#buchgeschichte

3.12.2016: Das Buch verließ Donaueschingen schon 1930 mit zwei anderen im Tausch gegen den Zimmernschen Totentanz und kam an Karl&Faber (Sotheby’s Katalog 1994, Anhang zu Inc. 151).

http://www.christies.com/lotfinder/lot_details.aspx?intObjectID=6041058&lid=1

Wie widerlich: Verwaltungsgericht verweigert Bürger Bibliotheksbenutzung

http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20160173

Weil sich das VG Karlsruhe weigert, einem Bürger Zugang zu Kommentarliteratur zu verschaffen, entschied der VGH, dass solche Fachliteratur keine amtliche Information im Sinne des IFG ist.

Unzählige Gerichtsbibliotheken sind ohne weiteres für die Öffentlichkeit zugänglich, ohne dass der Geschäftsbetrieb gestört wird. Für diejenigen, die es nicht sind, gilt das Steuerzahlerargument für Open Access entsprechend: Was vom Bürger bezahlt wird, muss ihm auch zur Verfügung stehen.

52 Handschriften aus Hermetschwil in e-codices.ch

http://www.e-codices.unifr.ch/de/list/all/LastUpdate

2014 hat das Kloster Muri-Gries in Bozen entschieden, die in Sarnen aufbewahrten Handschriften aus dem Kloster Hermetschwil den Benediktinerinnen zurückzugeben. Ich bin grundsätzlich gegen solche Verschiebungen, auch gegen die Provenienzbereinigungen der Archive nach dem alten Skat-Motto: Was liegt, das liegt. In einem Frauenkonvent sind solche kostbaren Werte aus Klausurgründen immer sehr viel schlechter zugänglich als in einer Bildungsinstitution wie dem Benediktinerkolleg. Um so erfreulicher, dass e-codices 52 Codices digitalisieren durfte.

Im Newsletter von e-codices lies man: “In the last 12 years alone, 95 manuscripts (of the 1,660 published on e-codices) have changed locations.” Das ist eine erschreckend hohe Anzahl.

Der noch darniederliegende Handschriftencensus hat zwar bei dem Hermetschwiler Gebetbuch

http://www.handschriftencensus.de/10764

das neue Digitalisat nachgetragen, nicht aber den Aufbewahrungsort geändert.

#histmonast

hermetschwil_ritter

Grundsteinlegung Stadtarchiv Leipzig

Über die am 28.11.2016 erfolgte Grundsteinlegung zum Umbau des ehemaligen sowjetischen Pavillions auf dem alten Leipziger Messegelände berichtet BILD u.a. mit einer Ansicht des geplanten Lesesaals im Portikus: http://www.bild.de/regional/leipzig/gebaeudesanierung/hier-wohnt-demnaechst-leipzigs-gedaechtnis-48977124.bild.html

Filmarchiv in Hoppegarten

Einer kleinen Anfrage im Landtag Brandenburg von Dr. Volkmar Schöneburg (DIE LINKE) vom 28.11.2016 (Drucksache 6/5529) ist zu entnehmen, dass das Bundesarchiv ein Wirtschaftlichkeitsgutachten zum Filmarchiv Hoppegarten in Auftrag gegeben hat, das sich gegenwärtig in der Schlussabstimmung befindet. Nicht nur die Initiative „Filmerbe in Gefahr“ befürchte, dass mit diesem Gutachten die Schließung des Kopierwerkes begründet werden solle.

Warum Landesgeschichte und historische Vermittlungsarbeit digital gedacht und praktiziert werden müssen

Begründet schlüssig Joachim Kemper:

http://de.slideshare.net/JoachimKemper/heraus-aus-dem-elfenbeinturm

Kommentar zur Publikation auf Slideshare: Gehört zum digitalen Arbeiten für Archivare nicht auch der Anspruch, Veröffentlichtes dauerhaft zugänglich zu machen? Gefühlte tausend Verstöße in Form von defekten Links zeigen, dass Archivaren das in der Regel schnurzpiepegal ist. Langzeitarchivierung schön und gut, aber doch nicht für die eigenen Publikationen!

Wieso wählte der mit Qucosa vertraute Autor den kommerziellen Anbieter Slideshare statt Qucosa oder Zenodo (beide mit sog. Permalinks)? Wohl, weil er nicht auf eine langwierige Freischaltung warten wollte. Weil das Hochladen viel unkomplizierter ist als bei Schriftenservern.

Was auf Flickr, Slideshare, YouTube usw. passiert, ist nicht dauerhaft gesichert! Der kommerzielle Anbieter kann sein Angebot von heute auf morgen einstellen, die Links ändern oder einen Account löschen.

Die ganze real existierende Erbärmlichkeit der auf Dauer angelegten Open-Access-Schriftenserver darf nicht dazu führen, dass man bei der Langzeitarchivierung allein dem Buchdruck vertraut.