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NRW-Landesrecht nun kostenlos nutzbar

“Die Menschen in Nordrhein-Westfalen können ab sofort unter www.recht.nrw.de kostenfrei auf das gesamte Online-Angebot des Landesrechts zugreifen. Alle Funktionen, die bislang kostenpflichtig waren, sind freigeschaltet. „Ein Service, der mehr Recherchemöglichkeiten bietet“, sagte Innenminister Ralf Jäger.

Neben allen historischen Gesetzesblättern seit 1946 und Ministerialblättern ab 1949 finden die Bürgerinnen und Bürger auf dem Portal auch das geltende Landesrecht. Um schnell und einfach den gesuchten Text zu finden, steht eine Volltextsuche zur Verfügung.” (xtranews.de)

Fortsetzung zu:

https://archivalia.hypotheses.org/53363

Verdingkinder: Eine Schweizer Gemeinde verteilt sieben Kinder an Bauern – und verweigert der Familie seit 25 Jahren Zugang zu ihren Akten

http://www.beobachter.ch/gesellschaft/administrativ-versorgte/artikel/verdingkinder_einsicht-in-die-familienakten-fehlanzeige/

Open Access Woche (Tag 5)

Im Guardian widerlegt Peter Suber einmal mehr sechs Mythen über Open Access (OA):

(1) In Open-Access-Zeitschriften zu publizieren ist nicht der einzige Weg, es gibt auch den grünen Weg der Repositorien. (2) Die Mehrheit der OA-Journals erhebt keine Publikationsgebühren. (3) Die wenigsten Autoren zahlen diese Gebühren aus der eigenen Tasche. (4) Wenn man in einer konventionellen Zeitschrift veröffentlicht, ist die Tür keinesfalls zu für eine OA-Veröffentlichung. (5) OA-Journals sind nicht notwendigerweise von schlechterer Qualität. (6) OA-Mandate schränken die akademische Freiheit nicht ein.

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Etwas reißerisch lautet die Überschrift von Margaret Hellers Beitrag in einem Bibliotheksblog, in dem sie über die zunehmende Kommerzialisierung von OA reflektiert: 2016: The Year Open Access Broke?

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In meinem Beitrag gestern zu OA-Suchmaschinen erwähnte ich auch die Möglichkeit, bei gegebener URL/DOI OA-Versionen zu finden. Nach http://doai.io/ wurde jetzt oaDOI vorgestellt (siehe auch hier). Eine solche Möglichkeit bietet aber auch der jetzt überarbeitet präsentierte Open Access Button: http://openaccessbutton.org/request/new.

Bei dem OA-Button braucht man keinen DOI einzugeben, man kann es etwa mit http://www.jstor.org/stable/30196431 versuchen – ohne Erfolg, obwohl Google Scholar mehrere freie PDFs kennt. Immerhin wirft der Button bei Eingabe von 10.1515/fabl.1988.29.1.21 die grüne Freidok-Version aus.

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Open-Access-Aktivitäten des FID Benelux stellt das Blog des Fachinformationsdienstes vor. Die ULB Münster spendiert aber nichts, was irgendwie befriedigend zu nennen ist. Es gibt im sogenannten Repositorium kein Browsen, wie man es von anderen solchen Schriftenservern kennt. Bei der Suche etwa nach Niederlande (Auswahl in der Metasuche: Benelux-Doc, der Dokumentenserver der ViFa Benelux) kommt man auf Uralt-Literatur aus den Digitalen Sammlungen oder auf aktuelle Werke ohne (angegebene) Permanentlinks. Dass es etwa für die Arbeit von Bock über Huizinga sehr wohl einen Permalink, nämlich einen URN gibt, erfährt man nur auf https://miami.uni-muenster.de/. Fast jeder der deutschen Fachinformationsdienste stümpert in Sachen grüner OA vor sich hin, manchmal denke ich, dass nur Heidelberg (siehe nur Artdok) professionellen Standards genügt.

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Über die Berliner Landes-Strategie für Open Access berichtet der KOBV-Newsletter (PDF).

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Zur deutschen Rechtswissenschaft schreibt Hanjo Hamann: “Few scholars seem to feel an urgent need to publish Open Access”. Die Aussichten für OA in diesem Bereich sind nach wie vor schlecht.

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Das Thema Forschungsdaten greift auf: Open Data – eine Welt voller Möglichkeiten (TIB Blog). Die ULB Münster verlinkt eine instruktive Website zu den Lizenzfragen: http://forschungslizenzen.de/.

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Den Wert von OA für Schwellen- und Entwicklungsländern beleuchtet Christian Hauschke. In Uruguay wurden 14 Personen zu jeweils siebenmonatigen Haftstrafen (unter Vorbehalt) verurteilt, weil sie illegal Kopien von Unterrichtsunterlagen angefertigt hatten, meldet Creative Commons. Eine gerechte Wissensordnung in dieser Welt, bei der nicht die finanzstarken Verwerter das Sagen haben, sieht anders aus.

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Wiedergefundene Adelsbibliothek

http://zkbw.blogspot.de/2016/10/ausstellung-augustas-bibliothek-die.html

“Im Jahr 2010 überließ die Generaldirektion Kulturelles Erbe / Burgen, Schlösser, Altertümer dem Landesbibliothekszentrum die Bibliothek von Schloss Stolzenfels als Dauerleihgabe. Es handelt sich um 226 Bände, davon 16 Buchobjekte mit Autographen, Handschriften, Zeichnungen und Plänen. Der Rest sind Druckwerke vornehmlich des 19. Jahrhunderts aus den Fachgebieten Genealogie, Geschichte, Kunstgeschichte, Architektur, Philosophie, Theologie und Belletristik.
Die Prüfung des Kataloges der „Kaiserlichen Öffentlichen Bibliothek im Koblenzer Schloss“ (2005 erschienen), verbunden mit einem Abgleich der Signaturen und Prüfung der Exlibris hat ergeben, dass es sich bei diesen Beständen um wichtige Teile der Öffentlichen Bibliothek der Kaiserin Augusta handelt, die diese im Kurfürstensaal des Koblenzer Residenzschlosses für die Koblenzer Bevölkerung einrichten ließ. In ihrem Testament war festgelegt, dass die Sammlung im Koblenzer Schloss erhalten bleiben solle.
Die Bibliothek umfasste 1.329 Titel und lässt sich als typische Adelsbibliothek der Zeit charakterisieren mit einer umfassenden Sammlung zu allgemein bildenden Themen, Literatur über Koblenz und die Region, Briefwechsel, historischen und kunstgeschichtlichen Werken. Nach dem Zweiten Weltkrieg galt sie bis auf wenige, in der Stadtbibliothek Koblenz vorhandene Exemplare, als verloren.
Ein Teil dieser Bibliothek hat in Schloss Stolzenfels die Zeit überdauert und ist nun im Landesbibliothekszentrum / Rheinische Landesbibliothek in Koblenz untergebracht”.

Schluss mit digitalen Seminarunterlagen?

http://www.deutschlandfunk.de/aerger-an-universitaeten-schluss-mit-digitalen.680.de.html?dram:article_id=369771

Der Widerstand gegen den Rahmenvertrag zu § 52a UrhG wächst: “Rainer Just [von der VG Wort, KG] hat bereits Nachricht von den Landesrektorenkonferenzen von Niedersachsen, NRW, Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Thüringen: Sie wollen den neuen Vertrag nicht unterzeichnen.”

Siehe zuletzt hier:

https://archivalia.hypotheses.org/60183

Wiener Dissertation über Johannes Fuchsmagen als Inschriftensammler dank FWF Open Access

“Marth, Doris (2013) Der sogenannte “Antiquus Austriacus” und weitere auctores antiquissimi.
Dissertation, Universität Wien. Historisch-Kulturwissenschaftliche Fakultät
BetreuerIn: Weber, Ekkehard
Gesperrt bis: 20 November 2015
Keine Volltext-Freigabe durch VerfasserIn.”

Hä? Wie deppert ist das denn?

In der UB Freiburg steht das dicke gedruckte Buch im Regal. Der ziemlich unverständliche Vermerk “Sofern vom Verlag nicht anders verlautbart, wird der Text dieser digitalen Werkfassung bis auf Weiteres unter der Lizenz „Creative Commons (CC) BY 4.0“ online zur Verfügung gestellt” und die FWF-Förderung signalisierte mir sofort, dass ich den Band bequem auch zuhause online benutzen kann.

Ärgerlich geht es aber auch in Deutschland weiter. Da ist die Deutsche Nationalbibliothek, die die Deutsche Digitale Bibliothek mit Medien zumüllt, von denen nur das Inhaltsverzeichnis frei ist. Die OA-Version hat diese unfähigste aller Nationalbibliotheken natürlich nicht. Da sind die deutschen Verbundkataloge, von denen nur ein einziger (HEBIS) in der Lage ist, den OA-Volltext zu verlinken. BASE hat den OA-Volltext gleich dreimal, also nach vielen Jahren noch keine Dublettenerkennung.

Welches PDF soll man denn nun zitieren?

Verlagsserver

FWF-Library: http://e-book.fwf.ac.at/o:917 (von einer URI ist nicht die Rede, nur von o:917 als “persistente[r] Signatur”)

OAPEN

DOAB

Mindestens 4 Volltext-PDFs im Netz verstreut, aber kein einziger Permanentlink!

Die österreichische Antwort lautet vielleicht: “Eh wurscht”, wer weiß, wie lang es das Buch im Netz frei gibt …

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#Gemeinfreitag (Oktober, Woche 4)

Die “Gemeinfreitag”-Idee von Moritz Hoffmann aufgreifend, gibt es freitags, wie in “Wenn schon #Gemeinfreitag dann richtig!” vorgeschlagen, seit Ende Januar 2016 Gemeinfreies, das ich (überwiegend) selbst neu ins Netz befördert habe. Wie ich schon in dem von Mareike König mit mir geführten Interview sagte, sind gemeinfreie Digitalisate Teil einer

Goldenen Kette freien Wissens

Ich rufe daher alle Leserinnen und Leser auf:

Stellt durch Kauf oder durch Schenkung erworbene oder selbstgescannte gemeinfreie Digitalisate von Büchern oder Aufsätzen ins Netz (Wikimedia Commons oder Internet Archive)!

Ladet gemeinfreie Abbildungen auf Wikimedia Commons oder gebt dort eigene Fotos als gemeinfrei frei!

Ladet nur mit US-Proxy zugängliche Google Books ins Internet Archive!

Jeder kann ohne Vorkenntnisse mitmachen. Hinweis gern mit #gemeinfrei auf Twitter oder hier in den Kommentaren. Ich hoffe, ich bleibe nicht der einzige, der sich aktiv an der Bereicherung der Public Domain beteiligt!

Bei Urheberrechtsproblemen darf ich keine Rechtsberatung anbieten, aber ich kann bei konkreten Fragen gern meine Meinung sagen …

Was zuletzt geschah:
#Gemeinfreitag (Oktober, Woche 3)

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(265) Die UB Freiburg hat einen Sammelband zu Bistümern und Klöstern aus der Mitte des 16. Jahrhundert auf meine Bitte hin ins Netz gestellt:

http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/hs455

(266) Wir hatten schon lange kein Schandbild mehr 😉

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Schandbild_schulenburg.jpg

(267) Eine wichtige Prosopographie von Alfred Schröder über die Augsburger Weihbischöfe (AGHA V, 1916-19) scannte ich für Commons.

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Schroeder_weihbischoefe.pdf

Im gleichen Band äußerte sich Joseph Zeller kurz über die Familie des Augsburger Bischof Siegfried von Rechberg (Auszug aus dem langen Artikel zum Augsburger Burggrafenamt):

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Zeller_rechberg.pdf

Komplett sind dagegen Zellers Beiträge zur Geschichte der Melker Reform im Bistum Augsburg

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Zeller_melker_reform.pdf

Nur in den USA Public Domain ist Friedrich Zoepfls (gest. 1973) Aufsatz über Ulrich Ellenbog aus dem gleichen Zeitschriftenband.

https://archive.org/details/zoepfl_ellenbog

(268) Abgesehen von drei Fotos vom Beckershof in Krefeld-Linn (ein zunächst Cleve’scher, später kölnischer Pachthof)

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Beckershof_linn_1.jpg (usw.)

gibt es ein Detail vom Fachwerkhaus zur Sonne in Wetzlar unter CC0.

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Wetzlar_sonne.jpg

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Fazit: 5 Abbildungen, 4 PDFs, 1 Fremd-Digitalisat
Bilanz somit bisher: 358 Abbildungen, 162 PDFs, 8 Fremd-Abbildungen, 15 Fremd-PDFs, 36 Fremd-Digitalisate, 1 Video (= 578 Medien)