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Kooperation von Landesarchiv Sachsen-Anhalt und Stadtarchiv Dessau-Roßlau

Nach der einschneidenden Reduzierung der Öffnungszeiten im Landesarchiv Sachsen-Anhalt zeichnet sich für den Standort Dessau eine erhebliche Verbesserung ab. Unter www.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/startseite/zwei-archive-in-einem-haus/ informiert das Landesarchiv über die nun vereinbarte Kooperation mit dem Stadtarchiv Dessau-Roßlau und dessen bevorstehenden Umzug an den Standort des Landesarchivs im Alten Wasserturm in der Heidestraße 21: “Die Benutzung erfolgt nach dem Umzug des Stadtarchivs in einem gemeinsamen Lesesaal mit besserem Service und zu bürgerfreundlichen Öffnungszeiten. Gewinner der Kooperation sind damit nicht zuletzt die Benutzer beider Häuser.” Danke sehr!

Dessau-Roßlau, Alter Wasserturm von M_H.DE (Eigenes Werk) [GFDL oder CC BY-SA 3.0], via Wikimedia Commons

Open-Access-Heuchelei der LIS-Professionals

“Despite the genuine desire by librarians to maximize access to information, much of our own professional writing is still published in toll-access journals. 91% of all content, by our count. This is not mere hypocrisy, far from it”, schreibt die Green Open Access Working Group (GOAWG) von Library Pipeline. Wieso sollte das keine Heuchelei sein??

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Nervige Buchscanner

An die Direktion der UB Freiburg:

“[…] die Buchscanner sind sehr häufig defekt und verursachen in unzumutbarem Ausmaß Fehlscans. Auf Beschwerden beruft sich Ihr Aufsichts-Personal darauf, dass man nicht verantwortlich sei, da eine Firma die Geräte aufstelle. Da eine direkte Kontaktmöglichkeit/Verantwortung an den Geräten nicht angegeben ist, bin ich der Ansicht, dass die Fehlfunktion sehr wohl in Ihren Zuständigkeitsbereich fällt, zumal ich bereits früher Kontakt in dieser leidigen Sache mit Mitarbeitern Ihres Hauses hatte.

Es ist eine Dreistigkeit von der UB Freiburg, für eine so schlechte Leistung 1 Cent pro Scan zu verlangen, zumal die allermeisten Universitätsbibliotheken kostenlose Aufsichtsscanner anbieten. Wenn mir 1 Cent abgebucht wird, möchte ich eine entsprechende Gegenleistung erhalten. Hinzu kommt, dass eine unmittelbare Überrüfung am Gerät nicht möglich ist, man muss also zu einem der wenigen im Bibliotheksbereich für Benutzer mit Login zugänglichen Geräten eilen, um sich zu überzeugen, ob die Seiten korrekt abgespeichert wurden. Für externe Benutzer ist eine solche Überprüfungsmöglichkeit erst einmal nicht gegeben. Der für die Bucherhaltung nötige Anreiz wird durch die dauernde Fehlfunktion der Scanner verhindert, man kopiert konventionell oder scannt an den Kopieren und schädigt so die Einbände.

Ich fordere Sie auf, dass Sie auf eine Berechnung der Scans verzichten, wenn Sie nicht einen besseren Service bieten können.”