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Skandalös: Novelle des Bundesarchivgesetzes schwächt Informationsfreiheit

https://netzpolitik.org/2016/geheimdienste-noch-geheimer-novelle-des-archivgesetzes-schwaecht-informationsfreiheit/

“Das Gesetz regelt, dass amtliche Informationen im Bundesarchiv erst dann eingesehen werden können, wenn eine Schutzfrist von 30 Jahren abgelaufen ist. Das galt jedoch bisher nicht für Unterlagen, die bereits nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) prinzipiell offen standen.

Akten erst offen, dann 30 Jahre geschlossen

Mit der neuen Regelung ändert sich dies. Danach sollen nämlich nur noch die Unterlagen nicht der Schutzfrist unterliegen, die tatsächlich auch per IFG angefragt wurden. Das bedeutet: Dokumente, die nach dem IFG frei zugänglich sind, könnten ins Archiv übergeben werden und danach paradoxerweise wieder geschlossen sein, bis die Schutzfrist von 30 Jahren abgelaufen ist.

Wenn Akten nicht angefragt werden, bevor sie ans Archiv übergeben werden, müssten Bürger also Jahrzehnte darauf warten, die Inhalte einzusehen. Bundesbehörden sollen ihre Akten in der Regel dann dem Archiv anbieten, wenn sie zur „Aufgabenwahrnehmung“ nicht mehr benötigt werden.

Die Neuregelung ist nicht nur unsinnig. Es ist auch juristisch umstritten, ob es legal wäre, bereits dem Prinzip nach offene Akten wieder vom Informationszugang auszunehmen. Zu klären wäre, ob das Archivgesetz in diesem Bereich als Spezialgesetz das Informationsfreiheitsgesetz ausstechen könnte.”

Zum Thema siehe

https://archivalia.hypotheses.org/55420

Kommentar: Das ist in der Tat ein großer Rückschritt. In der amtlichen Begründung steht explizit: “Maßgeblich ist, ob in der laufenden Verwaltung tatsächlich eine Einsichtnahme nach einem Informationszugangsgesetz erfolgt war.” Dass die Bundesarchiv-Archivare eine solche skandalöse Einschränkung der Benutzerrechte durchgehen ließen, bestätigt mich in meiner Einschätzung, dass die deutschen Archivare gegen Informationsfreiheit sind.

Gesetzesportal recht.nrw.de jetzt mit kostenfreien historischen Gesetzen, Verordnungen, Erlassen und Ministerialblättern

https://archivamt.hypotheses.org/4291

Die bislang kostenpflichtigen historischen Sammlungen im Portal recht.nrw.de sind ab 1. Oktober 2016 kostenfrei.

“Copyright 2016 by Ministerium für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen” ist natürlich angesichts von § 5 UrhG dickes fettes Copyfraud.

Verzeichnis zur Ehrung von Personen im Namen von Pflanzengattungen

Burkhardt L. 2016: Verzeichnis eponymischer Pflanzennamen. Index of Eponymic Plant Names. Index de Noms Eponymes des Genres Botaniques. – Berlin: Botanic Garden and Botanical Museum Berlin, Freie Universität Berlin. – 1119 pp. – ISBN 978-3-946292-10-4 – doi: http://dx.doi.org/10.3372/epolist2016

Via
https://idw-online.de/de/news660351