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Bruderschaftsbuch der Bacharacher Wernerbruderschaft wohl eine Fälschung von F. W. E. Roth

Das ergibt sich für mich aus einer Stellungnahme, die mir die Vorsitzende des Bacharacher Geschichtsvereins, Dagmar Aversano-Schreiber, zur Verfügung gestellt hat.

https://archivalia.hypotheses.org/56870 (Nachtrag)

Stadtarchiv Linz am Rhein auf flickr

“Das Stadtarchiv Linz am Rhein ist seit kurzem auch auf dem Bildportal flickr vertreten. Dort soll in der kommenden Zeit ein Großteil des Bildarchivs nach und nach veröffentlicht werden. Die Bilder lassen sich komplett, nach Motiven oder auch nach Ihrem Aufnahmejahr sortiert betrachten, können anhand von Schlagworten durchsucht und auch auf einem Stadtplan verortet dargestellt werden.

Gemeinfreie Bilder werden als Public Domain veröffentlicht, Fotos, deren Verwertungsrechte beim Stadtarchiv Linz liegen, via CC-BY-SA 2.0.” (https://archivlinz.hypotheses.org/1076)

Das ist sehr erfreulich, aber trotzdem soll darauf aufmerksam gemacht werden, dass es problematisch ist, Archivalien nur bei einem kommerziellen Anbieter zu veröffentlichen. Die Website eines kleinen kommunalen Archivs bietet freilich nicht die für die Langzeitarchivierung erforderlichen Eigenschaften (einschließlich Permalinks). Es sollte in jedem Bundesland eine möglichst alle kulturgutdigitalisierenden kleineren Institutionen umfassende Infrastruktur für die Präsentation von Digitalisaten geben. Diese sollte natürlich auch für Beiträge von BürgerInnen offen stehen.

Burgplatz mit Rheintor

Staatsarchiv Landshut öffnet länger

In der Archivliste lesen wir: “das Staatsarchiv Landshut nimmt nach der Bewältigung des Archivumzugs ab sofort den Benützerbetrieb in vollem Umfang wieder auf. Der Lesesaal ist künftig am Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, am Mittwoch von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und am Freitag von 8.00 Uhr bis 13.30 Uhr geöffnet. Beratung erhalten Sie von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr und am Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Bestellzeiten für die Bereitstellung der Archivalien im Lesesaal sind um 9.00, 11.00 und 14.00 Uhr, freitags nur um 9.00 und 11.00 Uhr.

Die Hausanschrift lautet:
Schlachthofstraße 10
84034 Landshut
Tel. 0871/92328-0
Fax 0871/92328-8
E-Mail: poststelle@stala.bayern.de

Das Staatsarchiv Landshut ist mit dem Bus ab Hauptbahnhof (Richtung
Altstadt) über die Haltestelle Kennedyplatz (Linien 3, 6, 9, 12) bzw. aus
Richtung Altstadt über die Haltestelle Schlachthofstraße (Linie 11)
erreichbar. Der Weg vom Bahnhofsvorplatz bis zum Staatsarchiv ist in ca.
10-15 Minuten zu Fuß zu bewältigen.

Das neue Dienstgebäude verfügt über eigene Benützerparkplätze in
ausreichender Zahl auf der Gebäuderückseite. Die Zufahrt erfolgt über die
Schlachthofstraße oder die Franz-Seiff-Straße (bitte an der Schranke
läuten). Der Lesesaal und der übrige Öffentlichkeitsbereich sind
barrierefrei erreichbar.”

Das neue Staatsarchiv von der Schlachthofstraße aus gesehen. (Foto: Peter Litvai, Landshut) - http://www.bayerische-staatszeitung.de/staatszeitung/bauen/detailansicht-bauen/artikel/l-foermige-gebaeudekubatur.html
Das neue Staatsarchiv von der Schlachthofstraße aus gesehen. (Foto: Peter Litvai, Landshut) – http://www.bayerische-staatszeitung.de/staatszeitung/bauen/detailansicht-bauen/artikel/l-foermige-gebaeudekubatur.html

Journalistenverband begrüßt Entwurf zum Presseauskunftsgesetz des Bundes

“Der Deutsche Journalisten-Verband fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestags auf, den Gesetzentwurf der Grünen- Fraktion zum Presseauskunftsgesetz in der heutigen ersten Lesung grundsätzlich zu unterstützen. “Es ist notwendig und erfreulich, dass der Bundestag jetzt endlich das Presseauskunftsgesetz für Bundesbehörden in Angriff nimmt”, kommentiert DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall das Vorhaben. “Wir fordern seit mehreren Jahren einen verlässlichen Rechtsrahmen für die Auskunftsansprüche der Journalistinnen und Journalisten gegenüber den Bundesbehörden.”

In dem vorliegenden Gesetzentwurf heißt es: “Vertreterinnen und Vertreter der Medien haben gegenüber den Behörden des Bundes im Rahmen von deren jeweiliger Zuständigkeit ein Recht auf Auskunft. Das Auskunftsrecht umfasst zu ermittelnde oder zu beschaffende Informationen, sofern diese mit zumutbarem Aufwand bereitgestellt werden können. Die Auskünfte sind kostenlos, vollständig und unverzüglich zu erteilen.” Der DJV-Vorsitzende sieht hier zwar noch “Nachbesserungsbedarf in den Details”, wertet die Absicht des Gesetzentwurfs aber als “Schritt in die richtige Richtung”.

Die Notwendigkeit klarer gesetzlicher Regelungen zu den Auskunftsansprüchen von Journalisten ergebe sich darüber hinaus auch daraus, dass in anderen Gesetzen Transparenz einschränkende Regelungen geschaffen würden. So werde derzeit eine Neufassung des Bundesarchivgesetzes von der Bundesregierung vorbereitet, die die Verweigerung von Auskünften aus Geheimdienstakten vorsehe, wenn der Bundesnachrichtendienst widerspreche. Überall: “Geheimdiensten und anderen Bundesbehörden ist gemein, dass sie wenig Interesse an der Herausgabe von Informationen für die Öffentlichkeit haben. Diese Blockadehaltung lässt sich nur durch klar definierte Ansprüche der Journalistinnen und Journalisten aufbrechen.”” (DJV, Hervorhebung von mir).

BVerwG fordert BND-Akten zur Spionage bei Springer an

“Im Streit zwischen dem Axel Springer Verlag und dem Bundesnachrichtendienst (BND) um Spionage verlangt das Bundesverwaltungsgericht mehr Akteneinsicht. Das Gericht erließ heute einen Beweisbeschluss, mit dem es die BND-Unterlagen, um die es in dem Streit geht, ungeschwärzt anfordert. Eine richterliche Kontrolle sei auf einer zu schmalen Tatsachenbasis nicht möglich, erklärte der Vorsitzende Richter in der mündlichen Verhandlung. Springer verlangt vom BND Auskunft, welche Quellen der Geheimdienst in den 1950er bis 1970er Jahren in dem Verlag hatte. Der Verlag beruft sich auf das Bundesarchivgesetz und das Presserecht. Der BND hat zwar einzelne Angaben gemacht, allerdings Unterlagen teilweise geschwärzt übergeben. Es gelte ein absoluter Quellenschutz. Der Verlag verlangt jedoch eine vollständige Offenlegung” (deutschlandradiokultur). Mehr zum Streit bei kress.de.

Heute steht die Novellierung des Bundesarchivgesetzes im Bundestag zur Debatte

Meldet Infobib. Die Pressemeldung des Bundestags:

Die Schutzfristen im Bundesarchiv sollen deutlich verkürzt werden. Dies sieht eine Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/9633) zur Novellierung des Bundesarchivrechts vor. Mit der Neuregelung soll das Bundesarchiv nutzer- und wissenschaftsfreundlicher werden.
So sollen die Schutzfristen für personenbezogenes Archivgut von 30 auf zehn Jahre nach dem Tod der betroffenen Person gesenkt werden. Im Fall von Amtsträgern und Personen der Zeitgeschichte soll die Schutzfrist komplett entfallen, wenn der schutzwürdige Privatbereich nicht betroffen ist. Nach dem Willen der Regierung sollen zudem in Zukunft alle öffentlichen Stellen des Bundes ihre Akten und Unterlagen nach 30 Jahren dem Bundesarchiv anbieten. Die Schutzfristen für Archivgut, das den Geheimhaltungsvorschriften des Bundes unterliegen, sollen von 60 auf 30 Jahre verkürzt werden können, wenn eine Veröffentlichung die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährdet.