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Unterstützung für türkische Journalisten, Autoren und Verleger

“Der Börsenverein, PEN-Zentrum Deutschland und Reporter ohne Grenzen haben eine Unterschriftensammlung zur Unterstützung der türkischen Journalisten, Autoren und Verleger gestartet. Solidarität ist hier möglich”, schreibt Peter Delin in INETBIB:

https://www.change.org/p/frau-merkel-herr-juncker-fordern-sie-meinungsfreiheit-in-der-t%C3%BCrkei-freewordsturkey/u/17726936

Anfrage: Buchmalerei in einer spätmittelalterlichen Boethiushandschrift

In Diskus schreibt Annelen Ottermann:

“Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

anhängende Buchmalerei am Ende des 4. Buches von Boethius, De consolatione erstaunt mich. Die spätmittelalterliche Handschrift Hs I 554 stammt aus der Mainzer Kartause und ist bislang nicht beschrieben oder in der Forschung berücksichtigt.
Wem ist diese Motiv in ähnlicher Form schon begegnet, wer kann zu den zwei Affen mit ihrem beschwerlichen Halsschmuck und dem Spruchband mehr sagen? Sollen sie das angekündigte Thema des 5. Buches (de libero arbitrio et divina providentia) verkörpern?
Ich bin sehr an Anregungen aus verschiedensten fachlichen Richtungen interessiert und bedanke mich herzlich.
Annelen Ottermann”

Mainz Hs I 554 fol 92

Der Verlag de Gruyter im Nationalsozialismus: Geschäft ohne Gewissen

http://www.nzz.ch/feuilleton/buecher/der-verlag-de-gruyter-im-nationalsozialismus-geschaeft-ohne-gewissen-ld.113842

http://www.tagesspiegel.de/wissen/ein-wissenschaftsverlag-im-nationalsozialismus-juden-entlassen-vom-krieg-profitiert/13706798.html

https://www.perlentaucher.de/buch/angelika-koenigseder/walter-de-gruyter.html

DeGruyter_01

Unseriöse Open-Access-Zeitschriften im Visier der Federal Trade Commission der USA

“The FTC has charged publisher OMICS Group, Inc. with tricking researchers into submitting articles, only to charge them hundreds or thousands of dollars.

“We’ve alleged that they’ve made a number of misrepresentations on how they market their journals,” said Gregory Ashe, a staff attorney with the Federal Trade Commission.

OMICS International publishes hundreds of journals, with names like Biology and Medicine and Journal of Physical Mathematics.”

http://www.marketplace.org/2016/08/30/education/ftc-sues-academic-publisher-deceptive-practices

Siehe auch

http://blogs.discovermagazine.com/neuroskeptic/2016/08/29/omics-ftc-predatory-publisher/#.V8dZmPmLTcs

https://www.ftc.gov/news-events/press-releases/2016/08/ftc-charges-academic-journal-publisher-omics-group-deceived

ftc_omics-768x308

#beall

Nennung des Geburtsjahres in Online-Lexikon zulässig

http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/m/presse/archiv/2016/05379/index.php (nur Pressemitteilung)

“Die Klägerin ist Drehbuchautorin und Regisseurin in München. Ihr Geburtsdatum wurde von einem Online-Lexikon veröffentlicht. Als Einzelnachweis für das Geburtsdatum führt das Online-Lexikon die Dissertation der Regisseurin an, in der das Geburtsdatum genannt wird.
Die Regisseurin verlangt von dem Online-Lexikon, dass die Nennung ihres Geburtsdatums unterbleibt. Sie ist der Ansicht, dass sie dadurch in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt wird. […] Der zuständige Richter wies die Klage ab. Die Klägerin werde durch die Veröffentlichung nicht in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt. Dieses Recht „verleiht dem Einzelnen die Befugnis, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden. Hierunter fällt auch das Recht, grundsätzlich selbst darüber zu bestimmen, ob und welche Informationen über seine Person auf der streitigen Internetseite der Beklagten veröffentlicht werden“, zitiert das Urteil eine Entscheidung des Landgerichts Tübingen. Personenbezogene Daten würden aber zugleich einen Teil der sozialen Realität der Person sein. Regelmäßig müssten bei Daten aus dem Bereich der Privatsphäre die Persönlichkeitsinteressen hinter der Meinungsfreiheit zurückstehen, wenn die verbreiteten Tatsachen richtig sind, an der Veröffentlichung ein öffentliches Interesse im Sinn der Meinungsbildung bestehe und die Folgen der Veröffentlichung für den Betroffenen nicht schwerwiegend sind. Hierbei sei insbesondere zu berücksichtigen, ob die Informationen aus einer öffentlich zugänglichen Quelle stamme. Das Geburtsjahr gehöre zur Privatsphäre eines Menschen. „Ein öffentliches Interesse an dem Geburtsjahr besteht.”

Münchner Regisseurin verliert gegen Wikipedia, titelte der Münchner Merkur.

Zum Persönlichkeitsrecht siehe hier:

https://archivalia.hypotheses.org/58522