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Bibliotheca Neerlandica Manuscripta

Die Unterlagen von de Vreese sind ziemlich mies online in Leiden [auf https://socrates.leidenuniv.nl/R/-?func=dbin-jump-full&object_id=3198460 auf EAD klicken]. Ohne Permalinks und nur nach Bibliotheken erschlossen (und nur in einem unbequemen Viewer benutzbar), was bedeutet, dass ich für St. Petersburg eine sehr große Anzahl von Scans sichten müsste, da die von mir behandelte verlorene Warschauer Handschrift aus dem Trierer Agnetenkloster in der BNM-Datenbank als “SINT-PETERSBURG, BSS : Goll. Q.I” erwähnt wird, aber ohne Dossier-Nummer. Ich bekam nach langem Hin und Her aus Leiden Ende 2013 die Beschreibung übersandt, möglicherweise finde ich die Scans noch und möglicherweise steht die BNM-Nummer darauf … [Die Stelle zur “Wyncelle” des Tilmann von Ravengiersburg ist Scan 40 von BNM 741, eingeordnet unter Warschau!]

Nachträglich sehe ich, dass es eine eBNM+ gibt, wo man aber auch nicht die Nummer des BNM-Dossiers erfährt, das für die Angaben ausgewertet wurde. Der Permalink führt zu einer besonders scheußlichen Oberfläche statt zu der Seite, auf der man ihn fand:

http://hdl.handle.net/11240/9a4500e0-45bc-4625-9b1e-ce044cb5e193

Wieso gibt es keinen Link zum Handschriftencensus oder wenigstens zum digitalisierten Dossier? Dass die Handschrift verloren ist, hat die BNM noch nicht zur Kenntnis genommen.

22.10.2019 http://hdl.handle.net/1887.1/item:1906108

Unfähiges Verwaltungsgericht schlägt wieder einmal der Pressefreiheit ins Gesicht

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat am 23. Juni 2016 (dejure.org) meines Erachtens die Reichweite der Pressefreiheit und damit auch des presserechtlichen Auskunftsanspruchs verkannt, als es einem kommerziellen Brancheninformationsdienst Informationen zu öffentlichen Ausschreibungen verwehrte.

Sammler reagieren teilweise hysterisch auf Kulturgutschutzgesetz

http://www.kn-online.de/News/Nachrichten-Kultur/Aktuelle-Nachrichten-Kultur-aus-der-Welt/Kulturgutschutzgesetz-Museen-spueren-erste-Auswirkungen

http://www.otz.de/web/otz/startseite/detail/-/specific/Kulturgutschutzgesetz-Museen-spueren-erste-Auswirkungen-1397755815

“Das umstrittene neue Kulturgutschutzgesetz zeigt in deutschen Museen erste Auswirkungen. Leihgeber sind verunsichert; vereinzelt haben Sammler ihre verliehenen Kunstwerke sogar zurückgezogen. Dies ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur.”

Besonders pikant:

Ähnliche Sorgen trieben die private Langen Foundation bei Neuss (NRW) um: Sie verfügt über eine in Deutschland einzigartige Japan-Sammlung mit rund 350 Werken vom 12. bis 20. Jahrhundert. Die Sammlung habe ein «Alleinstellungsmerkmal in Deutschland», sagt Stiftungsvorsitzende Sabine Langen-Crasemann. Sie wandte sich daher sogar direkt an Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU). Diese habe zugesichert, dass die Kollektion nicht auf die Liste für national wertvolles Kulturgut komme. «Das wollten wir bestätigt haben.»

Was ist das denn für ein rechtswidriges Gemauschel? Nach gängigen Kriterien spielt es keine Rolle, wo ein Kulturgut (das kann auch eine Käfersammlung sein) entstanden ist. Das Land NRW entscheidet in diesem Fall – nach objektiven Kriterien – was national wertvoll ist und nicht Frau Grütters.

Siehe auch:

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/kulturgutschutzgesetz–berliner-museen-reagieren-gelassen-24442628

WICHTIG: Archivalia künftig fast ohne Bilder?

Zu der den Blogautoren diktierten Umstellung von Hypotheses auf https teilte das Community-Management ergänzend per Mail mit:

Einige von Ihnen haben Inhalte externer Seiten auf den Blogs eingebunden (beispielsweise Videos oder Bilder). Sollten diese von Seiten ohne https kommen, werden die Inhalte nicht dargestellt. In diesem Fall müssten Sie die Inhalte woanders speichern, auf andere Inhalte ausweichen oder, im Rahmen der Möglichkeiten und dies gilt vor allem für Bilder, diese direkt auf dem Blog speichern.

Bei über 32.000 Beiträgen in Archivalia, darunter – seit 2006 – eine große Zahl mit Bildern bedeutet das, dass ich zwar künftig auf Einbindung von https-Quellen bzw. Hochladen von Bildern in Hypotheses achten kann, dass es aber gänzlich ausgeschlossen ist, die in der Regel durch Einbindung von externen Quellen (überwiegend nicht https) bebilderten früheren Beiträge entsprechend anzupassen. Wenn man Bilder als integralen inhaltlichen Bestandteil dieses Blogs sieht (in sehr vielen Fällen sind sie nicht bloße Illustration, sondern wichtige Ergänzungen), das ja nur zum kleinsten Teil aus aktuellen Inhalten besteht, stellt sich das Vorgehen von Hypotheses ein gutes halbes Jahr nach dem Umzug von Twoday als großangelegte Vernichtung der inhaltlichen Substanz von Archivalia dar.

Weder die Möglichkeit, die externen Bildadressen aus dem Quelltext zu erheben und aufzurufen, noch der Verweis auf die ja noch im Netz befindliche Version bei Twoday ist sonderlich zielführend.

Bei Youtube und Flickr könnte man eventuell das http:// in früheren Einträgen durch das https:// ersetzen – manuell (für wichtige Beiträge wie die Miszellen) oder automatisiert. Bei den meisten externen Quellen wird das nichts helfen.

Und auch für die Zukunft stellt das Vorgehen von Hypotheses eine – sicher nicht beabsichtigte – massive Bildzensur dar, da das Einbinden von urheberrechtlich geschützten externen Bildern (soweit diese nicht auf einer https-Seite sich befinden) unmöglich gemacht wird. Das Speichern solcher Bilder im Blog oder auf einer https-Website ist eben nicht möglich, da eine Urheberrechtsverletzung!

Wieso ist dann das Einbetten keine? Dazu habe ich mich am ausführlichsten vor einem guten Jahr geäußert. Die VG Bild-Kunst verlangt von der Deutschen Digitalen Bibliothek eine Framing-Verhinderungs-Technologie einzusetzen, was jetzt in einem Musterverfahren geklärt werden soll. Durch das Einbetten (Framing) von einer externen Website werden Rechte der Urheber nicht verletzt – so die jüngere Rechtsprechung von EuGH (2014) und BGH (2015).

Welchen immensen Fortschritt für die risikolose Bebilderung von Blogs und Websites diese gerichtlichen Vorgaben bedeuten, kann kaum überschätzt werden. Ich habe denn auch – unbeanstandet – im Januar 2016 ein Picasso-Bild in Archivalia eingebunden.

Das Picasso-Bild befindet sich nicht auf dem Hypotheses-Server, sondern wird dargestellt mittels Einbindung über

http://www.europeana.eu/api/v2/thumbnail-by-url.json?size=w400&uri=http%3A%2F%2Ffotothek.slub-dresden.de%2Ffotos%2Fdf%2Fhauptkatalog%2F0753000%2Fdf_hauptkatalog_0753797.jpg&type=IMAGE

Hier (bei der Europeana) funktionierte der Austausch von http gegen https, aber darf natürlich nicht generealisiert werden. Allen Hypotheses-Blogger wird künftig die Möglichkeit genommen, urheberrechtskonform Bilder von einer http-Quelle einzubetten! Diese werden wohl nicht so rasch aus dem Netz verschwinden.

Archivalia in ZRG GA zitiert

Ulrich-Dieter Oppitz: Ergänzungen zu “Deutsche Rechtsbücher des Mittelalters und ihre Handschriften”. In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte 133 (2016), S. 484-487, hier S. 484 Nr. 956a nennt dankend meinen Hinweis auf

https://archivalia.hypotheses.org/1380

Allein drei neue Textzeugen werden überwiegend Annelen Ottermann von der Stadtbibliothek Mainz verdankt: Hs. I 448 (Sachsenspiegel-Fragment im Falz), I 510 (Papierhandschrift von 1445 des Augsburger Stadtrechts), III 106 (Papierfragment Mitte 15. Jahrhundert der Sippzahlregeln des Dietrich von Bocksdorf).

Manipulierter Test: Suchmaschinen und Metasuchmaschinen

Anders als bei früheren Tests von mir (siehe zuletzt hier) habe ich die Anforderungen so zugeschnitten, dass die Google Websuche möglichst schlecht abschneidet, was belegen mag, dass man nicht nur aus ideologischen Gründen (Datenschutz) ab und an auch in anderen Suchmaschinen Relevantes finden kann.

Getestet wurden 12 Suchmaschinen bzw. Metasuchmaschinen:

https://www.bing.com/
https://deusu.de/
https://www.etools.ch/
http://www.exalead.com/
https://www.google.de/
https://www.ixquick.com/
https://metager.de/
http://www.metascroll.com/
https://www.qwant.com/
https://www.unbubble.eu/
http://www.webcrawler.com/
https://www.wegtam.net/wegtam/index

Suchanfrage 1: Hohkönigsburg Westernach

Im 15. Jahrhundert war Hans von Westernach zeitweilig ein Besitzer der elsässischen Hohkönigsburg. Diese Beziehung soll sich in den Treffern niederschlagen. Relevante Dokumente, die zu finden wären:

https://issuu.com/andreasboeder/docs/klaus613
http://www.geopre.fr/consult/Guide/Pdf/Le%20chateau%20du%20Haut-Koenigsbourg.pdf
http://www.badische-heimat.de/neu/projekte/magazin/0801/hohkoenigsburg.pdf

Bei der Suche nach Hohkönigsburg Westernach 2 relevante Dokumente unter den ersten 10 Treffern, davon eines Platz 1: 10 Punkte; 2 relevante Dokumente unter den ersten 10, aber keines auf Platz 1: 5 Punkte; 1 relevantes Dokument unter den ersten 10 (sofern nicht die ersten beiden Bedingungen erfüllt): 3 Punkte.

Bing 3
Deusu 0
Etools 10
Exalead 3 (als einzige Suchmaschine mit badische-heimat.de in den ersten 10 Treffern)
Google 3
Ixquick 0
Metager 3
Metascroll 0 (akzeptiert hier keine Großbuchstaben, sonst 3)
Qwant 3
Unbubble 3
Webcrawler 3
Wegtam 5

Suchanfrage 2: “die Redaktion moechte Sie auf die Diskussion um eine spaetmittelalterliche bayerische Chronik aufmerksam machen”

Gefunden werden soll

http://www.geschichte-bayerns.de/mailingliste/geschichte-bayernsAlists.lrz-muenchen.de/msg01342.html

auf Platz 1 (Phrasensuche mit Anführungszeichen), was 5 Punkte gibt, unter den ersten 10: 1 Punkt.

Bing 5
Deusu 0
Etools 1 (nach Qwant)
Exalead 0
Google 0
Ixquick 0
Metager 5
Metascroll 5
Qwant 5
Unbubble 5
Webcrawler 0 (Suchstring zu lang, etwas kürzerer auf Platz 1)
Wegtam 0 (ohne Phrasensuche auf Platz 1)

Suchanfrage 3: “Ich bin ins Joch geschmiedet / Im dunstigen Maschinensaal”

Gefunden werden soll

http://f7390.nexusboard.de/t92f18-Ludwig-Palmer.html

Dafür gibt es 5 Punkte, wenn diese Seite unter den ersten 10 ist.

Bing 0
Deusu 0
Etools 5
Exalead 5
Google 0
Ixquick 0
Metager 0
Metascroll 0
Qwant 0
Unbubble 0
Webcrawler 0
Wegtam 0

Wenn unter den ersten 5 Treffern bei der gleichen Suche wikiversity, inetbib und francofil vertreten sind, gibt es 5 Punkte.

Bing 5
Deusu 0
Etools 5
Exalead 0
Google 0 (francofil nur bei den zunächst übersprungenen Treffern)
Ixquick 0 (wie Google)
Metager 0
Metascroll 5
Qwant 5
Unbubble 5
Webcrawler 5
Wegtam 5

Suchanfrage 4: archivalia

Landet die Startseite http://archivalia.hypotheses.org auf Platz 1 oder 2 der Trefferliste, gibt es 5 Punkte.

Bing 5
Deusu 0
Etools 5
Exalead 0
Google: 0
Ixquick 0
Metager 0
Metascroll 5
Qwant 5
Unbubble 0
Webcrawler 5
Wegtam 0

AUSWERTUNG

Etools 26
Bing 18
Qwant 18
Metascroll 15
Webcrawler 13
Unbubble 13
Wegtam 10
Metager 8
Exalead 8
Google 3
Ixquick 0
Deusu 0

Angesichts der schon in früheren Tests bewiesenen Führungsposition von Etools (aus der Schweiz) kann empfohlen werden, Etools zu nutzen, wenn man sich auf eine einzige Metasuchmaschine verlassen will.

Da die Suchanfragen so gewählt wurden, dass die anderen Suchmaschinen besser als Google sind, ist das schlechte Ergebnis von Google nicht realistisch.

Eher nutzlos sind Ixquick und Deusu.