http://fernweiterbildung.fh-potsdam.de/?p=1578 eröffnet eine Reihe mit Berichten ehemaliger AbsolventInnen des Masterstudiengangs Archivwissenschaft der FH Potsdam.
Tag: 1. Juli 2016
Handbuch Archiv
Sina Steglich: Rezension zu: Lepper, Marcel; Raulff, Ulrich (Hrsg.): Handbuch Archiv. Geschichte, Aufgaben, Perspektiven. Stuttgart 2016, in: H-Soz-Kult, 16.06.2016, http://www.hsozkult.de/publicationreview/id/rezbuecher-19426
“Das Pendel zwischen institutionell verstandenem und ideell oder materiell konfiguriertem Archiv schwingt fortwährend hin und her, ohne dass es am Ende auf einer Seite zum Stillstand und damit zur Eindeutigkeit käme. Wenn das „Handbuch Archiv“ eines lehrt, dann dies: Das Archiv ist gerade nicht selbstverständlich; es ließe sich daher nur auf Kosten seines besonderen Reizes endgültig definieren.”
Weitere Rezension von Silke Schöttle in IFB:
http://ifb.bsz-bw.de/bsz369926684rez-1.pdf
Bis S. 27 (also einschließlich des Beitrags des Philosophen Hermann Lübbe) als Leseprobe verfügbar unter:
http://shop.metzlerverlag.de/media/files//978-3-476-02099-4_leseproben.pdf
WBG-Mitgliederpreis: 54,90 €.
Biblioteca Digital Vérsila
http://biblioteca.versila.com/
Die im November 2015 eröffnete Metadatensuchmaschine versucht so etwas wie BASE. Es werden aber auch lizenzierte Inhalte angezeigt. Eine englischsprachige Vorstellung/Kritik habe ich nicht gefunden – wissen meine LeserInnen mehr?
Allison Library stellte Schriften der Puritaner ins Netz
Die deutschsprachigen Handschriften der Russischen Nationalbibliothek St. Petersburg aus Halberstadt
Nikolai Bondarko, Die deutschsprachigen Handschriften der Russischen Nationalbibliothek St. Petersburg aus Halberstadt: Die Perspektiven ihrer wissenschaftlichen Erschließung am Beispiel der birgittinischen Schriften in Cod. Fonds 955 op. 2. Nr. 57, in: Deutsch-russische Arbeitsgespräche zu mittelalterlichen Handschriften und Drucken aus Halberstadt in russischen Bibliotheken, hg. von Rudolf Bentzinger, Astrid Breith, Catherine Squires und Irina Velikodnaja (Akademie gemeinnütziger Wissenschaften zu Erfurt, Sonderschriften 43; Deutsch-russische Forschungen zur Buchgeschichte 1), Erfurt 2012, S. 115-130 ist auf Academia.edu verfügbar.
Diе Inkunabelsammlung des Observatoriums zu Pulkovo (1930)
Der deutschsprachige Katalog (79 Nummern) mit Provenienzen ist bei mathnet.ru als PDF online.
Zur Bibliothek:
http://fabian.sub.uni-goettingen.de/fabian?Astronomisches_Hauptobservatorium(St.Petersburg)
https://www.eso.org/sci/libraries/lisa/lisa2/papers/potter/pulkovo-lib.txt
#inkunabel
Kritik an der geschönten und verkürzten Darstellung zahlreicher Künstlerbiografien der Nazizeit im Nürnberger Künstlerlexikon
PDF beim Nürnberger Bündnis Nazistopp.
Was leisten eigentlich die Verleger?
In einer empirischen Untersuchung haben Martin Klein und weitere Autoren Preprint-Versionen im arXiv (vor allem Physik, Mathematik) mit den Verlagsfassungen verglichen, um beurteilen zu können, ob die im Kontext der Open-Access-Debatte aufgestellte Behauptung der Verleger zutrifft, dass sie durch die Organisation des Peer Review und redaktionelle Tätigkeit erheblichen Mehrwert schaffen. Ergebnis:
“We have shown that, within the boundaries of our corpus, there are no significant differences in aggregate between pre-prints and their corresponding final published versions”.
Via
http://infobib.de/2016/07/01/was-veraendert-peer-review/
Bild-Reporter Hans-Wilhelm Saure hat jetzt durchgesetzt, dass vier seiner Beschwerden wegen verweigerter Auskünfte und Akteneinsicht vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kommen
Bild-Anwalt Christoph Partsch sagt zur Zulassung der Beschwerden vor dem EGMR: „Mit der Annahme von vier Beschwerden zeigt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass er die Versuche von Verwaltung und Bundesverwaltungsgericht, die Rechte der Presse leerlaufen zu lassen, im Lichte des Rechts auf Informationsfreiheit nach Artikel 10 Europäischer Menschenrechtskonvention prüfen will. Die Verweigerung der Auskunft zu den NS-Mitarbeitern oder der Akte Eichmann beim BND, den Stasi-Richtern in Brandenburg oder auch zur causa Barschel zeigen, dass das Bundesverwaltungsgericht und die betroffenen Verwaltungen aus der deutschen Geschichte nichts bis wenig gelernt haben. Jeder Fall ist ein Skandal, den der EGMR hoffentlich als Verletzung von Artikel 10 EMRK erkennt.“
Siehe auch:
War die Marburger Märchenfrau der Brüder Grimm Elisabeth Schellenberg?
Holger Ehrhardt ist davon überzeugt:
https://idw-online.de/de/news655485
http://www.uni-kassel.de/uni/nc/universitaet/nachrichten/article/kasseler-grimm-forscher-lueftet-das-geheimnis-der-aschenputtel-erzaehlerin.html
#erzählforschung
Unfähige Verwaltungsrichter haben keine Ahnung vom Urheberrecht
Das OVG Münster hat den Spruch des VG Köln, wonach ein Privatsammler nach IFG von der Bundesprüfstelle eine Kopie eines vergriffenen Pornofilms beanspruchen kann, kassiert. Während man die Überlegungen zur öffentlichen Ordnung noch einigermaßen nachvollziehen kann, sind die Ausführungen zum Urheberrecht einfach nur daneben:
Nach § 6 Abs. 1 S. 1 IFG besteht der Anspruch auf Informationszugang nicht, soweit der Schutz geistigen Eigentums entgegensteht. Der Senat führt aus, dass die Herstellung und Aushändigung einer Kopie des indizierten Filmes sowohl in das Vervielfältigungsrecht (§ 16 UrhG) als auch in das Verbreitungsrecht (§ 17 UrhG) eingreife. Diese Eingriffe seien jedoch nicht durch die Urheberrechtsschranke des § 53 UrhG gerechtfertigt, da die Verwertungshandlungen nicht durch eine private Person und auch nicht zum privaten Gebrauch vorgenommen würden. Denn die Vervielfältigung und Verbreitung wäre von der BPjM vorzunehmen, die insoweit auch nicht als Werkunternehmer/Auftraggeber (vgl. § 53 Abs. 2 S. 1 Nr. 4b), Satz 2 Nr. 2) gegenüber dem Kläger anzusehen ist.
Wenn dieser Unsinn richtig sein sollte, dürfte man in keinem Archiv oder einer Bibliothek etwas für Nutzer kopieren. Dreier/Schulze: UrhG liegt inzwischen in 5. Auflage von 2015 vor und enthält zu § 53 in Rz. 13-17 eindeutige Aussagen: Man darf Privatkopien durch andere herstellen lassen, und unentgeltlich bedeutet nicht, dass eine Kostenerstattung ausgeschlossen ist. Dritte haben an der Privilegierung des Auftraggebers teil.
§ 53 Abs. 2 S. 1 Nr. 4b bezieht sich nicht auf Privatkopien, sondern auf eine Kopie zum sonstigen eigenen Gebrauch, wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt. Satz 2 Nr. 2 bezieht sich erst einmal nur auf die hier irrelevante Aufnahme in ein eigenes Archiv. Erst Satz 3 bringt die Kopie vergriffener Werke in Verbindung mit den Vorgaben von Satz 2 Nr. 1 (Papier oder ähnlicher Träger) oder Nr. 2 (ausschließlich analoge Nutzung). Da vergriffene Filme nicht auf Papier kopiert werden können, wäre eine analoge Kopie auf Filmmaterial statthaft.
Zum Thema UrhG und IFG vgl. umfassend
https://archivalia.hypotheses.org/356
Von Photo by CEphoto, Uwe Aranas, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=39150737
Festschriften: Was wir von einem Herausgeber erwarten
Mit freundlicher Genehmigung des Password-Pushdienstes
Was wir von einem Herausgeber erwarten
Von Stephan Holländer
Andreas Degkwitz (Hrsg,), Bibliothek der Zukunft. Zukunft der Bibliothek, Berlin 2016
Andreas Degkwitz legt als Herausgeber eine Publikation unter dem Titel „Bibliothek der Zukunft – Zukunft der Bibliothek” als Festschrift für Elmar Mittler zu dessen 75. Geburtstag vor. Festschriften stehen nicht im Fokus der Literaturkritik, da sie wegen ihrer Heterogenität und ihres bisweilen mangelnden Erkenntniswerts umstritten sind. Kritisch gesehen wird, dass oft Beiträge zu einer Veröffentlichung gelangen, die in anderen Publikationsorganen keine Berücksichtigung fanden oder von den Redaktionen von Fachzeitschriften abgelehnt wurden.
In der Informationswissenschaft als übergeordneter Fachdisziplin des Bibliothekswesens hat sich die „Festschrift“ als akademischer Begriff für eine gewöhnlich einem Gelehrten gewidmete Sammlung von Beiträgen herausgebildet. Die Aufsätze zu dieser Art von Veröffentlichung werden meist von Schülern, Freunden und Fachkollegen zu einem runden Geburtstag des Geehrten verfasst. Den Beiträgen werden sehr oft eine Würdigung des Geehrten mit Foto und sein möglichst komplettes Schriftenverzeichnis beigefügt.
Treffen bei der Publikation unter der Herausgeberschaft von Degkwitz die üblichen Kritikpunkte an Festschriften zu? Oder liegt uns eine goldene Ausnahme vor? Zu wünschen wäre Letzteres, gerade wegen des anspruchsvollen und spannenden Titels und eines Themas, das uns alle bewegt.
Es fällt gleich im Vorwort auf, dass Andreas Degkwitz in seiner Publikation nicht so sehr das Wirken des Geehrten ins Zentrum stellt, sondern eine programmatische Absichtserklärung für diese Publikation voranstellt. Die dabei formulierten thematischen Vorgaben werden in der Folge von den Beiträgern nicht immer eingehalten.
Zwei Beiträge fallen aus dem vom Herausgeber gesetzten Rahmen. Ulf Göranson schreibt über einen im 30-jährigen Krieg nach Schweden verschleppten Bibliotheksbestand und Ann Matheson berichtet von John Stuart Blackie, einen schottischen Universitätsreformer aus dem 19. Jahrhundert. Dies beiden historischen Beiträge weisen keinen Zusammenhang mit dem vom Herausgeber gesetzten programmatischen Rahmen auf.
Des Weiteren erstaunt, dass die Publikation kein Schriftenverzeichnis des Geehrten enthält. Da dies nicht die erste Festschrift für Elmar Mittler ist, darf die erste Festschrift zum 65. Geburtstag zum Vergleich herangezogen werden. Die üblichen Merkmale einer Festschrift sind bei der ersten Publikation auf den ersten Blick vorhanden: ein Foto, ein Vorwort für den Geehrten und eine klare Gliederung der Festschrift durch ein Inhaltsverzeichnis, das den breiten Interessen des Geehrten gerecht wird. Es braucht kein programmatisches Vorwort der Herausgeber, die Publikation spricht für sich selbst.
Augenfällig ist, dass einige Autoren der ersten Festschrift in der zweiten Festschrift wieder auftreten. Dies wird man dem Herausgeber noch durchlassen können, gilt doch der Brauch: Schreibst Du in meiner Festschrift, schreibe ich in Deiner Festschrift. Diesem Jahrmarkt der akademischen Eitelkeiten könnte ein Herausgeber allerdings durch ein klares Konzept und das Bestehen auf seine Einhaltung einen Riegel vorschieben.
Dem Inhalt der Beiträge sollte dabei ein grösseres Gewicht zugemessen werden, um zu verhindern, dass die Publikation in ein “Name Dropping” des Freundes- und Kollegenkreises ausartet. Dies umso mehr, da der Geehrte sich bisweilen noch publizistisch äussert und eine thematische Auseinandersetzung somit nicht von vornherein ausgeschlossen ist.
Beim Lesen der einzelnen Beiträge stolpert man hin und wieder über nichtaufgelöste Abkürzungen bei der ersten Nennung des Autoren und über Beiträge, die besser als Kongressbericht gelaufen wären. Im Kontext einer Festschrift kann der zu weit gespannte Rahmen der vorliegenden Publikation nicht mit den breiten Interessensgebieten des Geehrten gerechtfertigt werden, wenn der geneigte Leser vergessen wird. Fehlende Selektivität und starke Heterogenität der Beiträge sind eine Schwäche der vorliegenden Publikation.
Dabei hätte es der Herausgeber durchaus in der Hand gehabt, mit einem klaren Konzept und der Begleitung der Autoren beim Verfassen der Beiträge für ein kohärentes Ganzes zu sorgen. Ein solches Vorgehen führt zugegebenermassen zu einem Mehraufwand. Der Herausgeber ist jedoch Mittler und Treuhänder zwischen dem Verlag und den Autoren und sollte bei Auswahl und Zusammenstellung der Beiträge als ausgewiesener Spezialist seines Fachgebietes ordnend eingreifen. Da darf man sich eben nicht mit der ersten Fassung eines Manuskripts zufrieden geben. Eine schlüssige Strukturierung eines Beitrages zur Gewährleistung der Lesefreundlichkeit wie auch die frühzeitige Planung der Bearbeitung der Aufsätze bis zu deren Publikationsreife gehören gleichfalls zum Pflichtenheft eines Herausgebers.
Von der Zusammensetzung der Autoren bis zur Bearbeitung der Texte wirkt vieles mit der heissen Nadel gestrickt, so dass das im Vorwort gegebene Versprechen für die folgenden Inhalte nur im Ansatz erfüllt wird. Dabei gibt es vereinzelt durchaus lesenswerte Beiträge, so etwa, um nur zwei Beispiele zu nennen, der Beitrag des Herausgebers über die Zukunft der Bibliothek und der Aufsatz von Cornelia Vonhof zum Management von Bibliotheken.
Es mag sein, dass die Autoren dem Geehrten in unterschiedlicher Weise verbunden sind. Dies enthebt den Herausgeber aber nicht der Verantwortung, neben dem Geehrten und den Staats- und Landesbibliotheken, die die Festschriften sammeln, an die eigentliche Zielgruppe der Leser zu denken.
Diese ist nicht uniform, sondern heterogen: es gibt Fachleute, Studierende, Historiker und an der Architektur Interessierte. Um sie zu erreichen, sollten die Formate der Beiträge bedacht werden. Das Zauberwort heisst Storytelling, das heißt eine Geschichte in Text und in Bild so spannend wie möglich erzählen. Im Zeitalter von Multimedia dürfte die vorliegende Festschrift getrost mehr Fotos und graphische Illustrationen enthalten.
Gemessen am Titel der Publikation stellt das Sammelsurium dieser Festschrift eine verpasste Gelegenheit dar. Da Ähnliches für andere Festschriften gilt, können Rezensionen, die sich dem Genre der Festschriften zuwenden, besonders viel Gutes bewirken.
***
Kommentar KG: Die Festschrift liegt bei de Gruyter nicht Open Access vor, der Artikel über “Open Access und Forschungsdaten” ist anderweitig frei einsehbar. Der Kritik am Sammelsuriums-Charakter von Festschriften möchte ich beipflichten und einmal mehr dafür plädieren, solche Sammelbände wenn überhaupt nur Open Access bereitzustellen.
Die gegen die Fachinformation gerichtete Gesamtpolitik der Leibniz Gemeinschaft muss auf den Prüfstand
Fordert Willi Bredemeier im jetzt aktualisierten Archiv seines Password-Pushdienstes.
Neue Förderrichtlinie des BMBF zu Objekten des kulturellen Erbes
Aus der “Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Digitalisierung von Objekten des kulturellen Erbes – eHeritage” vom 15. Juni 2016
“1.1 Zuwendungszweck
Hochschulen, Museen und Archive sowie weitere außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland verfügen über einen reichhaltigen Schatz wissenschaftlich bedeutsamer Objekte des kulturellen Erbes. […] Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt mit der vorliegenden Bekanntmachung “eHeritage”, das Potenzial digitaler Objekte für die Forschung zu stärken und sichtbar zu machen. Ziel ist es, für die Forschung relevante Objekte des kulturellen Erbes (“cultural heritage”) in größerem Umfang zu digitalisieren, zu erschließen und der Wissenschaft zugänglich zu machen.
Die Förderung erfolgt im Kontext des Rahmenprogramms für die Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften im Themenschwerpunkt “Das kulturelle Erbe – von der Forschung bis zur Bildung”. ”
Allerdings: Von der Förderung ausgeschlossen ist die “Digitalisierung von zweidimensionalen textbasierten Objekten”.
Ein Buch aus dem Besitz des Tepler Abts Johann Meuskönig in Japan
Die Provenienz geht aus dem Besitzeintrag im Digitalisat
http://klibredb.lib.kanagawa-u.ac.jp/dspace/bitstream/10487/9126/1/Officia%20001.pdf
hervor.
Von 1559 bis 1584 amtierte Abt Johannes Murregius (Mäusekönig) von Tepl.
Via
http://klibredb.lib.kanagawa-u.ac.jp/dspace/browse-date?order=oldestfirst
#Gemeinfreitag (Juli, Woche 1)
Die “Gemeinfreitag”-Idee von Moritz Hoffmann aufgreifend, gibt es freitags, wie in “Wenn schon #Gemeinfreitag dann richtig!” vorgeschlagen, Gemeinfreies, das ich selbst neu ins Netz befördert habe. Wie ich schon in dem von Mareike König mit mir geführten Interview sagte, sind gemeinfreie Digitalisate Teil einer
Goldenen Kette freien Wissens
Ich rufe daher alle Leserinnen und Leser auf:
Stellt durch Kauf oder durch Schenkung erworbene oder selbstgescannte gemeinfreie Digitalisate von Büchern oder Aufsätzen ins Netz (Wikimedia Commons oder Internet Archive)!
Ladet gemeinfreie Abbildungen auf Wikimedia Commons oder gebt dort eigene Fotos als gemeinfrei frei!
Ladet nur mit US-Proxy zugängliche Google Books ins Internet Archive!
Jeder kann ohne Vorkenntnisse mitmachen. Hinweis gern mit #gemeinfrei auf Twitter oder hier in den Kommentaren. Ich hoffe, ich bleibe nicht der einzige, der sich aktiv an der Bereicherung der Public Domain beteiligt!
Bei Urheberrechtsproblemen darf ich keine Rechtsberatung anbieten, aber ich kann bei konkreten Fragen gern meine Meinung sagen …
Was zuletzt geschah:
#Gemeinfreitag (Juni, Woche 4)
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Anja Kircher-Kannemann beteiligt sich nun auch am Gemeinfreitag und hat als erste Amtshandlung ihr Blog unter CC-BY gestellt:
https://hofordnung.hypotheses.org/129
Willkommen!
Wer mitmachen will: Einfach – am besten freitags – etwas Gemeinfreies, was möglichst noch nicht im freien Netz ist, posten (am besten auf Commons oder im Internet Archive). Auf Twitter mit dem Hashtag #gemeinfreitag versehen oder hier in den Kommentaren melden, damit auch andere davon erfahren.
Man muss nicht jeden Freitag mitmachen!
Auch wenn man nur sporadisch etwas beiträgt, bereichert man die digitale Allmende gemeinfreier Güter in willkommener Weise.
Ob man ein Medium zugänglich macht oder wie ich mehrere – das ist jedem selbst überlassen.
https://twitter.com/zlb_digital/status/738643134171746304
Hoffmann und Schmalenstroer haben offenbar die Lust verloren; ich halte noch eine Weile durch.
Unterstützung durch Teilen meiner oder anderer Beiträge zum #Gemeinfreitag ist willkommen!
(157) Die UB Heidelberg digitalisierte Beda Dudiks “Kleinodien des deutschen Ritterordens” (1865), passend zur Bad Mergentheimer Deutschordensausstellung:
http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/dudik1865 (leider ohne die 60 von J. Weselsky angefertigten fotografischen Tafeln)
Und ein wichtiges Quellenwerk zur Schwäbisch Gmünder Spitalgeschichte
http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/woerner1905
(158) Die meisten Bücher zur deutschen Kaisersage aus dem 19. Jahrhundert sind schon online. Der ULB Halle sei gedankt, dass sie nun auch Paul Lemckes “Der deutsche Kaisertraum und der Kyffhäuser” (1887) bereitstellte.
http://digital.bibliothek.uni-halle.de/hd/content/titleinfo/2428744
Ein Teilnehmer meiner Freiburger Übung konnte mir über einen US-Kontakt ein Original-HathiTrust-PDF der Arbeit von Guntram Schultheiss zur Kaisersage vermitteln:
https://archive.org/details/schultheiss_kaisersage_1911
Eine Seite aus Ekkehards Chronik (Ausgabe Schmale) betrifft eine gespenstische Erscheinung im Wormsgau 1123.
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Ekkehard_wormsgau_1123.jpg
(159) Dank Wikipedia-Benutzer Torana, konnte ich die Zeitschrift für Geschichte der Architektur 7 (1914-1919) ins Internet Archive hochladen (Quelle: HathiTrust).
https://archive.org/details/ZeitschriftFurGeschichteDerArchitektur719141919
(160) Aus den Reutlinger Geschichtsblättern 1910 habe ich die Wiedergabe eines 1607 begonnenen adeligen Jagdtagebuchs ins Internet Archive gebracht. Den Nachtrag 1911/12 steuerte Herr Zekorn bei, der auch einen ebenda erschienenen Nachruf auf Theodor Schön übermittelte.
https://archive.org/details/jagdbuch_ow
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:ReutGeschichtsblätter_1911_12_45_Schön.pdf
(161) Zu den gesammelten Werken FWE Roths konnte ich einen wenig erheblichen Zeitungsartikel über Münchner Inkunabeln (1911) hinzufügen
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Roth_wiegendrucke_1911.pdf
und die Zweitauflage seiner Nassauer Sagensammlung:
https://archive.org/details/bub_gb_eLwsAAAAYAAJ
(162) Schubart schrieb über seinen Stuttgarter Freund und Zechkumpan, den Schieferdecker Leopold Baur (1732-1791):
Wenn Baur ein Wallfisch wäre
Und alle Meere Wein,
So trockneten die Meere
Von seinem Schlucken ein.
Peter Sindlinger Lebensbild (Schwäbische Heimat 2016/2, S. 189-194) des groben Originals bot auch eine um 1790 entstandene Porträt-Radierung.
(163) Jahresbericht über die Leistungen und Fortschritte in der gesammten Medicin (für 1898) ist nun im Internet Archive für den Fernzugriff auch ohne Proxy verfügbar:
https://archive.org/details/bub_gb_z60BAAAAYAAJ
(164) Wenn die Benachrichtigung durch den BUB-Upload nicht ganz zuverlässig ist, kann man via Abfrage nach seinen so hochgeladenen Titeln recherchieren. Von den Mittheilungen des Vereins für Geschichte und Alterthumskunde in Hohenzollern (Aufschlüsselung der Jahrgänge in Wikisource) konnte ich folgende nur mit Proxy zugängliche Jahrgänge ins Internet Archive bringen:
https://archive.org/details/bub_gb_d50wAAAAYAAJ
https://archive.org/details/bub_gb_SLIwAAAAYAAJ
https://archive.org/details/bub_gb_08s-AAAAYAAJ (= Zollerische Schlösser)
https://archive.org/details/bub_gb_7bEwAAAAYAAJ
Online sind mit den MDZ-Digitalisaten die Bände 1-12, 21-24, 36-41 (?).
(165) Zur Erinnerung: Die Familie Hiller von Gaertringen hatte mich nach Thurnau zum Besuch der sehr sehenswerten Ausstellung im Töpfermuseum “Aufgewacht! Die Sammlungen der Grafen Giech aus Schloss Thurnau” (bis 3. Juli) eingeladen. Ich durfte auch die Adelsbibliothek besichtigen. Mehr dazu demnächst. Von meinem Ausflug nach Franken habe ich viele Fotos auf Commons hochgeladen, davon 20 als Public Domain.
Sie finden sich in den Kategorien:
https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Ausstellung_der_Giechschen_Sammlungen_2016
https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Giechsche_Adelsbibliothek
https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Felsengarten_Sanspareil
https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Burg_Zwernitz
***
Fazit: 22 Abbildungen, 12 PDFs, 3 Fremd-Digitalisate (der bisher umfangreichste Gemeinfreitag!)
Bilanz somit bisher: 173 Abbildungen, 122 PDFs, 8 Fremd-Abbildungen, 9 Fremd-PDFs, 18 Fremd-Digitalisate, 1 Video (= 330 Medien)
Aus der Giechschen Adelsbibliothek
Pragmatische Schriftlichkeit im Mittelalter
Der programmatische Sammelband von 1992 ist nun online bei Digi20:
http://digi20.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb00042697_00204.html
Ancestry sackte das Stadtarchiv Oldenburg ein
http://oldenburger-onlinezeitung.de/oldenburg/ahnenforschung-stadtarchiv-18155.html
Keine Silbe darüber, ob und wann die Digitalisate der Standesamtsregister auch frei zugänglich sein werden!