Frisch auf dem Tisch ist die Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte 75 (2016) [2.8.2018 online]. Ich kopiere das Inhaltsverzeichnis aus HSOZKULT und ergänze die Endseiten.
Andreas Deutsch, Nikolaus Straub von Leonberg (um 1415 – um 1500) – Notar und Bibelübersetzer, S. 11-49.
Siehe unten I.
Hermann Ehmer, Dürers Zeichnung von der Beschießung des Hohenaspergs 1519. Der Künstler als Kriegsberichterstatter? S. 51-67.
Dürer sei bei der Belagerung gar nicht anwesend gewesen, vielmehr bestehe ein enger Zusammenhang mit dem Augsburger Hörzug-Druck von 1519 (von Ehmer nicht genanntes Digitalisat: MDZ). Befremdlich wirkt, dass eine 2009 eingereichte Magisterarbeit zum gleichen Thema von Susann Jungnickel, deren Ergebnisse 2010 in einem Vortrag in Nürnberg vorgestellt wurden (Ankündigung), unerwähnt bleibt.
Tamara N. Tatcenko, Briefe württembergischer Fürsten aus dem 16. Jahrhundert aus einer Sammlung in St. Petersburg, S. 69-96.
Die 15 Briefe 1552-1592 werden ediert und teilweise abgebildet. Leider aber nicht das eigenhändige Postscript des Briefs von Graf Georg von Württemberg an Graf Ludwig von Oettingen (1556 Mai 16, Blaumont), dessen Formulierung (S. 77) ich mit Blick auf den Schwaben-Diskurs gern verstehen würde:
So erbut mich diß willigs wer Grosse zeit daß jr Ein mal auch frümer wurd[en] den Grobe Rust schwab[en] vnd getruwen Eidtgnoß
Folker Reichert, Albrecht von Löwenstein, miles sancti sepulchri, S. 97-112.
Die Hinzufügung der Lebensdaten 1536-1587 im Titel wäre wünschenswert gewesen. Reichert knüpft an Hermanns Ehmers Lebensbild des Adeligen (ZWLG 2013) an und befasst sich näher mit dem Reisebericht über die Pilgerfahrt 1561/62. Der in Feyerabends Reyßbuch 1584 früh gedruckte Text ist in 11 Handschriften überliefert (S. 102), teilweise Widmungsexemplare an nahestehende Empfänger. Mehrere Handschriften sind auf den 1. Januar 1580 datiert. Die so datierte Widmungsvorrede an Graf Friedrich von Württemberg-Mömpelgard wird aus WLB Stuttgart Cod. hist. qu. 81, Bl. 3r-4r ediert (S. 111f.). Als Autograph und “Original” sei Weimar, HAAB, Q 318 anzunehmen. Mit der Erinnerungskultur der Pilgerreise beschäftigt sich der Abschnitt “Ehre und Ruhm” (S. 106-111).
Thomas Fricke, Zigeuner in der Frühen Neuzeit insbesondere im deutschen Südwesten. Eine sozialhistorische Skizze, S. 113-128.
Der Pforzheimer Grabstein des Johann Freigraf von Kleinägypten (gestorben 1498) wird auf der eine barocke Zeichnung wiedergebenden Abbildung 3 (Commons) irrtümlich in das Jahr 1448 datiert. S. 115 Anm. 12 hätte die kritische Diskussion des Denkmals bei Anneliese Seeliger-Zeiss: Die Inschriften der Stadt Pforzheim (2003), Nr. 81 erwähnt werden müssen.
Senta Herkle, Obrigkeitliche Strategien zur Förderung der Leinwandproduktion und des Leinwandhandels im deutschen Südwesten nach dem Dreißigjährigen Krieg, S. 129-153.
Thomas Freller, Zwischen Dätzingen, Malta und St. Petersburg. Johann Baptist von Flachslanden, Diplomat – Galeeren-Admiral – Pfründenjäger, S. 155-170.
Hier vermisst man im Titel nicht nur die Lebensdaten 1739-1822, sondern auch den Hinweis, dass es sich um einen Beitrag zur Geschichte des Johanniter- oder Malteserordens handelt
Gabriele B. Clemens und Melanie Jacobs, Fürstliches Mäzenatentum in Südwestdeutschland im 19. Jahrhundert, S. 171-192.
König Wilhelm I. von Württemberg war ein bedeutender Kunstsammler und -mäzen, was man bisher übersehen habe.
Zur Industriegeschichte Rottweils und im Raum Schwarzwald-Baar-Heuberg.
Gert Kollmer-von Oheimb-Loup, Einführung, S. 193-196.
Michael Goer, Zur Industriearchitektur der Rottweiler Pulverfabrik, S. 197-202.
Jörg Kraus, Max Duttenhofer (1843 – 1903) und die Anfänge der Rüstungsindustrie im deutschen Südwesten, S. 203-221.
Daniel Kuhn, Württembergische Fluggeschichte von 1914 bis 1945, S. 223-245.
Hans Peter Müller, Adolf Bauser (1880 – 1948), der Sparerbund und die Volksrechtpartei, S. 247-276.
Sebastian Schneider, Die Bibliothek Fleischmann in Tübingen – die Tübinger Juristenfakultät auf „Schnäppchenjagd“?, S. 277-290
Auch hier müsste der Titel präziser sein. Der Autor wendet sich gegen die von Hans-Joachim Lang 2008 aufgestellte These, die Tübinger Juristenfakultät habe 1943 beim Ankauf der Bibliothek des jüdischen Völkerrechtlers Max Fleischmann (1872-1943) von einem Zwangsverkauf profitiert.
Dominik Burkard, Staatspräsident Eugen Bolz (1881 – 1945) – zum 70. Jahrestag seiner Hinrichtung (mit unveröffentlichten Quellen), S. 291-337.
Editionsanhang S. 315-337 mit Dokumenten zu den letzten Tagen von Bolz als Staatspräsident 1933 und zur Verhaftung 1944 (Unterlagen von 1947).
Miszellen
Rolf Bidlingmaier, Das Alte Schloss in Urach. Eine Nebenresidenz der Grafen von Württemberg, S. 339-345.
Neue Quellen unterrichten über das Aussehen der 1790 abgebrochenen Wasserburg.
Carsten Kottmann, Die erste deutsche gedruckte Bibel? Zu einem historischen Irrtum um die Inkunabel „Bb deutsch 147002“ der Württembergischen Landesbibliothek Stuttgart, S. 347-361.
Zeitgenössische falsche Kolophone datierten eine Straßburger Eggestein-Bibel mit “Mainz 1462” zu früh und verursachten zeitweilig Verwirrung in der Inkunabelforschung.
Klaus-Jürgen Matz, Zeiten höchster Erregung – mit kühlem Kopf betrachtet. Die Siebzigerjahre in Baden-Württemberg in einer neuen Publikation, S. 363-373.
Zugleich Besprechung von: Filbinger, Wyhl und die RAF (2015).
Robert Kretzschmar, Der „Arme Konrad“ lebt! Ein Rückblick auf die Jubiläumsjahre 1964 und 2014, S. 375-386.
Buchbesprechungen, S. 387-570.
Leider in der Mitteilung an HSOZKULT nicht einzeln aufgelistet!
Ich hebe hervor:
Klaus Oschema wirft S. 403-406 Nils Bock (Die Herolde … 2015) nicht wenige Schwächen und Mängel vor, die für ihn “letztlich den wissenschaftlichen Wert der Arbeit in Frage stellen” (S. 405). Meine eigene Rezension für das Archiv für Kulturgeschichte (im Druck) kommt hinsichtlich der Unzulänglichkeiten und Schlampereien (auch bei der Textwiedergabe) zu einem ähnlichen Befund, zieht aber die genannte Konsequenz nicht.
Stephan Selzer ist sehr angetan von Niklas Konzens Monographie über Hans von Rechberg (S. 507-509). Siehe auch die Rezension in den Sehepunkten.
Volker Honemann findet Folker Reicherts Edition des “Tractatus de civitate Ulmensi” von Felix Fabri eine “rundweg gelungene Neuausgabe” (S. 559). Meine Rezension: Preprint.
Uli Steiger wendet sich S. 425f. gegen die Datierung des Wappenzyklus im Winterrefektorium von Bebenhausen durch Stefan Gerlach. Leider sagt er nicht klar, wann seiner Ansicht nach das Denkmal entstanden ist (noch in der Regierungszeit Eberhards im Bart?).
Wilfried Schöntag gibt Hinweise zur Geschichte des Staatsarchivs Sigmaringen, die in der von Volker Trugenberger herausgegebenen Publikation zu historischen Schätzen aus dem Staatsarchiv zu fehlen scheinen (S. 539-542).
Christoph Schmider (Archivar des Erzbistums Freiburg) macht am Ende seiner Besprechung der Arbeit von Walter Gaus über das Rottweiler Konvikt und seine Zöglinge 1824/1924 darauf aufmerksam, wie sehr der Autor das kirchliche Archivrecht “oder vielmehr dessen bisweilen sehr strikte Auslegung” als “massive Behinderung” seiner Arbeit wahrnahm, die ihn fast zur Aufgabe des Themas bewogen habe (S. 479f.)
Bericht der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg für das Jahr 2015, S. 571-574.
Zu wenige Aktivitäten im Bereich Online! (Nur Landesbibliographie und Historischer Atlas.)
Nicole Bickhoff, Mitteilungen des Württembergischen Geschichts- und Altertumsvereins, S. 575-579.
Richtlinien zur Einreichung und Gestaltung von Manuskripten, S. 580-582.
Franziska Häussermann, Register der Orte und Personen, S. 583-592.
Leider ohne Fußnoten und Buchbesprechungen!
Autoren und Mitarbeiter dieses Bandes, S. 593-595.
I Nikolaus Straub
Der Rechtshistoriker Andreas Deutsch (DRW Heidelberg) geht vom Leipziger Ms. 35 aus, einer deutschen Übersetzung der vier Evangelien, geschrieben von einem Nicolaus Straub “notarius hallensis” (Unterschrift auf Commons), das er durch Schriftvergleich dem Notar Nikolaus Straub von Leonberg (um 1415-um 1500) zuweisen kann (GND ohne Nachweis des Artikels von Deutsch in der NDB 2013). 1431 in Heidelberg immatrikuliert, erscheint Straub 1444 als Notar und 1446 als Schultheiß von Wimpfen im Tal. Zwischen 1457 und 1465 ist er als Notar in Schwäbisch Hall bezeugt. Dort verfasste er also um 1460 die Bibelübersetzung. Ab 1465 lebte er in Heilbronn, wo er zum Generalsyndikus der Stadt aufstieg. Er unternahm im städtischen Auftrag drei Romreisen. Nach dem Jahr 1500 finden sich keine Lebenszeugnisse mehr. Hauptquelle der Darstellung ist das Heilbronner Urkundenbuch (aufgrund der verheerenden Heilbronner Archivverluste). S. 40-48 ediert Deutsch einige Passagen aus der Bibelübersetzung der Leipziger Handschrift.
Eine Inkunabel der Oxforder Bodleiana trägt den Besitzeintrag eines Nikolaus Straub von 1489 (S. 38), aber Straub erscheint nicht in Paul Needhams IPI. In einem von Deutsch nicht zitierten Beitrag “Nikolaus Straub” in Archivalia vom 14. Januar 2013 machte ich auf die Handschrift der Gymnasialbibliothek Speyer (Depositum in der Pfälzischen Landesbibliothek) A. D. 1 aufmerksam und zitierte das (von Deutsch S. 26f. übergangene) Katalogisat. Wenig fachmännisch ist die Zitierweise “Buch Nr. 1” der Landesbibliothek Speyer (S. 17 Anm. 25). Die 1471 abgeschlossene lateinische juristische Handschrift trägt einen rätselhaften Schlussvermerk (zitiert nach Deutsch S. 27, im Katalogisat fehlerhaft): “Quo tempore totus mundus In oppinione erat et tribulationem propter regentium tyrannidem”. Dass ich unkritisch dem Speyerer Katalogisat gefolgt bin, das einen Bezug zu den erst später einsetzenden Burgunderkriegen behauptete, ist einigermaßen peinlich. Aber auch der Hinweis von Deutsch auf den Konflikt zwischen Kaiser Friedrich III. und Pfalzgraf Friedrich überzeugt nicht. Es wird wohl eher eine allgemeine Zeitklage (unter Beimischung von Türkenfurcht?) gewesen sein.
Obwohl der Band der ZWLG sonst mit schönen Farbtafeln ausgestattet ist, vermisst man eine Farbabbildung aus der leider nicht online verfügbaren Leipziger Handschrift (eine kleine Abbildung auf Commons). Auch hätte ich gern eine Abbildung des Notariatssignets von Straub gesehen, auf das Deutsch nicht eingeht. Glücklicherweise hilft das Digitalisat einer Urkunde von 1463 auf der Website des Landesarchivs Baden-Württemberg weiter.
Eine Familie Straub konnte Deutsch in Leonberg nicht nachweisen, ebenso wenig das dortige Stadtarchiv (S. 18). Nun erwähnt aber Roland Deigendesch: Die Kartause Güterstein (2001), S. 396 einen Georg Strub aus Leonberg, der an die Kartause Güterstein solche Bücher schenkte, dass man an eine akademische Ausbildung zu denken hat. Er setzt ihn gleich mit dem Pfaff Georg Strub von Herrenberg, Kaplan am Nikolausaltar zu Leonberg von 1433 (Digitalisat Landesarchiv BW). Wäre es nicht vorstellbar, dass der Notar das Kind dieses Priesters ist oder dass ein Verwandter des Klerikers sich in Leonberg niedergelassen hat? Die erste Möglichkeit ist freilich allzu spekulativ (nichts im Repertorium Poenitentiariae Germanicum), wenngleich der von Deutsch S. 24 erwähnte Haller Notar Johannes Baldung 1464 möglicherweise einen gleichnamigen Sohn hatte, der auch Notar in Schwäbisch Gmünd und wohl der Großvater des Malers Hans Baldung Grien wurde (Schuler: Notare 1987 Nr. 48; Graf: Nawer; Graf 1984, S. 181; ein Kind Johannes Baldung des Älteren ist urkundlich bezeugt!).
Da Deutsch sich entschieden hat, zu dem umtriebigen Kurien-Prokurator Dr. Veit Meller (andernorts auch Maeler, Meler) aus Memmingen (gestorben 1517 mit Grabmal in Augsburg) in einer etwas längeren Fußnote Biographisches mitzuteilen (S. 34 Anm. 121) muss er sich die Kritik gefallen lassen, zu oberflächlich recherchiert zu haben. Er nennt neben Haller Lokalliteratur nur den veralteten Sinnacher 1823 und Lieberich 1964. Ich würde auch in gedruckten Werken immer die GND angeben und zwar mit dem BEACON-Findbuch. Veit Meller ist nicht der einzige Akademiker, bei dem die (Internet-)Recherche verstreute Notizen und Biogramme zu Tage fördert, die sich gegenseitig gar nicht zur Kenntnis genommen haben. Schon aus Hochachtung vor der unglaublichen Leistung Knods würde ich seine Bologna-Prosopographie zitieren, wenngleich sie im Biogramm von Paul Berthold Rupp im Augsburger Stadtlexikon genannt ist. Andere Literatur als Rupp nennt Götz-Rüdiger Tewes in der Festschrift “Kurie und Region” (2005), S. 220 Anm. 18 (Auszug Google Books). Man mag es mir nachsehen, wenn ich den Briefwechsel mit dem Straßburger Humanisten Thomas Schott für hinreichend wichtig erachte, um die Fußnote 5 auf Bd. 1, S. 278 des von Herding/Mertens edierten Wimpfeling-Briefwechsels anzuführen (Freidok). Zur Beteilung an den Klosterreformen wäre Dieter Stievermann: Landesherrschaft und Klosterwesen im spätmittelalterlichen Württemberg (1989), S. 140f. Anm. 509 (m.w.N.) zu zitieren gewesen. Man findet diese Belege bzw. zu ihnen führende Hinweise im Internet, was überleitet zu Teil II.
II Das Internet
Selbst so konservative Zeitschriften wie die ZWLG können das Eindringen von Internetquellen in ihre heiligen Hallen nicht ganz verhindern, apokalyptisches Signum unserer analog-digitalen Mischkultur.
Kretzschmar stützt sich bei seinem Rückblick auf das Arme-Konrad-Jubiläumsjahr 2014 in großem Umfang auf Internetquellen, die – tröstlich zu wissen – in ausgedruckter Form in der Sammlung J 2 des Hauptstaatsarchivs Stuttgart der Ewigkeit gewidmet werden (S. 377 Anm. 15).
Wer nicht die 159 Euro für die BLV-Edition von Claus von und zu Schauenburg (Ortenauer Reichsritter!) Teutscher Friedens-Raht (1670) ausgeben will (besprochen S. 417f.) kann das seit 2013 vorliegende Digitalisat des Exemplars in Hannover zur Lektüre nützen.
Der Wertheimer Archivar Robert Meier hat Blogeinträge zu “Wertheim 1628” zu einem Buch gemacht, das Peter Müller gelungen erscheint (S. 533f.). Meine eigene Besprechung ist auch in Archivalia zu finden. Nach wie vor ist das Blog im Netz nicht mehr benutzbar!
Mark Mersiowsky moniert einiges an der Ausgabe der Butzbacher Stadtrechnungen 1371-1419 (S. 555-557), unter anderem, dass gängige Internetressourcen ignoriert werden.
Stephan Molitor entlastet seine Besprechung von “Das Kloster Fulda und seine Urkunden” (2014) nicht nur durch einen Link zu einem Inhaltsverzeichnis in HSOZUKULT, sondern macht, wie schon der HSOZKULT-Rezensent, seinem Unmut Luft, dass alle für die Digitalisate angegebenen Internetadressen durch die Umstellung auf Arcinsys “wertlos geworden” sind (S. 534). Für ein Archiv in der Tat ein Unding!
Gerd Brinkhus hebt die Digitalisierungsaktivitäten der Heidelberger Universitätsbibliothek hervor (S. 544f.), schwört dann aber doch auf gedruckte Kataloge als “unentbehrliche Schlüssel”. Wieso eigentlich? Online-Kataloge können doch mit Hyperlinks viel mehr leisten! GW-Chef Falk Eisermann bespricht S. 545-548 gewohnt kundig den Tübinger/Sigmaringer Inkunabelkatalog. Er erwähnt auch das Skandalon (aus meiner Sicht), dass einige der Bände aus der Sigmaringer Hofbibliothek verkauft wurden. Ein Denkfehler ist es, wenn er das Register als starkes Argument für Beibehaltung gedruckter Kataloge anspricht, da keine noch so fein strukturierte Datenbank die “kohärente Lektüre solch zentraler Informationspools ersetzen” könne (S. 546). Abgesehen davon, dass ich eine solche kohärente Lektüre bei großem Umfang mitunter eher als quälend empfinde, kann man ein solches Register natürlich auch als PDF oder in HTML-Form (mit Links zu den Einträgen) bereitstellen und am Stück lesen. Die Bibliotheken könnten sich die 178 Euro für den Tübinger Katalog sparen, wenn man die in INKA vorhandenen Einträge der beschriebenen Inkunabeln durch Beigabe von Einleitung, Registern und Abbildungen angereichert hätte. Eisermann kritisiert, dass Brinkhus die Inkunabel-Digitalisate der UB Tübingen gar nicht erwähnt und übt harsche Kritik an INKA, da “INKA-Referenzierungen ohne Begründung, Bekanntgabe oder Weiterleitungsoptionen geändert werden” (S. 547). Das wäre in der Tat ein starkes Stück, wenn die vermeintlichen exemplarspezifischen Permalinks nun doch nicht permanent sind, und Falk Eisermann sollte das nicht nur in einer entlegenen Buchbesprechung, sondern am besten in INCUNABULA-L zur Diskussion stellen.
Würde man überprüfen, wieviele der vielen besprochenen Publikationen inzwischen Open Access verfügbar sind, so würde man vermutlich keine oder höchstens eine Handvoll finden. Auch von den Aufsätzen dieses Jahrgangs dürfte kein einziger im Wege des grünen Open Access seinen Weg ins Netz gefunden haben – ein Armutszeugnis für die “digitale Kultur” der landeshistorischen Forschung!