Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

Chile: Consejo de Monumentos Nacionales erklärt das Archiv der “Colonia Dignidad” zum Nationalen Erbe (22.06.2016)

Meldung der Asociación por la Memoria y los Derechos Humanos Colonia Dignidad:
http://www.coloniadignidad.cl/actualidad/noticias/archivos-colonia-dignidad-declarados-monumento-nacional/

Meldung des Consejo de Monumentos Nacionales (CMN):
http://www.monumentos.cl/consejo/606/w3-article-63185.html

In deutscher Sprache (epd):
http://www.domradio.de/themen/ethik-und-moral/2016-06-24/chile-erklaert-archive-der-colonia-dignidad-zu-nationalem-erbe

Am 26. April hatte Außenminister Frank-Walter Steinmeier die Schutzfrist für die Akten der Jahre 1986 bis 1996 verkürzt:
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infoservice/Presse/Reden/2016/160426_Colonia_Dignidad.html

Und tschüss UK!

Was ist das nur für ein beknacktes Land, das von Handschriftenforschern regelmäßig ein Empfehlungsschreiben verlangt:

“Most manuscripts libraries require you to bring a recent letter of reference briefly indicating any institutional affiliation you might have and experience with handling special-collections material.”

http://britishlibrary.typepad.co.uk/digitisedmanuscripts/2016/06/tips-for-a-manuscripts-road-trip.html

Wer Wut und Unverständnis in Überschrift und Beitrag findet, darf sie behalten.

Herabsetzung der Doktorarbeit des konkurrierenden Estrichfußbodensachverständigen vermeiden!

Der BGH hatte einen Streit zwischen zwei Estrichsachverständigen zu entscheiden. Nachvollziehbar sind die langen Erwägungen des Gerichts, das mit dem Berufungsgericht 4 Formulierungen einer Rezension der Doktorarbeit des Klägers lauterkeitsrechtlich beanstandete, 2 aber durchgehen ließ, keineswegs.

Verboten:

“Verwundern tut dabei, dass D offensichtlich die Zusammenhänge der Festigkeitslehre nicht beherrscht …”

Erlaubt:

“Dieser Fakt alleine zeigt, dass D in seiner Dissertation Äpfel mit Birnen vergleicht und nicht wissenschaftlich vorgeht”

Hä?

Brauchen Estrichfußboden-Fachpublizisten nun eine äußerungsrechtliche Zusatzausbildung, die es ihnen erlaubt, absturzfrei auf dem Grat wischen Meinungsfreiheit und unlauterem Wettbewerb zu wandeln? Und ist mit unserer Justiz alles in Ordnung, wenn so ein Beharken höchstrichterlich entschieden werden muss?

Im Ansatz verfehlt ist schon die Entscheidung des BGH, bei einer wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit einer Dissertation das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit aus dem Spiel zu lassen. Der Raum des freien wissenschaftlichen Diskurses wird unzuträglich eingeschränkt, wenn bei UWG-relevanten Äußerungen diese auf die lauterkeitsrechtliche Goldwaage gelegt werden müssen. Grundsätzlich ist es aus meiner Sicht falsch, eine kritische wissenschaftliche Auseinandersetzung zu reglementieren, wenn die Grenze der Schmähkritik nicht überschritten ist. Auch im Kontext des Estrichfußboden-Fachdiskurses ist die Möglichkeit einer freimütigen Kritik an schlechten Doktorarbeiten für die wissenschaftliche Qualitätssicherung zentral, auch wenn diese durch Mitbewerber erfolgt, die ein geschäftliches Interesse daran haben, Konkurrenten im negativen Licht erscheinen zu lassen.

Via
http://www.rechtslupe.de/wirtschaftsrecht/die-doktorarbeit-konkurrenten-3111449

4.12.2017 Siehe auch
https://archivalia.hypotheses.org/18493