Originalgetreue Reproduktionen von Gemälden sind keine Lichtbilder, so die Wikimedia-Community (und ich). Anders das LG Berlin:
http://blog.wikimedia.de/2016/06/21/erklaerung-zum-fall-reiss-engelhorn-museen/
Originalgetreue Reproduktionen von Gemälden sind keine Lichtbilder, so die Wikimedia-Community (und ich). Anders das LG Berlin:
http://blog.wikimedia.de/2016/06/21/erklaerung-zum-fall-reiss-engelhorn-museen/
… sind das neueste Thema von Otto Vervaart:
https://rechtsgeschiedenis.wordpress.com/2016/06/20/of-manors-towers-and-castles/
Den Bericht der ziemlich unfähigen Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gibt es als PDF.
Skandalös empfinde ich den Umgang mit dem illegalen Behördenarchiv des Auswärtigen Amts, an dessen Rechtswidrigkeit die Erwähnung in einem Bundesgesetz nichts ändert (S. 46). Die fraglichen Unterlagen wurden eben NICHT vor Inkrafttreten des IFG Archivgut und sind es bis jetzt nicht, da die Feststellung der Archivwürdigkeit dem Bundesarchiv vorbehalten ist. Schade, dass es keine gerichtliche Klärung zu dieser Frage gibt.
Mit Blick auf die alte Frage nach dem Verhältnis von IFG und Urheberrecht beweist Frau Voßhoff ihre Inkompetenz: “Die BKM nahm hier für diese Dokumente urheberrechtlichen Schutz an, da neue wissenschaftliche Messverfahren verwendet worden seien”. Grundkenntnisse des Urheberrechts sollten auch in der IFG-Behörde vertreten sein. Geschützt sind nicht Messverfahren, sondern nach dem Urheberrecht nur eigenschöpferische Gestaltungen. “[N]ach dem Urheberrecht schutzwürdige Methoden” gibt es nicht!! Haben die Mitarbeiter von Frau Voßhoff nur den Baumschulabschluss?
Von Vollständigkeit der Aktenführung hat wohl weder der GBA (S. 104) noch Frau Voßhoff schon etwas gehört.
In vielen Fällen stellt sich die Beauftragte hinter (nach Sinn und Zweck des IFG nicht nachvollziehbare) Ablehnungsbescheide der Behörden.
https://schneeschmelze.wordpress.com/2016/06/20/die-onleihe-geht-auf-dem-mac-nicht-mehr-2/
“Meine Bibliotheken zahlen beträchtliche Beträge an die Divibib, die es über einen so langen Zeitraum hinweg nicht geschafft hat, ihre Ausleihe ordentlich auf dem Mac zum Laufen zu bringen”.
Im vergangenen Jahr hat das Dänische Reichsarchiv begonnen, umfangreiche Teile seiner Bestände und Hilfsmittel ins Netz zu stellen. Beim neuesten Zugang handelt es sich um die Beschlüsse der Deutschen Kammerkanzlei aus dem Zeitraum 1703-1848.
https://www.sa.dk/ao-soegesider/da/other/other-collection/138
Die Kanzlei war ein Teil der Kopenhagener Rentekammer, welche im sog. Gesamtstaat vor allem für die Finanzverwaltung der Herzogtümer Schleswig und Holstein zuständig war ( vgl. https://www.sa.dk/brug-arkivet/ao/tyske-kammerkancelli-paa-arkivalieronline – Einen hilfreichen deutschsprachigen Überblick gewährt das Landsarchiv Schleswig-Holstein zu dem dort gelagerten Bestandsteil: http://bestaendeuebersicht.schleswig-holstein.de/abteilung.asp?abt=66&nummer=201&kontrolle=J&titel=Schleswig-Holstein%20insgesamt%20bis%201867 )
Online verfügbar sind neben den Beschlussprotokollen die separat abgelegten Eingaben und Beilagen sowie einige gesonderte Registerbände. Letztere erschliessen vor allem die Jahre 1721-1797. Darüber hinaus finden sich Register am Anfang der einzelnen Protokollbände. Von den den frühesten Bänden abgesehen, in denen noch mit Folia-Nummern gearbeitet wird, verweisen die Verzeichnisse auf Vorgangsnummern, mit deren Hilfe man dann in den Protokollen und günstigstenfalls auch in den Beilagen fündig wird.
Wie bereits früher scheint das Reichsarchiv im vorliegenden Fall ältere Mikroverfilmungen digitalisiert zu haben, deren Qualität leider stark schwankt. Die Lesbarkeit vieler zu dunkel geratener Aufnahmen läßt sich im Viewer jedoch verbessern, da sich dort Kontrast und Helligkeit justieren lassen (zumindest unter Firefox – bei einem anderen Zugriff via MS-Explorer war der entsprechende Knopf nicht vorhanden).
Wer kennt sie nicht: Archivalientitel in Findbüchern, deren Wortlaute nur den Sinn zu erfüllen gedacht sein können, der Anzeige einer Bestellnummer den Schein einer inhaltsbezogenen Legitimation zu verleihen (etwa: “Diverse Listen”)? Und wer kennt nicht die Füllwörter, die entweder komplett redundant sind oder dem Versuch entspringen, die Erschließungsrichtlinien zu vergewaltigen (z.B. “Schriftwechsel …” oder “Verschiedenes über …”)? Man könnte nun hergehen, solche Vorkommen listen und kategorisieren, traditionellen Verzeichnungsdogmata unterwerfen und die absoluten Non-Goes (rot) von den Goes-Grad-Noch (gelb) und den So-Must-Goes (grün) scheiden. Keine Angst, das kommt hier nicht! „Unwörter in der archivischen Erschließung“ weiterlesen