Ferdinand Wilhelm Emil Roth (1853-1924) hat nach jetzigem Kenntnisstand an die 550 Schriften publiziert. Bis auf die in Zeitungen und Heimatbeilagen von Zeitungen veröffentlichten Aufsätze ist sein wissenschaftlich-heimatkundliches Oeuvre inzwischen weitgehend online.
1897 erschien von ihm “Die Verlagsfirma Harnisch in Neustadt a. d. Hart und ihre Erzeugnisse im 16. Jahrhundert” als Beilage zur Heimatzeitschrift “Pfälzisches Museum” (20 Seiten, online bei Dilibri). Matthäus und Josua Harnisch hat er später nochmals in seinem Aufsatz Zur Geschichte der Heidelberger Buchdruckereien und Verlagsgeschäfte 1558-1618. In: Neues Archiv für die Geschichte der Stadt Heidelberg 4 (1901), S. 226-255, hier S. 229 und 231f. gewürdigt (Internet Archive).
Verdächtig sind in der Arbeit von 1897 zwei Mitteilungen aus einem – nicht näher bezeichneten – Exemplar von “Pareus hist. Palatina” (die Historia palatina von Daniel Pareus erschien 1633 und nochmals 1717) mit handschriftlichem Anhang (S. 4 Anm. 8, 6 Anm. 3). Ist das womöglich eine jener ominösen Quellen Roths, die er wahrscheinlich erfunden hat, um seine Arbeiten mit unbekanntem Material anzureichern? Man wüsste gern, was das für ein handschriftlicher Anhang zu welcher der beiden Ausgaben von Pareus ist, in dem Aufzeichnungen zur Verlegerfamilie Harnisch sich vorfinden und zwar zum Hauskauf des Matthäus Harnisch (GND) in Neustadt 1579 und einem Streit mit dem Frankenthaler Drucker Jean Barsages, den seine Witwe 1587 beigelegt haben soll.
Roth listet S. 10-19 120 Nummern Drucke der Familie Harnisch auf. Es wären genauer all jene Titel zu prüfen, bei denen Roth weder einen bibliographischen Nachweis noch einen Standortnachweis gibt. Nur einen Teil habe ich im Folgenden bearbeitet.
Nr. 14 hat Roth offenbar aus Ludwig Häusser abgeschrieben, der aber mit Bezug auf “Fundation und Freyung der Schule allhier zu Neustadt. 1578” von einer handschriftlichen Kopie spricht (Google Books = GBS). Eine Druckschrift ist nicht nachweisbar.
Nr. 9 existiert zwar, und Roth hätte ohne weiteres Standortnachweise oder bibliographische Nachweise angeben können, aber der Druckort “Neustadii” ist fingiert. Das Buch erschien wohl in Basel (VD 16 ZV 5691).
Nr. 10 existiert ebenfalls, obwohl kein Standort oder Nachweis angegeben ist (VD 16 B 7714). Ebenso Nr. 17, dessen Titel Roth ohne Kennzeichnung zu stark abkürzt; er fehlt zwar im VD 16, ist aber in der UB Basel, der Russischen Nationalbibliothek und im Stadtarchiv Neustadt (Hinweis bei Benrath 2012) vorhanden. Ebenso gibt es Nr. 39 (VD 16 C 2445).
Zu Nr. 3 weiß die NDB im Artikel Ochsenkun: “Tabulaturen auff die Lauten inhaltendt Moteten, welsche u. teutsche geystliche u. weltliche Lieder. Heidelberg 1564 (nach Titel u. Umfang wahrsch. 2. Aufl. d. vorherigen; einziges bekanntes Exemplar in ehem. Pfarrbibl. Bingen, 1945 vernichtet)”. Aus meiner Sicht sind auch die obskuren Fundorte für Druckschriften, die Roth angibt, darunter die Binger Pfarrbibliothek (siehe auch hier), höchst verdächtig. Ebenfalls in dieser Sammlung will Roth Nr. 25 “Sacrae cantiones novae quinque voces” von 1581 gesehen haben, von dem ich keine Spur finde. Den Autor, den Musiker und Organist Sebastian Linck aus Neustadt, und den ebenfalls beteiligten Musiker Leonhard Ayblinger kann ich nicht nachweisen. Aus der gleichen Pfarrbibliothek soll auch Nr. 26 stammen, eine nicht nachweisbare “Christlich Harmonia” des Heinrich Compenius 1581. Vorbild für Roth war ein Erfurter Druck von 1572, den er aus Otto Kades Musikalien der Stadt Freiberg (1888), Beilage zu den Monatsheften für Musikgeschichte, kennen konnte (Internet Archive; vgl. Aumüller et al. 2012). Dass Roth angibt, Cumpenius heiße Organist zu St. Andreas in Eisleben, befremdet, denn um 1580 lebte Heinrich Compenius der Ältere schon in Erfurt oder Nordhausen, weiß die Wikipedia. Auch sollte man lieber nicht nachfragen, wieso ein Neustädter Drucker ausgerechnet dieses Werk nachgedruckt und eine katholische Pfarrbibliothek es in ihren Bestand aufgenommen haben soll.
In der Pfarrbibliothek Rüdesheim soll sich Nr. 62, die dritte Auflage (1586) von Lobwassers Psalmen, befunden haben – die Ausgabe ist dem VD 16 nicht bekannt.
Damit möchte ich abbrechen. Eine detaillierte Aufarbeitung von Roths Liste unter Berücksichtigung der neueren Literatur zu Matthäus Harnisch (vgl. Eva-Maria Schnurr 2009; [14.7.2016: Christoph Reske: Die Buchdrucker des 16. und 17. Jahrhunderts […] 2, Auflage 2015, S. 704f.]) möchte ich anderen überlassen. Sicher wird man Roth, der auch als Bibliograph unsauber arbeitete, bei genauer Überprüfung eine Reihe von Fehlern und Ungenauigkeiten nachweisen können. Pauschal die ohne Nachweis aus Bibliographien oder mit Bibliotheksstandort angeführten Drucke als Erfindungen Roths zu verdächtigen, geht aber nicht an. Man muss jeden Einzelfall einzeln prüfen. Für mich ergaben sich – vor dem Hintergrund dessen, was man inzwischen über Roth weiß – deutliche Hinweise, dass diese Schrift Roths – mehr als die Arbeit über Heumann – erfundene Drucke und Quellen enthält. Bei den Mitteilungen aus den Pfarrbibliotheken in Bingen und Rüdesheim möchte ich von Erfindungen ausgehen. Zwar ist das Verlustrisiko bei solchen kleinen kirchlichen Sammlungen sehr hoch (was schon Roth sicher bekannt war), aber dass ausgerechnet sie in erstaunlichem Maße für Roths Studien passende Unica bewahrt haben, ist eher unwahrscheinlich. Wie vielfach bei FWE Roth ist ein zwingender Fälschungsnachweis nicht möglich. Aber für eine Beweislastumkehr reichen die bisher zu ihm erarbeiteten Ergebnisse in Verbindung mit den hier zusammengetragenen Indizien wohl aus.
Im “Pfälzischen Museum”, einer vom Pfälzischen Schriftstellerverein herausgegebenen Monatsschrift, publizierte Roth 1898 und 1899 zwei sehr kurze Beiträge. “Zur Litteratur über Johann Bader zu Landau“. In: Pfälzisches Museum 15 (1898), S. 184 (Commons, für beide Artikel danke ich auch hier der UB Heidelberg) nimmt nicht mehr als eine Dritteldruckseite ein. Nach Nennung von zwei Arbeiten über den Reformator der Stadt Landau, Johann Bader (GND), macht Roth auf eine Handschrift der Universitätsbibliothek Gießen (Hs. 1215) [5.11.2021 online.] aufmerksam, die angeblich eine “Arbeit über Bader” enthält. Mit der Vermutung, dass der 1584 zum Rektor der Frankfurter Lateinschule Matthäus Bader ein Sohn des Reformators sei, schließt die hastig zusammengeschluderte Miszelle.
Was Roth aus dem Gießener Handschriftenkatalog von Adrian mitteilt, ist irreführend. Es handelt sich nicht um einen Text über, sondern von Bader und zwar eine Landau 18. Mai 1545 datierte Abhandlung über den Eidschwur, die dieser einem Gefangenen Anstet oder Austet (wohl einem Wiedertäufer) aus Freckenfeld widmete, der später freigelassen wurde. Am 22. Mai 1545 wurde sie vor dem kurpfälzischen Amtmann zu Germersheim, Heinrich Riedesel, vorgelesen. Schon vor der Möglichkeit der Volltextsuche wäre es für Roth zumutbar gewesen, einen Blick in das von ihm eingangs zitierte Buch von Johann Peter Gelbert (GBS) zu werfen, der zu 1545 eben jenes Gutachten Baders nennt, das er aufgrund einer Erwähnung in einem Brief des Nikolaus Thomae (von Bergzabern) an seinen Freund Konrad Hubert vom 29. April 1546 (im Archiv von St. Thomas zu Straßburg) kennt. Zur Handschrift teilte die UB Gießen mit: “Benutzungen der Handschrift hat es in den Jahren 1960 bis zuletzt 1987 ein paar bzw. wenige gegeben. Die folgende Publikation lässt sich anhand der Korrespondenz feststellen: Julius Hagen, in: Blätter für pfälzische Kirchengeschichte 14 (1938). S. 23-28. […] Bearbeitet wurde der Text auch in einer Staatsexamensarbeit (1980)”. Hagen referiert im Schlussteil seines Aufsatzes “Der Ausgang der Landauer Reformation unter Mag Johannes Bader” das in der Gießener Handschrift, die eine Abschrift um 1600 sei, enthaltene Gutachten zum Eidschwur, wobei er Anfang und Ende in modernisierter Sprache wiedergibt.
Hagen will am Ende seines Beitrags (S. 28) wissen, dass der Frankfurter Rektor Matthäus Bader (GND, einen Wikipedia-Artikel habe ich zu ihm angelegt) ein am 1. Mai 1530 geborener Sohn des Reformators sei. Aber diese Bestätigung der Vermutung Roths ist falsch, denn Theodor Kaul: Magister Matthaeus Bader. Lateinschulrektor in Landau und Frankfurt am Main. In: Blätter für pfälzische Kirchengeschichte und religiöse Volkskunde 29 (1962), S. 16-26 konnte zeigen, dass der wohl um 1550 geborene Matthäus Bader (er studiert schon 1565 vor seiner Wittenberger Immatrikulation 1568 an einer nicht bekannten Hochschule) in den Landauer Akten als Sohn des Mathis Bader bzw. von Dahn bezeugt ist. Hagens Quelle war eher dubioser Natur, ein notarieller Akt eines Notars 1791, den Kaul nicht mehr auffinden konnte. Roth war nicht der erste, der bei Matthäus (irrig) an einen verwandtschaftlichen Zusammenhang mit Johann Bader dachte. Schon Gelbert (S. 270 Anm. 1) hatte geschrieben, er wisse nicht, ob der Matthäus, den er aus Landau und als Lehrer in Heidelberg kannte, ein Sohn oder Verwandter sei. Kaul hat den aufschlussreiche Dienstbrief Baders, der schon Ende 1598 starb, vom 24. März 1584 bei seiner Anstellung in Frankfurt als Rektor am städtischen Gymnasium abgedruckt. Er zeigt das weite Spektrum seiner dienstlichen Aufgaben (Commons). Roths kurze Miszelle hat jedenfalls heute keinen wissenschaftlichen Wert mehr.
[17.2.2017 Zum Forschungsstand über Bader: Florian Büttner: Johannes Baders Kirchenordnung für Landau von 1534. In: Blätter für pfälzische Kirchengeschichte und religiöse Volkskunde 82 (2015), S. 13-46, hier S. 14-16.]
Anders sieht es aus bei Roths Mitteilung: Eine Stiftung für König Adolf im Speierer Dom 1372. In: Pfälzisches Museum 16 (1899), Nr. 1, S. 4-5 (Commons). Den historischen Kontext, den Tod König Adolfs, umreißt Roth in einem einzigen Satz. Es folgt die Angabe, dass das bayerische Haus für ihn 1372 eine Stiftung errichtet habe, und die Bezeichnung der Quelle: ein Pfälzer Kopialbuch der Königlichen Bibliothek zu Stuttgart. Folioangaben fehlen. Nach einem Hinweis auf die Niederschrift im 14. Jahrhundert druckt Roth ohne jede weitere Erläuterung den Text ab. Nicht einmal das Tagesdatum ist aufgelöst. Redlicherweise hätte er angeben müssen, dass er die gleiche Urkunde bereits in: Ein Seelgerede für König Adolf von Nassau im Dom zu Speyer. In: Korrespondenzblatt des Gesammtvereins der Deutschen Geschichts- und Alterthumsvereine 30 (1882), S. 43 (MDZ) veröffentlicht hatte. Der Abdruck ist geringfügig verbessert bzw. verändert: das unverständliche “dress kumeren” hat Roth durch “dress kameren” ersetzt. Er setzt öfters ü statt u, schreibt gehugniß statt gehugniss und “beegernde” statt “begernde” und “dem” statt “den […] jargezyten”, wobei die letzten beiden Änderungen auch neue Druckfehler sein könnten.
Roth hat diese Urkunde nicht erfunden, denn sie wurde 1894 aus der gleichen Quelle in den Regesten der Pfalzgrafen bei Rhein berücksichtigt (Bd. 1 Nr. 4006): “1372 Dezember 14 dechant und capitel des stifts zu Speier verschreiben zum dank für den von Ruprecht gewährten schirm ein jahresgedächtniss für den röm. könig Adolf und dessen nachkommen insbesondere den pfalzgrafen. Stuttg. Pf. Copb. 153v.” Zur Datierung: Da der Thomastag 1372 auf einen Dienstag fiel, mutet Dienstag vor dem Apostel Thomas merkwürdig an. Einer Erläuterung bedürfen: “nun letzen” = neun lectiones, “usser der dress kameren ein schon bellikin” = aus der Schatzkammer ein schöner Seidenstoff. Auch im Jahrtag des 1390 gestorbenen Mainzer Erzbischofs Adolf von Nassau (Busch/Glasschröder Bd. 1, S. 85) kommen neun Lektionen “Parce mihi Domine” vor, und ein Seidentuch (“strato serico nigri coloris”) auf dem Grab König Adolfs von Nassau. Dieser war der Großvater des die Jahrzeit von 1372 stiftenden Pfalzgrafen Ruprecht.
Unglücklicherweise ist Roths Vorlage ein Kriegsverlust, wie mir die Württembergische Landesbibliothek schrieb: “das Pfälzische Kopialbuch war bis Januar 1909 unter der Signatur Cod. hist. fol. 395 im Bestand der damals Königlichen Öffentlichen Bibliothek zu Stuttgart. Im Januar 1909 wurde die Handschrift an das Königliche Staatsarchiv abgetreten, das es wiederum an Bayern abgetreten hat. 1945 ist die Handschrift in Speyer unbrauchbar geworden. Diese Angaben stammen aus handschriftlichen Notizen in unserem entsprechenden Handschriftenkatalog und werden bestätigt in “Die Handschriften der Sammlung J 1 im Hauptstaatsarchiv Stuttgart / beschrieben von Michael Klein […] 1980 […]. Dort liest man auf S. 31, Anm. 85 “Pfälzisches Kopialbuch. 1909 an Bayern abgetreten. 1945 in Speyer verbrannt.” Bei Michael Klein: Aus den Anfängen der “Monumenta Germaniae Historica”. Karl Georg Dümgé (1772-1845) in Berichten und Selbstzeugnissen. In: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 140 (1992), S. 221-265, hier S. 236 Anm. 266 wird das Schicksal des Pfälzischen Kopialbuchs ebenfalls erwähnt. Klein weist auf einen Brief Dümgés vom 14. Dezember 1835 an Eduard Kausler in der Landesbibliothek Stuttgart Cod. hist. qu. 590 IV hin, dessen Transkription ich Kerstin Losert verdanke:
Hochwohlgeborner Freyherr!
Hochzuverehrender Herr!
Auf meiner literarischen Reise aus Auftrag der Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtkunde, beym Besuch der königl. öffentl. Bibliothek in Stuttgardt überraschte mich der damalige Oberbibliothekar, mein verewigter unvergeßlicher Freund, Hofrath Lebret, eines Nachmittags durch Mittheilung eines vaterländischen Urkundenbuches, überschrieben:
„Zwingenberg, Löwenstein, Strehlenberg, Waldeck, Weinheim“
in welchem, ohngeachtet es nicht mehr vollständig, gleichwohl eine ziemliche Zahl Urkunden Abschriften enthalten waren. Der damalige Auftrag und Zweck der Reise erlaubte nu[r] eben im Allgemeinen davon Notiz zu nehmen und die Nummer dieses Codex 395 (fol) in meine Anzeichungen einzutragen; er besteht aus 244. Blättern.
Seit den 13. Jahren meines Wiedereintrittes beym Archive benachrichtigte ich bey mehr-
[1v]
fachen Geschäfts-Berührungen mit der Kanzley [… ?]. HH. den bisherigen Vorstand des G.Archivs, v. Hillern von diesem Umstande, allein die Art und Weise, womit er es jedesmal aufnahm, ließ mich bezweifeln, daß er die Nachricht dahin möchte gelangen lassen.
Dagegen war nicht zu zweifeln, daß es jetzt geschehen würde und ich säumte daher nicht, bey der jüngsten ersten Gelegenheit die Benachrichtigung zu wiederholen, um so lebhafter dazu angeregt, weil ich in dem, an das Archiv gelangten, Ersuchungsschreiben der markgräfl. Kanzley, die von Euer Hochwohlgeboren aus Höchstem Auftrage ausgesprochene Absicht der Benutzung zu einer historischen Arbeit über Zwingenberg bereits entnommen hatte und das G.Archiv zu meinem großen Leidwesen, ausser den bereits verabfolgten Urkunden über Zwingenberg nichts mehr darbietet.
Um so angelegentlicher ist daher mein Wunsch, daß der in Stuttgardt befindliche, nach obiger Bezeichnung leicht aufzusuchende Codex ergiebige Ausbeute gewähren möge. Es ist übrigens nicht selten der Fall, daß die in einer und der andern Urkunde vorkommenden Angaben gelegentlich auch Fingerzeige zu anderweitigen Nachforschungen und Entdeckungen bieten, und ich würde mich glücklich schätzen, in einem solchen Falle,
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wenn ich ihn erleben sollte, alles mir mögliche aufzubieten, um die Hülfsmittel zu vermehren. Früher habe ich selbst einen, in der Nähe von Zw. angestellten, jungen Geistlichen und nachher wieder einen jungen Beamten ermuntert, eine solche Arbeit zu unternehmen. Jener, jetzt Pfarrer zu Heddesbach, bemühte sich damals um die Pfarrey zu Eberbach, dieser aber, damals nach Mosbach versetzt, ist jetzt in Rastadt.
Von den Familien, welche Zwingenberg besaßen, ist die von Hirschhorn weit die wichtigste, nach dieser wohl die der von Gemmingen und Höhler. In einem unserer Urkundenbücher, welches aber nur zwey magere Extracte von bereits vollständig bekannten Urkunden enthält, befindet sich unter denselben die Anmerkung:
„Alle andre Brief seyn auf Hirschhorn gestellt.“
Mit ausgezeichnetster Verehrung harre ich
Euer Hochwohlgebornen
Carlsruhe d. 14t im Christmon. 1835
gehorsamst bereitwilligster Diener
Dümge Dr. K
Leider wurde das Stuttgarter Kopialbuch (Beschreibung Heyds 1891) nur wenig wissenschaftlich benützt. Die ausführlichste Beschreibung des am Anfang des 15. Jahrhunderts angelegten Bandes findet sich in der Einleitung zu den Pfalzgrafen-Regesten 1894, für die er komplett ausgewertet wurde (UB Heidelberg).
Kurt Andermann (Generallandesarchiv Karlsruhe) teilte auf Anfrage nach der Urkunde und einer von Klein 1992 erwähnten Zusammenstellung der badischen Urkunden im Stuttgarter Kopialbuch durch Josef Bader (GLAK 65/11449) freundlicherweise mit: “Die wenigen, auf das damals Stuttgarter Kopialbuch bezüglichen Seiten in GLA 65 Nr. 11449 bieten nur knappste, auf “badische” Orte bezogene Notizen, darunter definitiv nicht die uns interessierende Stiftungsurkunde. Eine weitere Überlieferung der Urkunde im Generallandesarchiv ist mir nicht bekannt; in den einschlägigen Urkundenbeständen 42 und 43 gibt es weder eine Ausfertigung noch eine Abschrift, und da die Pfalzgrafen-Regesten (Bd. 1, Nr. 4006) sich ebenfalls allein auf die Stuttgarter Überlieferung beziehen, erscheint es mir müßig, in den Speyrer oder Pfälzer Kopialbüchern zu recherchieren, denn die wurden ja schon damals von den RPR-Bearbeitern durchgesehen. Bei Busch und Glasschröder findet die Jahrzeit keine Erwähnung. So bleibt – aber das wissen Sie ja selbst – nur zu spekulieren, ob, wo und wie Roth sich seinerzeit möglicherweise verlesen hat. Aber dafür, dass er seinen Fund (gleich zweimal) publiziert hat, können wir ihm aus heutiger Sicht nur dankbar sein”. Stimmt.
7.4.2018: Benjamin Müsegades spricht (in: Rottenburger Jahrbuch für Kirchengeschichte 36, 2017, S. 298) ohne Signaturangabe in einer Rezension der Arbeit von Ellen Widder (Kanzler und Kanzleien im Spätmittelalter) davon, Abschriften des im Krieg zerstörten pfälzischen Kopialbuchs um 1400 hätten sich in der UB Heidelberg erhalten. Der Band sei in der Forschung durchaus bekannt, schreibt der Rezensent, sagt aber nicht, wie Widder auf die abschriftliche Überlieferung in Heidelberg hätte kommen können. Obenstehendes beweist ja, dass diese der Forschung nicht bekannt war!
26.4.2018 Herr Müsegades teilte freundlicherweise die Fundstelle für obige Urkunde mit: UB Heidelberg Heid. Hs. 432 Nr. 848, von der die Bibliothek mir rasch eine Aufnahme überließ:
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:UBHD_Heid.Hs.432_848.pdf
Bereits ein flüchtiger Blick zeigt, dass Roths Wiedergabe 1899 erheblich besser ist als die von Johann Georg Lehmann. Herr Müsegades schrieb mir: “Die Angabe zu den Abschriften des Kopialbuchs entnahm ich der Dissertation von Karl-Heinz Spieß (Lehnsrecht, Lehnspolitik und Lehnsverwaltung der Pfalzgrafen bei Rhein im Spätmitelalter, Wiesbaden 1978, S. 29). Aktuell arbeiten Herr Spieß und ich auf Grundlage der Heidelberger Abschriften an einer Rekonstruktion des Kopialbuchs”.
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