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Da die Gesellschaft der Musikfreunde die Edition von in ihren Beständen vorhandenen Briefen im Internet verbietet …

Aus INETBIB: “ich halte eine konsequente OA-Publikationsstrategie im Prinzip für richtig. Leider steckt der Teufel im Detail: Es gibt nach wie vor Archive, die zwar der Nutzung ihres Materials für Druck- jedoch nicht für Internet-Publikationen erlauben. Das sieht dann in meinem Fall (den ich leider noch 20mal wiederholen muss), so aus: http://www.spohr-briefe.de/briefe-einzelansicht?&m=1825092313. Was hier für mich ziemlich ärgerlich ist, von außen aber vermutlich eher lustig aussieht, kann zu einem echten Problem werden. Doktorandinnen oder Doktoranden die durch ihre Promotionsordnung gezwungen würden, ihre Dissertation auf dem UB-Server zu publizieren, dürften Einrichtungen wie die hier betreffende gar nicht mehr nutzen. Ich befürchte, es gibt noch mehr Einrichtungen mit einer solchen Nutzungspolitik, als wir es im 21. Jahrhundert eigentlich erwarten dürfen. […]

Dr. Karl Traugott Goldbach
Dipl.-Mus., MA(LIS)
Museumsleiter

Spohr Museum
Internationale Louis Spohr Gesellschaft e.V.”

http://www.a-wgm.at/ben-tzung

Mein Kommentar: http://www.inetbib.de/listenarchiv/msg58321.html

Dreist: Von Ball geleitete ETH-Bibliothek will von Gutknecht für Auskunft zu Lizenzzahlungen 3600 Euro

http://www.inetbib.de/listenarchiv/msg58315.html

“Die Subskriptionskosten von über 200 Verlagen aller finnischen Universitäten
und weiteren Forschungsinsitutionen von 2010-2015 sind ab sofort in einer
Datenbank frei zugänglich:
https://wisspub.net/2016/06/13/finnland-transparenz-von-subskriptionskosten/

Währenddessen geht der Kampf in der Schweiz um nur ein Bruchteil dieser Daten
zu erhalten zäh weiter. Nachdem bei einigen Bibliotheken klar ist, dass sie die
Transparenz rechtlich nicht verhindern können, wird versucht den Zugang mittels
exzessiver Gebühren zu verhindern. So verlangt die ETH-Bibliothek von mir 4000
CHF (~ 3650 EUR) damit Sie die Zahlungen an weitere 11 grosse Verlage
öffentlich macht:
https://wisspub.files.wordpress.com/2016/06/2016-06-07-kosten-anfrage-2.pdf

Für etwas Geld zu verlangen, dass man schon einmal bezahlt hat nennt man in der
Open Access Welt Double Dipping. Ich hätte nie gedacht, dass man diesen Begriff
nun auch auf Bibliotheken anwenden muss.”

Zu Finnland siehe auch
https://wisspub.net/2016/06/13/finnland-transparenz-von-subskriptionskosten/

Wikimedia-Bilder: Vergleich Lizenzhinweisgenerator und Einbettungscode des Medienbetrachters

Wieso verdammt nochmal gibt es keinen simplen Einbettungscode für Creative Commons-Bilder, wie er für Flickr

https://cogdog.github.io/flickr-cc-helper/ (Bookmarklet im Browser)

oder geograph

http://geo.hlipp.de/reuse.php?id=87788 (Beispiel)

existiert?

Ich habe Werbung für den Einbettungscode des Medienbetrachters gemacht, bin aber zunehmend genervt von dem HTML-Müll, den dieser liefert und den man, um ein einigermaßen ansprechendes Ergebnis zu erhalten, häufig manuell nachbearbeiten muss. Wieso darf ein Einbettungscode eine nicht anklickbare Internetadresse “https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=19081458” enthalten? Und was ist überhaupt diese curid? Auf Commons habe ich keine Erläuterung gefunden.

Als ich im September 2015 mein Burg-Thurant-Bild eingebunden habe, war der Einbettungscode ansprechend:

“„Burg Thurant“ von Klaus Graf – Übertragen aus de.Wikipedia nach Commons durch Maksim.. Lizenziert unter CC BY 2.0 über Wikimedia Commons.”

Verschlimmbessert sieht er aktuell so aus:

Von Klaus Graf – Übertragen aus de.Wikipedia nach Commons durch Maksim., CC BY 2.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=514633

Einbettungscode des Medienbetrachters

Br medientage.jpg
Von Foto: Michael Lucan, Lizenz: CC-BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=19081458

Einbettungscode des Lizenzhinweisgenerators

Foto: Michael Lucan, Lizenz: CC-BY-SA 3.0, Br medientage, CC BY-SA 3.0

Und nun noch einmal im Quelltext:

einbettungscode_vergleich

Der Lizenzhinweisgenerator bietet keine Bildeinbindung, und mich jedesmal durch das ganze Menü zu klicken, dafür habe ich keine Geduld. Es ist wohl zeitsparender, von Hand den Urhebervermerk (hier: “Foto: Michael Lucan”) zu kopieren, dann die Lizenz abzuschreiben CC-BY-SA 3.0 und mit dem Lizenzlink https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0 verlinken. Das gilt auch für die manuelle Nachbearbeitung des HTML-Codes des Bildbearbeiters.

Rechtlich einwandfrei sind alle drei Varianten, siehe dazu

https://archivalia.hypotheses.org/11761 mit Liste einschlägiger Beiträge in Archivalia

Oder in Form einer kleinen Checkliste bei unveränderter Online-Verwendung:

1. Fordert der Rechteinhaber eine besondere Form der Attribuierung wie hier?

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Br_medientage.jpg

Das ist die Ausnahme, aber man sollte trotzdem nicht den Prüfungsschritt auslassen. Hier führt die Verwendung des Bildbetrachtungscodes zu einer unschönen Verdoppelung des Lizenzlinks.

Außer der Namensnennung steht laut Legal Code dem Urheber zu: “to the extent reasonably practicable, the URI, if any, that Licensor specifies to be associated with the Work, unless such URI does not refer to the copyright notice or licensing information for the Work”. Lucan kann also nicht verlangen, dass die Zeichenfolge “Foto” verwendet wird, und “the URI” deutet auch ziemlich unmissverständlich darauf hin, dass (neben dem Lizenzlink) 1 Internetadresse, die für die Rechtewahrnehmung einschlägig sein muss, verpflichtend gemacht werden darf.

2. Wenn nein: Namen/Pseudonym nennen.

3. Lizenz verlinken!

Das Ganze möglichst nah am Bild anbringen.