Nachweise zu einer Entscheidung des EuGH vom 2. Juni 2016:
Ein Mann mit doppelter Staatsbürgerschaft gibt sich in Großbritannien adelige Namen und will sie in Deutschland anerkennen lassen. Er scheitert vor Gericht. (FAZ)
Nachweise zu einer Entscheidung des EuGH vom 2. Juni 2016:
Ein Mann mit doppelter Staatsbürgerschaft gibt sich in Großbritannien adelige Namen und will sie in Deutschland anerkennen lassen. Er scheitert vor Gericht. (FAZ)
Erbloggtes macht auf die Auseinandersetzung von Causa Schavan mit der Doktorarbeit von Andreas Schubert, Geschäftsführer des Caritas-Verbandes Hannover, aufmerkam.
Das kurzlebige Verlagsprodukt, das auf den Münchner Archivar Christian Meyer (GND) zurückging, scheint von äußerster Seltenheit zu sein. Im KVK und der ZDB finde ich an deutschen Standorten der Druckschrift nur die SLUB Dresden, die die Zeitschrift nun ins Netz gestellt hat. International verwahren die British Library in London und die Universitätsbibliotheken in Gent und Straßburg je ein Exemplar.
http://digital.slub-dresden.de/id411898116-18950000
Eine Besprechung lieferte Wilhelm Martens (Konstanz) für die Mittheilungen aus der historischen Litteratur 26 (1898), S. 108f. (Internet Archive)
“Germania. Illustrierte Monatsschrift für Kunde der deutschen Vorzeit. Zeitschrift für deutsche Kulturgeschichte. I. Jahrgang. 12 Monatsnummern. 4°. 396 S. Nr. 1 — 6 Leipzig, P. Friesenhahn, 1894 — 95. Nr. 7 — 12 Leipzig und Magdeburg, Walther Niemann, 1895. M. 12.
Das Unternehmen, das unter dem vorstehenden Titel im Anfang des Jahres 1894 an die Oeffentlichkeit trat, verdankt seinen Ursprung dem Archivar Dr. Christian Meyer, der bis 1893 die „Zeitschrift für deutsche Kulturgeschichte“, Neue (3.) Folge, herausgab. Es will jedoch keine Fortsetzung der letzteren sein, die bekanntlich inzwischen zu einer „Zeitschrift für Kulturgeschichte“ überhaupt unter G. Steinhausens Redaktion umgewandelt worden ist, sondern die „Germania, als alleinige Zeitschrift für deutsche Kulturgeschichte“ war „zunächst dazu bestimmt, die Lücke auszufüllen, die durch das Aufhören des „Anzeigers für Kunde der deutschen Vorzeit“ entstanden ist.“ Wir sagen: war dazu bestimmt. Denn die Germania hatte, wie der Wechsel des Verlegers und das verzögerte Erscheinen während des ersten Jahrgangs wenigstens annehmen lässt, von vornherein mit äusseren Schwierigkeiten zu kämpfen und ist, da keine Fortsetzung mehr geliefert wurde, offenbar wieder eingegangen. Der Grund dieses Misserfolges liegt darin, dass das ausschliessliche Interesse für Kulturgeschichte im Publikum bei weitem nicht so lebendig ist, als man vielfach annimmt, vor allem aber noch darin, dass zahlreiche andere wissenschaftliche Organe, namentlich territoriale Zeitschriften, den Stoff vorwegnehmen.
Jedes von den monatlich erscheinenden Heften der Germania brachte Aufsätze, „Kleine Mitteilungen“, Bücherbesprechungen und literarische Notizen.
Unter den grösseren Arbeiten verdienen folgende hervorgehoben zu werden:
Chr. Meyer, die Fugger, eine Uebersicht der Geschichte dieser Familie bis ins 17. Jahrhundert;
von demselben: Personen und Zustände in Bayern im Zeitalter des Napoleonismus;
0. Henne am Rhyn, der Aberglaube in der deutschen Kulturgeschichte;
A. Seidl, der Rhein in der Kultur- und Kriegsgeschichte;
Guntram Schultheiss, Herbergen, Wirtshäuser, Gasthöfe im Wechsel der Jahrhunderte;
G. List, das Unterrichtswesen in Deutschland vor Errichtung der Universitäten;
0. Horn, die Hohenzollern in ihrem Verhältnis zur katholischen Kirche;
S. Günther, Maria Klara Eimmart.
Auf den Inhalt der einzelnen Arbeiten näher einzugehen, liegt hier kein Anlass vor, zumal der wissenschaftliche Zweck hinter der Absicht, „auf die weitesten Kreise des deutschen Volkes fruchtbringend einzuwirken“, zurücktritt.” (Hervorhebungen in der Vorlage, GND-Link von mir ergänzt.)
Dieser Einschätzung kann auch aus heutiger Sicht beigepflichtet werden, denn die meisten Beiträge, die das übliche Kunterbunt des damaligen Konzepts von Kulturgeschichte spiegeln, enthalten keinerlei wissenschaftlichen Apparat. Trotz der Seltenheit der Zeitschrift wurden einzelne Aufsätze durchaus in der Forschung wahrgenommen, wie Zitationen in Google Books belegen. Neben dem von Martens genannten Aufsatz zum Aberglauben und Arbeiten zum Egerland betrifft das:
Hermann Knothe: Die Belustigungen der Bürger in den Sechsstädten der Oberlausitz während des Mittelalters (S. 61-65; Zitationen)
Außer den bereits genannten Artikeln möchte ich hervorheben den aus den Quellen gearbeiteten Überblick “Die Universität Duisburg” von dem Gymnasiallehrer und Historiker Willi Varges (S. 276-288, 309-315; GND, Todesdatum wohl 1927 [6.6.2016: 25.10.1928, siehe jetzt GND]).
Als Quellenedition ist nur zu nennen die namentlich nicht gekennzeichnete, sicher von Christian Meyer stammende Artikelserie (Meyer illustrierte seinen Fugger-Beitrag mit Abbildungen aus der transkribierten Quelle), die ich durch Stichworte erschließe.
Aus Johann Jakob Fuggers Geschichtswerk über die Fürsten des Hauses Österreich. (Cod. germ. nr. 896 der Münchener königl. Hof- und Staatsbibliothek. Bd. II)
S. 164-168 Schatz Karls des Kühnen, vor Grandson verloren. Vermählung Maximilians mit Maria von Burgund. Krönung zu Aachen.
S. 197-203 Krönung (Fortsetzung).
S. 292-295 1491. Maximilian und Philipp in Augsburg. Fürstenbelehnung. Schießen. Grundsteinlegung St. Ulrich und Afra.
S. 326-330 Empfang Maximilians und Philipps in Augsburg 1503. Hochzeit der Tochter von Ulrich Fugger mit Philipp vom Stein. Turnier auf dem Weinmarkt. Kostbare Rüstung Maximilians. Teilnahme des Kaisers an einer dörflichen Prozession in Göggingen.
S. 360-362 Verhör Luthers durch den Kaiser 1518. Hochzeit Markgraf Kasimirs von Brandenburg mit Herzogin Susanna von Bayern in Augsburg. Schießen in Augsburg, vom Kaiser veranstaltet.
Es handelt sich um den von Clemens Jäger in Augsburg um 1550 verfassten “Fuggerischen Ehrenspiegel”, zu dem ich unter
https://de.wikisource.org/wiki/Burgunderkriege#Fuggerischer_Ehrenspiegel
Nachweise zusammengestellt habe. Seitenzahlen zu den Auszügen werden nicht angegeben. Die Zwischenüberschriften finden sich nicht in der Vorlage. Die Wiedergabe wurde von Meyer normalisiert. Cgm 896 ist online (Seite des ersten Auszugs).
Anlass meiner Recherche nach der Zeitschrift war der Fund eines bisher nicht erfassten Aufsatzes über die Wernersbruderschaft in Bacharach von FWE Roth in der Landesbibliographie von Rheinland Pfalz. Roth hat aber noch zwei weitere, bisher unbekannte, auch nicht in seinem Darmstädter Nachlass vorhandene kurze Beiträge für Meyers Zeitschrift 1895 verfasst. Bislang wurden 542 Schriften von Roth nachgewiesen. “Mitteilungen und Abhandlungen sind uns jederzeit willkommen und werden letztere gut honoriert”, hieß es in der Ankündigung der Zeitschrift. Ob Roth ein Honorar erhalten hat?
“Hochzeits- und Familiengebräuche im Elsass” (S. 330) teilt aus Akten eines Ensisheimer Hexenprozesses 1592 Bräuche anlässlich der Eheschließung mit. Die Quelle wird nicht näher bezeichnet, und der lapidare Hinweise, dass der Bericht “jedenfalls” mit dem Hexenprozess zusammenhänge, ist nicht geeignet, den angesichts der nachgewiesenen Fälschung des volkskundlichen Berichts des Rüdesheimer Pfarrers Noll 1601 aufkommenden Verdacht zu zerstreuen. Im Kontext von Hexenprozessakten findet sich öfters interessantes “volkskundliches” Material, aber wieso sollte man für einen Hexenprozess Ehebräuche dokumentieren? Noch nicht liegt mir vor der wohl aus der gleichen Quelle gearbeitete spätere Artikel Roths: Alte Hochzeits- und Familienbräuche im Elsaß. In: Deutsche Dorfzeitung, Jahrgang 7, Nr. 1 vom 3.1.1904, S. 5-6 ([28.3.2022 er ist so gut wie identisch: Commons]). Den “Heiliwoog”, heilkräftiges Wasser, und seine Verbindung mit dem Weihnachtsbrauchtum, hat Roth jedenfalls nicht erfunden. Angesichts der generellen Problematik der von Roth erwähnten, heute nicht mehr greifbaren Quellen, wird man auch hier von der Verwertung von Roths Angaben Abstand nehmen müssen.
“Die Wernerbruderschaft zu Bacharach am Rhein” (S. 330-332) widmet sich einem von Roth schon in “Der listige Werner zu Bacharach und die Wernerbruderschaft” (in: St. Goarer Kreisblatt (1891), Nr. 7, liegt mir nicht vor [28.3.2022 der Artikel ist auf Commons]) behandelten Thema anhand des Bruderschaftsbuchs der nach Roth von 1328 bis 1810/13 belegten Vereinigung, die offenbar identisch ist mit der bekannten Bacharacher “Zechgesellschaft”. Roth zitiert die Ausführungen von Julius Bernhard Engelmann (Der erneuerte Merian, 1826, S. 334 Google Books), der aber nichts von der Vorgeschichte als Wernerbruderschaft weiß (ebensowenig wie die ausführliche Darstellung von Christian von Stramberg, II.8, 1859; Google Books). Wie nicht anders zu erwarten, fehlen alle näheren quellenkundlichen Angaben über das Bruderschaftsbuch. Solange es nicht aufgefunden wird, bezweifle ich, dass man, wie Roth anscheinend nach einer Satzung des 15. Jahrhunderts angibt, in Bacharach gesungen hat: “Sant Wirnher war vor Gottes Thron der Bacheracher Schutzpatron, Sant Wirnher lasst uns preisen, ihm Lob und Ehr erweisen etc.” Eine nähere Überprüfung der Plausibilität von Roths Darstellung kann nur anhand der Lokalliteratur und archivalischen Quellen erfolgen. Die 1960 gegründete Weinzunft Bachus Zechgesellschaft Bacharach-Steeg von 1328 versteht sich als Nachfolgerin der Zechgesellschaft. In Oberwesel gab es eine Bruderschaft der Winzer unter dem Patronat von Werner von Oberwesel (GND). Wenn die Bacharacher Zechgesellschaft keine nachweisbare Vergangenheit als Wernerbruderschaft hat und keine von Roth unabhängige Spur des Bruderschaftsbuchs gefunden wird, wird man von einer weiteren Fälschung Roths auszugehen haben.
“Gefeuerte Weine am Mittelrhein” (S. 332) stellt einige Notizen zur Praxis zusammen, die Mostgärung durch Wärme zu unterstützen. In der Tat war der “Feuerwein” (so die heute übliche Bezeichnung) für den Mittelrhein typisch, wie man weinkundlichen Internetseiten mit historischen Angaben zu Oberdiebach und dem Raum Bingen, aber auch einem Weinglossar entnehmen kann. Belege zu 1511 und 1519 entnimmt Roth Mainzer Zollrechnungen, zitiert als “Mainzer Zollrolle Ms”, die ich im Netz nicht nachweisen kann. Anmerkung 2 lautet: “Roth, Geschichte von Geisenheim, S. 181”, aber in der 1892 erschienenen Geschichte der Stadt Geisenheim im Rheingau wird die von Roth willkürlich ins Jahr 1529 gesetzte Eicherordnung mit Nennung der “Gefewert wyn” auf S. 218 wiedergegeben. Roths Quelle ist noch vorhanden – Wolf Heino Struck: Geschichte der Stadt Geisenheim (1972), S. 96 Anm. 71 gibt W(iesbaden) 360, Gm 201, Bl. 36vf. an. (Strucks Register nennt zum Weinfeuern S. 52f., 135.). In seinen “Culturbildern” 1895 (Internet Archive) hatte er das Vorgehen des Rheingauer Viztums 1588 gegen eine Geisenheimer Heckenwirtschaft, die gefeuerte Weine ausgeschenkt hatte und dadurch einen Streithandel verursacht hatte (die Diener des von Stockheim’schen Hofs werden nur in unserer Zeitschrift genannt), bereits etwas ausführlicher dargestellt – aber ohne Quellenangabe. Anmerkung 3 verweist darauf. Anmerkung 5 bezieht sich auf eine kurze (unbelegte) Bemerkung in Roths “Fontes” von 1880, dass man in Eibingen früher gefeuerte Weine bereitet habe (Dilibri). Es erscheint mir plausibel anzunehmen, dass Roth auch diesen Aufsatz mit Erfindungen “gewürzt” hat.
Bei allen drei Artikeln ergaben sich mehr oder minder deutliche Verdachtsmomente, die es geraten erscheinen lassen, die Beweislast demjenigen zuzuschanzen, der für die Authentizität der – soweit ersichtlich – nicht mehr greifbaren Quellen Roths plädiert.
Nachtrag 22. September 2016: Großen Dank schulde ich der Vorsitzenden des Bacharacher Geschichtsvereins, Dagmar Aversano-Schreiber, die sich viel Mühe mit einer Antwort auf eine Anfrage von mir gegeben hat (Mail vom 30. August 2016):
ich habe viele Bücher gewälzt und einige Leute befragt. Aber die Bacharacher Zechgesellschaft hat keine nachweisbare Vergangenheit als Wernerbruderschaft. Ebenso ist ein Bruderschaftsbuch unbekannt. Der zweite Vorsitzende, Walter Zahn, hat 2010 ein Heft in unserem Verein herausgebracht: Weinzunft Bacchus. Zechgesellschaft anno 1328 zu Bacharach und Steeg. Er erwähnt als ältesten Nachweis der Bacharacher Zechgesellschaft eine Pachturkunde von 1328, ausgestellt an Martini (siehe Anhang). Auch wenn sie uns keinen Aufschluss über das Wesen dieser Organisation gibt, erfahren wir doch, dass es sich bei den sechs Ausstellern und aufgeführten Mitgliedern um zwei Ritter und vier Bürgerliche handelt. Aufgrund der erwähnten Flurnamen kann man davon ausgehen, dass die Zechgesellschaft schon länger existierte. Der Artikel von Roth ist wirklich sehr zweifelhaft, denn hier geht es ja um eine Bestätigung der Satzung der Bruderschaft. Vier Namen werden genannt. Rudolf Foys, Johann von Waldecke, Otto von Schonenburg und Peter Kindelmann. Der Nachnamen des ersteren erinnert an Peter Voys aus der Pachturkunde, Waldeck und Schönburg sind ortsansässige Adelsgeschlechter, Kindelmann ist mir völlig unbekannt. Angeblich hätten sie sich nach dem Verschwinden der Werner-Reliquien Zechbruderschaft und deren Mitglieder sich Zechburgen genannt. Tatsächlich nennen sie sich schon in der Pachturkunde so.
Irritierend sind seine detaillierten Ausführungen. Kann man sich so etwas ausdenken? Hat er sich Anregungen aus der Geschichte geholt und sie neu zusammengesetzt? So hat ja 1548 ein Kanoniker des Magdalenenstifts von Besancon den rechten Zeigefinger und ein Stück vom blutbefleckten Schweißtuch von Werner mitgenommen. Zurückgekehrt in seine Heimat erwählten die Winzer Werner zu ihrem Patron (da in seinem Grab ein Winzermesser gefunden wurde) und stifteten eine Bruderschaft unter seinem Namen. Auch die Schreibweise Sant Wirnher klingt merkwürdig und erinnert an Sant Vernier.
Nur ein einziger Eintrag erwähnt eine Wernerbruderschaft:
Otto Volk: Wirtschaft und Gesellschaft am Mittelrhein vom 12. bis zum 16. Jh., Wiesbaden 1998, S. 467. In diesem Passus geht es darum, dass an bestimmten Festtagen Pilgerschiffe mit St. Nikolaus-Bruderschaften und anderen Gruppen von Wallfahrern am gesamten Mittel- und Oberrhein zu einer Pilgerfahrt nach Köln, Aachen etc. aufbrachen und die Pilger für ihre mitgeführte Fracht keinen Zoll zahlen mussten. „ Die St. Werner-Bruderschaft zu Bacharach zum Beispiel brach am Ostermontag in einem Schiff zur Wallfahrt auf und durfte darin 400 Borte zollfrei mitnehmen.“ War das vielleicht eine Laienbruderschaft, die nichts mit Wein zu tun hatte. Im Register von Volk steht wörtlich unter dem Stichwort Bacharach: St. Werner-Bruderschaft der Schiffer. Er verweist als Quelle auf Franz Josef Mone: Die Rheinschiffart vom 13. bis 15. Jahrhundert in ZGORh 9, 1858, S. 37 Anm.
Mone gab eine Quelle über den (Holz-)Bortenhandel um 1480 aus einem Pfälzer Kopialbuch in Karlsruhe wieder (Google Books). Ihr zufolge beteiligte sich “sant Wernhers bruderschaft zu Bacherach” an der Fahrt von Niklauser genannten Pilgerschiffen den Rhein hinab. Vermutlich war dem äußerst belesenen Roth diese Quelle bekannt.
Die Wiedergabe der Verpachtungsurkunde von 1328 in der Broschüre von Zahn nach einer privaten Abschrift ist auf Commons zu finden.
In meiner Einschätzung, dass es sich bei dem Bruderschaftsbuch der Wernerbruderschaft um eine Erfindung Roths handelt, sehe ich mich bestätigt.
https://ordensgeschichte.hypotheses.org/10698
Neue Folge 1: Montag-Erlwein, Miriam, Heilsbronn von der Gründung 1132 bis 1321. 2011.
Neue Folge 2: Krüger, Thomas M., Leitungsgewalt und Kollegialität. Vom benediktinischen Beratungsrecht zum Konstitutionalismus deutscher Domkapitel und des Kardinalkollegs (ca. 500–1500). 2013.
Neue Folge 3: Klapp, Sabine, Das Äbtissinnenamt in den unterelsässischen Frauenstiften vom 14. bis zum 16. Jahrhundert. 2012
#histmonast
http://get.torial.com/blog/2016/06/wikipedia-redaktionen-medizin-jura-geschichte/
Thematisiert werden in dem kurzen Beitrag die Redaktionen Medizin, Geschichte und Recht.
Die 1479 datierte Handschrift Stuttgart, Württembergische Landesbibliothek, HB XIII 10 (online), gehörte dem Deutschordensritter Jörg Stuler.
Handschriftencensus
http://mrfh.de/11000
#histmonast
https://testmysite.thinkwithgoogle.com/
Die unbefriedigenden Ergebnisse von Archivalia hinsichtlich der Geschwindigkeit liegen möglicherweise daran, dass ich immer noch in der Regel Bilder extern einbinde.