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#Gemeinfreitag (Mai, Woche 1)

Die “Gemeinfreitag”-Idee von Moritz Hoffmann aufgreifend, gibt es freitags, wie in “Wenn schon #Gemeinfreitag dann richtig!” vorgeschlagen, Gemeinfreies, das ich selbst neu ins Netz befördert habe. Wie ich schon in dem von Mareike König mit mir geführten Interview sagte, sind gemeinfreie Digitalisate Teil einer

Goldenen Kette freien Wissens

Ich rufe daher alle Leserinnen und Leser auf:

Stellt durch Kauf oder durch Schenkung erworbene oder selbstgescannte gemeinfreie Digitalisate von Büchern oder Aufsätzen ins Netz (Wikimedia Commons oder Internet Archive)!

Ladet gemeinfreie Abbildungen auf Wikimedia Commons oder gebt dort eigene Fotos als gemeinfrei frei!

Ladet nur mit US-Proxy zugängliche Google Books ins Internet Archive!

Jeder kann ohne Vorkenntnisse mitmachen. Hinweis gern mit #gemeinfrei auf Twitter oder hier in den Kommentaren. Ich hoffe, ich bleibe nicht der einzige, der sich aktiv an der Bereicherung der Public Domain beteiligt!

Bei Urheberrechtsproblemen darf ich keine Rechtsberatung anbieten, aber ich kann bei konkreten Fragen gern meine Meinung sagen …

Was zuletzt geschah:
#Gemeinfreitag (April, Woche 5)

***

(103) “Der Geistliche, oder Religionslehrer, das ist, Compendiöse Bibliothek alles Wissenswürdigen über Religion und populäre Theologie” (1795) im Internet Archive steuerte Bob Göhler bei:

(104) Urheberrechts-Paranoia bewirkte die schlechte Qualität des Sagengedichts von Pfarrer Lamprecht zur Wildeshausener Braut:

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Steinerne_braut_1801.pdf

(105) Gemeinfrei ist der umfangreiche Editionsteil der mit Genehmigung der Rechteinhaber online zur Verfügung gestellten maschinenschriftlichen Zulassungsarbeit von Dieter Picker (1965) über den lateinischen Traktat De fine religiosae perfectionis.

https://archive.org/details/PickerTraktat

(106) Einen Ausschnitt aus Theodor Schöns Rechberg-Stammtafel brauchte ich für meinen Yolande-Beitrag.

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Schoen_rechberg_weissenstein.jpg

(107) Ein Aquarell Heideloffs zu seinem nicht realisierten Gmünder Doppelturmprojekt steht nun auch in Farbe zur Verfügung.

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Heideloff_muenster_gmuend.jpg

(108) Von meinem Pfalz-Ausflug gestern habe ich fünf Fotos zur Kirche von Klingenmünster (ehemaliges Kloster der Benediktiner) in die Public Domain entlassen.

https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Saint_Michael_Church_%28Klingenm%C3%BCnster%29

Damit habe ich 200 Medien erreicht! Danke an alle, die mitgeholfen haben!

To be continued …

***

Fazit: 7 Abbildungen, 2 PDF, 1 Fremd-PDF

Bilanz somit bisher: 110 Abbildungen, 68 PDFs, 8 Fremd-Abbildungen, 6 Fremd-PDFs, 7 Fremd-Digitalisate, 1 Video (= 200 Medien)

VDB schreibt offenen Brief: Zukunftsfähige Informationsinfrastrukturen für Medizin und Lebenswissenschaften – wer übernimmt die Verantwortung?

Der Verein Deutscher Bibliothekarinnen und Bibliothekare macht sich wegen ZB MED und DIMDI Sorgen:

http://www.vdb-online.org/wordpress/2016/05/06/zukunftsfaehige-informationsinfrastrukturen-offener-brief-des-vdb/

Frankfurter Sagenbuch als Liederchronik

Während das Frankfurter Sagenbuch von Karl Enslin 1856 schon seit längerem bei Google Books einsehbar ist, ist das im gleichen Jahr erschienene Sagenbuch von Georg Listmann – es enthält als “Liederchronik” nur Sagenballaden – erst jetzt im Netz verfügbar:

http://sammlungen.ub.uni-frankfurt.de/varia/content/titleinfo/8034934

Enslin und Lersners Chronik waren die Hauptquellen für die Prosasagen in Grässes Sagenbuch des Preußischen Staats (II, 1871).

#erzählforschung

Schnauze voll von der Modulherrschaft

Die Regelungen über die Akkreditierung von Studiengängen des Landes Nordrhein-Westfalen, wonach Studiengänge durch Agenturen „nach den geltenden Regelungen“ akkreditiert werden müssen, sind mit dem Grundgesetz (Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG) unvereinbar, sagte das Bundesverfassungsgericht. Mehr bei Gaby Reimann.

Jura-Mobber aufgepasst: Hier der Jurablogs-Service für April 2016

Wie schon Anfang April stelle ich für die LeserInnen von Jurablogs (Ranking: Platz 35 auf dieser Liste, Platz 125 auf dieser) die nicht berücksichtigten Artikel des letzten Monats zusammen. Besonders bescheuert: Der Abrechnungsstichtag für die kostenlosen 5 Artikel liegt irgendwann am Ende des Monats. Ein Beitrag am 4. April ist noch drin, ebenso die Hysterischen Reaktionen auf das VG Wprt Urteil am 29. April. Es fehlen also:

Skandalöse Digitalisierungsrichtlinien (UrhG, Archivwesen)

Wann ist ein Tweet urheberrechtlich geschützt? (UrhG)

Wie lang dürfen Zitate aus Rezensionen sein? (UrhG)

Kopiervergütung: VG Wort darf nicht pauschal an Verlage ausschütten, sagt nun auch der BGH (UrhG)

Public Domain Buch über die Argumente für die Abschaffung des Urheberrechts (UrhG)

Kunstwerke in der Ausstellungs- und Verkaufswerbung und in Museumskatalogen (UrhG, Katalogbildfreiheit)

Dreier zur Museums-Digitalisierung

Positives Echo auf Entscheidung für Google Books (UrhG USA, Fair Use)

Recherche-Journalismus und Urheberrecht: Kaum rechtliche Möglichkeiten für Schweizer Journalisten

Recht auf Zugang zu Sammlungsbeständen?
“Eine Anfrage ließ mich ein wenig nach den Möglichkeiten recherchieren, außerhalb der Archivgesetzgebung und von Bibliotheksbenutzungsordnungen einen Rechtsanspruch auf Zugang zu Sammlungsbeständen insbesondere in Museen und universitären Sammlungen geltend zu machen.”
Dieser Beitrag zum Museumsrecht war aus meiner Sicht die wichtigste Wortmeldung von mir im Bereich Jura im April 2016.

Keine Abmahnung ohne vorigen Kontakt?

Petition für Panoramafreiheit in Frankreich (UrhG)

Formaljuristische Leichenkälte (Kostenlose Abgabe von Scans durch eine Stadtbibliothek, Petitionsrecht)

Europeana und die Digital Public Library of America fördern Copyfraud

Zum Verhältnis des Rechts auf freien Zugang zu Umweltinformationen zum Urheberrecht

Rechtlicher Zugang zu Archivgut und seine Entwicklungen im Laufe des 20. und 21. Jahrhunderts (Archivwesen, Österreich)

Fachbibliographie Archivrecht (Archivwesen)

BGH zu Bewertungsportalen

Ausschnitt aus einem Youtube-Video erstellen und teilen? (UrhG)

Panoramafreiheit gilt auch für Fahrzeuge (UrhG)

Was ist eigentlich Schmähkritik? (Causa Böhmermann)

Das Zeitalter Shakespeares war auch eines der Juristen (Rechtsgeschichte)

EU-Generalanwalt: Links zu geschützten Inhalten legal (UrhG)

Wikimedia verliert Kampf um Panoramafreiheit vor schwedischem Höchstgericht (UrhG)

Klosterkammer muss sich an Schenkungsvertrag halten (Recht des Archivalien- bzw. Kulturgut-Eigentums)

Nicht in der Rubrik Archivrecht erschien der auch juristisch brisante viel beachtete Beitrag “Sci Hub, Fernleihe und Open Access” mit 2903 Zugriffen der Spitzenreiter der Zugriffs-Statistik im April, gefolgt von “Hallo Jura-Trolle” (932, der Jurablog-Digest für März), ZB MED: NRW-Landtagsabgeordneter beschwichtigt (862), Südwestdeutsche Blätter für Familien- und Wappenkunde 33 (2015) (859), Petition für den Erhalt des Museums Morsbroich in Leverkusen (724), Geschmackvolle Löschdiskussion in der Wikipedia (571), Beim Vorlesen in Büchereien zockt die VG Wort ab (417), List of 2500+ Open Data portals around the world (404). Die anderen Beiträge liegen unter 400 Zugriffen.

jurablogs_april_2016

Naturhistorisches Museum Schloss Bertholdsburg Schleusingen Sonderausstellung 2016: “Verborgene Schätze der Hennebergischen Gymnasialbibliothek”, Handschriften – Früher Buchdruck – Leichenpredigten und vieles mehr

Holger Roggelin verdanke ich den Hinweis auf:

http://www.np-coburg.de/regional/feuilleton/Bertholdsburg-rueckt-wertvolle-Bibliothek-ins-Licht;art83474,4827750

“Zum Internationalen Museumstag am 22. Mai rücken die Schleusinger unter dem Titel “Verborgene Schätze der Hennebergischen Gymnasialbibliothek” Handschriften und Drucke ins Licht. Der Besucher, so der Plan, soll sich – natürlich mehr betrachtend als lesend – einen Eindruck davon verschaffen, was da in der Bibliothek des Hildburghäuser Kreismuseums so alles schlummert.

Rosika Hoffmann beziffert den Bestand mit über 20 Handschriften und rund 5000 Büchern – Titel sind es weit mehr. Im Vergleich mit anderen großen Bibliotheken in Gotha oder Weimar besitzt Schleusingen natürlich eher ein Bibliothekchen, ihre Bedeutung liegt vor allem in der weitgehend unversehrten Schulbibliothek, deren Ursprung ins 16. Jahrhundert zurückreicht. Graf Georg Ernst (1511 bis 1583) stiftete sie aus Privatbeständen dem 1577 von ihm in Schleusingen gegründeten Gymnasium. Daher verwundert nicht, dass sich unter den Bänden fast 200 Inkunabeln befinden – also sehr frühe und damit wertvolle Drucke aus dem Spätmittelalter. Herausragend ist die Sammlung von gut 500 Leichenpredigten, die oft zu Forschungszwecken über die Sozial- und Kirchengeschichte der Frühen Neuzeit herangezogen werden, sagt Hoffmann. Und nicht unerheblich ist auch die älteste deutsche Handschrift der sogenannten Hedwig-Legende.”

Kaum Informationen auf

http://www.museum-schleusingen.de/frameseite_sonderausstellung.html

28.11.2018 Zur fürstlichen Bibliothek siehe Müsegades 2014
https://www.academia.edu/22630693/

Gregor_schleusingen