Im Rahmen der Masterarbeit von Liane Tiefenbach:
http://othes.univie.ac.at/38984/
#histmonast
Wiener Masterarbeit von Martina Buxbaum:
http://www.lda.brandenburg.de/media_fast/4055/TB_18.pdf
Manchmal kommen Krankenhäuser auf wirklich kranke Ideen. Der Bericht musste ausdrücklich feststellen: “Das Urheberrecht steht einer Akteneinsichtnahme in Dokumente einer Patientenakte, die von anderen Behandlern stammen, nicht entgegen.”
Wie üblich ist der IFG-Teil äußerst mager ausgefallen.
https://todosxlabn.wordpress.com/aleman-solicitada-internacional-en-apoyo-a-la-biblioteca-nacional/
Zahlreiche Intellektuelle protestieren gegen die Entlassung von 240 Angestellten.
Zu meinem Beitrag vom 28. November 2015 “Handschriften des Historischen Vereins für Schwaben” hat mich jetzt eine der erbetenen Zusammenstellungen erreicht, die den jetzigen Bestand in der Staats- und Stadtbibliothek Augsburg anhand des gedruckten Katalogs von 1867 dokumentiert. Die weiteren Handschriften dürften im Stadtarchiv Augsburg zu suchen sein, das ebenso wie der Historische Verein nicht geantwortet hat.
Seite 102
Ahorner v. J., zur Geschichte des Klosters S. Katharina in Augsburg.
1838. 11 Bl. F.
Cod HV 60
– -, chronologisches Verzeichniss aller Mitglieder des ehemaligen
hiesigen Collegii medici von seiner gesetzlichen Errichtung 1508 bis
zu seiner Auflösung 1806, sowie der hiesigen Apotheker bis auf
unsere Zeit. Mit gedruckten Beilagen. 1837. 24 Bl. 4.
Cod HV 62
– -, raisonirendes Verzeichniss der von dem berühmten Augsburg.
Stempelschneider Ph. Heinr. Müller verfertigten Medaillen. 1836. 37
Bl. 4.
Cod HV 28
Album Collegii medici Augustani inscribendis successive noviter
receptorum nominibus, patriis etc. destinatum. 1582-1806. 2 Bde. 4.
Beigebunden sind: 1) Ordnung zwischen den H. Doctorn Medic. zu
Augsp. mit eines Ers. Rahts daselbsten wissen etc. auffgericht 1582;
2) Apothecker-Ordnung von 1597.
4° Cod Aug 264
(nur der 1. Band)
Seite 106
Grieser P., Erinnerung an Günther Zainer, Bürger und Buchdrucker
zu Augsburg, in den J. 1468 bis 1478. 1835. 8 Bl. 4.
Cod HV 38
Hieber Jos., Burger u. Schulmeister zu Augsburg, Kurtze fürweisung
Kunstlichs vnd zierlichs Schreibens Daraus dann ein jeder Jünger den
Rechten grundt artlichs Schreibens mit sonderem vortheil lernen
mag. 1597. 8 Pergam. Bl. 4.
Cod HV 49
Seite 107
Holeisen Joh. G., Handlungsdiener etc. in Augsburg, Leben und
Reysen, Selbstbiographie, 1759—78. 79 Bl. 4.
Cod HV 32
Langenmantel D., Historie des Regiments In des Heil. Röm. Reichs
Stadt Augspurg, vermehrt durch Brucker. 1725. 237 Bl. F. Die für den
Druck des Werkes gebrauchte Handschrift mit den fein gezeichneten
und colorirten Vorlagen für die Kupfertafeln.
Cod HV 7
Seite 111
Stammbuch des Joh. Jak. Amman. 1773. Erlangen. *) 8° Cod Aug 86
– -, von Arnold. 1678. 8° Cod Aug 15
– -, des Joh. Georg Christoph Arnold. 1751. Cod HV 78
– -, des Joh. Baur. 1658. Cod HV 69
– -, des Aug. Benz. 1744. Halle. 8° Cod Aug 84
– -, des Eman. Biermann. 1754. Jena. 2 Bde. Cod HV 82 + 83
– -, des Jos. Casp. Brechenmacher. 1710. 8° Cod Aug 78
– -, des Cosmus Conr. Cuno. 1729. Cod HV 74
– -, des Joh. Andr. Deisch. 1789. 8° Cod Aug 106
– -, des Abrah. Drentwett. 1710. 8° Cod Aug 79
– -, des Ulrich Etter. 1627. Tübingen. Cod HV 67
– -, des Jerem. Foch. 1727. Altdorf. 2 Bde. 8° Cod Aug 82 +
Cod HV 73
– -, des Joh. Jac. von Furtenbach. 1763. Cod HV 84
– -, des Joh. Jac. Hecking, Pestilentiarius. 1741. Jena. Cod HV 76
– -, des Heinr. Herwart. 1580. 4. 8° Cod Aug 131
– -, des Salom. Gottfr. Hildebrand. 1751. Jena. 2 Bde. Cod HV 79 + 80
– -, des Mart. Hopfer. 1570. Die Namen und Sprüche sind in die
Druckschrift: ,,Kunstbuch Andr. Alciati von Meyland, allen liebhabern
der freyen Kunst, auch Malern etc. jetzund zu sondern nutz vnnd
gebrauch verteutscht durch Jerem. Held von Nördlingen mit schönen
Figuren geziert. Frankf. a, M. 1566. 8.“ eingetragen.
8° Cod Aug 100
– -, des Marc. Christoph Koch von Gailenbach. 1717. Jena und Halle. 8° Cod Aug 85
Seite 112
Stammbuch des Joh. Sigm. Leopold. 1727. Cod HV 72
– -, des Georg Jac. Ostertag. 1730. 8° Cod Aug 83
– -, des Joh. Christoph von Paris. 1767. Jena und Altdorf. 8° Cod Aug 90
– -, des Christoph Sigm. von Paris. 1795. Jena und Leipzig. 2 Bde. 8° Cod Aug 91
– -, des Phil. Jac. Rembold. Ingolstadt, 1575. Eingetragen in Andreae
Alciati Emblemata. Ohne Titel.
8° Cod Aug 101
– -, des Georg Ulr. Schmid, medic. dr. 1751. Cod HV 81
– -, des Phil. Christoph von Stetten. 1731. Jena. Cod HV 75
– -, des Phil. Christoph von Stetten. 1775. Göttingen. 2 Bde. 8° Cod Aug 88
– -, des Matth. Stürzel. 1597. Cod HV 65
– -, des Hieron. Sulzer. 1750. Cod HV 77
– -, des Marc. Thenn. 1570. 8° Cod Aug 96
– -, des Conrad Vöhlin. 1568. Eingetragen in „Emblemata cum aliquot
nummis antiqui operisJoa. Sambuci. Antwerp. 1564.“ und: „Hadriani
junii medici emblemata. Antwerp. 1566.“
8° Cod Aug 99
– -, des Joh. Gottfr. Walther. 1732. Jena. 8° Cod 191
– -, des Heinr. Welser. 1602. 4. Cod HV 66
– -, de Carl Wilh. Welser. 1715. Halle. 8° Cod Aug 80
– -, des Gust. Andr. Wolffgang. 1717. 8° Cod Aug 81
– -, des Christoph Gottl. von Zschock. 1771. Jena. 8° Cod Aug 87
Seite 113
Tochtermann Hier., Schul- und Schreibmeister in Augsburg, neuer
und allgemeiner Hand-Calender, Auf das Jahr 1747. Gemahlt u.
geschrieben mit Bewilligung derer die nichts darwieder
einzuwenden haben, und dem Augsb. Bau- u. Kriegsherrn u. k. kais.
Rathe Joh. von Stetten gewidmet. 19 Pergam. Bl. 4. Ein
kalligraphisches Kunstwerk.
Cod HV 55
Wagenknecht Joh., (Selbstbiographie). »Hierinnen ist kurtzlichen
Meine Geburth, Lebenslauf vnd ander Verlaufene Denckhwürdige
Sachen beschriben.« 33. Bl. 4. Der Verfasser wurde 1619 in
Weissenburg geboren, trat 1634 in Augsburg als Schreiber in Dienst
der schwedischen Kriegskanzlei, ging 1640 ebenfalls als Schreiber zu
den Salinen der Herren Zobler nach Roscha in der Schweiz und liess
sich 1649 in Augsburg nieder. Von den historischen Beilagen verdient
besondere Erwähnung „der Einzug der Röm. Kays. Mayest. in
Augspurg den 20. May a. 1653, wass sich von dato biss auff dero
Abreiss wieder nach Regenspurg denckhwürdiges begeben, vnnd sich
verlauffen“.
Cod HV 44
Seite 114
Denckwürdige Beschreibung der löblichen freyen Reichs-Statt Vlm in
Schwaben, und deren anfang etc., von etlichen alten Vlmern
zusammen geschrieben. Reicht bis 1706. 156 Bl. F. Die ersten 4 Bl.
enthalten: des Georg Braun von Augsburg eigentliche Kurtze
Erklärung der Alten Kays. Reichs Statt Vlm, wie sie dem Closter
Reichenaw übergeben und geschenket worden etc. Auf das
Kürtzeste in gebundene Raimen verfast und gestellt 1600.
Cod HV 15
Falger Ant., Graveur und Bauer in Elbigenalp, BruchstückeSammlung
von Lechthal in Tirol. 1856. 35 Bl. F. Mit vielen
Abbildungen.
Cod HV 9
Seite 115
Gebetbuch in türkischer Sprache. 78 Bl. 8. Ueber die Herkunft gibt
folgende beigefügte Notiz Aufschluss: „Dises Büechle ist mir a. 1688
für ein kron von eroberung der Statt Bellgrad in Vngarn gebracht
worden. Tiberius Abbt.“
Cod HV 59
Seite 116
Harrer, ethnographische Beschreibung eines Bauernhauses zwischen
der Iller und dem Bodensee und eines Bauernhofes in den alten
lindauischen Gerichten am genannten See. 1864. 2 Hefte. F. Mit
Abbildungen.
Cod HV 2 + 3
Hymnologium. 14. u. 15. Jahrh. 147 Pergam. Bl. 8. Das Buch, von
verschiedener Hand geschrieben, enthält die Bestimmungen des
Papstes Urban IV. über die Feier des Festes der h. Eucharistie, die
„Hvstoria de corpore Cristi“, eine Reihe von kirchlichen Hymnen und
die lamentationes Jerem. mit Musiknoten. Auf der Rückseite des
Deckels befindet sich der Name ,,vlricus scptor“ und auf der des 1. Bl.
die Notiz: „daz puch hat vns Angnes di Neithartinn von Münichen
gegeben zu einer gedächnuzz.“
Cod HV 56
Ein türkischer Kalender. 8 Pergam. Bl. 4. Mit schöner, vielfach
buntfarbiger und goldener Schrift.
Cod HV 54
Klein P., Erhebungen zu ethnographischen Forschungen zwischen
dem Lech und der Iller: 1) Anlage der Dörfer, 2) Bauart der
Bauernhöfe, 3) innere Einrichtung. 1864. 14 Bl. F. Mit Abbildungen.
Cod HV 10
Seite 117
Psalterium. 12. Jhrh. 172 Pergam. Bl. 4. Der bedeutend abgenützte
Codex beginnt sogleich mit dem 1. Psalm: „Beatus vir etc.“ dessen 1.
Buchstabe in bunter, ehedem vorzüglich goldener Malerei fast die
ganze Seite einnimmt. Die Rückseite des 50. Bl. schmückt das auf
Goldgrund befindliche Bild der h. Jungfrau Maria mit dem Kinde und
einer zu ihren Füssen knieenden Frau, worauf der 51. Psalm: „Quid
gloriaris etc.“ wieder mit grösser goldener Initiale beginnt. Ebenso ist
nach dem Schlusse des 100. Psalms die Rückseite des 99. Blattes mit
dem Bilde des auf dem Throne sitzenden, mit der Rechten segnenden
und mit der Linken ein Buch haltenden Heilandes geziert und der 101.
Psalm wieder mit goldener Initiale ausgezeichnet. Unter den
kleineren Initialen ragt die des 109. Psalmes: Dixit dominus etc.
hervor, indem sie, D, auf Goldgrund einen Christuskopf, wohl zur
sinnigen Andeutung des messianischen Charakters dieses Psalmes,
umschliesst. Den vollständig gegebenen Psalmen reihen sich die
übrigen hauptsächlichen Chorgebete, Magnificat, Te deum
laudamus, Litanei, deren Heilige auf den Ursprung des Buches in
einem Kloster des hl. Benedikt weisen, etc. an.
4° Cod 272
Rumpf C. A., Versuch einer Darstellung der Denkwürdigkeiten der
Stadt Lindau. 1831. 30 Bl. F. Mit Abbildungen.
Cod HV 5
Stamm- und Wappenbuch derer von Aicher in Bayern. 1581. 4. 8° Cod 190
Stammbuch des Joh. Seb. von Bietenheim zu Strassburg. 1615. 8° Cod 188
Seite 118
Stammbuch des Gottf. Hecking von Ulm. 1770. 2 Bde. 8° Cod Aug 77
— des Joh. Pitrolt, med. Dr. von München. 1594. Die Namen und
Sprüche sind eingetragen in die Druckschrift: Bertellius P., diversar.
nationum habitus nunc primum editi, quib. addita sunt ordo Bomani
imperii etc. Patavii 1592. 8.
8° Cod Aug 186
Welser Freih. v. Joh. Mich., Berichtigungen und Ergänzungen des
Artikels »der letzte Markgraf von Burgau, Carl« im 13. und 14.
Jahresberichte des hist. Ver. für Schwaben u. N. 64 Bl. F.
Cod HV 12
#fnzhss
http://journals.ub.uni-heidelberg.de/index.php/jfk/index
Mit langer Moving wall von fünf Jahren ist die Rezensions-Zeitschrift online kostenfrei zugänglich.
Ulrich Lörcher wurde 1869 als Sohn des evangelischen Lorcher Pfarrers geboren. Von 1895 bis 1918 war er im Elsass tätig. Seine umfangreiche schriftstellerische Tätigkeit bezog sich, soweit ich sehe, nie auf seine engere schwäbische Heimat. Ich habe für ihn einen Wikipedia-Artikel angelegt. Ärgerlich ist, dass so gut wie keine seiner vielen Publikationen, meist fromme Erzählungen, in den Verbundkatalogen mit seiner GND verknüpft sind.
http://anet.ua.ac.be/digital/opacmpm/mpm/dg:mpm:135/N
Die Handschrift um 1540 enthält:
1 – Ein Buch zusamen gezogen auss vilen probirten Kunsten / Helm, Franz. – -, 1536 – 1538
2 – Ein Bericht und untherweysung wie man von einem pfunde bis auff hundert pfundt eysen ane kugeln schwer die Buchsen allerley geschlecht giessen soll. – -, [c.1540]
3 – Wie eins Curfurstenn oder hern Hoffgesinde und Reutter zum streyffenn oder sunst wer landt zw ziehenn mogen geordent werden von hundert pferden auc biss uff funfhundert. – -, [c.1540]
Zum Werk Helms:
http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/zimmermann2003/0361
Weitere Digitalisate des Museums über
http://search.museumplantinmoretus.be/
Es sind auch etliche weitere Handschriften online (Suche handschrift in Type of document: 26 Treffer), darunter auch
http://www.handschriftencensus.de/23522 (ohne das Digitalisat)
#fnzhss
http://www.augias.net/2016/04/07/8657/
#numismatik
Zusammengestellt von Rainer Polley Stand: 27. Januar 2016:
http://archivschule.de/uploads/Bibliographien/Archivrechtsbibliographie_20160202.pdf
Meine Urheberrechtsfibel mit Warnvermerk versehen.
Der Volltext liegt jetzt vor.
“Der vom Betreiber eines Arztbewertungsportals verlangte Prüfungsaufwand
darf den Betrieb des Portals weder wirtschaftlich gefährden noch unverhältnismäßig
erschweren, hat aber zu berücksichtigen, dass eine gewissenhafte
Prüfung der Beanstandungen von betroffenen Ärzten durch den Portalbetreiber
eine entscheidende Voraussetzung dafür ist, dass die Persönlichkeitsrechte
der (anonym oder pseudonym) bewerteten Ärzte beim Portalbetrieb
hinreichend geschützt sind.”
Copyright is evil! Wie üblich ist alles, was Spaß macht, nicht erlaubt. Die Erlaubnis, Videos einzubetten, bezieht sich nur auf das vollständige Video und den von YouTube vorgegebenen Einbettungscode. Wer sich auf das EuGH-Urteil zum Framing stützt, hat die Rechnung ohne § 95c UrhG (D) gemacht, das es verbietet, für die Rechtewahrnehmung erforderliche Vermerke (üblicherweise im nicht geclippten Abspann untergebracht) zu entfernen. Das von mir zusammengekürzte Video des Hochschularchivs der RWTH enthält am Ende eine CC-Lizenz, die natürlich bei jeder Weiternutzung anzugeben ist.
Im übrigen ist der Embed-Code schwer zu kopieren und funktioniert hier auch nicht.
Via
http://blog.digithek.ch/ausschnitt-aus-einem-youtube-video-erstellen-und-teilen/
Hier hätte eingebunden werden sollen:
Das Familienunternehmen EBSCO stellt unter anderem Angelhaken her und ist über die EBSCO Information Services ein führender Anbieter im Informations-Geschäft. Diverse Informationsprodukte werden gern auch von deutschen wissenschaftlichen Bibliotheken auf Lizenzbasis erworben, unter anderem die ehemaligen NetLibrary-Ebooks.
EBSCO verdient viel Geld mit wissenschaftlichen Ressourcen, die eigentlich Open Access zur Verfügung stehen sollten. Aber darum soll es nicht primär gehen, sondern um ein klitzekleines Sittenbild, das erahnen lässt, wie wenig die Interessen der Wissenschaft an fairen Retrieval-Möglichkeiten für die Verkäufer der EBSCO-Produkte im Vordergrund stehen.
Vor zehn Jahren stellte ich eine Liste “Digitalisierte deutschsprachige Zeitschriften in kostenpflichtigen Angeboten” in die Wikipedia ein. Darunter:
Wilson (jeweils nur jüngere Jahrgänge), z.B. in Art Full Text, OmniFile Mega
Baumeister
Jahrbuch der Kunsthistorischen Sammlungen in Wien
Jahrbuch des Kunsthistorischen Museums Wien
Mitteilungen des Deutschen Archaeologischen Instituts. Roemische Abteilung
Wallraf-Richartz-Jahrbuch
Werk, Bauen + Wohnen
Zeitschrift des Deutschen Vereins fur Kunstwissenschaft
Open Access liegt inzwischen Werk, Bauen + Wohnen 1980-2011 vor, in e-periodica.ch. Bei den anderen Zeitschriften erweckt die Elektronische Zeitschriftenbibliothek den Eindruck, als existiere keine elektronische Ausgabe (jedenfalls für den seinerzeit von den Wilson-Datenbanken abgedeckten Zeitraum). Ich selbst hatte damals Gelegenheit, wiederholt Blicke in die Wilson-Datenbanken zu werfen und kann versichern, dass z.B. einige Jahrgänge des Wallraf-Richartz-Jahrbuchs im Volltext einsehbar und durchsuchbar waren. Dies bestätigt auch ein Eintrag in der Zeitschriftenliste einer Technischen Universität in Texas von 2003. Auch in Australien gibt es einen Eintrag, der auf die Wilson-Datenbank Bezug nahm.
2011 wurde H. W. Wilson von EBSCO übernommen. Tatsache ist, dass früher vorhandene deutsche Zeitschriftenvolltexte aus dem Angebot der Kunstgeschichts-Datenbanken verschwunden sind (von den großen EBSCO-Angeboten ganz zu schweigen). Von der UB Bielefeld war nach längerem Hin und Her zu erfahren, dass das Wallraf- Richartz-Jahrbuch nur in Form von Metadaten in ihrer Datenbank “Wilson Select Plus” vorhanden ist (die Bibliothek hat als einzige in DBIS diese Datenbank erworben). Im Paket “Art Source” sind die Volltexte nicht vorhanden. Es ist in Deutschland laut DBIS nirgends lizenziert, es gibt aber Lizenzen in Luzern, Zürich und Wien. Über ein Trial konnte ich aber Einblick in die Datenbank nehmen.
Von der “Zeitschrift des Deutschen Vereins für Kunstwissenschaft” gibt es nur 13 Artikel-Volltexte aus dem Zeitraum 1995-2002. Der “Baumeister” ist von 1997 bis jetzt als Volltext vorhanden, die “Burgen und Schlösser” von 2001 bis heute. Für Burgenliebhaber wie mich ist es unverständlich, dass es keine Möglichkeit gibt, über eine Bibliothekslizenz in Deutschland die Volltexte dieser wichtigen Zeitschrift zuzugreifen (in der Bielefelder Datenbank ist die Zeitschrift nicht im Volltext vorhanden). Auf der Seite des Europäischen Burgeninstituts kann man aus jedem Heft seit kurzem einen Artikel kostenlos lesen. Die genannten Zeitschriften fehlen im übrigen im EBSCO Journals Service. Laut PDF sind die “Burgen und Schlösser” mit Volltext in Art Full Text vorhanden, das nur in der UB Salzburg zur Verfügung steht. Von daher stellt sich die Frage, ob die “Burgen und Schlösser” nicht doch in die EZB gehören, da sie in Salzburg elektronisch einsehbar sind.
Das ist aber keineswegs die einzige Frage, die der Befund aufwirft.
Die Volltexte der genannten deutschsprachigen Kunst- bzw. Architekturzeitschriften sollten für die Wissenschaft wenigstens in Form einer Volltextsuche zur Verfügung stehen. Sie haben für ein deutsches Publikum erheblich mehr Bedeutung als irgendwelche obskuren US-Zeitschriften, mit denen EBSCO seine beeindruckenden Zeitschriften-Zahlen erreicht. Dass die gedruckten Ausgaben ja in deutschen Bibliotheken gut verbreitet sind, ist für mich kein Argument, denn die Volltextsuche bringt einen erheblichen Mehrwehrt.
Die sehr geringe Verbreitung der EBSCO-Kunstdatenbanken im deutschsprachigen Raum zeigt, dass an diesen Paketen hierzulande wenig Interesse besteht. De facto stehen in den englischsprachigen Ländern, in denen deutsche kunsthistorische Literatur kaum zitiert wird, elektronische Zeitschriften an vergleichsweise vielen Standorten zur Verfügung, die dort kaum jemand zur Kenntnis nimmt, während sie dort, wo sie wirklich gebraucht werden, nämlich im deutschsprachigen Raum, so gut wie nicht vorhanden sind.
Das ist nun ausgesprochen unbefriedigend. Sowohl EBSCO als auch die deutschen Lizenzverhandler tragen die Verantwortung dafür. Längerfristig muss es darum gehen, bei Verhandlungen auch die Backfiles Open Access zur Verfügung zu stellen. Die teuren “Big deals” sind immer aufschnürbar – wieso packt man nicht die in Art Source etc. versteckten deutschsprachigen Zeitschriften nicht auf die von deutschen Bibliotheken lizenzierten großen Pakete drauf? Und die Verlage der Zeitschriften müssen sich die Frage gefallen lassen, wieso sie, wenn sie schon Zeitschriften an EBSCO lizenzieren, Sichtbarkeit verschenken?
Erst jetzt sah ich das Urteil des OLG Köln vom 23.10.2015, Az.: 6 U 34/15 (ob rechtskräftig?), das Wolters Kluwer so zusammenfasst:
Ein an einem Seeschiff außen angebrachtes Werk (hier: der so genannte “AIDA Kussmund”) darf nach § 59 UrhG vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht werden. § 59 UrhG erfasst Werke an “Wegen, Straßen oder Plätzen”. Die Formulierung der Vorschrift ist ersichtlich in erster Linie auf Werke zugeschnitten, die sich auf dem Festland befinden. Der Zweck der Vorschrift, die Freihaltung des öffentlichen Raums, erfordert es jedoch, sie auch auf Werke anzuwenden, die sich auf öffentlichen Wasserstraßen befinden. Auch Küstenmeere und Wasserstraßen dienen der Allgemeinheit und sind allgemein zugänglich. In diesem Zusammenhang ist es unerheblich, ob sich der Fotograf zum Zeitpunkt der Aufnahme an einem öffentlich zugänglichen Platz befunden hat. Maßgeblich ist allein, ob das Werk in einer Perspektive wiedergegeben wird, die nicht ausschließlich von einem der Allgemeinheit unzugänglichen Ort aus wahrnehmbar ist.
Die Entscheidung gilt nicht nur für Schiffe, wie man den Ausführungen des Urteils entnimmt:
Gerade das Interesse der Allgemeinheit an der Freihaltung des öffentlichen Raumes gebietet es, auch Werke an Fahrzeugen, die bestimmungsgemäß jedenfalls überwiegend im öffentlichen Raum eingesetzt werden, wie dies beispielsweise bei Omnibussen oder Straßenbahnen der Fall ist, in den Anwendungsbereich der Vorschrift fallen zu lassen. Fahrzeuge wie Straßenbahnen, Busse oder auch Lastkraftwagen werden zunehmend als grafisch aufwändig gestaltete Werbeträger eingesetzt. Jedenfalls ein nicht unerheblicher Teil dieser Gestaltungen dürfte als Werke der angewandten Kunst urheberrechtlich schutzfähig sein. Die Freiheit der Wiedergabe des öffentlichen Raumes würde empfindlich eingeschränkt, wenn allein die zufällige Anwesenheit eines solchen Fahrzeugs bereits urheberrechtliche Ansprüche auslösen würde.
Von Thiedbolt – Eigenes Werk, Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=3771397
“Bei dem Verfahren durchdringt eine Kombination aus Nanopartikeln aus Magnesium- und Kalziumverbindungen mit einer aus einer Zellulose-Verbindung bestehenden Hülle unter Druck das ganze Buch. Dabei bleiben sowohl die Druckbuchstaben als auch Bilder unverändert. Die die Methode ohne wässrige Lösungsmittel auskomme, sei auch kein langwieriger, teurer Trocknungsprozess notwendig”, schreibt die Wiener Zeitung. Via VÖBBLOG.
Für Leute, die effizient etwas suchen, ist Facebook ein Albtraum. Ich habe jedenfalls noch nie etwas dort gefunden. Da wundert es nicht, dass Facebook mit “Gefilterte Nachrichten” einen so gut wie unbekannten Quasi-Spam-Ordner eingerichtet hat, in dem immer wieder auch schätzenswerte Mitteilungen landen, wie die SZ darlegt.
http://hiltibold.blogspot.de/2016/04/campus-galli-offener-brief-napierala.html
Siehe hier:
https://archivalia.hypotheses.org/?s=campus+galli&submit=Suchen

Von Johann Rudolf Rahn nach Lasius; upload by sidonius (talk) 12:57, 1 March 2009 (UTC) – J. Rudolf Rahn: Geschichte der Bildenden Künste in der Schweiz. Von den Ältesten Zeiten bis zum Schlusse des Mittelalters. Zürich 1876., Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=6068362
Auf dem Bayerischen Bibliothekstag hat sie jedenfalls nichts zu suchen.
“Für TK 3 möchte ich anbieten:
Was macht eigentlich … die Open Access Heuchelei der Bibliotheken?
Abstract: Zehn Jahre nach der viel beachteten Publikation eines
Blogbeitrags, der den deutschen Bibliotheken und Bibliothekar/innen
vorwarf, Open Access zu predigen, sich selbst aber nicht daran zu halten,
ist nach dem Stand der Dinge zu fragen. Auf welchen Feldern gab es
Fortschritte, was ist nach wie vor verbesserungswürdig? Selbstverständlich
wird nicht die unkritische Selbstfeier der Errungenschaften, sondern es
werden die Defizite im Vordergrund stehen.”
Wenig überraschend die Antwort, die mich vor 4 Stunden erreichte.
“Sehr geehrter Herr Graf
für die Zusendung Ihres Vorschlags für einen Vortrag anlässlich des Bayerischen Bibliothekstags 2016 in Passau danke ich Ihnen.
Die Programmkommission hat sich ausführlich mit den eingesandten Vorschlägen beschäftigt und konnte sich leider nicht für Ihren eingereichten Vortrag entscheiden.
Ich bedauere, Ihnen dies mitteilen zu müssen und bitte um Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Deifel
Vorstandsmitglied Bayerischer Bibliotheksverband e.V.
Vorsitzender Programmkommission Bayerischer Bibliothekstag 2016
Diplom-Bibliothekar (FH)
Abteilungsleiter
Bayerische Staatsbibliothek
Landesfachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen”
Siehe auch: https://archivalia.hypotheses.org/5593
http://www.sueddeutsche.de/kultur/kunst-bildstoerung-1.2937785
Die Proteste haben den WDR kaltgelassen, es bleibt dabei: Der Sender verkauft die besten Teile seiner Kunstsammlung, und das in London. Am 21. und 22. Juni ist bei Sotheby’s zu ersteigern, was vor Jahrzehnten mit Gebührengeldern angekauft wurde: 37 Werke, darunter Gemälde von Beckmann, Kirchner, Pechstein und anderen. Elf weitere sollen folgen. “Angesichts unserer schwierigen Haushaltslage wollen wir uns ganz auf unseren Kernauftrag konzentrieren: ein qualitativ hochwertiges und vielfältiges Programm anzubieten”, bot WDR-Intendant Tom Buhrow als Rechtfertigung an.
Dem schon im Juni angekündigten Ausverkauf steht nichts mehr im Wege, seit die nordrhein-westfälische Landesregierung darauf verzichtet hat, die wertvollsten Werke, Beckmanns “Möwen im Sturm” und Kirchners “Berglandschaft mit Almhütten”, in das Verzeichnis national wertvollen Kulturguts aufzunehmen.
Der Verkauf ist ein offener Affront gegen Kulturstaatsministerin Monika Grütters. Sie hatte Buhrow scharf kritisiert und ihn gebeten, den Plan zu überdenken. Für sie war die geplante WDR-Auktion, noch mehr aber der Verkauf der beiden ungleich wertvolleren Warhols aus der nordrhein-westfälischen Spielbank Westspiel ein Anlass, eine drastische Verschärfung des Kulturgutschutzgesetzes in die Wege zu leiten. Grütters wird sich jetzt bestätigt fühlen.
“Wenn Tom Buhrow Kunst verkauft, ist das nur der Anfang”, meint die WELT. Im August 2015 las man dort von Swantje Karich einen Kommentar zu dem für 8000 Mark angekauften Kirchner-Werk (Bild!), das auch im Wikipedia-Artikel zu den Kunstsammlungen der Rundfunkanstalten erwähnt wird:
Doch besonders der Fall des Kirchner-Gemäldes zeigt jetzt, wie wichtig ein historischer Blick auf die Frage des Kulturguts ist: Angekauft wurde die “Berglandschaft” nicht als Spekulationsobjekt, sondern als gesellschaftspolitische Setzung im Jahr 1956. Damals wollte man die Diffamierung der Künstler des Expressionismus als “entartet” durch die Nationalsozialisten wiedergutmachen; öffentlich-rechtliche Häuser subventionierten die Kultur massiv. Teilweise schoss man im Eifer über das Ziel hinaus und festigte an Schulen und in Museen einen Expressionismuskult. Doch die Geste war wichtig. Rehabilitiert ist der Expressionismus – brauchen wir also das Bild noch? Kirchners “Berglandschaft” zeichnet zwar eine saubere Provenienz aus, es gehört aber nicht zu den absoluten Spitzenwerken. Trotzdem ist es ein selten eindeutiger Fall: Das Gemälde übernimmt eine historische Rolle.
Kritik an der Versteigerung übt Andreas Rossmann in der FAZ vom 9.4.2016, S. 15: “Der WDR stellt sich damit ein kulturpolitisches Armutszeugnis aus”. Er weist darauf hin, dass der WDR durchaus kritisch über die NRW-Kunstverkäufe berichtet hat und dass ihn Kunst nicht an seinen Aufgaben hindern würde. Bitten um Kontaktaufnahme durch den Leiter des Kölner Museums Ludwig seien nicht beantwortet worden. Zitiert wird der Kunstgutachter Rudolf Zwirner, der empfohlen hatte, die wenigen geeigneten Werke Museen als Dauerleihgabe zu überlassen und den Rest in Köln zu versteigern.
Siehe auch
http://www.rp-online.de/kultur/kunst/land-nrw-wdr-darf-48-kunstwerke-verkaufen-aid-1.5882487
[Kölner Stadt-Anzeiger: Kulturstaatsministerin Grütters kritisiert geplanten Kunstverkauf durch WDR scharf – “Kulturelle Glaubwürdigkeit des Senders schwer beschädigt”
http://www.presseportal.de/pm/66749/3296669]
Meine Position ist klar: Mit Gebührengeldern erworbenes Kulturgut muss der Allgemeinheit weiterhin zur Verfügung stehen und darf nicht in die Tresore der Privatsammler wandern!
![]()
http://petitions.moveon.org/sign/support-fair-open-access
“We believe that Fair Open Access is the future of publishing not only in linguistics, but also in cognitive science and academia more generally. Whereas most research in the cognitive sciences is funded by public money, almost none of this research is available to the general public, nor to researchers at many international institutions.”
Via
http://bigthink.com/neurobonkers/a-pirate-bay-for-science
Dass MM 6 des King’s College tatsächlich 1268 in Köln geschrieben wurde, kann nicht ohne weiteres für gesichert erachtet werden.
Können wir uns darauf einigen, diese grauenhaften Google-Play-Zitate zu lassen? Der zitierte Katalog der Bibliothek ist im Internet Archive für alle zugänglich:
https://archive.org/stream/cihm_25227#page/n495/mode/2up

Isabel Taylor: The German appraisal discussion since 1990: an overview. In: Archives and Manuscripts 44, 2016. Free Access unter
https://www.openpetition.de/petition/online/offene-petition-fuer-den-erhalt-des-museum-morsbroich
Bereits über 10.000 Unterschriften!
Siehe auch
https://archivalia.hypotheses.org/54702

Von Emanuel13 – Eigenes Werk, CC BY 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=3694087
Sci Hub ist ein Traum. Man gibt einen DOI ein und bekommt – sehr oft – nach kurzer Wartezeit sofort ein PDF des gewünschten wissenschaftlichen Zeitschriftenartikels. Für die Verleger-Lobby ist Sci Hub eher ein Albtraum. Sci Hub ist illegal, wiederholen sie gebetsmühlenhaft, und man liest sogar, dass es eigentlich gar kein Zugangsproblem bei wissenschaftlicher Literatur gebe.
Es wird zu viel publiziert, als dass man mit dem jetzigen System eine ausreichende Verteilung des weltweit erarbeiteten Wissens-Schatzes erreichen könnte. Selbst die reichsten Universitäten können sich nicht alle forschungsrelevanten Ressourcen leisten. Während die Zeitschriftenpreise steigen und beispielsweise dem weltgrößten Verlag Elsevier immense Profite bescheren, stagnieren die Bibliotheksetats. Die Organisationen, die Wissenschaft möglich machen, die Bibliotheken und eine Mehrheit der Wissenschaftler kennen seit Jahren die Lösung des Problems: Open Access. Der kommt aber trotz aller Fortschritte nur mühsam voran.
Dass “goldener” Open Access oft zu teuer ist und grüner ein Zeitproblem (Embargos) und ein Formatproblem (in der Regel keine Verlags-PDFs) hat, kümmert die Nutzer von Sci Hub nicht. Es geht ihnen nicht um Nachnutzung (libre Open Access), und auch die Unterscheidung zwischen Open Access und Delayed Access (frei nach einer Embargofrist) ist für sie irrelevant. Sie wollen den Artikel, möglichst rasch, möglichst bequem und vor allem kostenlos.
Ermittelt ein Wissenschaftler potentiell relevante Quellen für seine Arbeit, dann wird er nur ausnahmsweise diese käuflich als Eigentum erwerben können. Es ist bereits schwierig zu entscheiden, ob eine Studie für sein Vorhaben wirklich relevant ist. In den Geisteswissenschaften sind kostenfreie Abstracts im Netz durchaus noch nicht die Regel. Wird auf eine Beschaffung verzichtet, obwohl die Quelle relevant gewesen wäre, schadet dies der Wissenschaft. Je weniger relevante Informationen vorliegen, um so geringer ist die Bereitschaft, etwas auf Verdacht zu ordern.
Wer gut vernetzt ist, kommt eher zum Zuge, wenn es darum geht, einen Scan oder ein PDF zu organisieren. Den direkten Weg zum Autor wollte Michael Eisen (PLoS) vor kurzem unter Kriminalitäts-Verdacht stellen – absurd! Aber davon unabhängig ist der Erfolg einer solchen Anfrage auch nicht garantiert, selbst wenn der Autor noch lebt und eine funktionierende Mail-Adresse ermittelt werden konnte (keinesfalls eine triviale Übung). Über die Nutzung des von mir oft kritisierten Eprint-Buttons liegen kaum empirische Daten vor. 2015 erfragte Richard Poynder von den Verantwortlichen des Repositoriums der Universität Minho in Portugal aktuelle Zahlen, die nach wie vor sehr niedrig waren: “In 2014 we had a global response rate of around 23%, with 21% sending the requested documents and 2% denying the request.” Auch wenn bei Direktanfragen die erfolgreiche Erledigung innerhalb weniger Tage erheblich höher sein dürfte – die Unwägbarkeiten sind bei einer Besorgung beim Autor gewiss nicht zu vernachlässigen.
Sci Hub ist keineswegs die einzige Schattenbibliothek oder nicht-offizielle bzw. mutmaßlich illegale Beschaffungs-Strategie. Es gibt #icanhazpdf auf Twitter (siehe Gardner/Gardner 2015, PDF) und spezielle Foren insbesondere in Schwellenländern wie China, die vor Jahren ungeniert Ezproxy-Zugänge publizierten (es gibt sie wohl immer noch, aber sie sind nicht mehr so sichtbar). Die in einem spanischen PDF von 2007 beschriebenen Methoden, mit Google zu “hacken”, funktionieren teilweise immer noch, weil es immer noch Leute gibt, die Passwörter ins frei zugängliche Netz schreiben. Aber Sci-Hub ist in diesem Bereich die komfortabelste Lösung, da es den Nutzern die Suche nach passenden Zugängen für eine bestimmte Datenbank oder Zeitschrift abnimmt und einmal gefundene PDFs in LibGen einstellt.
Eine legale Möglichkeit, Artikel bequem zuhause zu lesen, ist der Remote Access bei Bibliotheksdatenbanken. Er steht fast immer nur Universitäts-Angehörigen zur Verfügung, auch wenn es einige – in der wissenschaftlichen Öffentlichkeit wohl wenig bekannte – Möglichkeiten für BürgerInnen gibt. Ich habe dazu diverse Beiträge geschrieben. Das größte und noch dazu kostenlose Angebot für Personen mit deutschem Wohnsitz bieten die sogenannten Nationallizenzen.
Um lokale Bestandslücken auszugleichen, haben die Bibliotheken der entwickelten Länder seit langem ein probates Mittel: die Bestellung von Literatur von auswärts für ihre Benutzer, in Deutschland bekannt als Fernleihe, in den USA als Interlibrary Loan (ILL). Daneben gibt es die sogenannte Direktbestellung, die teurer, aber auch bequemer für den Nutzer ist, da sie die bestellten Medien frei Haus liefert, analog oder elektronisch. In Deutschland ist vor allem das subito-Portal verbreitet.
Wiederholt wurde in der Sci-Hub-Debatte auf die Fernleihe/ILL Bezug genommen, beispielsweise in einer Präsentation von Ryan Regier (vor allem Folie 42 zu Mängeln von ILL aus kanadischer Sicht) oder von Christina Pikas, die schon 2012 über die Fernleihe geklagt hatte: Access to the literature: does interlibrary loan solve our problems?. Vor etwa einem Monat schrieb sie:
In many places ILL is awful. Let’s be quite honest. Another form. Asks a lot of information. May have a different login. May take 2-3 weeks to arrive. It may be fax quality. May be a cost associated. In one sociology class I was in as a student they were going off on how bad it was: wrong article, missed several pages, illegible copies… the one guy put his request in like 5 times before getting a full, readable copy.
In der Debatte um Open Access werden nur die Kosten für Bibliothekslizenzen berücksichtigt, die von der öffentlichen Hand geleistete Subventionierung der Fernleihe fällt unter den Tisch.
Mir sind keine Zahlen bekannt, wie beliebt die aufgezählten Beschaffungs-Wege in den einzelnen Disziplinen jeweils sind. In jedem Fall geben öffentliche deutsche Bibliotheksträger jährlich eine sehr große Summe für das Fernleih-System der wissenschaftlichen Bibliotheken aus. Für die TU Ilmenau gibt es eine wissenschaftliche Untersuchung aus dem Jahr 2015 (Masterarbeit von Susan Eidax, PDF). Als Kosten für eine gebende Fernleihe ermittelte sie 5, für eine nehmende 10 Euro (S. 48f.). Bei jedem Vorgang entstehen natürlich beide Kosten. 2002 hatte eine Prozesskostenrechnung der UB Mannheim (Knudsen/Hansen, PDF) für die gebende 10 und die nehmende 12 Euro ermittelt (Subito 12 Euro). Bereits die Durchführung der Untersuchung in Ilmenau dürfte einen Rationalisierungs-Schub ausgelöst haben. Dass die Kostenrechnung dieser Studie, die an einer kleinen Technischen Universität durchgeführt wurde, verallgemeinert werden kann, glaube ich nicht. Vorsichtig würde ich eher von 20 statt 15 Euro durchschnittlicher Kosten auf beiden Seiten des Fernleihevorgangs ausgehen. Dem Benutzer werden in Ilmenau (wie auch sonst häufig) nur 1,50 Euro in Rechnung gestellt (erfolgsunabhängig). Allein in Ilmenau wurden im Untersuchungszeitraum 6000 gebende und 5000 nehmende Fernleihvorgänge abgewickelt, die demnach etwa 80.000 Euro gekostet haben. 2012 hat die Online-Fernleihe des HBZ 880.000 Bestellungen abgewickelt (PDF). Bei 20 Euro je Bestellung wären das Kosten von über 17 Mio. Euro!
Inwieweit Subito und andere Dokumentlieferdienste öffentlich subventioniert werden, weiß ich nicht. Manche Universitäten finanzieren ihren Professoren auch die Nutzung solcher Services. Wie verbreitet kostenlose Fernleihbestellungen für wissenschaftliches Personal an deutschen Universitäten sind, entzieht sich ebenfalls meiner Kenntnis. (Ich profitiere an der RWTH jedenfalls davon.)
Bei Open Access geht es im Kern um wissenschaftliche Chancengleichheit.
Bereits erwähnt habe ich die “Zeitschriftenkrise” als Auslöser der Open-Access-Bewegung. Der Zugang zu wissenschaftlicher Information soll nicht von den Möglichkeiten der jeweiligen Bibliothek, die für den Wissenschaftler “zuständig” ist, abhängig sein. Geht es um die Fernleihe, muss ein Perspektivenwechsel erfolgen. Statt Erwerbungsetats müssen die konkreten Möglichkeiten des wissenschaftlichen Nutzers in den Blick genommen werden.
Neulich zitierte ich den legendären Bibliotheksplan ’73 aus dem Jahr 1973, der forderte, dass “Literatur aller Art, die auch in Zukunft Grundlage des Lernens sein wird, und Informationsmittel für jedermann an jedem Ort erreichbar sind. Grenzen, die hierbei von der Zweckbestimmung einer einzelnen Bibliothek gesetzt werden, sind durch die Kooperation aller bibliothekarischen Einrichtungen unter Einschluß technischer Mittel zu überwinden”. Besser kann man den Gedanken der Chancengleichheit nicht formulieren. Sci Hub zeigt, dass es prinzipiell möglich ist, Zeitschriftenartikel aus elektronischen Datenbanken unverzüglich bequem und kostenlos für alle Menschen mit Internetanschluss bereitzustellen – nur eben nicht legal …
Von in etwa gleichen Benutzungsbedingungen kann schon bei den deutschen Bibliotheken überhaupt keine Rede sein. Wer nicht die Wahl zwischen mehreren Institutionen hat, muss schlucken, was seine Heimatbibliothek ihm anbietet. Als Standardpreis haben sich in vielen wissenschaftlichen Bibliotheken die 1,50 Euro etabliert, für die man in der Regel 20 Seiten Kopien kostenlos erhält.
Öffentliche Bibliotheken sind in der Regel deutlich teurer. Dass die Stadtbüchereien Düsseldorf ebenfalls nur 1,50 Euro berechnen, ist wohl eher die Ausnahme. In Köln kostet es 2,50 Euro, in Essen oder Münster 3 Euro. Ravensburg verlangt 5 Euro. 40 Seiten Kopien kosten dort 7 Euro, während man an der Universitätsbibliothek Heidelberg 40 Seiten für die Fernleihgebühr von 1,50 Euro erhält. Das gilt auch für die UB Würzburg, wo man Bücher grundsätzlich kostenlos per Fernleihe ordern kann (dies ist anscheinend auch bei anderen bayerischen Landes- und Hochschulbibliotheken so).
Dass Deutschland im Vergleich zu Frankreich eine sehr gute wissenschaftliche Literaturversorgung hat, hat mein Interview mit Mareike König 2014 deutlich gemacht. In Österreich kostet eine Fernleihe an der ÖNB 3 Euro, an der UB Wien 2. Die in Deutschland bis zu 20 Seiten üblichen kostenlosen Kopien gibt es nicht, berechnet werden ab der ersten Kopie auch bei Inlandsfernleihen etwa in Graz 0,40 Euro je Seite. 40 Kopien kosten in Heidelberg 1,50 Euro, in Ravensburg 7 und in Graz 16 Euro. “Die Österreichische Nationalbibliothek (ÖNB) berechnet ab 1er und bis zu 50 A4-Kopien einen Pauschalpreis von € 25”, liest man auf der Grazer Website.
Je nach Beschaffungskosten kostet eine Fernleihe an der ETH-Bibliothek zwischen 15 und 45 Franken (aktueller Kurs: etwa 14 bzw. 41 Euro). 20 Kopien gibt es zum Pauschaltarif, für Privatpersonen kostet jede weitere 0,50 Franken. An der UB Utrecht (PDF) kostet eine Inlandsfernleihe 6,50 Euro, eine Auslandsfernleihe 16. 10 Kopien gibt es für 6,50 Euro, jede weitere kostet 0,65 Euro. Macht bei 40 Seiten: 26 Euro.
LeserInnen dürfen gern noch gruseligere Gebührenbeispiele anführen, die deutlich machen, wie gut es uns hier mit unserer deutschen Fernleihe geht. In den allermeisten Fällen war ich mit dem Service zufrieden (ich nutze sie seit 1975 und sie ist immer besser geworden). Erwähnt sei noch, dass Archivalien natürlich nicht per Fernleihe bestellbar sind und ein Versand von Archiv zu Archiv, wie er früher selbstverständlich war, heute eher selten sein dürfte. Im Staatsarchiv Basel kostet ein einziger Scan übrigens 40 Franken.
Aber es geht mir nicht um ein Hohelied auf Deutschlands Bibliotheken (wen wundert’s). Es geht um eklatante Unterschiede hinsichtlich der Bestellkonditionen im zivilisierten Mitteleuropa. Nochmals: In Heidelberg bekommt man 40 Papierkopien per Fernleihe für 1,50 Euro, in Utrecht kosten sie 26 Euro.
Nur kurz erwähnen möchte ich die vielen Mühseligkeiten, die mit der Fernleihe verbunden sind. Geliefert wird im Normalfall nicht frei Haus. Auch wenn man meistens die Bestellung online aufgeben kann oder sogar soll, muss man doch zur Abholung in die Bibliothek und ist an deren restriktive Öffnungs- bzw. Servicezeiten gebunden. Ist der Artikel irgendwo in der gleichen Stadt in einer anderen Bibliothek vorhanden, muss man dorthin pilgern, was bei größeren Städten durchaus lästig sein kann, vor allem, wenn man den Besuch nicht für weitere Recherchen nützen kann.
Auch die Bestellung ist alles andere als simpel. Man muss sich durch ein Online-Bestellformular hangeln und kann anders als bei Sci Hub nicht einfach einen DOI eingeben. Bei der in der DigiBib eingebundenen Zeitschriftendatenbank kommt es nicht selten vor, dass man nach dem passenden Zeitschriftentitel eine Weile suchen muss.
In Deutschland sind Fernleihen von Zeitschriftenaufsätzen innerhalb weniger Tage geliefert, Aufsätze aus Büchern können deutlich länger benötigen. Werden zahlreiche Titel bestellt, dann sind diese oft nicht zur gleichen Zeit verfügbar, und man findet in ihnen regelmäßig Hinweise auf weitere Aufsätze, die dann neu bestellt werden müssen. Werden keine Kopien geliefert, müssen Bücher gescannt oder kopiert werden oder man muss an Mikroformen herumfummeln, wobei man nur hoffen kann, dass das ultra-moderne Gerät, mit dem man (an der RWTH-Bibliothek kostenlos) digitale Scans von der Mikroform erstellen kann, nicht streikt. All das verlangsamt die Forschung. Niemand nützt, denke ich, die Fernleihe mit wirklicher Begeisterung. Während Historiker gern von lauschigen Klosterbibliotheken schwärmen, hält sich der Erlebnis-Charakter des Massengeschäfts der Fernleihe in sehr engen Grenzen.
Zum Zwang, die Fernleihe nur für persönliche bzw. nichtkommerzielle Zwecke zu gebrauchen, habe ich mich in einem anderen Beitrag hier schon geäußert. Gravierender sind die Lücken der Fernleihe, die man natürlich bei intensiverer Recherche noch viel drastischer ausmalen könnte. Neben in der Leihverkehrsordnung (PDF) aufgeführten Ausnahmen gibt es Medien, die erfahrungsgemäß schwierig zu beschaffen sind. So heißt es in Paderborn: “Neuerscheinungen, die oft als bestellte Werke bereits in Bibliothekskatalogen verzeichnet, aber noch nicht erschienen sind, oder sich in Bibliotheken noch in einem Bearbeitungsstatus befinden”. Aber gerade aktuelle Literatur ist nicht nur für Naturwissenschaftler wichtig. Ganze Zeitschriftenbände (die ja manchmal einem einzigen Thema gewidmet sind), werden nur selten in die Fernleihe gegeben. E-Books können in der Regel noch nicht per Fernleihe bestellt werden, bei E-Journals läuft – lizenzbedingt – auch nicht alles reibungslos (siehe z.B. Eidax 2015, wie oben).
Ähnlich wie der grüne Open Access ist auch der Zugang über Fernleihe oder bibliothekarischem Direktlieferdienst ein Zugang “von Verlegers Gnaden”.
Die Verlagslobby arbeitet hart daran, Fernleihe und bibliothekarische Dokumentlieferdienste nicht zu attraktiv werden zu lassen.
An via Fernleihe/Direktlieferdiensten zu erreichenden paradiesischen Verhältnissen, wie sie derzeit Sci Hub bietet, haben die Verleger überhaupt kein Interesse, da dies ihre Möglichkeiten schmälert, Lizenzen und Pay-per-Views zu verkaufen.
In den USA gibt es die Fünfer-Regel: Nur fünf Fernleihen aus der gleichen Zeitschrift, bezogen auf die fünf letzten Jahrgänge, dürfen kostenlos ausgeführt werden. In Picas’ Blog äußerte sich eine “Barbara” 2012 in einem Kommentar zum auch 2016 in der Sci-Hub-Kontext wieder vorgebrachten Fernleih-Argument der Verleger:
I got particularly annoyed by the “heck, use ILL” argument made by publishers who require libraries to degrade copies before they can be loaned. No you can’t send the full-color PDF, you have to make it crappy first. They deliberately do what they can to break ILL, then tell us it’s why there is no problem.
Seit 2008 gibt es in Deutschland den schändlichen und einer Informationsgesellschaft unwürdigen § 53a UrhG (siehe etwa Talke, PDF), der die frühere Praxis des Mailversands erheblich einschränkte. Obwohl auch bei der Fernleihe elektronische Lieferungen rechtlich möglich wären, überlässt man diese den Dokumentlieferdiensten – ein Geschäft der Bibliotheken mit dem Börsenverein zu Lasten der Nutzer. Als Kollateralschaden für die Public Domain ergibt sich, dass auch gemeinfreie alte Aufsätze, die gescannt und elektronisch verschickt werden, ausgedruckt werden müssen, bevor sie mir ausgehändigt werden. Will ich sie der Allgemeinheit zugänglich machen, muss ich sie nochmals scannen. Dass der Dokumentlieferdienst des ZI für Kunstgeschichte bei (meist gemeinfreien) Dokumenten vor 1920 auf die 2 Euro an die VG Wort verzichtet, dürfte die Ausnahme sein (subito differenziert nicht).
Bei Titeln, die gemäß Lizenzverträgen als Grafikdatei versandt werden, muss subito ein abstruses DRM installieren: “Das DRM-System beschränkt die Nutzbarkeit der per E-Mail gelieferten Kopie wie folgt: Der Kunde darf das Dokument zehnmal auf ein- und demselben Rechner ansehen und zweimal ausdrucken. Nach Ablauf eines Monats nach dem Versand der E-Mail kann das Dokument nicht mehr angesehen und nicht mehr gedruckt werden.” Mohr Siebeck hat das Archiv für die civilistische Praxis (erschienen ab 1818) im Angebot, wobei natürlich auch ein gemeinfreier Artikel von 1818 mit DRM ausgeliefert und für kommerzielle Nutzer mit 9 Euro für subito und 12 Euro berechnet wird. Auch wenn er nur 2 Seiten umfasst, kostet er dann 21 Euro (Privatpersonen 10 Euro). Siehe auch meinen Beitrag: 52 Dollar für 1 Seite Fachliteratur.
Wenn etwa De Gruyter für einen Artikel (international eher moderate) 30 Euro im Direktverkauf verlangt – wieso sollte der Verlag daran interessiert sein, dass man komfortabel und schnell auch für 1,50 Euro Fernleihschutzgebühr an ein PDF kommt?
Mit ihren Urheberrechten können die Verlage die Wissenschaftler knechten.
Trotz aller Bemühungen um Aufklärung in Sachen Open Access geben die meisten Wissenschaftler immer noch ihren Verstand an der Verlagsgarderobe ab und übertragen vorbehaltlos ihre Urheberrechte an Elsevier & Co. (copyright transfer im US-Recht, Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte in Deutschland, um genau zu sein).
Auf die Probleme von Ländern ohne funktionierendes Fernleih-System bin ich gar nicht eingegangen (selbst in Tschechien scheint es Probleme zu geben). “We need to work more closely with organizations like IFLA and promote their Guidelines for International Lending” – mein Kommentar zu dieser wohlfeilen Empfehlung ist hier nachzulesen. “Vom 1. Januar 2016 an beträgt die Bearbeitungsgebühr pro Bestellung oder Rücknahme mit IFLA-Fernleihegutscheinen EUR 17.00”, liest man auf IFLA.org. Wissenschaftler in der Dritten Welt können sich solche Preise, wenn sie denn an sie weitergegeben werden, schlicht und einfach nicht leisten, zumal für einen Aufsatz regelmäßig dutzende Literaturtitel geprüft werden müssen.
Fernleihen und Dokumentlieferungen für aktuelle Zeitschriftenliteratur wären unnötig, wenn Open Access flächendeckend verbreitet wäre. Im Vergleich zu Sci Hub sind sie unbequem und teuer. Bibliothekare können natürlich nicht einfach auf das illegale Sci Hub umsatteln. Aber sie sollen nicht so tun, als sei mit dem weiteren Ausbau von Fernleih- und Lieferservices das kaputte System zu reparieren. Und an die Verleger ergeht der dringende Wunsch, uns mit weiteren Hinweisen auf die von ihnen selbst nach Kräften torpedierten ILL-Möglichkeiten zu verschonen. Mit Sci Hub ist es wie mit dem Leben: Genießen wir es, solange es geht.
14.10.2017
Gardner et al.: Shadow Libraries and You: Sci-Hub Usage and the Future of ILL, 2017 (PDF)
14.1.2021 Fernleihkosten der UB Siegen https://archivalia.hypotheses.org/128898
3.7.2023 Simard et al.: How much does an interlibrary loan request cost? A review of the literature, 2020
https://doi.org/10.48550/arXiv.2009.04281
Machte das Landesbibliothekszentrum RLP zugänglich:
https://lbz.rlp.de/fileadmin/_processed_/csm_BesselicherStundenbuchSeite_605b1aaa9e.png
Siehe dazu auch:
https://archivalia.hypotheses.org/7117

Beat Grossrieder hat das Archiv der Traditionsfirma Just besucht.
http://www.nzz.ch/lebensart/gesellschaft/herr-risch-die-gute-seele-von-just-1.18723882