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Skandalöse Digitalisierungsrichtlinien

“Amtliche Unterlagen können Teile enthalten, die einem urheberrechtlichen Schutz unterliegen. Dieses Material ist i.d.R. von Mitarbeitern der Institution, Beauftragten, von denen die Verwertungsrechte durch die Institution i.d.R. erworben wurden, Dritten (z.B. Eingaben, Anträge etc., die zu Verwaltungsakten führen) in einem dienstlichen Kontext entstanden. Diese Unterlagen sind Teile der im Archiv überprüfbaren Verwaltungsprozesse: Die Demokratiefunktion der Archive beruht auf dem Gedanken, dass das Handeln öffentlicher Institutionen nachvollziehbar sein muss. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass Urhebern bewusst ist, dass ihre Unterlagen, mit denen sie auf eine öffentliche Institution einwirken wollen, im Rahmen der Transparenz öffentlicher Prozesse der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Vorlage: im gdL-E möglich.

Reproduktion: im gdL-E Abgabe Kopie/Download möglich.

Nicht im gdl-E weiterzugeben ist Material, für das der Urheber einen eindeutig erkennbaren Rechtevorbehalt formuliert hat (z.B. Stempel auf der Rückseite von Fotografien), das erkennbar nicht in amtlichem Zusammenhang steht bzw. bei dem kein direkter amtlicher Bezug gegeben ist.

In diesen Fällen muss vor einer Nutzung die 70jährige Sperrfrist nach Tod des Urhebers abge
laufen sein bzw. das Einverständnis des Urhebers eingeholt werden”

http://archivschule.de/uploads/Forschung/Digitalisierung/Handreichungen/Vorlage_von_digitalisiertem_Archivgut_im_geschuetzten_digitalen_Lesesaal.pdf

Teil der Handreichungen:

http://archivschule.de/DE/forschung/forschungsprojekte/digitalisierung/handreichungen/

Verantwortlich für diesen juristischen Stuss ist Clemens Rehm (wie ich kein Jurist). Meine Sicht der Rechtslage ist begründet in:

https://archivalia.hypotheses.org/3308

Es sind noch andere Punkte in dem Unsinns-Papier enthalten, die von der bisherigen Praxis und Rechtsauffassung abweichen (z.B. zu § 53a UrhG). Eine juristische Begründung für diese originellen Erfindungen wird vermisst, hätte aber unbedingt detailliert gegeben werden müssen.

Renaissance-Gedenksteine für Straßenbauten

Harald Keller, Denkmal, in: Reallexikon zur Deutschen Kunstgeschichte, Bd. III (1954), Sp. 1257–1297; in: RDK Labor, URL: http://www.rdklabor.de/w/?oldid=92988

“Gedenkstein von 1492 für den Ausbau des alten Saumwegs „via regia ad Tyrolenses et Italos“ zwischen Kochel- und Walchensee unter Hzg. Albrecht IV. von Bayern zu einer festen Straße (Kesselbergstraße).

Gedenktafel für die Erneuerung der Fernstraße auf der Paßhöhe am Kaplanhause, 1543 im Auftrag König Ferdinands I. Bronzetafel mit den Figuren Karls V. und Ferdinands I. (jetzt in Innsbruck, Ferdinandeum; V. Oberhammer, Tirol 2. F. 1930, H. 12–13, S. 50).

Denkmal für die Zusammenkunft Kaiser Karls V. und König Ferdinands vor dem Augsburger Reichstage am 3. 5. 1530 auf der Brennerstraße zwischen Gries und dem Paß Lueg. Noch 1530 von König Ferdinand in Auftrag gegeben, 1783 zerstört, durch einen Kupferstich von G. Bodenehr d. Ä. überliefert (K. Feuchtmayr, Münchner Jb. N.F. 10, 1933, Abb. S. XII. Dort auch die Inschriften abgedruckt). Das Bronzerelief stellt die Begegnung der beiden Brüder zu Fuß dar (H. Daucher schuf ein Relief von demselben Ereignis mit den Brüdern zu Pferd; heute in New York, Morgan Libr., Abb. Ebd. S. X).

Gedenkstein von 1507 am Hauptbrunnenhause der Saline von Berchtesgaden, welcher die Tätigkeit des Erasmus Grasser hier preist (Inv. Bayern I, Obb., BA. Berchtesgaden, S. 3026). Ebenda Gedenktafeln für das Anschlagen der Stollen im Salzbergwerk: die älteste, gotische, von 1517; sehr schön die von 1559 (Bayerland 32, 1921, 292ff.). Gedenktafel für das Anschlagen eines Stollens im Salzbergwerk bei Hall durch Kaiser Ferdinand I. 1563 (heute Innsbruck, Ferdinandeum).”

Der Rotmarmorstein zur Erinnerung an den Ausbau der Kesselbergstraße 1492 ist in guter Abbildungsqualität einsehbar unter:

https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Kesselbergstra%C3%9Fe

Zur Gedenktafel 1543:

Die Inschriften der Politischen Bezirke Imst, Landeck und Reutte, ges. u. bearb. v. Werner Köfler und Romedio Schmitz-Esser (Die Deutschen Inschriften 82. Band, Wiener Reihe 7. Band, Teil 1) Wien 2013, Kat. Nr. 48,
URL: hw.oeaw.ac.at/inschriften/tirol-1/imst/tirol-1-obj48.xml

Vom Denkmal anlässlich der Zusammenkunft 1530 fand ich [zunächst] kein Bild. Dauchers Relief ist in CORSAIR verzeichnet. [Kupferstich nach Daucher; das Relief: http://www.iconocrazia.it/old/archivio/00/03b.html, ohne Wasserzeichen bei Feuchtmayr op. cit. Besser als die Bodenehr-Abbildung bei Feuchtmayr via DigiZeitschriften ist das Digitalisat des “Theatrum” der HAB:
http://diglib.hab.de/drucke/ge-737-1b-1s/start.htm?image=00045]

Wiedergabe der Berchtesgadener Inschrift von 1507:

https://books.google.com/books?id=UO1AAAAAYAAJ&pg=PA3026

Zur Tafel von 1563 (Bild!):

https://archive.org/stream/bub_gb_LSpAAAAAYAAJ#page/n63/mode/2up

#erinnerungskultur

tafel_hall_1563

daucher_morgan_library Daucher-Relief

Klöster in Bayern

Welche Marter wäre angemessen für die Verantwortlichen des Hauses der Bayerischen Geschichte, die immer wieder die Links ihrer “Klöster in Bayern” geändert haben? Nicht nur in der Wikipedia sind die Links defekt, auch in der (offenkundig nie fertig werdenden) Klosterdatenbank der Germania Sacra.

#histmonast

Frankenberg Grimmenkapelle Bildtafel1748 Detail Erasmus.jpg
Von Anonym
Photo: Andreas Praefcke – Eigenes Werk (own photograph), Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=37547241