Der ablehnende Beschwerdebescheid (PDF) des Wormser OB geht irreführend davon aus, dass ich eine auf persönliches Fehlverhalten zielende Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt hätte. Richtigerweise und ohne Eingriff in die Rechte der betroffenen Mitarbeiterin hätte meine Bitte um Überprüfung als Petition nach Art. 17 GG eingestuft werden müssen. Mein Anschreiben:
“Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
ich nehme Bezug auf
https://archivalia.hypotheses.org/55645
und bitte Sie um Überprüfung der Ablehnung der Übersendung kostenloser Scans (oder Kopien).
Unabhängig davon, wie man die Rechtsnatur meines Anliegens beurteilt, ist es zumindest unhöflich, den Ablehnungsbescheid nicht mit einer Begründung zu versehen.
Da die Stadtbibliothek Worms im Rahmen des Programms Dilibri zahlreiche gescannte Bücher angeht, darf man davon ausgehen, dass sie über die technischen Möglichkeiten verfügt, Scans anzufertigen.
Gemeinfreie Werke zur Verfügung zu stellen liegt im öffentlichen Interesse. Es ist davon auszugehen, dass neben Dilibri auch weitere Institutionen Kooperationspartner der Stadtbibliothek Worms sind. Die für das Projekt Wikisource erbetene bescheidene Unterstützung betrifft eine Bewegung der Citizen Science, die in vielfältiger Weise ehrenamtliche Bildungsarbeit betreibt. Ich selbst habe für mein Engagement in Wikimedia-Projekten eine Ehrenamtskarte des Landes NRW erhalten.
Selbst mit einer Handykamera kann man lesbare Reproduktionen aus der in Rede stehenden Heimatzeitschrift erstellen. Ebenso wäre es möglich gewesen, ersatzweise die Lieferung kostenloser Kopien anzubieten.
Eine Rechtsgrundlage für die Erhebung von Gebühren der Stadtbibliothek Worms finde ich nur in § 10 der Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Worms vom 17.11.1999 in der Fassung vom 14.12.2011. Nach der Wertung des Gesetzgebers in § 4 KAG handelt es sich bei 9×0,10 Euro = 0,90 um einen erlassungsfähigen Kleinbetrag. Die 20 Euro als Auslagenersatz wären erst überschritten worden, wenn je Scan mehr als 2 Euro berechnet werden müssten. Die Wissenschaftliche Stadtbibliothek Mainz berechnet je Auftragsdigitalisat (Gebrauchsdigitalisat) 0,30 Euro.
Mit freundlichen Grüßen”