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Formaljuristische Leichenkälte

Der ablehnende Beschwerdebescheid (PDF) des Wormser OB geht irreführend davon aus, dass ich eine auf persönliches Fehlverhalten zielende Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt hätte. Richtigerweise und ohne Eingriff in die Rechte der betroffenen Mitarbeiterin hätte meine Bitte um Überprüfung als Petition nach Art. 17 GG eingestuft werden müssen. Mein Anschreiben:

“Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

ich nehme Bezug auf

https://archivalia.hypotheses.org/55645

und bitte Sie um Überprüfung der Ablehnung der Übersendung kostenloser Scans (oder Kopien).

Unabhängig davon, wie man die Rechtsnatur meines Anliegens beurteilt, ist es zumindest unhöflich, den Ablehnungsbescheid nicht mit einer Begründung zu versehen.

Da die Stadtbibliothek Worms im Rahmen des Programms Dilibri zahlreiche gescannte Bücher angeht, darf man davon ausgehen, dass sie über die technischen Möglichkeiten verfügt, Scans anzufertigen.

Gemeinfreie Werke zur Verfügung zu stellen liegt im öffentlichen Interesse. Es ist davon auszugehen, dass neben Dilibri auch weitere Institutionen Kooperationspartner der Stadtbibliothek Worms sind. Die für das Projekt Wikisource erbetene bescheidene Unterstützung betrifft eine Bewegung der Citizen Science, die in vielfältiger Weise ehrenamtliche Bildungsarbeit betreibt. Ich selbst habe für mein Engagement in Wikimedia-Projekten eine Ehrenamtskarte des Landes NRW erhalten.

Selbst mit einer Handykamera kann man lesbare Reproduktionen aus der in Rede stehenden Heimatzeitschrift erstellen. Ebenso wäre es möglich gewesen, ersatzweise die Lieferung kostenloser Kopien anzubieten.

Eine Rechtsgrundlage für die Erhebung von Gebühren der Stadtbibliothek Worms finde ich nur in § 10 der Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Worms vom 17.11.1999 in der Fassung vom 14.12.2011. Nach der Wertung des Gesetzgebers in § 4 KAG handelt es sich bei 9×0,10 Euro = 0,90 um einen erlassungsfähigen Kleinbetrag. Die 20 Euro als Auslagenersatz wären erst überschritten worden, wenn je Scan mehr als 2 Euro berechnet werden müssten. Die Wissenschaftliche Stadtbibliothek Mainz berechnet je Auftragsdigitalisat (Gebrauchsdigitalisat) 0,30 Euro.

Mit freundlichen Grüßen”

Zwei Staufergedichte des Schorndorfer Arbeiterdichters Ludwig Palmer

In den 1921 erschienenen Gedichten “Spätsommer” (auf Commons) des Schorndorfer Arbeiterdichters Ludwig Palmer (1856-1931; GND) sind zwei heimatlichen Stauferstätten gewidmet.

Luginsland vom Kloster Lorch
https://de.wikisource.org/wiki/Luginsland_vom_Kloster_Lorch

Am Schluss nimmt Palmer auf das Schicksal der nicht nur in Lorch schwärmerisch verehrten Königin Irene Bezug.

Zu weiteren Gedichten über das Kloster Lorch siehe die Zusammenstellung in Wikisource:

https://de.wikisource.org/wiki/Kloster_Lorch#Das_Kloster_in_fiktionaler_Literatur

Das Wäscherschlößlein
https://de.wikisource.org/wiki/Das_W%C3%A4scherschl%C3%B6%C3%9Flein

In den Schorndorfer “Heimatblättern” 1985 gibt es zwei Aufsätze über Palmer. Demjenigen von Hans-Heinz Franckh sind vier Gedichte Palmers beigegeben, die dieser im Stammbuch des Vaters des Autors (Manfred Franckh) eingetragen hatte: In Dir selber (datiert Schorndorf, im September 1910); Du bist der Direktor (datiert: Schorndorf, im August 1911); Schicksalsstücke (undatiert 1912/16); Krieg (undatiert 1913/15). Ich habe sie auf Commons [richtig: im Internet Archive] verfügbar gemacht (NB: der Viewer zickt). Die hübschen Illustrationen sollen von einem Berliner Maler Hruschka stammen, den ich nicht ermitteln konnte (AKL und Berliner Adreßbuch 1913). Es wäre möglich gewesen, die Gedichte mit den Illustrationen in der Wikipedia und/oder in Wikisource hochzuladen, während es auf Commons wegen der Illustrationen Ärger geben könnte, daher die Wahl des Internet Archives.