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Ebscohost ist nicht dein Freund

Das Familienunternehmen EBSCO stellt unter anderem Angelhaken her und ist über die EBSCO Information Services ein führender Anbieter im Informations-Geschäft. Diverse Informationsprodukte werden gern auch von deutschen wissenschaftlichen Bibliotheken auf Lizenzbasis erworben, unter anderem die ehemaligen NetLibrary-Ebooks.

EBSCO verdient viel Geld mit wissenschaftlichen Ressourcen, die eigentlich Open Access zur Verfügung stehen sollten. Aber darum soll es nicht primär gehen, sondern um ein klitzekleines Sittenbild, das erahnen lässt, wie wenig die Interessen der Wissenschaft an fairen Retrieval-Möglichkeiten für die Verkäufer der EBSCO-Produkte im Vordergrund stehen.

Vor zehn Jahren stellte ich eine Liste “Digitalisierte deutschsprachige Zeitschriften in kostenpflichtigen Angeboten” in die Wikipedia ein. Darunter:

Wilson (jeweils nur jüngere Jahrgänge), z.B. in Art Full Text, OmniFile Mega
Baumeister
Jahrbuch der Kunsthistorischen Sammlungen in Wien
Jahrbuch des Kunsthistorischen Museums Wien
Mitteilungen des Deutschen Archaeologischen Instituts. Roemische Abteilung
Wallraf-Richartz-Jahrbuch
Werk, Bauen + Wohnen
Zeitschrift des Deutschen Vereins fur Kunstwissenschaft

Open Access liegt inzwischen Werk, Bauen + Wohnen 1980-2011 vor, in e-periodica.ch. Bei den anderen Zeitschriften erweckt die Elektronische Zeitschriftenbibliothek den Eindruck, als existiere keine elektronische Ausgabe (jedenfalls für den seinerzeit von den Wilson-Datenbanken abgedeckten Zeitraum). Ich selbst hatte damals Gelegenheit, wiederholt Blicke in die Wilson-Datenbanken zu werfen und kann versichern, dass z.B. einige Jahrgänge des Wallraf-Richartz-Jahrbuchs im Volltext einsehbar und durchsuchbar waren. Dies bestätigt auch ein Eintrag in der Zeitschriftenliste einer Technischen Universität in Texas von 2003. Auch in Australien gibt es einen Eintrag, der auf die Wilson-Datenbank Bezug nahm.

2011 wurde H. W. Wilson von EBSCO übernommen. Tatsache ist, dass früher vorhandene deutsche Zeitschriftenvolltexte aus dem Angebot der Kunstgeschichts-Datenbanken verschwunden sind (von den großen EBSCO-Angeboten ganz zu schweigen). Von der UB Bielefeld war nach längerem Hin und Her zu erfahren, dass das Wallraf- Richartz-Jahrbuch nur in Form von Metadaten in ihrer Datenbank “Wilson Select Plus” vorhanden ist (die Bibliothek hat als einzige in DBIS diese Datenbank erworben). Im Paket “Art Source” sind die Volltexte nicht vorhanden. Es ist in Deutschland laut DBIS nirgends lizenziert, es gibt aber Lizenzen in Luzern, Zürich und Wien. Über ein Trial konnte ich aber Einblick in die Datenbank nehmen.

Von der “Zeitschrift des Deutschen Vereins für Kunstwissenschaft” gibt es nur 13 Artikel-Volltexte aus dem Zeitraum 1995-2002. Der “Baumeister” ist von 1997 bis jetzt als Volltext vorhanden, die “Burgen und Schlösser” von 2001 bis heute. Für Burgenliebhaber wie mich ist es unverständlich, dass es keine Möglichkeit gibt, über eine Bibliothekslizenz in Deutschland die Volltexte dieser wichtigen Zeitschrift zuzugreifen (in der Bielefelder Datenbank ist die Zeitschrift nicht im Volltext vorhanden). Auf der Seite des Europäischen Burgeninstituts kann man aus jedem Heft seit kurzem einen Artikel kostenlos lesen. Die genannten Zeitschriften fehlen im übrigen im EBSCO Journals Service. Laut PDF sind die “Burgen und Schlösser” mit Volltext in Art Full Text vorhanden, das nur in der UB Salzburg zur Verfügung steht. Von daher stellt sich die Frage, ob die “Burgen und Schlösser” nicht doch in die EZB gehören, da sie in Salzburg elektronisch einsehbar sind.

Das ist aber keineswegs die einzige Frage, die der Befund aufwirft.

Die Volltexte der genannten deutschsprachigen Kunst- bzw. Architekturzeitschriften sollten für die Wissenschaft wenigstens in Form einer Volltextsuche zur Verfügung stehen. Sie haben für ein deutsches Publikum erheblich mehr Bedeutung als irgendwelche obskuren US-Zeitschriften, mit denen EBSCO seine beeindruckenden Zeitschriften-Zahlen erreicht. Dass die gedruckten Ausgaben ja in deutschen Bibliotheken gut verbreitet sind, ist für mich kein Argument, denn die Volltextsuche bringt einen erheblichen Mehrwehrt.

Die sehr geringe Verbreitung der EBSCO-Kunstdatenbanken im deutschsprachigen Raum zeigt, dass an diesen Paketen hierzulande wenig Interesse besteht. De facto stehen in den englischsprachigen Ländern, in denen deutsche kunsthistorische Literatur kaum zitiert wird, elektronische Zeitschriften an vergleichsweise vielen Standorten zur Verfügung, die dort kaum jemand zur Kenntnis nimmt, während sie dort, wo sie wirklich gebraucht werden, nämlich im deutschsprachigen Raum, so gut wie nicht vorhanden sind.

Das ist nun ausgesprochen unbefriedigend. Sowohl EBSCO als auch die deutschen Lizenzverhandler tragen die Verantwortung dafür. Längerfristig muss es darum gehen, bei Verhandlungen auch die Backfiles Open Access zur Verfügung zu stellen. Die teuren “Big deals” sind immer aufschnürbar – wieso packt man nicht die in Art Source etc. versteckten deutschsprachigen Zeitschriften nicht auf die von deutschen Bibliotheken lizenzierten großen Pakete drauf? Und die Verlage der Zeitschriften müssen sich die Frage gefallen lassen, wieso sie, wenn sie schon Zeitschriften an EBSCO lizenzieren, Sichtbarkeit verschenken?

ebscohost_burgen

Panoramafreiheit gilt auch für Fahrzeuge

Erst jetzt sah ich das Urteil des OLG Köln vom 23.10.2015, Az.: 6 U 34/15 (ob rechtskräftig?), das Wolters Kluwer so zusammenfasst:

Ein an einem Seeschiff außen angebrachtes Werk (hier: der so genannte “AIDA Kussmund”) darf nach § 59 UrhG vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht werden. § 59 UrhG erfasst Werke an “Wegen, Straßen oder Plätzen”. Die Formulierung der Vorschrift ist ersichtlich in erster Linie auf Werke zugeschnitten, die sich auf dem Festland befinden. Der Zweck der Vorschrift, die Freihaltung des öffentlichen Raums, erfordert es jedoch, sie auch auf Werke anzuwenden, die sich auf öffentlichen Wasserstraßen befinden. Auch Küstenmeere und Wasserstraßen dienen der Allgemeinheit und sind allgemein zugänglich. In diesem Zusammenhang ist es unerheblich, ob sich der Fotograf zum Zeitpunkt der Aufnahme an einem öffentlich zugänglichen Platz befunden hat. Maßgeblich ist allein, ob das Werk in einer Perspektive wiedergegeben wird, die nicht ausschließlich von einem der Allgemeinheit unzugänglichen Ort aus wahrnehmbar ist.

Die Entscheidung gilt nicht nur für Schiffe, wie man den Ausführungen des Urteils entnimmt:

Gerade das Interesse der Allgemeinheit an der Freihaltung des öffentlichen Raumes gebietet es, auch Werke an Fahrzeugen, die bestimmungsgemäß jedenfalls überwiegend im öffentlichen Raum eingesetzt werden, wie dies beispielsweise bei Omnibussen oder Straßenbahnen der Fall ist, in den Anwendungsbereich der Vorschrift fallen zu lassen. Fahrzeuge wie Straßenbahnen, Busse oder auch Lastkraftwagen werden zunehmend als grafisch aufwändig gestaltete Werbeträger eingesetzt. Jedenfalls ein nicht unerheblicher Teil dieser Gestaltungen dürfte als Werke der angewandten Kunst urheberrechtlich schutzfähig sein. Die Freiheit der Wiedergabe des öffentlichen Raumes würde empfindlich eingeschränkt, wenn allein die zufällige Anwesenheit eines solchen Fahrzeugs bereits urheberrechtliche Ansprüche auslösen würde.

AIDA bella Meyer Werft.JPG
Von ThiedboltEigenes Werk, Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=3771397

Nanotechnologisches Verfahren der Uni Graz soll Papier vor Zerfall bewahren

“Bei dem Verfahren durchdringt eine Kombination aus Nanopartikeln aus Magnesium- und Kalziumverbindungen mit einer aus einer Zellulose-Verbindung bestehenden Hülle unter Druck das ganze Buch. Dabei bleiben sowohl die Druckbuchstaben als auch Bilder unverändert. Die die Methode ohne wässrige Lösungsmittel auskomme, sei auch kein langwieriger, teurer Trocknungsprozess notwendig”, schreibt die Wiener Zeitung. Via VÖBBLOG.

“Gefilterte Nachrichten” bei Facebook

Für Leute, die effizient etwas suchen, ist Facebook ein Albtraum. Ich habe jedenfalls noch nie etwas dort gefunden. Da wundert es nicht, dass Facebook mit “Gefilterte Nachrichten” einen so gut wie unbekannten Quasi-Spam-Ordner eingerichtet hat, in dem immer wieder auch schätzenswerte Mitteilungen landen, wie die SZ darlegt.

Campus Galli: Hiltibold schreibt einen Offenen Brief an den Geschäftsführer Hannes Napierala

http://hiltibold.blogspot.de/2016/04/campus-galli-offener-brief-napierala.html

Siehe hier:

https://archivalia.hypotheses.org/?s=campus+galli&submit=Suchen

Rahn Kloster Sanct Gallen nach Lasius.jpg
Von Johann Rudolf Rahn nach Lasius; upload by sidonius (talk) 12:57, 1 March 2009 (UTC) – J. Rudolf Rahn: Geschichte der Bildenden Künste in der Schweiz. Von den Ältesten Zeiten bis zum Schlusse des Mittelalters. Zürich 1876., Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=6068362

Was macht eigentlich … die Open Access Heuchelei der Bibliotheken?

Auf dem Bayerischen Bibliothekstag hat sie jedenfalls nichts zu suchen.

“Für TK 3 möchte ich anbieten:

Was macht eigentlich … die Open Access Heuchelei der Bibliotheken?

Abstract: Zehn Jahre nach der viel beachteten Publikation eines
Blogbeitrags, der den deutschen Bibliotheken und Bibliothekar/innen
vorwarf, Open Access zu predigen, sich selbst aber nicht daran zu halten,
ist nach dem Stand der Dinge zu fragen. Auf welchen Feldern gab es
Fortschritte, was ist nach wie vor verbesserungswürdig? Selbstverständlich
wird nicht die unkritische Selbstfeier der Errungenschaften, sondern es
werden die Defizite im Vordergrund stehen.”

Wenig überraschend die Antwort, die mich vor 4 Stunden erreichte.

“Sehr geehrter Herr Graf

für die Zusendung Ihres Vorschlags für einen Vortrag anlässlich des Bayerischen Bibliothekstags 2016 in Passau danke ich Ihnen.

Die Programmkommission hat sich ausführlich mit den eingesandten Vorschlägen beschäftigt und konnte sich leider nicht für Ihren eingereichten Vortrag entscheiden.

Ich bedauere, Ihnen dies mitteilen zu müssen und bitte um Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Ralph Deifel
Vorstandsmitglied Bayerischer Bibliotheksverband e.V.
Vorsitzender Programmkommission Bayerischer Bibliothekstag 2016

Diplom-Bibliothekar (FH)
Abteilungsleiter
Bayerische Staatsbibliothek
Landesfachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen”

Siehe auch: https://archivalia.hypotheses.org/5593

Der WDR lässt die wertvollsten Gemälde seiner Kunstsammlung bei Sotheby’s verscherbeln

http://www.sueddeutsche.de/kultur/kunst-bildstoerung-1.2937785

Die Proteste haben den WDR kaltgelassen, es bleibt dabei: Der Sender verkauft die besten Teile seiner Kunstsammlung, und das in London. Am 21. und 22. Juni ist bei Sotheby’s zu ersteigern, was vor Jahrzehnten mit Gebührengeldern angekauft wurde: 37 Werke, darunter Gemälde von Beckmann, Kirchner, Pechstein und anderen. Elf weitere sollen folgen. “Angesichts unserer schwierigen Haushaltslage wollen wir uns ganz auf unseren Kernauftrag konzentrieren: ein qualitativ hochwertiges und vielfältiges Programm anzubieten”, bot WDR-Intendant Tom Buhrow als Rechtfertigung an.

Dem schon im Juni angekündigten Ausverkauf steht nichts mehr im Wege, seit die nordrhein-westfälische Landesregierung darauf verzichtet hat, die wertvollsten Werke, Beckmanns “Möwen im Sturm” und Kirchners “Berglandschaft mit Almhütten”, in das Verzeichnis national wertvollen Kulturguts aufzunehmen.

Der Verkauf ist ein offener Affront gegen Kulturstaatsministerin Monika Grütters. Sie hatte Buhrow scharf kritisiert und ihn gebeten, den Plan zu überdenken. Für sie war die geplante WDR-Auktion, noch mehr aber der Verkauf der beiden ungleich wertvolleren Warhols aus der nordrhein-westfälischen Spielbank Westspiel ein Anlass, eine drastische Verschärfung des Kulturgutschutzgesetzes in die Wege zu leiten. Grütters wird sich jetzt bestätigt fühlen.

“Wenn Tom Buhrow Kunst verkauft, ist das nur der Anfang”, meint die WELT. Im August 2015 las man dort von Swantje Karich einen Kommentar zu dem für 8000 Mark angekauften Kirchner-Werk (Bild!), das auch im Wikipedia-Artikel zu den Kunstsammlungen der Rundfunkanstalten erwähnt wird:

Doch besonders der Fall des Kirchner-Gemäldes zeigt jetzt, wie wichtig ein historischer Blick auf die Frage des Kulturguts ist: Angekauft wurde die “Berglandschaft” nicht als Spekulationsobjekt, sondern als gesellschaftspolitische Setzung im Jahr 1956. Damals wollte man die Diffamierung der Künstler des Expressionismus als “entartet” durch die Nationalsozialisten wiedergutmachen; öffentlich-rechtliche Häuser subventionierten die Kultur massiv. Teilweise schoss man im Eifer über das Ziel hinaus und festigte an Schulen und in Museen einen Expressionismuskult. Doch die Geste war wichtig. Rehabilitiert ist der Expressionismus – brauchen wir also das Bild noch? Kirchners “Berglandschaft” zeichnet zwar eine saubere Provenienz aus, es gehört aber nicht zu den absoluten Spitzenwerken. Trotzdem ist es ein selten eindeutiger Fall: Das Gemälde übernimmt eine historische Rolle.

Kritik an der Versteigerung übt Andreas Rossmann in der FAZ vom 9.4.2016, S. 15: “Der WDR stellt sich damit ein kulturpolitisches Armutszeugnis aus”. Er weist darauf hin, dass der WDR durchaus kritisch über die NRW-Kunstverkäufe berichtet hat und dass ihn Kunst nicht an seinen Aufgaben hindern würde. Bitten um Kontaktaufnahme durch den Leiter des Kölner Museums Ludwig seien nicht beantwortet worden. Zitiert wird der Kunstgutachter Rudolf Zwirner, der empfohlen hatte, die wenigen geeigneten Werke Museen als Dauerleihgabe zu überlassen und den Rest in Köln zu versteigern.

Siehe auch

http://www.rp-online.de/kultur/kunst/land-nrw-wdr-darf-48-kunstwerke-verkaufen-aid-1.5882487

[Kölner Stadt-Anzeiger: Kulturstaatsministerin Grütters kritisiert geplanten Kunstverkauf durch WDR scharf – “Kulturelle Glaubwürdigkeit des Senders schwer beschädigt”
http://www.presseportal.de/pm/66749/3296669]

Meine Position ist klar: Mit Gebührengeldern erworbenes Kulturgut muss der Allgemeinheit weiterhin zur Verfügung stehen und darf nicht in die Tresore der Privatsammler wandern!

Support Fair Open Access at Cognition

http://petitions.moveon.org/sign/support-fair-open-access

“We believe that Fair Open Access is the future of publishing not only in linguistics, but also in cognitive science and academia more generally. Whereas most research in the cognitive sciences is funded by public money, almost none of this research is available to the general public, nor to researchers at many international institutions.”

Via
http://bigthink.com/neurobonkers/a-pirate-bay-for-science

Eine Kölner Handschrift in Halifax?

https://manuscriptroadtrip.wordpress.com/2016/04/08/manuscript-road-trip-canadian-edition-nova-scotia/

Dass MM 6 des King’s College tatsächlich 1268 in Köln geschrieben wurde, kann nicht ohne weiteres für gesichert erachtet werden.

Können wir uns darauf einigen, diese grauenhaften Google-Play-Zitate zu lassen? Der zitierte Katalog der Bibliothek ist im Internet Archive für alle zugänglich:

https://archive.org/stream/cihm_25227#page/n495/mode/2up