Tag: 4. April 2016
Poker News: Relevant, current, curated news and information about open access and scholarly publishing
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http://web.archive.org/web/20150707144039/http://oanow.org/
http://oanow.org
Vornamen
Instruktive Links nicht nur für Frankophile:
Jenaer Handschrift mit naturwissenschaftlichen Methoden untersucht
“Die Monumenta Germaniae Historica konnten dank der Aufgeschlossenheit und Kooperation der Thüringer Landes- und Universitätsbibliothek (ThULB, Leiter der Handschriftenabteilung: Dr. Joachim Ott) Jena durch das Hamburger Centre for the Study of Manuscript Cultures (CSMC) die Handschrift Jena MS. Bos. q. 19 genauer untersuchen lassen. Die Handschrift enthält das Autograph der Weltchronik des Frutolf von Michelsberg sowie eine Fortsetzung dieser Chronik.”
UK: Arts Council removes research from new-look website
http://www.artsprofessional.co.uk/news/arts-council-removes-research-new-look-website
“By removing web content and failing to redirect URLs, ACE has thwarted search engines and broken inbound links to its new website, leaving reports and documents untraceable and unsearchable.”
Europäischer Datenschutz als bürokratischer Wahnsinn
So eine Zwischenüberschrift in:
https://steigerlegal.ch/2016/04/04/whatsapp-illegal/
Es geht um die reißerischen Thesen eines österreichischen Juristen, der die Nutzung von WhatsApp in Europa für illegal hält.
BGH: Altmeldung in einem Online-Archiv einer Tageszeitung muss bei ursprünglich unzulässiger identifzierender Berichterstattung gelöscht werden
Hoeren-Skript Internetrecht April 2016
Hallo Jura-Trolle! Nein ich zahle nicht für Jurablogs, daher hier die Artikel 6ff. des letzten Monats
Nachdem ich es abgelehnt habe, für die Aufnahme in Jurablogs zu zahlen, bekommen die dortigen Leser nur fünf Artikel im Monat zu sehen. Mein Ranking (derzeit Platz 92) ist entsprechend schlecht, wobei dort nur vier statt fünf Artikel berücksichtigt sind.
Damit die Herren Rechtsanwalt-Trolle auch künftig am Wochenende mich wie bei Twoday mit Kommentaren mobben können, liste ich die Beiträge des vergangenen Monats in der Rubrik Archivrecht auf, die in Jurablogs nicht zu sehen waren.
Diskussionsforum zur Änderung des Thüringer Archivgesetzes
Porno-Abmahner Thomas Urmann flieht in die Türkei
Informationsfreiheitsgesetze und Archivrecht
Internet Archive muss sich gegen viele unberechtigte Take-Down-Verlangen wehren
Krank: Französische Politiker wollen Leistungsschutzrecht für Thumbnails
Bundesverwaltungsgericht mauert wieder einmal bei Informationsfreiheit
Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags über „Archiv- und Urheberrecht“
Hubertus Kohle thematisiert das Sprachenproblem der Wissenschaft
http://blog.arthistoricum.net/beitrag/2016/03/30/kunstgeschichte-international/
Michael Scholz-Hänsel beklagt sich in einer demnächst in den sehepunkten/ kunstform erscheinenden Rezension darüber, dass in der Publikation “The Spanish Presence in Sixteenth-Century Italy” vielfältige Projekte der Carl-Justi-Gesellschaft gar nicht beachtet werden, obwohl dort Themen auftauchen, die inhaltlich einschlägig sind. Diese Klage scheint mir nachvollziehbar und berührt ein doppeltes Problem: Erstens kann man sich auf den Kopf stellen, deutsch als Wissenschaftssprache ist out und wird nur noch in sehr speziellen Fällen zur Kenntnis genommen. Also z.B. dann, wenn es um deutsche Kunst geht. Nun könnte einem das egal sein, aber angesichts der an Einfluss gewinnenden Bibliometrie ist sehr die Frage, ob wir uns das leisten können. Und zweitens ist vor allem in den romanischen Ländern die Kunstgeschichte weiterhin eine nationale Angelegenheit. Über die jeweilige nationale Kunstgeschichte haben gefälligst Angehörige desselben Kulturkreises zu schreiben, anderes wird meist gar nicht zur Kenntnis genommen. Bei den Amerikanern ist die Sache noch ein wenig anders gelagert – und schließt an die Sprachenproblematik an. Alles, was nicht auf englisch erscheint, ist tendenziell schon einmal per se skurril und vernachlässigenswert. Damit lässt sich auch der eigene Fremdsprachenmangel locker verbergen. Die Konsequenz? Dem Nachwuchs würde ich empfehlen, mehr auf Englisch zu veröffentlichen – auch wenn das jetzt als Opportunismus durchgeht. Ältere Fachgenossen dürfen weiter davon träumen, dass ihr auf Deutsch veröffentlichter Beitrag zu einer Reniassance von Deutsch als Wissenschaftssprache beitragen kann. Aber vielleicht ändern sich die Dinge mittelfristig sowieso radikal: Die automatische Übersetzung könnte dazu führen, dass jeder in seiner eigenen Sprache schreibt und Leser/in es dann in der ihm/ ihr eigenen Sprache konsumiert. Auch wenn diese Übersetzungen vielleicht nie den Geist des Originals transportieren, wäre das doch immerhin besser als nichts.
Kohle geht leider nicht auf meine wiederholten Beiträge zum Sprachen-Problem ein, wobei er sich darauf berufen mag, dass die in den Kommentaren angeführte Aussage”Einen Forschungsbeitrag zu ignorieren, ist eindeutig ein Fehler des Recherchierenden” auf mein Blog-Gesülze nicht übertragbar ist und selbst
Klaus Graf: Open-Access und die Sprachbarriere der Wissenschaft. In: Archivalia vom 25. Dezember 2011
https://archivalia.hypotheses.org/10359
der Zitier-Dignität ermangelt. Wird ein Thema außerhalb der üblichen Zitier-Kartelle traktiert, nützt auch das Internet nix. Ich habe mit einem Incognito-Fenster von Chrome meinen Beitrag nicht unter den ersten 100 Treffern bei der Google-Suche nach sprachbarriere wissenschaft gefunden.
Ich denke, ich habe das Problem 2011 ausführlicher und differenzierter behandelt als Kohle. Die Zugänglichkeit von Wissenschaft hängt nicht nur von Kosten und Lizenzen (permission barriers) ab, sondern auch von Sprachkenntnissen und sprachlicher Erschließung. Anders als bei mathematischen und chemischen Formeln ist der riesige konzeptuelle und begriffliche Reichtum einer alten Wissenschaftssprache kein Ballast, den man mit Kohles zynischem Rat “Publiziert Englisch!” in den Mülleimer der Geschichte befördern dürfte. Extensive Zitate deutscher Primär- und Sekundärquellen sind in englischsprachigen Publikationen problematisch. Während man sich bei der Möglichkeit zur eigenen Formulierung um möglichst exakte Entsprechungen und Umschreibungen bemühen kann, bleibt die Übertragung fremder, zumal alter Texte defizitär.
Die von Kohle angesprochene Möglichkeit einer automatisierten Übersetzung ist nur ein Mittel, die Sprachenbarriere zu überwinden oder zu lindern (weitere in meinem zitierten Beitrag). Die eigene Kultur und Wissenschaftstradition über Bord zu werfen, ist jedoch wenig zielführend.
#sprache
Die “Befreiung” von Palmyra (Syrien/Irak im März 2016)
Wieder eine extrem materialreiche Recherche von Schreg:
http://archaeologik.blogspot.de/2016/04/die-befreiung-von-palmyra-syrienirak-im.html
Von Herbert Schmalz – –, Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=1291311
Abzocke mit der Himmelsscheibe
Eines der widerwärtigsten Organe des deutschen Pressemarktes, der FOCUS, thematisiert die Abzocke des Landes Sachsen-Anhalt in Sachen Himmelsscheibe von Nebra:
“Die Himmelsscheibe von Nebra hat dem Land Sachsen-Anhalt bislang mehrere hunderttausend Euro Lizenzgebühren eingebracht. Das sagte der Schatzmeister des Vereins zur Förderung des Landesmuseums für Vorgeschichte Halle, Gerhard Woehe. Dabei hatte das Land vor rund fünf Jahren den Markenschutz für die Himmelsscheibe von Nebra verloren. Die 3600 Jahre alte Scheibe sei Teil des kulturellen Erbes und damit nicht schutzfähig, begründete damals das Bundespatentamt (München) die Entscheidung.
„Es gilt aber das „verwandte Schutzrecht“, weil das Land die Scheibe als Eigentümer erstmals der Öffentlichkeit im Jahr 2002 präsentierte“, sagte der Justiziar des Landesmuseums, Andreas Flügel. „Daraus ergeben sich für 25 Jahre die gleichen Rechte, die auch ein Urheber hat, dazu zählt das Verwertungsrecht.“ Das Land könne bis 2027 Lizenzgebühren für die Vermarktung erheben und Verstöße juristisch ahnden.”
In den Kommentaren in Archaeologik äußert sich Schreg kritisch zum Vorgehen des Landes.
Siehe hier:
https://archivalia.hypotheses.org/?s=himmelsscheibe&submit=Suchen
Am ausführlichsten habe ich mich zur Rechtslage geäußert in:
https://archivalia.hypotheses.org/27799
Nach wie vor halte ich das Magdeburger Skandalurteil, auf das sich die Abzocke stützt, für grundfalsch und stimme Schreg zu, dass man bei der Vermarktung von Kulturgut sensibler vorgehen solle.
Symbolbild-Quelle: www.reppa.de
BSB-Ausstellung: Buchmalerei zwischen Mittelalter und Neuzeit – virtuell schon heute
4. Teil des Handschriftenkatalogs der Wissenschaftlichen Stadtbibliothek Mainz in Manuscripta Mediaevalia
“Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit Freude kann ich Ihnen heute im Namen der Wissenschaftlichen Stadtbibliothek Mainz mitteilen, dass die von Dr. Gerhard List nach dem Muster der Bestandsliste geschaffenen Beschreibungen unserer Handschriften Hs I 351–Hs I 490 sowie Hs I 513–Hs I 529 jetzt in der Datenbank von Manuscripta Mediaevalia (http://www.manuscripta-mediaevalia.de) zugänglich sind. Da die Beschreibungen, anders als Band 1–3 unserer Handschriftenkataloge, nicht gedruckt worden sind, waren die Katalogisate bisher ausschließlich als PDFs über die Projektseite http://www.manuscripta-mediaevalia.de/info/projectinfo/mainz.html herunterladbar. In Manuscripta Mediaevalia werden sich die Beschreibungen selbstverständlich mit allen dort verfügbaren Funktionen suchen, durchsuchen, drucken oder als PDF herunterladen lassen.
Die Einarbeitung fand von Sommer 2014 bis Februar 2016 als Eigenleistung der Stadtbibliothek statt. Seit Herbst 2015 war Dr. Christoph Winterer maßgeblich an der technischen Umsetzung und der konzeptionellen Planung beteiligt. Mit Rücksicht auf den inzwischen recht langen Abstand zwischen Erstpublikation und Einspeisung in die Datenbank sind neu erschienene oder neu bekannt gewordene Forschungsliteratur und vereinzelt neue Erkenntnisse in den Beschreibungen nachgetragen. Alle Ergänzungen sind mit dem Kürzel “AO” gekennzeichnet. Da den Benutzerinnen und Benutzern nach diesem Verfahren kein Literaturverzeichnis eines gedruckten Bandes zur Verfügung steht, wurde das Zitiersystem an verschiedenen Stellen an die Standards der Datenbank von Manuscripta Mediaevalia angepasst. Der Redaktionsstand ist Ende Februar 2016.
Auch die Projektseite wird erhalten bleiben und nun in der erweiterten Form einer Übersichtsliste mit den Basisdaten der Handschriften einen zusätzlichen Zugang zu den Beschreibungen bieten. Hier finden sich zudem weiterhin die Links zu den PDFs in der Fassung von 2007.
Die jetzt eingespeisten 162 Beschreibungen betreffen aus der Signaturengruppe I die übrigen theologischen Codices (darunter auch einzelne Liturgica), einen Teil der juristischen und sämtliche medizinische Handschriften. Es überwiegen hier Mainzer Kartauseprovenienzen, jedoch kommen im Gegensatz zu den Bänden 1–3 auch andere Vorbesitzer vor, so die Bibliotheca Universitatis Moguntinae (17) oder die Mainzer Karmeliten (8 Bände). Der überwiegende Teil der Handschriften ist mittelalterlich (9.–16. Jh.), doch sind auch einige neuzeitliche Handschriften bis zum 18. Jh. erfasst.
Die Bibliothek möchte die Gelegenheit nutzen, Dr. Gerhard List nochmals zu danken, der diese Beschreibungen von 2005 bis 2007 mit Förderung der DFG im Handschriftenzentrum der damaligen Stadt- und Universitätsbibliothek Frankfurt (heute Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg) erstellt hat. Von ihm stammen auch Band 2–3 und Teile von Band 1 unserer nach unterschiedlichen Maßgaben der Tiefenerschließung erstellten Kataloge.
Unser Dank gilt auch den weiteren Partnern der Wissenschaftlichen Stadtbibliothek in diesem Projekt, der Frankfurter Universitätsbibliothek, namentlich dem Leiter der dortigen Handschriftenabteilung, Dr. Bernhard Tönnies sowie seinem Vorgänger im Amt und Initiator des Mainzer Erschließungsprojekts, Dr. Gerhardt Powitz, der Deutschen Forschungsgemeinschaft und den Mitarbeitern von Manuscripta Mediaevalia, insbesondere Dr. Robert Giel (Berlin).
Von den mehr als 1300 Handschriften der Wissenschaftlichen Stadtbibliothek Mainz sind heute ca. 500 und damit fast 40 % in modernen Katalogen erschlossen. Die Bibliothek plant, langfristig alle Handschriften in ihrem Besitz möglichst tiefgehend zu erschließen. Zur Zeit ist eine Förderung der DFG für die Katalogisierung der Bibel- und der liturgischen Handschriften beantragt, für die wir bereits die großzügige Unterstützung des Bistums Mainz, sowie der Gerd und Margarethe Krämmer Stiftung (Mainz) und der Mainzer Bibliotheksgesellschaft gewinnen konnten.
Mainz, den 4. April 2016
Dr. Annelen Ottermann” (Diskus-L)
Die Bayerische Staatsbibliothek – immer ihrer Zeit voraus
French Vernacular Collections of Saints’ Lives
Bob Peckham hat Faksimiles zur handschriftlichen Überlieferung der mittelalterlichen Legenden und Legendensammlungen auf Altfranzösisch zusammengetragen.