http://blog.digithek.ch/freie-englischsprachige-online-lexika/
Monat: März 2016
Suche in Archive NRW ist Murks
Eine Präsentation von Peter Worm (PDF) legt die Defizite dar.
Seit wann besitzen Bibliotheken Informationskompetenz?
Österreich: 100.000 parlamentarische Materialen aus der Zweiten Republik online
Osterrätsel
Was sollte man im Eingangsbereich der Ministerien in Erz graben?
Juden in Venedig
Verschiedene Medien gedenken der Eröffnung des Jugen-Ghettos in Venedig vor 500 Jahren, von dem sich die Bezeichnung “Ghetto” ablei8tet.
https://www.perlentaucher.de/9punkt/2016-03-29.html
Von Didier Descouens – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=26020929
Photographers’ Identities Catalog (PIC) from NYPL
Photographers’ Identities Catalog (PIC) is “a collection of biographical data for over 115,000 photographers, studios, manufacturers, dealers, and others involved in the production of photographs. PIC is world-wide in scope and spans the the entire history of photography.”
Via
http://www.nypl.org/blog/2016/03/25/introducing-pic
Update: http://www.fotostoria.de/?p=2273
Rückeroberte Stadt Palmyra nicht so stark zerstört wie befürchtet
Verlagskorrespondenz der Brüder Grimm mit der Dieterichschen Buchhandlung in Göttingen
Die 88 Autographen (Briefe, Schriftstücke und Billetts). Kassel, Göttingen und Berlin 28.XI.1819 bis 16.XII.1862 werden bei Stargardt versteigert und sind vorläufig in das Verzeichnis national wertvollen Kulturguts (Land Berlin) eingetragen worden.
http://www.stargardt.de/download/file/703/II_Wissenschaft.pdf
Die Schwäbisch Gmünder Katakombenheiligen Donata und Theodorus
Dem Jungen imponirte besonders ein auf einem Seitenaltar zur Rechten aufgestellter “heiliger Leib” und ich erinnerte mich, daß ich selber vor langer, langer, langer Zeit als Knabe einen ähnlichen Eindruck empfangen hatte. als ich in der Stadtpfarrkirche von Schwäbisch-Gmünd zum erstenmal so ein kostbar aufgeputztes Skelett gesehen.
Johannes Scherr schrieb dies in seinem Reisebericht “Wallfahrt nach Mariä-Einsiedeln” (1885).1 Der bekannte Literat und Publizist nahm immer wieder auf seine schwäbische Heimat Bezug.2 Am ausführlichsten skizzierte der 1817 in Rechberg-Hinterweiler bei Schwäbisch Gmünd geborene Autor das katholische religiöse Leben in Gmünd in seiner Jugenderinnerung “Das Passionsspiel von Gmünd” (1883).3
Was kann Scherr mit dem Heiligen-Skelett gemeint haben? Offenkundig die Reliquien eines Katakombenheiligen, wie man ihn noch in einigen süddeutschen katholischen Kirchen antrifft. Katakombenheilige waren in den römischen Katakomben aufgefundene Gebeine, die man fälschlich als Märtyrer ansah und – wenn eine Grabschrift mit dem Namen fehlte – mit erfundenen lateinischen Namen belegte (“getaufte Heilige”). Es ist noch nicht einmal gesichert, dass es sich in jedem Fall um Christen handelte. Sie wurden in großer Zahl seit dem beginnenden 17. Jahrhundert in katholischen Gebieten aus Rom importiert.4 Die etwas gruselige Präsentationsform der dubiosen Gebeine ist uns fremd geworden.5
St. Clemens im Kloster Fürstenfeldbruck. Foto: User:Petropoxy (Lithoderm Proxy) – Eigenes Werk, CC BY 4.0
Dass in der katholischen Reichsstadt Schwäbisch Gmünd Katakombenheilige verehrt wurden, ist heute völlig in Vergessenheit geraten. Sonderlich ausgeprägt konnte der Kult nicht gewesen sein, denn ich konnte nur ganz wenige Nachrichten zu St. Theodorus und St. Donata, die im Schwäbisch Gmünder Münster verehrt wurden, finden.
In seinem großen Münsterbuch wies Anton Nägele 1925 darauf hin, dass die Sebalduskapelle am Ende des 17. oder am Anfang des 18. Jahrhunderts ein Heiltum erhalten habe: “Der Leib des hl. Martyrers Theodor, den man unlängst erlangt hatte, wurde nach einer Agendennotiz feierlich dorthin übertragen”.6 In seinem Kunstdenkmäler-Inventar bemerkt Richard Strobel bei der Beschreibung der heutigen Taufkapelle ohne weitere Details: “Die von Schreyer veranlaßte Mensa 1687/88 abgebrochen, dafür Theodor-Reliquien durch Familie Storr gestiftet”.7
Der Gmünder Heimatforscher Rudolf Weser schrieb zum Erwerb des hl. Theodor zwei Dokumente ab, nämlich die römische und die bischöflich-augsburgische Reliquien-Authentik.8 Die römische Urkunde wurde am 23. Juli 1687 ausgestellt. Man erfährt die Herkunft des “Corpus sancti Theodori Martyris” aus der Callixtus-Katakombe und den Namen der Bittsteller, die beide dem Gmünder Rat angehörten: Sebastian und Johann Michael Storr aus vornehmer Gmünder Ratsfamilie (im 18. Jahrhundert nobilitiert: Storr von Ostrach). Johann Michael Storr starb 1713 als Gmünder Bürgermeister.9 Die Augsburger Urkunde vom 4. Dezember 1687 fand Weser im Archiv des katholischen Dekanats in Gmünd.
Der Erwerb von Katakombenheiligen war kostspielig. Die beiden Gmünder Ratsherren investierten vermutlich eine große Summe, damit sie die von dem Nürnberger Sebald Schreyer am Anfang des 16. Jahrhunderts großzügig ausgestattete Kapelle besonders glanzvoll schmücken konnten. Die Kapelle fungierte als ihr Familien-Heiligtum und war im 18. Jahrhundert auch als Storrsche Kapelle bekannt.10 Dass Benedikt Storr, ab 1727 Stadtpfarrer von Gmünd, den zweiten Vornamen Theodor trug,11 möchte ich auf den 1687 importierten “Familienheiligen” zurückführen.
Über den Erwerb des zweiten Heiligen-Gebeins ist dagegen nichts bekannt. In einem von Rudolf Weser wiedergegebenen Inventar der Gmünder Pfarrkirche heißt es: “In der S. Wolfgangs-Kapelle ruht in einem schwarz gebeizten, mit silb. Zieraten beschlagenen Sarg S. Donatae V. M. Leib”.12 V. M. steht für Jungfrau und Märtyrerin (virginis martyris). Die Reliquie war mit Filigran und Edelsteinen geziert; hinzu kamen ein Bruststück aus Perlen, 21 goldene Ringe, Rosenkränze, mehrere wertvolle Anhänger und weiterer Schmuck. Ein “Titul mit guten Perlen gestickt” sei aber schon vor ungefähr 30 Jahren entwendet worden, was einen Terminus ante quem 1760 für den Erwerb der Donata-Reliquie liefert. Die Wolfgangs-Kapelle war die zweite südliche Chorkranz-Kapelle des Münsters.13 Ein 1786 geschaffenes Kreuzreliquiar im Münsterschatz weist Reliquien der Heiligen Felix, Donata, Victoria und Amandus auf.14 Ein silbernes Kruzifix, das zum Donata-Altar gehörte, wurde 1790 in der älteren Sakristei im zweiten Kasten aufbewahrt.15 Um 1800 mussten zur Bestreitung französischer Kriegskontributionen Pretiosen der Pfarrkirche eingeschmolzen werden, darunter auch die silberne Krone vom S. Donate-Altar, die guten Perlen, die auf dem rotsamtenen Bruststück den Namen Jesu dargestellt hatten, und ein goldener Ring mit einem Denkstein.16
In der Maria-Hilf-Kapelle (die bereits erwähnte heutige Taufkapelle) registrierte das Inventar von 1790 den ebenfalls kostbar geschmückten Sarg “mit dem Leib S. Theodori”. Der Heilige trug eine silberne Krone; außerdem gab es eine silberne Kapsel mit dem Blut des Heiligen, goldene Ringe, Agnus Dei aus Edelmetall und geschmelztem Glas und andere Kostbarkeiten mehr. Noch in einem Inventar von 1813 ist der Sarg des hl. Theodor in der Maria-Hilf-Kapelle aufgeführt.17
Der Zeitgeist des 19. Jahrhunderts war dem Kult und der barock-schaurigen Präsentation der Katakombenheiligen nicht gerade förderlich, aber noch der 1817 geborene Johannes Scherr konnte den Heiligen Theodor oder die Heilige Donata in der Gmünder Pfarrkirche bestaunen.
30.1.2016 Bei Heike Krause-Schmidt: “… ihr Brodt mit kleiner Silber-Arbeit erwerben” (1999), S. 187, 307 mit Abbildung 12 (siehe unten) gibt es mutmaßlich einen Hinweis auf den Verbleib der beiden Skelette. Bei der Öffnung des Münster-Hochaltars 1980 fand man in zwei Holzkisten Teile von mehreren Skeletten – “Katakombenheilige?” vermutet die Autorin. Sie waren reich ausgestattet mit Kränzen aus Flitter und Perlen sowie mit einer Rosette aus Filigran. Die Annahme, dass sie aus der Ausstattung des 1670 geweihten Hochalters stammen, ist nicht überzeugend. Näher liegt vor dem Hintergrund des hier Dargestellten, dass es sich um die im 19. Jahrhundert als unpassend empfundenen beiden Katakombenheiligen des Münsters handelt. Strobel weiß von diesem Fund nichts (zum Hochaltar: S. 365f.). Gut denkbar ist, dass man bei der Entfernung der barocken Ausstattung in der Mitte des 19. Jahrhunderts die beiden Katakombenheiligen im neugotischen Hochaltar von 1855/61 beigesetzt hat.
4.2.2017 Nach Bruno Klaus (WVjh 1904, S. 168, PDF) schrieb der Gmünder Rat am 21. Januar 1689 an Papst Innozenz IX. Man wolle die Bruderschaft der Marianischen Liebesversammlung einführen und bat den Papst, diese durch eine Bulle für die Pfarrkirche und die Kapelle des hl. Sebald, wohin der unlängst erlangte Leib des Märtyrers Theodor überführt werden solle, zu bestätigen.
5.2.2017 Schwäbisch Gmünd in einem aufgeklärten “politischen Roman” 1786 als Stätte des Reliquien-Verzierens (Judas der Erzschelm, S. 300, GBS).
Zu den Gmünder Vornamen schreibt Else Gündle: Brauchtum im alten Gmünd (1953), S. 32: Als “die Reliquien des heiligen Theodor unter Bürgermeister Storr in die Storrsche Kapelle (Taufkapelle) übertragen wurden, gab es auch Thedörle. […] Im 18. Jahrhundert tritt häufig der Name Donata auf”.
16.2.2017 Etwa 40 Jahre nach der mutmaßlichen Verbannung der römischen Gebeine im der Stadtpfarrkirche hatte sich der frömmigkeitsgeschichtliche Wund soweit gedreht, dass die Gmünder nach dem Zeugnis des Kaplans Rudolf Weser (Die Reliquien des hl. Celsus. In: Gmünder Tagblatt Nr. 157 vom 13.7.1901, Commons) 1901 die Gebeine des hl. Celsus mit großer Verehrung aufnahmen und reich schmückten, als er in der Hauskapelle der Taubstummenanstalt St. Josef einen Glasschrein erhielt (vgl. Strobel Bd. 4, 2003, S. 208). Es handelte sich um einen der barocken Katakombenheiligen des Benediktinerinnenklosters Urspring.
9.12.2021 Nach dem Chronisten Franz Xaver Killinger (Chronikensammelband S. 335, Internet Archive; Abschrift) erhielt 1735 auch das Frauenkloster Gotteszell vor den Toren der Stadt zwei heilige Leiber namens Victoria und Felix, die am 9. Oktober feierlich ihren Einzug hielten.

- In: Gestalten und Geschichten (1886), S. 366 (Internet Archive). [↩]
- Siehe hier: Heimatliches in Johannes Scherrs “Poetischen Versuchen” (1835). [↩]
- Wikisource. Kurze Charakteristik der Stadt in Scherrs “Schiller” Bd. 2 (1856), S. 55f. (Google Books). [↩]
- Siehe in diesem Blog: Der Katakombenheilige Demetrius als Stadtpatron von Löffingen und weitere Beiträge. Instruktiv von der online vorliegenden Literatur sind der Aufsatz von Wilhelm Schnyder 1931 und die Diplomarbeit von Anna Caroline Pfeiffer 2005 (PDF). [↩]
- Vgl. dazu Paul Hugger 1999. [↩]
- Die Heilig-Kreuzkirche in Schwäbisch Gmünd (1925), S. 234. [↩]
- Die Kunstdenkmäler der Stadt Schwäbisch Gmünd 2 (2003), S. 373 nach Rudolf Weser: Münster Annalen I a [Nachlass Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd Bd. 72], S. 183. [↩]
- Nachlass Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd Bd. 8, S. 233, online auf Wikimedia Commons. [↩]
- Strobel Bd. 1, S. 383: Wappen am Orgelprospekt des Münsters. [↩]
- Strobel Bd. 1, S. 363. [↩]
- Rudolf Wesers Pfarrerliste 1902. [↩]
- Archiv für christliche Kunst 1926, S. 122 (UB Heidelberg). [↩]
- Strobel Bd. 1, S. 363. [↩]
- Strobel Bd. 1, S. 432 Nr. 68. [↩]
- Inventar nach Weser 1926, S. 118. [↩]
- Weser ebenda, S. 126. [↩]
- Weser ebenda, S. 123f. [↩]
Tallinna kodanikkuderaamat
http://www.nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:355-ubr16764-6
Das Revaler Bürgerbuch 1409 – 1624 (1932)
Frohe Ostern! Happy Easter!
http://archivalia.tumblr.com/tagged/easter
One of the earliest American portrayals of the Easter rabbit on a watercolor reward of merit by Johann Conrad Gilbert (Southeastern Pennsylvania, active 1775-1810).
Deutsche Studenten in Pisa
Fritz Weigles QFIAB-Aufsatz von 1960 gehört zu einer Aufsatzreihe “Deutsche Studenten in Italien”:
Publikationen historischer Dokumente
http://www.publikationen-historischer-dokumente.de/NR/digitalisat/UI/main.htm
Die Website bietet auch einige Digitalisate zur Musikgeschichte im PDF-Format, teilweise aus HathiTrust.
Bauhaus-Universität macht Digitalisate auch über Europeana zugänglich
“Dokumente und Bücher online abzurufen und zu lesen, ist für Nutzerinnen und Nutzer von Bibliotheken heute eine Selbstverständlichkeit. Die Universitätsbibliothek der Bauhaus-Universität Weimar verbessert ihr Angebot dahingehend weiter und macht ihre digitalisierten Bestände nun auch in der »Europeana« zugänglich. Damit ist sie eine der ersten Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen in Thüringen, die in der europaweiten Datenbank mit ihren Digitalisaten vertreten ist.”
Es ist eine Schande, dass nicht der Gesamtbestand der Deutschen Digitalen Bibliothek in der Europeana verfügbar ist!
Wieso zum Teufel musste das nochmals digitalisiert werden?
Vor einiger Zeit zeigte ich die “Baudenkmale in der Pfalz” hier an, ins Netz gestellt von Dilibri:
http://www.dilibri.de/id/1568528
Die Bände liegen dort in guter Qualität vor. Warum musste die UB der Humboldt-Universität die Bände jetzt nochmals digitalisieren?
Bayerische Benediktinerakademie stellt Uralt-Klösterverzeichnis ins Netz
http://benediktinerakademie.org/
Die Akademie verantwortet die traditionsreichen “Studien und Mitteilungen” OSB und die “Germania Benedictina”, aber von Open Access gibt es keine Spur. Stattdessen belästigt sie uns mit einem hochtrabend “Germania monastica” überschriebenen benediktinischen, zisterziensischen und Trappisten- Klosterverzeichnis (natürlich ohne Scans), das Pirmin Lindner 1917 publizierte und das uns wertlos dünkt, da seine Angaben unbelegt und fast immer (nicht nur “vielfach”) veraltet sind.
http://benediktinerakademie.org/germania-monastica/
Via
https://ordensgeschichte.hypotheses.org/10565
#histmonast
Kantonsbibliothek Thurgau will Zeitungen digitalisieren
http://blog.digithek.ch/bote-vom-untersee-und-rhein-wird-digitalisiert/ zitiert einen Artikel zur Thurgauischen kantonsbibliothek:
http://www.thurgaukultur.ch/magazin/2251
“Wir freuen uns auch schon darauf, dass demnächst die Thurgauer Beiträge zur Geschichte des Historischen Vereins und die Mitteilungen der Naturforschenden Gesellschaft auf der Zeitschriften-Plattform retro.seals der ETH aufgeschaltet werden.”
Seit 2014
https://archivalia.hypotheses.org/4896
ist bekannt, dass die Bodenseebibliotheken auf ihrer Website die “Thurgauer Beiträge zur Geschichte” bereithalten. Hat man die Zeitschriften erneut digitalisiert, und wenn nein, wieso hat es zwei jahre gedauert, um die Bodenseebibliotheken-Scans nach retro.seals.ch zu importieren?
Film über die Lohrer Karfreitagsprozession
http://www.br.de/mediathek/video/video/lohrer-karfreitagsprozession-100.html#tab=bcastInfo&jump=tab
Siehe auch
http://www.karfreitagsprozession.de/
https://de.wikipedia.org/wiki/Karfreitagsprozession_(Lohr)
Prozessionsordnung der Karfreitagsprozession Schwäbisch Gmünd 1773:
https://de.wikisource.org/wiki/Die_gro%C3%9Fe_Karfreitagsprozession_zur_Reichsstadtzeit
Datenspeicher für die Ewigkeit?
Forscher der Universität Southhampton haben einen Datenspeicher vorgestellt, der ihren Angaben zufolge extrem beständig ist. (Spektrum der Wissenschaft 2016/4 S. 8).
http://www.spektrum.de/news/ein-kristalliner-datenspeicher-fuer-die-ewigkeit/1399862
http://www.southampton.ac.uk/news/2016/02/5d-data-storage-update.page
http://dx.doi.org/10.1117/12.2220600 (nur Abstract und References frei)
Informationsfreiheitsgesetze und Archivrecht
Zu den Blogbeiträgen von Thomas Wolf
http://www.vda-blog.de/index.php/2016/03/25/informationsfreiheitsgesetz-archivgesetz-datenschutzgesetz/
http://www.siwiarchiv.de/?p=11798
ergeht folgende vorläufige Stellungnahme.
1. Ausgangspunkt der aktuellen Fragen von Thomas Wolf
Das Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags vom 16.2.2016 (PDF) befasst sich mit der Frage, “ob Unterlagen, die von Verfassungsorganen, Behörden, Gerichten des Bundes, den bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie den sonstigen Stellen des Bundes vor dem 1. Januar 2006 an das Bundesarchiv
bzw. von dem Plenum, den Ausschüssen und sonstigen Gremien oder der Verwaltung des
Deutschen Bundestages vor dem 1. Januar 2006 das Parlamentsarchiv abgegeben wurden nicht
dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unterliegen”. Es kommt zu dem Ergebnis:
Nach dem BArchG beträgt die grundsätzliche Sperrfrist zur Einsichtnahme 30 Jahre. Aufgrund
des Inkrafttretens des IFG zum 01.01.2006 ist jedoch eine Einsichtnahme auf entsprechenden Antrag
hin möglich. Deswegen wird die Sperrfrist von 30 Jahren dispensiert, soweit zuvor eine Einsichtnahme
nach dem IFG möglich war. Im Ergebnis bedeutet das, dass die 30jährige Sperrfrist
nicht für solche Unterlagen gilt, die nach dem 01.01.2006 an das Archiv abgegeben worden ist.Dieser Regelung und der neuen Gesetzeslage nach Inkrafttreten des IFG entspricht nun auch die
Archivordnung für den Deutschen Bundestag. Auch hier gilt grundsätzlich eine 30jährige Schutzfrist.
Da seit dem 01.01.2006 jedoch eine Einsichtnahme nach dem IFG auf Antrag möglich war,
bestimmt § 5 Abs. 4 ArchivO, dass die Sperrfirst nicht für solche Unterlagen gelten sollte, die
nach dem 01.01.2006 an das Archiv abgegeben worden sind – vielmehr richte sich die Einsichtnahme
nach dem IFG.Der Dispens der archivrechtlichen Schutzfristen wird somit hinsichtlich der Stichtagsregelung
(Inkrafttreten des IFG zum 01.01.2006) gewährt. Nach der Beschlussempfehlung des Innenausschusses
ist das IFG auf Unterlagen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des IFG bereits an das
Archiv abgegeben worden waren, nicht anwendbar.
Thomas Wolf stellt nun folgende Fragen:
1. Müssen bei der Erschließung nun Akten, die nach IFG genutzt wurden, entsprechend vermerkt werden, damit die Nutzung weiterhin problemlos möglich ist.
2. Was passiert mit Akten, die nach dem Informationsfreiheitsgesetz benutzt wurden, aber vom Archiv für nicht archivwürdig gehalten werden?
3. Ist von einer analogen Einschätzung des Verhältnisses bei vergleichbaren Ländergesetzbegungen [sic!] auszugehen?
4. Natürlich unberücksichtigt vom Gutachten, aber diese Fragen wurden auf siwiarchiv gestellt: Ist der Umgang mit den Fristen auch auf das BDSG übertragbar?
5. Ist das Gutachten nicht letztlich ein Beleg für ein fehlendes “Informationszugangsgesetzbuch” – sowohl auf Bundes- wie auch auf Ländersebene?
Die Fragen 2, 4 und 5 lassen sich ziemlich einfach beantworten.
Frage 5: Ja, das habe ich im übrigen hier auch wiederholt angemerkt (siehe etwa Graf 2015).
Frage 4: Nein, die Sachlage liegt völlig anders. Rechtsprechung und Kommentarliteratur zu den Datenschutzgesetzen kennen keine vergleichbare Stichtagregelung.
Frage 2 wirft die Frage der Dokumentationspflichten bei IFG-Anfragen auf. Der Archivar kann ja in seine Bewertungsentscheidung nur dann den Umstand einer IFG-Benutzung einfließen lassen, wenn er davon etwas weiß. Eine rechtliche Pflicht zur Dokumentation existiert wohl nicht. Vermutlich werden Aufzeichnungen zu IFG-Vorgängen nicht mit den Unterlagen verknüpft. Die Bewertungsentscheidung verbleibt wie bisher dem Archivar, der grundsätzlich nicht gehalten ist, Registratur-Benutzungen (etwa für ein wissenschaftliches Forschungsprojekt) zu berücksichtigen. Es ist allerdings sinnvoll, solche Benutzungen, wenn sie denn bekannt werden, in die Bewertungs-Erwägungen nach pflichtgemäßem Ermessen einzubeziehen. IFG-Anfragen können auf einen Quellenwert hinweisen, der für die Archivwürdigkeit spricht (sie müssen es aber nicht).
2. Problemaufriss
Bei der Frage, ob bei Archivgut das jeweilige IFG (soweit existent) zu beachten ist, gibt es drei mögliche Antworten.
(i) Das IFG geht vor, auch wenn sich die Materialien im Archiv befinden.
(ii) Das Archivgesetz geht vor.
(iii) Es ist nicht ganz so einfach.
Es spricht alles dafür, dass (iii) derzeit juristisch zutreffend ist. Ich plädiere für (i), wie schon 2009 (Graf 2009).
Vielen Archivierenden wäre die Antwort (ii) am liebsten, das macht am wenigsten Arbeit und alles bleibt wie es ist. Das deutsche Archivwesen ist da sehr konservativ (Graf 2015). Verfassungsrechtliche Bedenken gegen (ii) artikulierten Verwaltungsrechtler (Oebbecke et al. 2004, S. 17)
Eine Ungleichbehandlung der Benutzer von Akten, die vor und nach dem Inkrafttreten des IFG ins Archiv übernommen wurden, verstieße nämlich gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 I GG), weil ein sachlicher Grund für die unter schiedliche Behandlung in keiner Weise erkennbar ist.
Wenn es keine ausdrückliche gesetzliche Regelung wie im Bundesarchivgesetz (siehe dazu Weber 2010) gibt, kann die Veröffentlichungsklausel der Landesarchivgesetze gleichsam ein “Einfallstor” für Informationsfreiheit im Archiv darstellen (so für Sachsen-Anhalt die Anwendungshinweise 2010):
§ 10 ArchG-LSA regelt die Nutzung des Archivgutes abschließend und schließt daher die Anwendbarkeit des IZG LSA aus. § 10 Abs. 3 S. 4 ArchG-LSA bestimmt, dass die Schutzfristen nach § 10 Abs. 3 S. 1 – 3 ArchG-LSA für solche Unterlagen entfallen, die bereits bei ihrer Entstehung zur Veröffentlichung bestimmt waren. Diese Regelung gilt nach der Gesetzesbegründung ausdrücklich auch für Archivgut, das bereits vor der Übergabe an das Landesarchiv einem Informationszugang nach dem IZG LSA offen gestanden hat (Gesetzentwurf LReg, LT-Drs. 5/748, S. 14). Dieses kann daher nach § 10 Abs. 1 ArchG-LSA ohne die Einhaltung von Schutzfristen eingesehen werden.
Ebenso legt Dieter Strauch (Das Archivalieneigentum 2. Aufl. 2014, S. 116-118) die Vorschriften aus. Mit Blick auf § 7 Abs. 3 Satz 1 Landesarchivgesetz NRW ist er der Ansicht, dass Informationen, die nach dem IFG frei waren, nicht im Archiv unzugänglich sein sollen. Das IFG NRW ist am 1. Januar 2002 in Kraft getreten. Vor diesem Zeitpunkt ins Archiv gelangte Unterlagen waren nicht via IFG der Öffentlichkeit zugänglich.
Für diese Argumentation gilt also die Kollegen Wolf irritierende Stichtagsregelung. Vor dem Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes kann Archivgut nicht in diesem Sinn für die Öffentlichkeit bestimmt gewesen sein. In jedem Fall empfiehlt es sich, die Abgabe ans Archiv zu dokumentieren und mit den Benutzungsregelungen des jeweiligen Bestands zu verknüpfen.
Es stellen sich aber noch weitere Fragen.
Haben die Einsichtsvorschriften (IFG, UIG, Presserecht, VwVfG usw.) Auswirkungen auf die archivische Bewertung?
Siehe dazu kurz oben.
Wer entscheidet über das Vorliegen der IFG-Kriterien, die Behörde oder das Archiv?
Zur Praxis im Bundesarchiv 2010 siehe Weber 2010.
Für welche in Landes- oder Kommunalbesitz befindliche Unterlagen gilt das Bundes-IFG?
Es ist kompliziert, siehe etwa den Beitrag: Zweiter Tätigkeitsbericht 2010.
Zum größeren Kontext gehört die Frage nach der Berechtigung der archivischen Schutz- oder Sperrfristen (siehe dazu Hemmle 2014, S. 26 m.w.N.) und die Frage nach den Einsichtsrechten in älteres Registraturgut, das noch nicht ans Archiv angegeben wurde. Soweit ich sehe, normiert hier nur das Bundesarchivgesetz einen Rechtsanspruch, wenn das potentielle Archivgut älter als 30 Jahre ist.
Aus transparenzfreundlicher Sicht ist zu fordern:
Allen Interessenten ist ein Rechtsanspruch (nicht nur ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung) auf Einsicht in amtliche Unterlagen nach Maßgabe des jeweiligen Archivgesetzes und des jeweiligen IFG zu gewähren, wobei vor der dringend wünschenswerten Angleichung der Kriterien die für den Benutzer günstigste Regelung Vorrang haben sollte.
3. Vorläufige Liste von Materialien im Internet
Rainer Polley: Die gesetzgeberische Entwicklung zu dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz in Brandenburg und zu den Informationsfreiheitsgesetzen in Berlin und Schleswig-Holstein. In: Zugang zu Verwaltungsinformationen (2000)
http://archivschule.de/uploads/Publikation/VOE33/Voe33_19POLLEY.pdf
Rickmer Kießling: Das Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG-NRW) und seine unmittelbaren Auswirkungen auf kommunale Archive, 2002. In: Archivpflege in Westfalen und Lippe (2002)
https://www.lwl.org/waa-download/archivpflege/heft57/heft57_2002-endfassung.pdf
Entschließung der 6. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland: Gleiche Transparenz in Verwaltung und Archiven (2003)
http://www.datenschutz.rlp.de/infofreiheit/de/ifgkonf.php?submenu=entschliessungen&typ=ifg&ber=006_equaltrans
Janbernd Oebbecke/Christian Nienkemper: Archivbenutzung in verändertem rechtlichem Umfeld. In: Archivpflege in Westfalen-Lippe (2004)
http://www.lwl.org/waa-download/archivpflege/heft61/013_019_oebbecke_nienkemper.pdf
Westfälischer Archivtag – Informationsfreiheitsgesetz NRW. In: Archivalia vom 23. März 2004
https://archivalia.hypotheses.org/30531
Klaus Oldenhage: Bundesarchivgesetz und Informationsfreiheitsgesetz. In: Der Archivar (2005)
http://www.archive.nrw.de/archivar/hefte/2005/Archivar_2005-4.pdf
Rainer Polley: Fachbibliographie Archivrecht (2006)
http://www.archivschule.de/DE/service/bibliographien/fachbibliographie-archivrecht-t-1.html
Archivrecht und Informationsfreiheit. In: Archivalia vom 2. November 2007
https://archivalia.hypotheses.org/26707
Klaus Graf: Weitere Kritik am geplanten Archivgesetz NRW. In: Archivalia vom 11. Dezember 2009
https://archivalia.hypotheses.org/19249
Dirk Alvermann: Informationsfreiheitsgesetz für Mecklenburg-Vorpommern. Zwischenbilanz und Perspektiven aus archivischer Sicht. In: Auskunft (2010) S. 211-221
http://resolver.sub.uni-hamburg.de/goobi/PPN326504192_0030
Anwendungshinweise des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt zum IZG LSA – Stand 17. August 2010
http://www.informationsfreiheit.sachsen-anhalt.de/service/veroeffentlichungen/informationsmaterial/anwendungshinweise/anwendungshinweise-zu-1-izg-lsa-grundsatz/
Julia Brüdegam: Das Hamburgische Informationsfreiheitsgesetz und das Hamburgische Archivgesetz. Widerspruch oder Zusammenwirken? In: Auskunft (2010)
http://resolver.sub.uni-hamburg.de/goobi/PPN326504192_0030
Bettina Martin-Weber: Zur Novellierung des Bundesarchivgesetzes. In: Mitteilungen aus dem Bundesarchiv (2010)
https://www.bundesarchiv.de/imperia/md/content/bundesarchiv_de/oeffentlichkeitsarbeit/fach-publikationen/mitteilungenausdembundesarchiv/mitteilungen_01_2010.pdf
Zweiter Tätigkeitsbericht zum Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern. In: Archivalia vom 2. Juli 2010
https://archivalia.hypotheses.org/17013
Stefan Ittner: Zugangsregelungen zu Archivgut in den Archivgesetzen des Bundes und der Länder. In: Perspektive Bibliothek Bd. 1 Nr. 1 (2012)
http://dx.doi.org/10.11588/pb.2012.1.9403
Stephan Lehnstaedt und Bastian Stemmer: Informationsfreiheit. Über die Einsicht in staatliche Dokumente vor deren Archivierung. In: Archivar (2013)
http://www.archive.nrw.de/archivar/hefte/2013/ausgabe1/ARCHIVAR_01-13_internet.pdf
und
Martina Wiech: Informationsfreiheit. Eine Erwiderung aus archivischer Sicht zum Beitrag von Stephan Lehnstaedt und Bastian Stemmer. In: Ebenda.
Peter Toebak: Rezension der beiden eben genannten Publikationen (ohne Datum)
http://www.toebak.ch/index.php/uebersicht-rezensionen-recht-2012-2018/articles/stephan-lehnstaedt-und-bastian-stemmer-informationsfreiheit-ueber-die-einsicht-in-staatliche-dokumente-vor-deren-archivierung.html
Dagmar Hemmie: Veränderungen des Archivrechts unter den Herausforderungen der digitalen Langzeitarchivierung. Vergleichende Betrachtung der Archivgesetzgebung des Bundes und der Länder. Masterarbeit Potsdam 2014
http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:525-9584
Abgeordnetenhaus Berlin. Drucksache 17/2402 vom 28. Juli 2015 [Gesetzentwurf Archivgesetz]
http://www.parlament-berlin.de/ados/17/IIIPlen/vorgang/d17-2402.pdf
Klaus Graf: Unterlagen brauchen Transparenz. In: Archivalia vom 6. März 2015
https://archivalia.hypotheses.org/2207
Philipp Sümmermann: Überblick Informationsfreiheit: Ansprüche gegen den Staat. In: Telemedicus vom 7. April 2015
http://www.telemedicus.info/article/2933-UEberblick-Informationsfreiheit-Ansprueche-gegen-den-Staat.html
Digitalisierte Inkunabeln in Melbourne
Über 30 Inkunabeln der UB Melbourne sind im PDF-Format im Netz:
https://digitised-collections.unimelb.edu.au/handle/11343/54891
Internet Archive muss sich gegen viele unberechtigte Take-Down-Verlangen wehren
Krank: Französische Politiker wollen Leistungsschutzrecht für Thumbnails
Wellcome Trust nicht glücklich mit hybridem Open Access
“[W]e find that hybrid open access continues to be significantly more expensive than fully open access journals and that as a whole the level of service provided by hybrid publishers is poor and is not delivering what we are paying for.”
Es fällt schwer, die Verleger nicht als Betrüger zu schelten, wenn man sieht, dass in über 30 % aller Fälle der Trust nicht das erhält, wofür er zahlt. Etwa £765,000 wurden gezahlt, ohne dass die vereinbarte Gegenleistung erfolgte. In welchem anderen Wirtschaftsbereich würde ein solches Verhalten akzeptiert?
http://blog.wellcome.ac.uk/2016/03/23/wellcome-trust-and-coaf-open-access-spend-2014-15/
#Gemeinfreitag (März, Woche 4)
Die “Gemeinfreitag”-Idee von Moritz Hoffmann aufgreifend, gibt es freitags, wie in “Wenn schon #Gemeinfreitag dann richtig!” vorgeschlagen, Gemeinfreies, das ich selbst neu ins Netz befördert habe. Wie ich schon in dem von Mareike König mit mir geführten Interview sagte, sind gemeinfreie Digitalisate Teil einer
Goldenen Kette freien Wissens
Ich rufe daher alle Leserinnen und Leser auf:
Stellt durch Kauf oder durch Schenkung erworbene oder selbstgescannte gemeinfreie Digitalisate von Büchern oder Aufsätzen ins Netz (Wikimedia Commons oder Internet Archive)!
Ladet gemeinfreie Abbildungen auf Wikimedia Commons oder gebt dort eigene Fotos als gemeinfrei frei!
Ladet nur mit US-Proxy zugängliche Google Books ins Internet Archive!
Jeder kann ohne Vorkenntnisse mitmachen. Hinweis gern mit #gemeinfrei auf Twitter oder hier in den Kommentaren. Ich hoffe, ich bleibe nicht der einzige, der sich aktiv an der Bereicherung der Public Domain beteiligt!
Bei Urheberrechtsproblemen biete ich keine Rechtsberatung an, aber ich kann bei konkreten Fragen gern meine Meinung sagen …
Was zuletzt geschah:
#Gemeinfreitag (März, Woche 3)
***
In dieser Karfreitags-Edition ist der Anteil von Fremd-Beiträgen besonders hoch. Merci!
(59) Jürgen Kloss reichte als Kommentar zum letzten Gemeinfreitag ein:
Illustrirtes Volksliederbuch, Schauenburg, Lahr, c. 1900
https://archive.org/details/IllustrirtesVolksliederbuchSchauenburgLahrNdC1900
(60) Hans Colsmann “befreite” zwei Manteuffel-Porträts “aus der Mappe eines Urgroßvaters”:
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Manteuffel_Minister_des_Inneren.jpg
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Manteuffel_Minister_des_Inneren_2.jpg
(61) Die UB Heidelberg schloss mit der Digitalisierung von Gottliebs Ambraser Handschriften eine empfindliche Lücke, die durch das Verschwinden eines früher im Netz zugänglichen Digitalisats entstanden war.
http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/gottlieb1900bd1
(62) Die UB Kassel stellte ihr 4° Ms. hist. 41, eine württembergische Chronik Jakob Beyrlins samt Heilbronner Chronik, online:
http://orka.bibliothek.uni-kassel.de/viewer/image/1457952091280/1/
Vielen Dank!
(63) Eine bislang kaum beachtete schmale Handschrift zur württembergischen Geschichte (zum Raum Rottenburg am Neckar) verwahrt die UB Freiburg. Oliver Rau musste nicht lange überredet werden, das Manuskript zu digitalisieren, wofür ihm auch hier gedankt sei.
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/hs536
(64) In zwei Folgen erschien 1914/15 die Beschreibung der damals im Münchner Reichsarchiv vorhandenen Kloster-Typare durch F. X. Glasschröder:
Originalsiegelstöcke ehemaliger bayerischer Klöster und Kollegiatstifte im K. b. allgemeinen Reichsarchiv. In: Archivalische Zeitschrift NF 20 (1914), S. 157-210 (A-I) Commons; 3. Folge 1 (1915), S. 103-188 (K-W) Commons
(65) Ebenfalls aus der Archivalischen Zeitschrift stammt der Beitrag von Wilhelm Fürst (1930) vom Stadtarchiv Wunsiedel:
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Fuerst_wunsiedel_archiv.pdf
Das Stadtarchiv Wunsiedel sah keine Veranlassung, mein diesbezügliches Engagement zu unterstützen. Wie krank ist das denn, dass “eines der umfangreichsten Archive aller kleineren deutschen Städte” (Eigenwerbung) weder einen Scanner noch eine Digitalkamera hat, um ein Gebrauchsdigitalisat zu erstellen? In der Regel kann man sogar mit handelsüblichen Handykameras brauchbare Reproduktionen erstellen.
(66) Zum Beweis habe ich Handyfotos aus dem Urkundenbuch der Grafen von Flandern hochgeladen, die ich in Sachen FWE Roth benötigte. Schlechte Qualität, aber alles lesbar!
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Charter_william_clito.pdf
(67) 1853 wurde gemeldet, dass in Dresden schon an die 20 Bibliothekare wahnsinnig geworden seien. Die SUB Göttingen half mit Scans, die Quelle zu verifizieren.
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Jahreszeiten_titelblatt.jpg
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Jahreszeiten_bibliothekare.jpg
(68) Die UB Heidelberg steuerte ein weiteres Mosaiksteinchen zu den Opera omnia von FWE Roth bei: Aus der Kulturgeschichte von Geisenheim. In: Nassovia 1 (1900), S. 34-36.
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Roth_kulturgeschichte_geisenheim.pdf
(69) Aus dem gerade in zweiter Auflage erschienenen Buch von Malzer “Mittelalterliche Schriftkultur” stammen zwei Abbildungen Amberger Handschriften auf Commons. Bisher gab es dort keine einzige Abbildung eines Mediums aus der Amberger Provinzialbibliothek.
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Amberger_malerbuechlein.jpg
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Amberger_parzival.jpg
(70) Ein Foto des bedeutendsten Kunstwerks in der Darmstädter Stadtkirche, des Landgrafen-Epitaphs, ist nun unter CC0 nutzbar.
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Darmstadt_stadtkirche_epitaph.jpg
Fazit: 5 Abbildungen, 5 PDFs, 2 Fremd-Abbildungen, 1 Fremd-PDF, 3 Fremd-Digitalisate
Bilanz somit bisher: 67 Abbildungen, 49 PDFs, 2 Fremd-Abbildungen, 4 Fremd-PDFs, 4 Fremd-Digitalisat, 1 Video (= 127 Medien)
Archivalia endlich im Katalog von Hypotheses
Auskunftsqualität
Ein Mailwechsel:
“Sehr geehrter Herr Kollege Daum,
gern wüsste ich mehr über die Quellen des Überfalls und die sich daran anschließende Traditionsbildung, wie sie ansatzweise beschrieben wird in:
https://books.google.de/books?id=cncrAQAAIAAJ&pg=PA202-IA11
Zum Thema Schlachtengedenken habe ich mich verschiedentlich geäußert (ohne Wunsiedel):
https://archivalia.hypotheses.org/1163
Leider ist mir die gedruckte Lokalliteratur (insbes. E. Jäger) nicht zugänglich.
Besten Dank im voraus und freundliche Grüße
Klaus Graf
PS: Wenn ich Scans der Ausführungen von Fürst in der Jubiläumsschrift 1928 zum Stadtarchiv S. 73-82 hätte, könnte ich diese bei
https://archivalia.hypotheses.org/55216
ergänzen.”
Schrieb ich am 17. März dem Stadtarchiv Wunsiedel, das am 18. März antwortete:
“Sehr geehrter Herr Graf,
wir freuen uns, dass Sie sich für die Geschichte der Stadt Wunsiedel interessieren.
Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ein Scan des Aufsatzes von Fürst in der Wunsiedler Jubiläumsschrift von 1928 nicht möglich ist, da uns z. Zt. die technischen Voraussetzungen fehlen.
Die angesprochene Literatur bekommen Sie überall über die Fernleihe. Auch ein Kopiershop mit Scanner müsste sich finden lassen.
Mit herzlichen Grüßen
i.A.”
Muss ich mit Blick auf https://archivalia.hypotheses.org/55006 wohl nicht weiter kommentieren …
Popcorn! Michael Eisen (PLoS) trollt auf Twitter und sagt, ich schreibe Bullshit
https://twitter.com/mbeisen/status/712778389631860737 et multi alii
Gefühlte 100 Tweets zum Thema, ob es legal ist, Autoren um ein PDF ihres Artikels zu bitten. Eisen sagt nein, ich sage ja.
Siehe auch meine Stellungnahme in SCHOLCOMM
http://lists.ala.org/sympa/arc/scholcomm/2016-03/msg00100.html und weitere Beiträge dort, von denen niemand Eisen Recht gab.
Mittelalterliche Schriftkultur der Zisterzienser
Mittelalterliche Schriftkultur. Schriftlichkeit und Buchproduktion in den Oberpfälzer Zisterzienserklöstern bis zu ihrer Aufhebung im 16. Jahrhundert. Begleitband zur Ausstellung in der Provinzialbibliothek Amberg vom 12. Juni bis 23. Juli 2015. 2. korrigierte und ergänzte Auflage. Amberg 2016: Staatliche Bibliothek. 171 S., 55 farbige Abbildungen. 8,90 Euro. ISBN 9783981796810 [Entgegen der früheren Fassung des Texts ist ein Inhaltsverzeichnis im Netz. HEBIS verlinkt auf das Inhaltsverzeichnis der ersten Auflage, das aber identisch ist mit dem der Zweitauflage.]
Christian Malzer, der an einer Dissertation über den spätmittelalterlichen Konvent von Waldsassen arbeitet, hat hier eine wohlfeile allgemeine Einführung in die mittelalterliche Skriptoriums-Kultur vorgelegt, die leider durch den entlegenen Erscheinungsort kaum die Beachtung erfahren wird, die sie verdient.1 Es wäre schön, wenn das ausgesprochen gediegen illustrierte Buch Open Access zur Verfügung stünde und auch das Digitalisat des deutschsprachigen Amberger Malerbüchleins (S. 67-73; Handschriftencensus), das für eine Übung erstellt wurde, aus der die Ausstellung und das Begleitbuch hervorgingen, der Allgemeinheit im Internet zugänglich wäre!
Während andere Handbücher mit Literaturlisten dem Nutzer Steine statt Brot geben, findet man in den 458 Endnoten Malzers zu allen Angaben Einzelnachweise. Allerdings sei nicht verschwiegen, dass es ein Unding ist, nur Kurztitel zu zitieren, ohne anzugeben, in welcher Anmerkung die vollständige bibliographische Angabe steht. Ein Literaturverzeichnis existiert bedauerlicherweise nicht (und auch kein Register).
Netzressourcen werden herangezogen, wenngleich nicht im wünschenswerten Umfang (z.B. fehlt in Anm. 426 der Hinweis auf das Digitalisat des Cpg 412). In Anm. 131 wird nicht der Permalink von manuscripta.at zitiert.
Gegenstand sind vier Zisterzienserklöster in der heutigen Oberpfalz: die Zisterzienserklöster Waldsassen und Walderbach sowie die Zisterzienserinnenklöster Pielenhofen und Seligenporten. Die aus ihnen erhaltenen Zeugnisse zum Buchwesen veranschaulichen in glücklicher Weise den allgemeinen Stoff. Behandelt wird auch die literarisch-historiographische Tätigkeit (S. 96-106), wobei quellenbedingt Waldsassen im Vordergrund steht. Man erfährt aber auch hier und im Kapitel über die klösterliche Kanzlei (S. 121-127) sowie im Abschnitt zu den Einbänden (S. 92-95) Aufschlussreiches über die archivalische Hinterlassenschaft der Klöster und ihre “pragmatische Schriftlichkeit” (Amtsbücher, Archivrepertorien usw.). Das einzige erhaltene Nekrolog stammt aus Seligenporten (S. 103). Eine Studie Malzers zum ältesten Kopialbuch von Waldsassen wird noch 2016 im Band “Oberpfälzer Klosterlandschaft” erscheinen.
Wer sich für die Geschichte der Oberpfälzer Zisterzen interessiert, findet in Malzers Buch eine Fülle von Details – nicht nur zum klösterlichen Buchwesen.
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Amberger_malerbuechlein.jpg Siehe auch
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Amberger_parzival.jpg
#histmonast
- Siehe auch die Anzeige von Alkuin Schachenmayr OCist: http://cistercium.blogspot.de/2015/06/neues-einfuhrungswerk-cisterciensische.html. In ganz NRW ist laut KVK die Erstauflage 2015 nur in der Trierer Priesterseminarbibliothek vertreten! [↩]