Zu den Blogbeiträgen von Thomas Wolf
http://www.vda-blog.de/index.php/2016/03/25/informationsfreiheitsgesetz-archivgesetz-datenschutzgesetz/
http://www.siwiarchiv.de/?p=11798
ergeht folgende vorläufige Stellungnahme.
1. Ausgangspunkt der aktuellen Fragen von Thomas Wolf
Das Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags vom 16.2.2016 (PDF) befasst sich mit der Frage, “ob Unterlagen, die von Verfassungsorganen, Behörden, Gerichten des Bundes, den bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie den sonstigen Stellen des Bundes vor dem 1. Januar 2006 an das Bundesarchiv
bzw. von dem Plenum, den Ausschüssen und sonstigen Gremien oder der Verwaltung des
Deutschen Bundestages vor dem 1. Januar 2006 das Parlamentsarchiv abgegeben wurden nicht
dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unterliegen”. Es kommt zu dem Ergebnis:
Nach dem BArchG beträgt die grundsätzliche Sperrfrist zur Einsichtnahme 30 Jahre. Aufgrund
des Inkrafttretens des IFG zum 01.01.2006 ist jedoch eine Einsichtnahme auf entsprechenden Antrag
hin möglich. Deswegen wird die Sperrfrist von 30 Jahren dispensiert, soweit zuvor eine Einsichtnahme
nach dem IFG möglich war. Im Ergebnis bedeutet das, dass die 30jährige Sperrfrist
nicht für solche Unterlagen gilt, die nach dem 01.01.2006 an das Archiv abgegeben worden ist.
Dieser Regelung und der neuen Gesetzeslage nach Inkrafttreten des IFG entspricht nun auch die
Archivordnung für den Deutschen Bundestag. Auch hier gilt grundsätzlich eine 30jährige Schutzfrist.
Da seit dem 01.01.2006 jedoch eine Einsichtnahme nach dem IFG auf Antrag möglich war,
bestimmt § 5 Abs. 4 ArchivO, dass die Sperrfirst nicht für solche Unterlagen gelten sollte, die
nach dem 01.01.2006 an das Archiv abgegeben worden sind – vielmehr richte sich die Einsichtnahme
nach dem IFG.
Der Dispens der archivrechtlichen Schutzfristen wird somit hinsichtlich der Stichtagsregelung
(Inkrafttreten des IFG zum 01.01.2006) gewährt. Nach der Beschlussempfehlung des Innenausschusses
ist das IFG auf Unterlagen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des IFG bereits an das
Archiv abgegeben worden waren, nicht anwendbar.
Thomas Wolf stellt nun folgende Fragen:
1. Müssen bei der Erschließung nun Akten, die nach IFG genutzt wurden, entsprechend vermerkt werden, damit die Nutzung weiterhin problemlos möglich ist.
2. Was passiert mit Akten, die nach dem Informationsfreiheitsgesetz benutzt wurden, aber vom Archiv für nicht archivwürdig gehalten werden?
3. Ist von einer analogen Einschätzung des Verhältnisses bei vergleichbaren Ländergesetzbegungen [sic!] auszugehen?
4. Natürlich unberücksichtigt vom Gutachten, aber diese Fragen wurden auf siwiarchiv gestellt: Ist der Umgang mit den Fristen auch auf das BDSG übertragbar?
5. Ist das Gutachten nicht letztlich ein Beleg für ein fehlendes “Informationszugangsgesetzbuch” – sowohl auf Bundes- wie auch auf Ländersebene?
Die Fragen 2, 4 und 5 lassen sich ziemlich einfach beantworten.
Frage 5: Ja, das habe ich im übrigen hier auch wiederholt angemerkt (siehe etwa Graf 2015).
Frage 4: Nein, die Sachlage liegt völlig anders. Rechtsprechung und Kommentarliteratur zu den Datenschutzgesetzen kennen keine vergleichbare Stichtagregelung.
Frage 2 wirft die Frage der Dokumentationspflichten bei IFG-Anfragen auf. Der Archivar kann ja in seine Bewertungsentscheidung nur dann den Umstand einer IFG-Benutzung einfließen lassen, wenn er davon etwas weiß. Eine rechtliche Pflicht zur Dokumentation existiert wohl nicht. Vermutlich werden Aufzeichnungen zu IFG-Vorgängen nicht mit den Unterlagen verknüpft. Die Bewertungsentscheidung verbleibt wie bisher dem Archivar, der grundsätzlich nicht gehalten ist, Registratur-Benutzungen (etwa für ein wissenschaftliches Forschungsprojekt) zu berücksichtigen. Es ist allerdings sinnvoll, solche Benutzungen, wenn sie denn bekannt werden, in die Bewertungs-Erwägungen nach pflichtgemäßem Ermessen einzubeziehen. IFG-Anfragen können auf einen Quellenwert hinweisen, der für die Archivwürdigkeit spricht (sie müssen es aber nicht).
2. Problemaufriss
Bei der Frage, ob bei Archivgut das jeweilige IFG (soweit existent) zu beachten ist, gibt es drei mögliche Antworten.
(i) Das IFG geht vor, auch wenn sich die Materialien im Archiv befinden.
(ii) Das Archivgesetz geht vor.
(iii) Es ist nicht ganz so einfach.
Es spricht alles dafür, dass (iii) derzeit juristisch zutreffend ist. Ich plädiere für (i), wie schon 2009 (Graf 2009).
Vielen Archivierenden wäre die Antwort (ii) am liebsten, das macht am wenigsten Arbeit und alles bleibt wie es ist. Das deutsche Archivwesen ist da sehr konservativ (Graf 2015). Verfassungsrechtliche Bedenken gegen (ii) artikulierten Verwaltungsrechtler (Oebbecke et al. 2004, S. 17)
Eine Ungleichbehandlung der Benutzer von Akten, die vor und nach dem Inkrafttreten des IFG ins Archiv übernommen wurden, verstieße nämlich gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 I GG), weil ein sachlicher Grund für die unter schiedliche Behandlung in keiner Weise erkennbar ist.
Wenn es keine ausdrückliche gesetzliche Regelung wie im Bundesarchivgesetz (siehe dazu Weber 2010) gibt, kann die Veröffentlichungsklausel der Landesarchivgesetze gleichsam ein “Einfallstor” für Informationsfreiheit im Archiv darstellen (so für Sachsen-Anhalt die Anwendungshinweise 2010):
§ 10 ArchG-LSA regelt die Nutzung des Archivgutes abschließend und schließt daher die Anwendbarkeit des IZG LSA aus. § 10 Abs. 3 S. 4 ArchG-LSA bestimmt, dass die Schutzfristen nach § 10 Abs. 3 S. 1 – 3 ArchG-LSA für solche Unterlagen entfallen, die bereits bei ihrer Entstehung zur Veröffentlichung bestimmt waren. Diese Regelung gilt nach der Gesetzesbegründung ausdrücklich auch für Archivgut, das bereits vor der Übergabe an das Landesarchiv einem Informationszugang nach dem IZG LSA offen gestanden hat (Gesetzentwurf LReg, LT-Drs. 5/748, S. 14). Dieses kann daher nach § 10 Abs. 1 ArchG-LSA ohne die Einhaltung von Schutzfristen eingesehen werden.
Ebenso legt Dieter Strauch (Das Archivalieneigentum 2. Aufl. 2014, S. 116-118) die Vorschriften aus. Mit Blick auf § 7 Abs. 3 Satz 1 Landesarchivgesetz NRW ist er der Ansicht, dass Informationen, die nach dem IFG frei waren, nicht im Archiv unzugänglich sein sollen. Das IFG NRW ist am 1. Januar 2002 in Kraft getreten. Vor diesem Zeitpunkt ins Archiv gelangte Unterlagen waren nicht via IFG der Öffentlichkeit zugänglich.
Für diese Argumentation gilt also die Kollegen Wolf irritierende Stichtagsregelung. Vor dem Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes kann Archivgut nicht in diesem Sinn für die Öffentlichkeit bestimmt gewesen sein. In jedem Fall empfiehlt es sich, die Abgabe ans Archiv zu dokumentieren und mit den Benutzungsregelungen des jeweiligen Bestands zu verknüpfen.
Es stellen sich aber noch weitere Fragen.
Haben die Einsichtsvorschriften (IFG, UIG, Presserecht, VwVfG usw.) Auswirkungen auf die archivische Bewertung?
Siehe dazu kurz oben.
Wer entscheidet über das Vorliegen der IFG-Kriterien, die Behörde oder das Archiv?
Zur Praxis im Bundesarchiv 2010 siehe Weber 2010.
Für welche in Landes- oder Kommunalbesitz befindliche Unterlagen gilt das Bundes-IFG?
Es ist kompliziert, siehe etwa den Beitrag: Zweiter Tätigkeitsbericht 2010.
Zum größeren Kontext gehört die Frage nach der Berechtigung der archivischen Schutz- oder Sperrfristen (siehe dazu Hemmle 2014, S. 26 m.w.N.) und die Frage nach den Einsichtsrechten in älteres Registraturgut, das noch nicht ans Archiv angegeben wurde. Soweit ich sehe, normiert hier nur das Bundesarchivgesetz einen Rechtsanspruch, wenn das potentielle Archivgut älter als 30 Jahre ist.
Aus transparenzfreundlicher Sicht ist zu fordern:
Allen Interessenten ist ein Rechtsanspruch (nicht nur ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung) auf Einsicht in amtliche Unterlagen nach Maßgabe des jeweiligen Archivgesetzes und des jeweiligen IFG zu gewähren, wobei vor der dringend wünschenswerten Angleichung der Kriterien die für den Benutzer günstigste Regelung Vorrang haben sollte.
3. Vorläufige Liste von Materialien im Internet
Rainer Polley: Die gesetzgeberische Entwicklung zu dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz in Brandenburg und zu den Informationsfreiheitsgesetzen in Berlin und Schleswig-Holstein. In: Zugang zu Verwaltungsinformationen (2000)
http://archivschule.de/uploads/Publikation/VOE33/Voe33_19POLLEY.pdf
Rickmer Kießling: Das Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG-NRW) und seine unmittelbaren Auswirkungen auf kommunale Archive, 2002. In: Archivpflege in Westfalen und Lippe (2002)
https://www.lwl.org/waa-download/archivpflege/heft57/heft57_2002-endfassung.pdf
Entschließung der 6. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland: Gleiche Transparenz in Verwaltung und Archiven (2003)
http://www.datenschutz.rlp.de/infofreiheit/de/ifgkonf.php?submenu=entschliessungen&typ=ifg&ber=006_equaltrans
Janbernd Oebbecke/Christian Nienkemper: Archivbenutzung in verändertem rechtlichem Umfeld. In: Archivpflege in Westfalen-Lippe (2004)
http://www.lwl.org/waa-download/archivpflege/heft61/013_019_oebbecke_nienkemper.pdf
Westfälischer Archivtag – Informationsfreiheitsgesetz NRW. In: Archivalia vom 23. März 2004
https://archivalia.hypotheses.org/30531
Klaus Oldenhage: Bundesarchivgesetz und Informationsfreiheitsgesetz. In: Der Archivar (2005)
http://www.archive.nrw.de/archivar/hefte/2005/Archivar_2005-4.pdf
Rainer Polley: Fachbibliographie Archivrecht (2006)
http://www.archivschule.de/DE/service/bibliographien/fachbibliographie-archivrecht-t-1.html
Archivrecht und Informationsfreiheit. In: Archivalia vom 2. November 2007
https://archivalia.hypotheses.org/26707
Klaus Graf: Weitere Kritik am geplanten Archivgesetz NRW. In: Archivalia vom 11. Dezember 2009
https://archivalia.hypotheses.org/19249
Dirk Alvermann: Informationsfreiheitsgesetz für Mecklenburg-Vorpommern. Zwischenbilanz und Perspektiven aus archivischer Sicht. In: Auskunft (2010) S. 211-221
http://resolver.sub.uni-hamburg.de/goobi/PPN326504192_0030
Anwendungshinweise des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt zum IZG LSA – Stand 17. August 2010
http://www.informationsfreiheit.sachsen-anhalt.de/service/veroeffentlichungen/informationsmaterial/anwendungshinweise/anwendungshinweise-zu-1-izg-lsa-grundsatz/
Julia Brüdegam: Das Hamburgische Informationsfreiheitsgesetz und das Hamburgische Archivgesetz. Widerspruch oder Zusammenwirken? In: Auskunft (2010)
http://resolver.sub.uni-hamburg.de/goobi/PPN326504192_0030
Bettina Martin-Weber: Zur Novellierung des Bundesarchivgesetzes. In: Mitteilungen aus dem Bundesarchiv (2010)
https://www.bundesarchiv.de/imperia/md/content/bundesarchiv_de/oeffentlichkeitsarbeit/fach-publikationen/mitteilungenausdembundesarchiv/mitteilungen_01_2010.pdf
Zweiter Tätigkeitsbericht zum Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern. In: Archivalia vom 2. Juli 2010
https://archivalia.hypotheses.org/17013
Stefan Ittner: Zugangsregelungen zu Archivgut in den Archivgesetzen des Bundes und der Länder. In: Perspektive Bibliothek Bd. 1 Nr. 1 (2012)
http://dx.doi.org/10.11588/pb.2012.1.9403
Stephan Lehnstaedt und Bastian Stemmer: Informationsfreiheit. Über die Einsicht in staatliche Dokumente vor deren Archivierung. In: Archivar (2013)
http://www.archive.nrw.de/archivar/hefte/2013/ausgabe1/ARCHIVAR_01-13_internet.pdf
und
Martina Wiech: Informationsfreiheit. Eine Erwiderung aus archivischer Sicht zum Beitrag von Stephan Lehnstaedt und Bastian Stemmer. In: Ebenda.
Peter Toebak: Rezension der beiden eben genannten Publikationen (ohne Datum)
http://www.toebak.ch/index.php/uebersicht-rezensionen-recht-2012-2018/articles/stephan-lehnstaedt-und-bastian-stemmer-informationsfreiheit-ueber-die-einsicht-in-staatliche-dokumente-vor-deren-archivierung.html
Dagmar Hemmie: Veränderungen des Archivrechts unter den Herausforderungen der digitalen Langzeitarchivierung. Vergleichende Betrachtung der Archivgesetzgebung des Bundes und der Länder. Masterarbeit Potsdam 2014
http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:525-9584
Abgeordnetenhaus Berlin. Drucksache 17/2402 vom 28. Juli 2015 [Gesetzentwurf Archivgesetz]
http://www.parlament-berlin.de/ados/17/IIIPlen/vorgang/d17-2402.pdf
Klaus Graf: Unterlagen brauchen Transparenz. In: Archivalia vom 6. März 2015
https://archivalia.hypotheses.org/2207
Philipp Sümmermann: Überblick Informationsfreiheit: Ansprüche gegen den Staat. In: Telemedicus vom 7. April 2015
http://www.telemedicus.info/article/2933-UEberblick-Informationsfreiheit-Ansprueche-gegen-den-Staat.html