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Mittelalterliche Schriftkultur der Zisterzienser

Mittelalterliche Schriftkultur. Schriftlichkeit und Buchproduktion in den Oberpfälzer Zisterzienserklöstern bis zu ihrer Aufhebung im 16. Jahrhundert. Begleitband zur Ausstellung in der Provinzialbibliothek Amberg vom 12. Juni bis 23. Juli 2015. 2. korrigierte und ergänzte Auflage. Amberg 2016: Staatliche Bibliothek. 171 S., 55 farbige Abbildungen. 8,90 Euro. ISBN 9783981796810 [Entgegen der früheren Fassung des Texts ist ein Inhaltsverzeichnis im Netz. HEBIS verlinkt auf das Inhaltsverzeichnis der ersten Auflage, das aber identisch ist mit dem der Zweitauflage.]

Christian Malzer, der an einer Dissertation über den spätmittelalterlichen Konvent von Waldsassen arbeitet, hat hier eine wohlfeile allgemeine Einführung in die mittelalterliche Skriptoriums-Kultur vorgelegt, die leider durch den entlegenen Erscheinungsort kaum die Beachtung erfahren wird, die sie verdient.1 Es wäre schön, wenn das ausgesprochen gediegen illustrierte Buch Open Access zur Verfügung stünde und auch das Digitalisat des deutschsprachigen Amberger Malerbüchleins (S. 67-73; Handschriftencensus), das für eine Übung erstellt wurde, aus der die Ausstellung und das Begleitbuch hervorgingen, der Allgemeinheit im Internet zugänglich wäre!

Während andere Handbücher mit Literaturlisten dem Nutzer Steine statt Brot geben, findet man in den 458 Endnoten Malzers zu allen Angaben Einzelnachweise. Allerdings sei nicht verschwiegen, dass es ein Unding ist, nur Kurztitel zu zitieren, ohne anzugeben, in welcher Anmerkung die vollständige bibliographische Angabe steht. Ein Literaturverzeichnis existiert bedauerlicherweise nicht (und auch kein Register).

Netzressourcen werden herangezogen, wenngleich nicht im wünschenswerten Umfang (z.B. fehlt in Anm. 426 der Hinweis auf das Digitalisat des Cpg 412). In Anm. 131 wird nicht der Permalink von manuscripta.at zitiert.

Gegenstand sind vier Zisterzienserklöster in der heutigen Oberpfalz: die Zisterzienserklöster Waldsassen und Walderbach sowie die Zisterzienserinnenklöster Pielenhofen und Seligenporten. Die aus ihnen erhaltenen Zeugnisse zum Buchwesen veranschaulichen in glücklicher Weise den allgemeinen Stoff. Behandelt wird auch die literarisch-historiographische Tätigkeit (S. 96-106), wobei quellenbedingt Waldsassen im Vordergrund steht. Man erfährt aber auch hier und im Kapitel über die klösterliche Kanzlei (S. 121-127) sowie im Abschnitt zu den Einbänden (S. 92-95) Aufschlussreiches über die archivalische Hinterlassenschaft der Klöster und ihre “pragmatische Schriftlichkeit” (Amtsbücher, Archivrepertorien usw.). Das einzige erhaltene Nekrolog stammt aus Seligenporten (S. 103). Eine Studie Malzers zum ältesten Kopialbuch von Waldsassen wird noch 2016 im Band “Oberpfälzer Klosterlandschaft” erscheinen.

Wer sich für die Geschichte der Oberpfälzer Zisterzen interessiert, findet in Malzers Buch eine Fülle von Details – nicht nur zum klösterlichen Buchwesen.

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Amberger_malerbuechlein.jpg Siehe auch
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Amberger_parzival.jpg

#histmonast

  1. Siehe auch die Anzeige von Alkuin Schachenmayr OCist: http://cistercium.blogspot.de/2015/06/neues-einfuhrungswerk-cisterciensische.html. In ganz NRW ist laut KVK die Erstauflage 2015 nur in der Trierer Priesterseminarbibliothek vertreten! []

“Auch mein herczen lieber herr, ich pit euch, ir welt mir umb ain gueten Neckar oder Schwab wein verholfen sein”

Schön, Julia Anna (2015) Mein herczen liebster herr – Das Leben der Dorothea von Serntein im Spiegel ihrer Briefe.
Masterarbeit, Universität Wien. Historisch-Kulturwissenschaftliche Fakultät
BetreuerIn: Lackner, Christian
http://othes.univie.ac.at/38632/

Die bisher nicht gedruckten neun der 16 bekannten Briefe werden ediert. Die in der Überschrift zitierte Stelle: S. 69 (der Schwabwein = Wein aus Schwaben wird auch noch in einem weiteren Brief S. 80 erwähnt).

#region

Die Frauen aus der luxemburgischen Dynastie und ihre Stundenbücher

Claude, Lynn Elisabeth (2015) Die Frauen aus der luxemburgischen Dynastie und ihre Stundenbücher.
Diplomarbeit, Universität Wien. Historisch-Kulturwissenschaftliche Fakultät
BetreuerIn: Lutter, Christina
http://othes.univie.ac.at/38599/

Mit (kleinen) Farbabbildungen.

Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, stellt Tätigkeitsbericht für 2015 vor

Das PDF enthält den üblichen Schwachsinn. Zu S. 65: Eine perfekte Anonymisierung von Gerichtsentscheidungen kann es nicht geben, es wird immer Personen geben, die Betroffene anhand der Angaben erkennen können. Diese unfähige Datenschutzbeauftragte verkennt einmal mehr, dass Gerichtsverhandlungen öffentlich sind und auch von daher ohne weiteres Identifizierungen möglich sind. Es spricht für sich, dass auf die Informationsfreiheit nur die Seiten 180-191 entfallen, als ob Datenschutz so viel wichtiger sei! Erbärmlich!

Interessant: “Ein Petent bat das Landesverwaltungsamt (LVwA) um Übersendung des mit dem Kulturbuch-Verlag geschlossenen Konzessionsvertrags über die Herstellung und den Vertrieb des Amtsblatts für Berlin sowie von Informationen, welche datenschutzrechtlichen Gründe einer vollständigen maschinenlesbaren Veröffentlichung des Amtsblattes entgegenstehen. Das LVwA übersandte ihm daraufhin den Kooperationsvertrag sowie eine Antwort auf eine Kleine Anfrage im Abgeordnetenhaus, aus der sich die Gründe gegen eine vollständig maschinenlesbare Online-Veröffentlichung des Amtsblatts ergaben. Die
Übersendung erfolgte jedoch mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass die Vervielfältigung, Weitergabe und Veröffentlichung in gedruckten oder elektronischen Medien nicht gestattet sei.

Durch Akteneinsichten oder -auskünfte nach dem IFG erhaltene Informationen dürfen grundsätzlich frei weiterverwendet und insbesondere auch vervielfältigt, weitergegeben und veröffentlicht werden. Weder enthält das Gesetz Verwendungsbeschränkungen, noch sind öffentliche Stellen selbst dazu berechtigt,
eine Weiterverwendung der durch Akteneinsichten oder -auskünfte erhaltenen Informationen zu beschränken oder zu untersagen. Zum damaligen Zeitpunkt enthielt das IFG zwar noch das (zwischenzeitlich aufgehobene) Verwendungsverbot bei gewerblichen Zwecken, zu denen etwa die Nutzung für kommerzielle
Datenbanken gehörte. Der Petent verfolgte jedoch solche Zwecke nicht, sodass eine Veröffentlichung auch nach damaliger Rechtslage zulässig gewesen wäre. Wir teilten dem LVwA daher mit, dass der Petent den Konzessionsvertrag frei weiterverwenden und im Internet veröffentlichen darf, was der Petent
später auch tat” (S. 186).

Cincinnati Art Museum online

http://www.cincinnatiartmuseum.org/art/explore-the-collection/

Anders als unsere Quelle ergänzen wir den Hinweis mit einer Mini-Bewertung nach unseren Kriterien:

AUFLÖSUNG befriedigend (maximale Zoomify-Qualität besser als Download-Qualität), kein Wasserzeichen; PERMALINKS nein; NACHNUTZUNG nein; SHARING ja; FEEDBACKFUNKTION nein.

cam_1978.245_01
cam_1978.245_01
http://www.cincinnatiartmuseum.org/art/explore-the-collection?id=11681166

Schweiz gibt archäologisches Schmuggelgut an Italien zurück

Funde aus der etruskischen Zeit und aus der römischen Antike, die im Zollfreihafen von Genf beschlagnahmt wurden, sind am Dienstag in Rom an Italiens Denkmalschutz zurückgegeben worden.

http://derstandard.at/2000033465263/Italien-erhaelt-ausgeschmuggelte-Funde-aus-Etrusker-und-Roemerzeit-zurueck

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