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Reduzierte Öffnungszeiten im Landesarchiv Sachsen-Anhalt

Es kommt zunächst wie eine positive Nachricht daher: “Seit dem 1. März 2016 gelten neue Öffnungszeiten für die Lesesäle im Landesarchiv Sachsen-Anhalt. Zukünftig ist jeder Standort an einem Tag sehr lange geöffnet (9-19 Uhr), in Magdeburg sind es zwei Tage. Besucher, die an verschiedenen Standorten benutzen, können die über die Woche verteilten langen Tage kombinieren. Außerdem werden die Öffnungszeiten vereinheitlicht. Die Lesesäle öffnen durchgängig um 9 Uhr und schließen um 17 Uhr bzw. 19 Uhr.” (www.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/startseite/)

Wie auch schon in Sachsen fällt im Gegenzug der Freitag als regulärer Benutzungstag weg. Die Lesesäle sind nur noch drei (Merseburg, Dessau, Wernigerode) bzw. vier Tage (Magdeburg) pro Woche geöffnet. Gegenüber den bisherigen Öffnungszeiten stellt dies eine Verkürzung von 42 auf 36 Stunden in Magdeburg, von bislang 38:15 Stunden in Dessau und von 36 in Merseburg und Wernigerode auf jeweils nur noch 26 Stunden dar. Man fragt sich, wie man angesichts dieser drastischen Einschnitte um bis zu ein Drittel von “verbesserten Öfnungszeiten” sprechen kann.

Zur Begründung wird ausgeführt: “Damit passt sich das Landesarchiv an die Entwicklung in anderen Bundesländern an und trägt der zunehmenden Online-Benutzung Rechnung.” Es ist bedauerlich, wenn andernorts eingeschränkte Öffnungstage als Vorbild herhalten müssen. Die zunehmende Möglichkeit zur Online-Benutzung kann auch kein Argument sein, solange nur Bruchteile der Bestände digital verfügbar sind. (Allenfalls erlaubt es die seit geraumer Zeit gegen Gebühr bestehende Möglichkeit zum selbständigen Scannen, die Präsenzzeiten im Archiv zu reduzieren und Arbeit mit nach Hause zu nehmen.)

Ein Trost bleibt. Man kann eine Stunde länger ausschlafen, wenn man pünktlich ins Archiv will. Aber kann das im Land der Frühaufsteher wirklich ein Argument sein?

Senat der Medizinischen Hochschule Hannover: Kein Titelentzug für Ursula von der Leyen

http://www.tagesspiegel.de/wissen/plagiatsvorwuerfe-gegen-verteidigungsministerin-ursula-von-der-leyen-darf-doktortitel-behalten/13073550.html

Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen darf ihren Doktortitel behalten. Das entschied der Senat der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) am Mittwoch mit sieben Stimmen. Ein Mitglied des Gremiums stimmte für die Aberkennung, eines enthielt sich. Das gab MHH-Präsident Christopher Baum am Mittwochabend bekannt.

Zunächst klang das Urteil über die Doktorarbeit Leyens, das der MHH-Präsident vor der Presse verkündete, noch verheerend. „Klare Mängel im Wesentlichen in der Einleitung“ habe man festgestellt, sagte Baum, „Fehler, für die sie als Autorin verantwortlich ist“. Leyen habe fremde Textpassagen übernommen, ohne diese als Übernahmen korrekt zu kennzeichnen.

Die MHH sieht keine Täuschungsabsicht

Dennoch folgte der Akademische Senat der MHH der Mitte Februar ergangenen Empfehlung der Kommission für Gute Wissenschaftliche Praxis, Ursula von der Leyen „den Titel nicht abzuerkennen“. Entlastet wird die heutige Bundesverteidigungsministerin aus Sicht der Uni durch zwei Umstände. Zum einen spreche das „Muster der Plagiate“ in der Einleitung der Arbeit „nicht für eine Täuschungsabsicht“. Der Kernsatz im Statement des MHH-Präsidenten dazu lautete: „Es geht um Fehler, nicht um Fehlverhalten.“ Zum anderen würdigte Baum die im Hauptteil der Arbeit dargelegten Ergebnisse. Diese seien „wissenschaftlich neu, valide und von praktischer Relevanz“ für die Geburtsmedizin.

Meine Einschätzung hat sich damit bewahrheitet. Beiträge in Archivalia:

https://archivalia.hypotheses.org/770

https://archivalia.hypotheses.org/714

Update: Siehe auch den Pressespiegel

http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/VroniPlag_Wiki:Pressespiegel

LG Düsseldorf will das dynamische und soziale Internet, wie wir es kennen, abschalten

FAQ zum Facebook-Urteil:

http://allfacebook.de/policy/lg-duesseldorf-like-button-und-social-plugins-sind-rechtswidrig-faq-zum-urteil

Siehe auch

http://www.internet-law.de/2016/03/sind-social-plugins-rechtswidrig.html

https://www.delegedata.de/2016/03/zum-like-button-urteil-in-duesseldorf-wer-ist-denn-nun-fuer-was-verantwortlich/

Social Media sind zu wichtig, als dass sie Opfer solcher Datenschutz-Zeloten werden dürften!

Sustainable Digital Publishing of Archival Catalogues of Twentieth-Century History Archives

Veerle Vanden Daelen, Jennifer Edmond, Petra Links, Mike Priddy, Linda Reijnhoudt, et al.. Sustainable Digital Publishing of Archival Catalogues of Twentieth-Century History Archives. “Open History: Sustainable digital publishing of archival catalogues of twentieth-century history archives”, Dec 2015, Brussels, Belgium. 2016.

https://hal.inria.fr/hal-01281442v2

Die Kollektaneenhandschrift des Wilhelm Werner von Zimmern (Donaueschingen 704) ist online

Bei der WLB Stuttgart, an die die Handschrift übergeben wurde:

http://digital.wlb-stuttgart.de/purl/bsz454511035

Die beste Analyse zum Codex (Handschriftencensus) bietet Felix Heinzer 2003 (Freidok). Der sicher spannendste Inhalt des Bandes wurde von Erich Kleinschmidt mit der unzutreffenden Verfasserangabe Rudolf von Schlettstadt als “Historiae Memorabiles” 1974 ediert. Über eine von mir gefundene Parallelhandschrift schreibt Heinzer:

Mit den Nr. 21 und v. a. 22 kommen wir zu dem Teil unserer Handschrift, der bisher die Forschung am meisten beschäftigt hat. Insbesondere Erich Kleinschmidt hat sich mehrfach mit der bisher nur aus diesem Textzeugen bekannten, wohl gegen Ende des 13. Jahrhunderts zusammengestellten Geschichtensammlung befaßt und sie dem Dominikaner Rudolf von Schlettstadt zugeschrieben. Mittlerweile ist es gelungen, eine Parallelüberlieferung namhaft zu machen. Es handelt sich um die bisher praktisch
unbeachtete Hs. 64 der Fürstlich Hohenzollerischen Hofbibliothek in Sigmaringen. Dieser Fund ist Dr. Klaus Graf (Koblenz und Freiburg i. Br.) zu verdanken, der bei Recherchen im Gesamtindex mittelalterlicher Handschriftenkataloge der Bundesrepublik Deutschland Hinweise auf Texte des
Schlettstädter Dominikanerpriors entdeckt hatte, auf die er mich freundlicherweise aufmerksam machte. Bei der Autopsie der Handschrift zeigte sich rasch, daß Grafs Verdacht mehr als nur begründet war: Der thematisch einheitliche Sammelband mit all den unheimlichen und erschrecklichen Geschichten, deren Personal sich fast durchweg aus der Welt der Dämonen und Geister, Hexen und Zauberer, Räuber und sonstigen, fürchterlichsten Strafen unterworfenen Frevlern rekrutiert und sich ausgiebig im Arsenal
der in solchem Kontext offenbar unvermeidlichen antisemitischen Schauergeschichten bedient — aus moderner Sicht geradezu ein Panoptikum des Aberglaubens—, enthält in der Tat sämtliche der in Don. 704 überlieferten Historiae memorabiles, die Kleinschmidt mit Rudolf von Schlettstadt in Verbindung gebracht hat. Darüber hinaus findet sich eine weitere Anzahl von Texten […], die ebenfalls dieser Sammlung zugeordnet werden können, wie Stefan Georges in seiner Freiburger Magisterarbeit überzeugend gezeigt hat. Georges liefert darüber hinaus den Nachweis, daß die Sammlung Rudolf von Schlettstadt abzusprechen und dem um 1300 tätigen anonymen Colmarer Dominikanerchronisten zuzuschreiben
ist […]. Schon der erste Blick in die Sigmaringer Handschrift zeigte im übrigen, daß sie komplett von der Hand Wilhelm Werners von Zimmern stammt. Damit ist ein weiteres, bisher völlig unbekanntes
Autograph für ihn gesichert. Eine genauere Untersuchung der Handschrift kann hier nicht geleistet werden; sie ist demnächst von Stefan Georges zu erwarten

Darauf warten wir bis heute. Von der wichtigen Magisterarbeit (ich habe ein Exemplar) existiert meines Wissens kein einsehbares Exemplar in einer Bibliothek. Wenige weitere Angaben zur Arbeit und eine Geschichte aus der Sigmaringer Handschrift auf meiner ehemaligen Homepage:

http://web.archive.org/web/20120308184750/http://projekte.geschichte.uni-freiburg.de/mertens/graf/hsslink.htm

Althochdeutsche und altsächsische Literatur (2013)

Rolf Bergmann legte 2013 als Herausgeber eine komplette Neubearbeitung des Bereichs der althochdeutschen und altsächsischen Literatur aus dem “Verfasserlexikon” (2. Auflage) vor, die anders als das DLL auf dem Niveau des ²VL ist bzw. dieses übertrifft. Lizenznehmer der teuren Verfasserdatenbank erhalten weder dieses Werk noch das DLL in ihrem Paket.

Registrierte Benutzer der HAB Wolfenbüttel haben Remote Access zum De Gruyter-Ebook:

https://www.degruyter.com/view/product/44798

Der Handschriftencensus hat dieses vergleichsweise junge Nachschlagewerk leider bisher nur bei wenigen Handschriften eingetragen.

Wie sieht es nun mit der Verbreitung dieses Nachschlagewerks, das als wichtige Teilbearbeitung des ²VL für die früheste Epoche der deutschen Sprache eigentlich in keiner wissenschaftlichen Bibliothek (UBs, Landesbibliotheken) fehlen sollte, in deutschen Bibliotheken aus? Als Quelle dient der KVK.

Von den 67 Bibliotheken meiner Liste haben es nur 34 (plus 8 weitere Standorte):

Bayern (6, nur UBs), SWB (4, plus zwei Institutsbibliotheken und die UB Chemnitz [zum Vergleich: ²VL: 33 Nachweise]), Hessen (6, plus Bibliographie BDL), HBZ (6, plus eine Institutsbibliothek), GBV (11, plus UBs Magdeburg, Oldenburg, Osnabrück), KOBV (1: SB Berlin), die OPACs der ZLB und der LB Potsdam wurden ergebnislos zusätzlich geprüft.

Befriedigend ist nur der Bestand im GBV. Unverständlich ist, dass in der SUB Göttingen, traditionell eine der herausragenden wissenschaftlichen Bibliotheken Deutschlands, weder das Ebook noch das Buch vorhanden ist. Ebenso unverständlich, dass es in der UB Freiburg nicht nachgewiesen ist.

Verbreitung des Ebooks: In Bayern und dem KOBV ist es in der SB München, der HU Berlin und der UB Potsdam (sowie in der Ev. Hochschulbibliothek Nürnberg), im SWB in Chemnitz und vier kleinen Hochschulbibliotheken (frühere Fachhochschulen), in den beiden BW-Landesbibliotheken und der UB Leipzig vorhanden. In Hessen gibt es 5 Standorte, in 4 ist auch die Buchausgabe, E-only in Germersheim. Im HBZ ist es nur in den UBs von Bonn und Paderborn vorhanden. Im GBV zähle ich sieben Standorte, die E-, nicht aber die Buchausgabe ist in Wolfenbüttel vorhanden, desgleichen in Hildesheim, Merseburg und Möckern-Friedensau (!).

Von meiner Liste sind als Standorte des Ebooks ohne Buchausgabe im Bestand vertreten: SB München, HU Berlin, UB Potsdam, BLB Karlsruhe, UB Bonn und HAB Wolfenbüttel. Macht insgesamt 40 von 67 Bibliotheken.

Das ist einigermaßen erschreckend, da auch Bibliotheken ehemals Technischer Hochschulen (nicht in meiner Liste von 67 Bibliotheken) und große öffentliche Bibliotheken (ÖVK: Fehlanzeige) es im Lesesaalbestand haben sollten. Nochmals: Das im April 2013 erschienene Buch ist derzeit DAS Standardwerk für die althochdeutsche/altsächsische Literatur. Offenkundig haben zu viele Fachreferenten geschlafen.