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Publisso diskriminiert Blogs

Ich hatte mich bei Publisso nach Open-Access-Publikationsmöglichkeiten bei medizinhistorischen Themen erkundigt.

“Grundsätzliche betreiben sehr viele Hochschulbibliotheken mittlerweile institutionelle Repositorien/Dokumentserver, die eine Lösung für die genannten Bedarfe bieten. Grundsätzlich empfiehlt es sich zunächst, bei der Hochschulbibliothek vor Ort nachzufragen.

Ich verstehe Ihre Frage allerdings auch so, dass Sie gerne wissen möchten, inwieweit ZB MED entsprechende Angebote macht, die losgelöst von den jeweiligen Hochschulen sind.

Für medizinhistorische Publikationen sieht sich ZB MED grundsätzlich fachlich zuständig.

Retrodigitalisate von eigenen (deutschsprachigen) bereits erschienenen und qualitätsgesicherten Publikationen können in unserem Fachrepositorium Lebenswissenschaften (https://repository.publisso.de/) abgelegt werden. Hierzu lässt sich ZB MED von der Autorin/vom Autor bestätigen, dass die Publikation frei von Rechten Dritter ist.

Das Fachrepositorium Lebenswissenschaften befindet sich derzeit noch im Aufbau, so dass das Einstellen derzeit noch nicht von der Autorin/dem Autor selbst vorgenommen werden kann, sondern durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von ZB MED erfolgt.

Die im Repositorium eingestellten Publikationen sind frei verfügbar, erhalten von ZB MED einen DOI. Zudem verfügt das Repositorium über eine OAI-Schnittstelle, so dass Harvesting durch andere Anbieter möglich ist. Darüber hinaus werden die Publikationen langzeitarchiviert.

Da die Diskussion inwieweit Blogbeiträge tatsächlich auch gleichwertig zu einer wissenschaftlichen Publikation sind derzeit noch im vollen Gange ist, ist ein Aufnahme von wissenschaftlichen Blogbeiträgen derzeit nicht vorgesehen.

Eine Recherche in OpenDOAR nach Repositorien aus den Bereichen Medizin oder Geschichte in Deutschland fördert derzeit kein Repositorium zu tage, das explizit Blogbeiträge benennt. Wahrscheinlich müsste man hier jeweils explizit nachfragen. Eventuell bietet sich auch ZENODO an. Zwar werden Blogbeiträge dort nicht explizit erwähnt, allerdings scheint die Plattform für alles offen zu sein, was einen Wissenschaftsbezug hat.

Mir ist nicht klar, was genau Sie mit „kleinen Beiträgen“ meinen. Sofern es sich hier um die Zweitveröffentlichung von kürzeren Artikeln aus wissenschaftlichen Zeitschriften handelt, so können diese ebenfalls im Fachrepositorium Lebenswissenschaften aufgenommen werden. Bei grauer Literatur besteht ZB MED darauf, dass diese unter der Herausgeberschaft einer wissenschaftlichen Institution, Fachgesellschaft etc. erschienen ist, die die Qualitätssicherung der Inhalte übernommen hat.

Was die Veröffentlichung von Büchern angeht, so bietet ZB MED derzeit das Format „Living Handbooks“ an: http://www.gms-books.de/. Die Herausgeberschaft muss hier von einer Fachgesellschaft übernommen werden. Bücher einzelner Autoren werden hier nicht veröffentlicht.

Monographische Bücher (Retrodigitalisate oder Zweitveröffentlichungen) können ebenfalls im Fachrepositorium Lebenswissenschaften eingestellt werden, sofern sie frei von Rechten Dritter sind.”

Kommentar: Die Antwort zeigt das ganze Elend des lebenswissenschaftlichen Qualitäts-Fetischs auf. Ich habe mich zur Reputation von Blogs kürzlich ja auch gegenüber Mareike König geäußert. Bezeichnenderweise konnte die Publisso-Beratung keine einzige “goldene” Publikation (also klassisches “Journal”) nennen, bei der man diese Qualitätssicherung erhält. Und für Leute, denen institutionell kein Repositorium zur Verfügung steht oder denen es zutiefst zuwider ist, dass ihr Arbeitgeber die Zustimmung des Institutsdirektors für jedes Deposit verlangt (RWTH Aachen), ist der Hinweis auf institutionelle Repositorien der reinste Hohn.

Thüringer Staatsarchive zu einem Landesarchiv vereinigt – Eigenständigkeit bleibt erhalten

“Das Landesarchiv wird die Behördenbezeichnung „Landesarchiv Thüringen“ führen. Die bisher selbständigen Staatsarchive werden zu Abteilungen des Landesarchivs und erhalten die Bezeichnung: „Landesarchiv Thüringen – Hauptstaatsarchiv Weimar“, „Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Altenburg“, „Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Greiz“, „Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Gotha“, „Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Meiningen“ und „Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Rudolstadt“. Näheres zu Struktur und Organisation des Landesarchivs wird in einer Geschäftsordnung des Landesarchivs geregelt werden. Die Gesamtleitung des Landesarchivs Thüringen übernimmt der leitende Archivdirektor des Thüringer Hauptstaatsarchivs Weimar, Herr Dr. Bernhard Post.” (Presseinformation)

Biographien zu Freiburger Persönlichkeiten um 1500

Rosemarie Merkel/Hans Schadek: Ulrich Zasius ‘Geschichtbuch’ der Stadt Freiburg im Breisgau. Eine Sammlung exemplarischer Einzelfälle zur städtischen Politik, Rechts- und Verwaltungspraxis im Spätmittelalter. Hrsg. von Hans Schadek. Bd. 2: Biographien (= Veröffentlichungen aus dem Archiv der Stadt Freiburg im Breisgau 40/2). Freiburg im Breisgau: Stadtarchiv 2015. 504 S., 25 Abb. 30 Euro (Bd. 1 und Bd. 2 zusammen: 40 Euro).

2012 edierte der langjährige Leiter des Freiburger Stadtarchivs Hans Schadek unter Mitwirkung von Michael Aumüller ein bemerkenswertes Amtsbuch des Stadtarchivs Freiburg (Signatur B 1 Nr. 2; Findmittel), das von dem damaligen Stadtschreiber, dem später berühmten Juristen Ulrich Zasius (GND), 1494 angelegte und bis zu seinem Ausscheiden 1496 geführte “Geschichtbuch”. Auch die Nachfolger Jakob Mennel und Ulrich Wirker haben daran weitergearbeitet. Ihre Einträge reichen bis 1502. Das Buch sollte “der stat geschichten”, also “Geschehnisse und Vorfälle, die den Rat und die Stadt in bemerkenswerter Weise beschäftigt und bewegt hatten” aufzeichnen (Bd. 1, S. 17). Einer Einordnung in die deutsche Stadtbuchchronistik entzieht sich die Einleitung. Die bisherigen Ausführungen zu dem Geschichtswerk (von Peter Paul Albert 1901 und Stevan Rowan: Ulrich Zasius, 1987) waren historiographiegeschichtlich unbefriedigend. Was (Bd. 1, S. 19) aus der immer noch unveröffentlichten Arbeit von Clemens Joos über prospektive Überlieferungsbildung und retrospektive Vergangenheitsaneignung zitiert wird, kommt mir bekannt vor.

Die Edition war mit 1095 Fußnoten geradezu exzessiv kommentiert. Viele biographische Informationen konnten in Bd. 1 nicht untergebracht werden und mussten in Bd. 2 ausgelagert werden, der 101 Biographien enthält, 17 biographische Skizzen stammen von Schadek (Biographien II), der Rest von Rosemarie Merkel, die aus einer umfangreichen unveröffentlichten Prosopographie der Freiburger Ratsbürger (offenbar vor 1996 erstellt) schöpfen konnte. Zu allen Angaben gibt es bei Schadek und Merkel Einzelnachweise! Aufgenommen sind nur Ratsmitglieder, die in der Quelle erwähnt werden. Wieviele Personen um 1500 nicht berücksichtigt wurden, erfährt man leider nicht. Es gibt auch keinerlei Auswertung, selbst eine allerknappste Einführung in Verfassung und Zunftwesen ist nicht vorhanden. Die bienenfleißige Arbeit verdient Respekt als Nachschlagewerk, ist aber unlesbar. Bei der ermüdenden kursorischen Lektüre war es mir, als hörte ich ein Stimmchen, das zunächst leise wispernd, später immer lauter Auskunft erheischte: Cui bono? Wem außer einer Handvoll von Leuten, die sich intensiver mit der Geschichte Freiburgs um 1500 befassen oder genealogische Informationen benötigen, nützt eine solche rein deskriptive Zusammenstellung? Text und biographischer Beiband sind zudem nicht optimal erschlossen. Es gibt zwar ein Ortsregister (mit topographischem Teil zu Freiburg samt eindrucksvoller Liste der farbigen Freiburger Hausnamen: S. 458-460) und ein Personenregister (in beiden wird nicht unterschieden, ob die Person im Text oder nur im Kommentar erwähnt wird), aber kein Sachregister.

Es ist ein Unding, dass im Jahr 2015 eine solche Edition nicht auch digital vorgelegt wird. Ohne eine Volltextsuche bleibt einem nur, den Band gegebenenfalls mehrfach durchzuarbeiten, wenn man an Sachverhalten (z.B. an Berufen) interessiert ist, die von den Registern nicht abgedeckt werden. Zudem ist eine angemessene wissenschaftliche Rezeption des Werks nicht möglich, es ist laut KVK so gut wie nicht in wissenschaftlichen Bibliotheken außerhalb der Archivbibliotheken vertreten. Von den 67 Bibliotheken, die ich zusammengestellt habe, besitzen es (bzw. Bd. 1) gerade einmal drei (die Universitätsbibliotheken in Kassel, München und Freiburg). Es kommt noch die TIB hinzu (als technisch ausgerichtete Hochschulbibliothek nicht in meiner Liste); die vergleichsweise stattliche Zahl von 14 Nachweisen im Südwestverbund entfällt fast nur auf kleine Spezial-, nämlich Archivbibliotheken. In ganz NRW (und Berlin) gibt es keinen einzigen Nachweis, auch in Berlin und an der SB München sind die Bände nicht vorhanden. Nicht das erste Mal stelle ich fest, dass Archive das Pflichtexemplarrecht brechen, denn weder die Deutsche Nationalbibliothek noch die beiden Pflichtexemplarbibliotheken in Stuttgart und Karlsruhe haben Exemplare erhalten. Auch Archive sollten im eigenen Interesse sich an das Gesetz halten und Pflichtexemplare ihrer Publikationen abliefern!. Die extrem geringe Verbreitung und das Fehlen in der Deutschen Nationalbibliothek hat auch zur Folge, dass ich die instruktiven Inhaltsverzeichnisse der Bände (Bd. I mit Zusammenfassungen zu allen Einträgen, Bd. II mit Liste der Biographien) nicht verlinken kann, das Stadtarchiv Freiburg bietet als PDFs nur inhaltsarme Kurztexte an.

Ich beschränke mich auf die Namensnennung der von Schadek behandelten bemerkenswerten Persönlichkeiten. Zunächst die Adeligen: Junker Hans von Baldeck, Junker Rudolf von Blumeneck, Ritter Hans von Reischach, Junker Gabriel Snewlin Bernlapp von Bollschweil, Junker David Snwelin von Landeck, Junker Leo von Staufen, Ritter Konrad Stürtzel von Buchheim (GND), Graf Konrad III. von Tübingen. Aus den Biographien I ziehe ich nur die Familiennamen der mit dem Titel Junker oder Ritter angeführten (stadt)adeligen Familien aus (hier ohne “von”): Blumeneck, Böcklin von Böcklinsau, Falkenstein, Krozingen, Lichtenfels, Lupp (ohne von), Reischach, Rot genannt Rotlieb, Snewlin Bernlapp von Zähringen, Tegenlin von Wangen. Sodann die vorderösterreichischen Beamte Michel Armbroster/Armstorffer (Landschreiber) und Ulrich Riederer (Kammerschreiber), die gelehrten Juristen Johannes Knapp und Sigmund Kreutzer (Dompropst zu Konstanz und Kirchenrechtslehrer in Freiburg), die für die Geschichte des Buchwesens wichtigen Hans Herlin (Buchhändler), Friedrich Riederer (Buchdrucker, GND) und Eucharius Rößlin (Apotheker, Stadtarzt, GND). Für die Kunstgeschichte von Bedeutung sind der Maler Albrecht Rem und der Handelsmann Jakob Heimenhofer als Stifter von Kunstwerken (Hans Baldung Grien aus Schwäbisch Gmünd – zu seinen Verwandten in Freiburg siehe Register – gab dem Hl. Georg auf einer heute zerstörten Glasscheibe aus der Freiburger Kartause die Züge von Heimenhofer, Abbildung 15). Aus den Biographien Merkels ist Peter Sprung mit seinen Stiftungen und seiner Beteiligung an der Gründung der Freiburger Meistersinger-Gesellschaft (S. 255) zu nennen. Informationsquellen aus dem Internet hat Schadek ignoriert. Die in Bd. 1 angekündigte Zasius-Biographie ist leider auf der Strecke geblieben.

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit notiere ich zur Medizingeschichte aus Merkels Teil: die Wundärzte Bernhard Huber (S. 122-125) und Hans Rich (S. 192-194) sowie Nennungen der Freiburger Medizinprofessoren Konrad Knoll aus Markgröningen (S. 119) und Hans Widmann (GND) von Heimsheim (S. 196 u.ö.).

Der auch hier wiederholt genannte berühmte Kartograph Martin Waldseemüller (GND) gibt in der Freiburger Matrikel als Herkunftsort Freiburg an. Er gilt der neueren Forschung als Sohn des “Conrad Waltzenmüller (Conrad Metzger von Wolfenweiler)”, dessen Belege Merkel (wie schon Flamm 1912) ausbreitet (S. 287-292). Nach den von ihr ermittelten Quellen zu Waltzenmüllers Familie, die Martin nicht kennen, ist es eher unwahrscheinlich, dass er ein Sohn Conrads war. Nicht berücksichtigt hat Merkel die offenkundig einschlägige Studie von Martin Lehmann 2010 (Google-Schnipsel).

Zu Konrad Stürtzel sei angemerkt, dass die Mitteilung Hansmartin Decker-Hauffs an Jürgen Bücking “aus seinem Familienarchiv” (S. 429 Anm. 4), die Eltern seien Andreas Stirtzel und Anna Dettelbach aus Würzburg, im Widerspruch steht mit einer Freiburger Quelle, die Endres Stirtzels Ehefrau Else nennt. Vermutlich hat Decker-Hauff auch diese Angabe erfunden.

Mehrfach erwähnt wird der Freiburger Universitätssyndikus Jörg Ruch, der 1502/04 starb (S. 100 u.ö.). Er stammt aus der gleichen Schwäbisch Gmünder Familie wie der Buchbesitzer Jörg Ruch. Siehe auch die Stammtafel bei Peter-Johannes Schuler: Notare Südwestdeutschlands. Registerband (1987), S. 268.

Für die Geschichte der genealogischen Kultur ist der Hinweis (S. 158, 161) auf zwei um 1520 für einen Erbstreit angefertigte Stammbäume aufschlussreich. Dass eine Person in den damaligen Quellen ganz unterschiedliche Namen tragen kann, ist nicht nur aus den Forschungen von Gerd Wunder bekannt. Am Beispiel von Peter Treyger alias Lintmer betont Merkel, “dass der Familienname einer Person unter Umständen in den Quellen überhaupt nicht in Erscheinung tritt und durch den Namen des ausgeübten Handwerks ersetzt ist” (S. 278).

Abschließend bleibt zu wünschen, dass die zweibändige Ausgabe einer auch überregional bedeutsamen Quelle möglichst bald auch im Open Access verfügbar ist.

Spottbild Armbrosters gegen die Universität Freiburg am Ensisheimer Pfarrhof (Abb. 8 des Bandes)

Lokale Suche für Digitalisate im Internet Archive

Wie die University of Mary Washington eine lokale Suche für ihre Bestände im Internet Archive implementierte, beschreibt:

http://journal.code4lib.org/articles/11131

Es ist ein Jammer, dass die übergreifende Volltextsuche des Internet Archive nun gar nicht mehr zu funktionieren scheint.

Schwäbische „Stauferstele“ auf badischem „Urgrund“

Der Artikel von Werner Frasch in: Arbeitskreis für Stadtgeschichte Baden-Baden e.V. (Hrsg.): Aquae 2015, Beiträge zur Geschichte der Stadt und des Kurortes Baden-Baden, Ausgabe 48/2015, S. 88-112 ist online unter

http://www.stauferstelen.net/texts/frasch-aquae2015.pdf

Baden-Baden-Stauferstele.jpg
Baden-Baden-Stauferstele“ von Geak (Diskussion) – Selbst fotografiert. Lizenziert unter Copyrighted free use über Wikimedia Commons.