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Rehabilitierungs-Szenarien

Vanessa Rüegger: Rehabilitierungs-Szenarien. Geschichten über Hexen, Verdingkinder, Flüchtingshelfer usw. In: Quid iuris? : Festschrift Universitäre Fernstudien Schweiz : 10 Jahre bachelor of law
2015, S. 189 – 212

fernuni.ch (PDF)

“In den vergangenen Jahren haben Parlamente, Regierungen und Gerichte unterschiedliche
Personen und Personengruppen rehabilitiert. Der vorliegende Beitrag bietet einen
*berblick über die jüngst in der Schweiz ausgesprochenen Rehabilitierungen, ordnet
diese rechtsdogmatisch ein und zeigt weiter die Funktionen und Grenzen der Rehabilitierung
als Form staatlicher ,Vergangenheitsbewältigung‘ auf.”

Die lizenzpflichtige Schweizerische Rechtsbibliographie (SRB) bietet, so DBIS, ein umfassendes Verzeichnis der juristischen Publikationen (Monographien, Aufsätze und Beiträge in Zeitschriften und Festschriften etc.) in der Schweiz sowie ausländischer Veröffentlichungen zum schweizerischen Recht ab Erscheinungsjahr 1990 (benutzt via Remote Acccess der SB Berlin, zugelassen ist immer nur ein Benutzer gleichzeitig).

Bietet die Bibliographie einen exklusiven Zugang zu den obigen bibliographischen Daten? Nein, man findet die Daten auch im KVK (swissbib). Gibt es ein Abstract oder den obigen Online-Nachweis? Nein. Gibt es eine nennenswerte Erschließung? Nein, nur den Sachbegriff Kriminologie. Kann man sich eine Zitation zur Weiterverwendung herunterladen? Nein.

Darf man von einem Titel auf den Wert einer ganzen Bibliographie schließen? Nein. Muss man das bisherige Bibliografienwesen im Licht von Open Access/Open Linked Data neu denken? Ganz sicher!

Bezahlt uns!

Valentin Groebner vergleicht in der SZ von heute die Wissenschaft der Leibniz-Zeit mit der Gegenwart. (Via Perlentaucher)

Die Universität ist eine wunderbare, einzigartige Bildungseinrichtung. Zugleich ist sie eine unbarmherzige Drückerkolonne. Denn bei wissenschaftlichen Publikationen gibt es eine Bezahlschranke: Nur gilt sie nicht für die Leser, sondern für die Autoren. Die allermeisten Wissenschaftler bezahlen dafür, dass ihre Texte veröffentlicht werden. Open-Access-Zeitschriften verlangen Gebühren für die Publikation von Aufsätzen; wer sein Buch in einem Wissenschaftsverlag publiziert, muss einen nicht geringen Druckkostenzuschuss aufbringen. Der weitaus größte Teil dieser Druckkostenzuschüsse und Gebühren wird durch Stiftungen und die Budgets wissenschaftlicher Institutionen bestritten. Zugang zu diesen Zuschüssen und Sponsorengeldern bekommt man nur durch etwas, das Leibniz sehr bekannt vorgekommen wäre: durch die Fürsprache älterer einflussreicher Kolleginnen und Kollegen, durch Patronage. Academia ist ein barockes Schlaraffenland, ein Märchenreich, in dem das Als-ob regiert: Als ob der eigene Professor die eigene Karriere starten könnte. Als ob dieser Sammelband entscheidend für die zukünftige Entwicklung des Fachs sei.

Die Akademie tut so, als ob sie der Souverän wäre. Nehmen wir das ernst. Was wäre, wenn die Akademie – der Souverän – beschließen würde, dass ab sofort alle Publikationen von Nachwuchswissenschaftlern bezahlt werden müssten? Ich würde als Richtwerte für eine Rezension 400 Euro Honorar vorschlagen, für einen Zeitschriftenartikel 800 Euro, für einen Aufsatz in einem Sammelband 1000, und zwar für alle Autorinnen und Autoren, die auf befristeten Stellen oder auf Stipendien sitzen.

Publizieren würde damit im doppelten Sinn interessanter. Es würde feudalen Frondienst – also unbezahlte Zwangsarbeit – in bezahlte Arbeit verwandeln. Die Texte würden besser, die beträchtlichen öffentlichen Gelder, die heute für Druckkostenzuschüsse und publication fees ausgegeben werden, wenigstens teilweise zu denjenigen umgeleitet, die tatsächliche neue Informationen generieren. Denn nur eine solche Honorierung zeigt, dass man diese Arbeit auch schätzt. Auf Dauer wird die Arbeit aller Wissenschaftler beschädigt, wenn sie auf Abhängigkeitsbarock und Patronagenetzwerken beruht. Das ist heute der Fall. Und schließlich könnte die Akademie so auch zeigen, dass sie sich auf ihren Gründervater aus dem 17. Jahrhundert nicht nur beruft, um auf ihre eigene Wichtigkeit hinzuweisen. Sondern dass sie aus den Verhältnissen, unter denen Leibniz arbeiten musste, etwas gelernt hat.

28.1.2017 Volltext PDF
https://www.diejungeakademie.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Presse/20160229_SZ_Peer-Review.pdf

Historienbild

Thomas Kirchners schlechter Artikel im Handbuch der politischen Ikonographie, Bd. 1. 2011

http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/volltexte/2016/3793

ist ein Musterbeispiel für einen durch die eigenen Interessen beschränkten Gesichtskreis.

Zur Literatur siehe etwa

https://www.historicum.net/service/archiv/lehren-lernen/geschichtsdidaktik/medien-historischen-lernens/visuelle-quellen-und-darstellungen/art/1_Historienbil/html/artikel/3000/ca/8b3b586fbb/

Hinweise zu mittelalterlichen Historienbildern in Deutschland:

http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/volltexte/2008/527

Gutknecht über das zynische Schauspiel, wenn sich Verlage als Wohltäter gerieren

Beiträge zur aktuellen Zika-Epidemie stehen kostenlos zur Verfügung, berichtet Christian Gutknecht.

“Aber noch schlimmer als das Beharren auf ein überholtes Geschäftsmodell der Subskriptionsverlage – und Elsevier ist da nur der Grösste davon – ist das passive und über weite Strecken widersprüchliche Verhalten wissenschaftlicher Institutionen, welche sich dies in den Rollen als Käufer (Bibliotheken) und als Zulieferer (AutorInnen) nahezu widerstandslos bieten lassen. Viele von ihnen haben zwar schon seit Jahren die Berliner Erklärung unterzeichnet und streben auf dem Papier eigentlich Open Access an, doch im alles entscheidenen Punkt, dem Geld, hat sich seit Jahren nichts geändert. Das wissenschaftsfeindliche Subskriptionsmodell wird trotz offensichtlicher Nachteile und trotz vorhandenen und Alternativen von vielen Institutionen künstlich am Leben erhalten, ausgebaut, und gegen Versuche Transparenz bei den Kosten herzustellen, von den wissenschaftlichen Institutionen geschützt.”

DOAI (Digital Open Access Identifier)

“DOAI (Digital Open Access Identifier) is an alternate DOI (Digital Object Identifier) resolver that takes you to a free version of the requested article, when available.

To use it, replace dx.doi.org by doai.io in any DOI link”

http://doai.io/

Das könnte ein sehr wichtiges Werkzeug werden!

Funktioniert mit

http://doai.io/10.1515/fabl.1988.29.1.21

Weitere Gießener Handschriften online

http://digisam.ub.uni-giessen.de/handschriften.html

Universitätsbibliothek Giessen, Hs 964 Weichbild-Vulgata (Thüringen, 2. Viertel/Mitte 15. Jh.)
Universitätsbibliothek Giessen, Hs 1016 Hessisches Landrecht der vier Herren Gebrüder – Erbrecht der Stadt Kassel (Kassel, 1. Drittel u. 4. Viertel 16. Jh.)
Universitätsbibliothek Giessen, Hs 965 Weichbild-Vulgata (mit Glosse und Weichbildchronik) (Thüringen, um 1470) [17.7.2017 falsch in der Übersicht bezeichnet]
Universitätsbibliothek Giessen, Hs 1052 Hamburger Stadtrecht (Hamburg, 2. Viertel 16. Jh.)

Karlsruher Landesbibliothek erwarb Beutelbuch der Katharina Röder von Rodeneck in Frauenalb. Volker Honemanns Gutachten zur Sammlung Otto Schäfer

http://digital.blb-karlsruhe.de/id/3176249

Das Digitalisat der Handschrift Karlsruhe 3356 ist offensichtlich eine Neuerwerbung, die im Handschriftencensus noch unter “Schweinfurt, Bibl. Otto Schäfer, OS 1233” läuft.

Zur Verscherbelung eines Kernbestands der Sammlung:

http://archivalia.hypotheses.org/?s=sch%C3%A4fer+schweinfurt&submit=Suchen

Nachdem GW-Chef Falk Eisermann sein Gutachten in INETIB am 7. Januar 2015 öffentlich gemacht hat, kann ich mit freundlicher Genehmigung des Autors auch das Gutachten von Volker Honemann veröffentlichen.

Stellungnahme zur Einleitung eines Verfahrens zur Eintragung in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes betreffend eine Sammlung von Drucken des 15. und 16. Jh.s (s. die Detaillierte Liste zur öffentlichen Bekanntmachung‘ vom 18. 11. 2014)
Die hier verzeichneten Inkunabeln und Drucke des 16. Jahrhunderts (daneben ganz wenige mittelalterliche Handschriften ) stellen eine mit großer Kennerschaft zusammengetragene umfangreiche Sammlung von ganz außerordentlicher Qualität dar; Vergleichbares ist seit langem nicht zum Verkauf angeboten worden. Abgesehen von der exzeptionellen Bedeutung und Rarität zahlreicher Einzelstücke (siehe unten) ist zu betonen, daß die Sammlung von großer inhaltlicher Geschlossenheit ist: Sie beschränkt sich, von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, auf relativ wenige Gebiete, die dann aber umfassend durch zentrale Texte vertreten sind.
Im einzelnen ist dies die Bibelliteratur (ca. 30 Nummern, besonderer Wert wurde auf Exemplare der deutschen vorlutherischen Bibelfrühdrucke gelegt), die spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Frömmigkeitsliteratur (etwa 30 Nummern, hinzu treten vier Drucke der wichtigsten volkssprachlichen Legendensammlungen), die Erzählliteratur (im weiteren Sinne, Romane, Kurzerzählungen, Fabeln, insgesamt knapp 25 Nummern, darunter auch antike Literatur; diese ist mit ca.15 Titeln vertreten), weiterhin die Geschichtsschreibung (ca. 15 Titel). Daneben stehen mehrere Drucke aus dem Bereich der mittelalterlichen Reiseliteratur, ergänzt durch Aktualitäten wie des Guillaume Caoursin Schriften zur Belagerung von Rhodos durch die Türken im Jahre 1480 (Nrr. 62, 74, 112), den ‚Kolumbusbrief‘ über seine Entdeckung Amerikas (Nr. 59) oder die ‚Tertia narratio‘ (3. Bericht) des Hernando Cortes über seine Eroberung Mexikos (Nr. 116). Schmal, aber durch zentrale Texte vertreten erscheint die theologische Literatur (7 Titel, darunter mit Nr. 1 auch eine der wenigen Handschriften; ein wichtiges Beispiel für den Buchbesitz eines spätmittelalterlichen Priesters, daneben so wichtige Werke wie die ‚Bekenntnisse‘ des Kirchenvaters Augustinus [Nr. 4]), noch schmaler die juristische Literatur (der zweite deutsche Druck des zentralen römischen Werkes des weltlichen Rechts, des Codex Justiniani von 1475 [Nr. 14], der einzige illustrierte Druck der ‚Goldenen Bulle‘ Karls IV. [Nr. 32] und die ‚Bambergische Halsgerichtsordnung‘ [Nr. 83]). Einen ganz besonderen Akzent setzt die beträchtliche Zahl von Drucken, die wichtige Texte der Astronomie, Kosmographie und Geographie zum Thema haben; ihnen zur Seite steht moderne Technik-Literatur (z. B. Nr. 130 mit einem Visierbüchlein, Nr. 131 eine ‚Kunst des Messens‘, das Buch ‚Von der Kunst Perspectiva‘ [Nr. 87]). Daneben steht Schrifttum zur Naturkunde, z. B. moderne Kräuterbücher (Nrr. 129, 147), zur Landwirtschaft die verdeutschten ‚Ruralia commoda‘ des Crescentius (Nr. 56), das Gesnersche Vogelbuch (Nr. 159). – Durch wenige, aber zentrale Autoren und Werke ist schließlich der Humanismus vertreten (Giovanni Boccaccio in Nrr. 7, 69, und 149/1, Francesco Petrarca in Nr. 22/ 2 und 149/4, Konrad Celtis mit seinen Liebesgedichten in Nr. 75, Andrea Alciati mit seinem Emblembuch in Nr. 128)
Andere sehr umfangreiche Gebiete der Literatur, wie etwa die Theologie (einschließlich des modernen protestantischen Schrifttums samt der Kontroversliteratur) und das Rechtsschrifttum wurden, wie bereits angedeutet, vom Sammler offenbar bewußt ausgespart. – Die Grundsätze, nach denen er vorgegangen ist, lassen sich klar erkennen:
1. Gesammelt wurden fast ausschließlich d e u t sc h sprachige Drucke, d. h.: oft Übersetzungen lateinischer Originale. Diese wurden allenfalls ergänzend neben die volkssprachigen gestellt, so z. B. neben den 1486er Ulmer Druck von Terenz‘ verdeutschtem ‚Eunuchus‘( die erste gedruckte Übersetzung eines antiken Schauspiels überhaupt, Nr. 38/39) die zweite illustrierte Gesamtausgabe des lateinischen Terenz (Nr. 61).
2. Wo immer möglich wurden Erst- oder besonders frühe Drucke sowie illustrierte Drucke eines Werkes erworben. Einige Beispiele: Nr. 5 (Ingold, Geistliches Spiel: einziger Druck des 15. Jh.s), Nr. 6 (Legenda aurea deutsch: 1. deutsche Ausgabe des Sommerteils), Nr. 7 (Boccaccio ‚De claris mulieribus‘ deutsch: Erste Ausgabe, mit der ältesten Ulmer Holzschnittserie überhaupt), Nr. 14 (Codex Iustiniani: erste illustrierte Ausgabe), Nr. 16 (‚Spiegel menschlicher Behaltnus‘: frühester datierter Schweizer Typendruck [Basel: Richel 1476]), Nr. 17 (Aesop, Fabeln lateinisch und deutsch: Erste Ausgabe in der Volkssprache). Der deutschsprachige Sammelband Nr. 22 vereint das Rarissimum der 2. deutschen Ausgabe der ‚Melusine‘-Feenerzählung mit der sehr seltenen ersten Straßburger Ausgabe von Petrarcas ‚Griseldis’-Novelle und dem ‚Belial‘ im ersten illustrierten Druck Knoblochtzers sowie den ersten Straßburger Drucken der ‚Historia Alexandri Magni‘, der ‚Historia Trojana‘ und der sehr reich illustrierten 7. Ausgabe des ‚Mandeville‘-Reisebuches). In Nr. 26 (Turrecremata) liegt der früheste illustrierte Mainzer Druck überhaupt vor, in Nr. 28 der einzige Druck der Schriften des Mystikers Seuse im 15. Jahrhundert. Nr. 31 (Johannes de Capua deutsch) bietet zwar „nur“ die dritte Druckausgabe des bekannten Weisheitstextes, doch bringt diese eine neue Redaktion der Pforr’schen Übersetzung und neue Holzschnitte – ein weiteres Beispiel dafür, mit welcher Kennerschaft die Sammlung zusammengetragen wurde. Weitere Erstdrucke liegen in den Nrr. 35, 36, wohl 37/2, 42, 43 45, 47 (erste illustrierte Ausgabe des deutschen ‚Dekamerone‘ des Giovanni Boccaccio), 52, 53, 54-56, 60, 91, 92, 63 (Legende des heiligen Meinrad, erste typographische Ausgabe), 64, 67 und 69 vor; daneben stehen, wie erwähnt, Drucke, die dem reproduzierten Text erstmals Illustrationen beigeben. Ihrer außerordentlichen Fülle an Buchillustrationen wegen ist die Sammlung so auch für die Kunstgeschichte von erheblicher Bedeutung.
3. Fast noch wichtiger erscheint, daß die Sammlung das, was inhaltlich in den Drucken des 15. Jahrhunderts angelegt war, in denen des 16. Jahrhunderts k o n s e q u e n t f o r t g e s e t z t hat. Sie gehört damit zu den ganz wenigen, die nicht an der ‚Inkunabelgrenze‘ von 1500 haltmachen, sondern dem Umstand Rechnung tragen, daß der Frühdruck der ersten Jahrzehnte des 16. Jahrhunderts vielfach die bereits vorhandenen Texte weiterproduzierte, diese allerdings oft in einer der Zeit angepaßten Gestalt, neben die dann Texte neuer Inhaltsbereiche (wie etwa das technische Schrifttum, die astronomische und geographische Literatur) traten. Dies sei am Beispiel des Bibel-Schrifttums verdeutlicht: Die Sammlung bietet eine erhebliche Zahl deutscher vorlutherischer Bibelfrühdrucke (Nrr. 11, 13, 19, 30, 34, 58 [die seltene dritte niederdeutsche Bibel]), Rara, wie das ‚Büchlein von dem heiligen Job‘ (erste Einzelausgabe des deutschsprachigen Buches Hiob) , aber auch biblisches Schrifttum wie deutsche Plenarien (z. B. Nr. 10), die Historienbibel der ‚Neuen Ee‘ (Nr. 77) oder den ‚Spiegel menschlicher behaltnuß‘ (Nr. 8). D a z u treten dann aber in den Drucken des 16. Jahrhunderts Luthers Bibelübersetzungen in verschiedenen Fassungen (Nr. 109: ‚Septembertestament‘, 110 [AT], 111 [NT], 114, 117, 136, 139 [Luther / Bugenhagen, Bibel niederdeutsch!]), das Bilder-NT Beringers (Nr. 121), aber auch die katholische Dietenberger-Bibel (Nr. 125, NT), das Emsersche Neue Testament (154), die reformierte Zwingli-Bibel, und weiterhin die damals aufkommenden volkssprachigen Bilderbibeln, die neben Holzschnitten bzw. Kupferstichen biblischer Szenen und Figuren zentrale Stellen aus den einzelnen Büchern der Bibel, oft deutsch u n d lateinisch dem lesefähigen Volk bereitstellten (z. B. Nrr. 121, 127 [Beham, Apokalypse], 164, 180).
4. Unter den Drucken des 16. Jahrhundert befinden sich außerdem nicht wenige, die zu den wertvollsten und teils ausgesprochen seltenen Drucken der Zeit gehören, so z. B. der prächtig illustrierte ‚Beschlossen gart des Rosenkranz Mariae‘ des Ulrich Pinder (Nr. 81), eines der bedeutendsten Erbauungsbücher der Zeit, und mehrere Drucke des sog. ‚Heldenbuches‘, das mittelalterliche Heldenepik versammelte (Nr. 88, 194; ein Druck des 15. Jahrhunderts unter Nr. 27). Vertreten sind weiterhin Kaiser Maximilians Romane, der ‚Teuerdank‘ und sein ‚Weißkunig‘ (Nrr. 102 und 105 [Probedruck!]), außerdem die modernen und außerordentlich beliebten Ritterromane des 16. Jahrhunderts (Nr. 96: Loher und Maller, Nr. 107: Olivier und Artus, Nr. 135: Fierrabras).
5. Ein letzter Aspekt: Die Sammlung enthält eine Reihe von wichtigen niederdeutschen bzw. in Niederdeutschland entstandenen Drucken. Sie sind, weil die Auflagenhöhen anscheinend oft geringer und die Erhaltungschancen deutlich schlechter waren, als die der oberdeutschen Drucke, stets von besonderer Bedeutung (Nrr. 54, 55, 58, 67, 85, 142). Besonders zu nennen ist die erste vollständige lateinische Ausgabe der ‚Revelationes‘ (‚Offenbarungen‘) der heiligen Birgitta von Schweden (Nr. 54), weiterhin die ‚Chronik der Sachsen‘ (Nr. 55), das niederdeutsche ‚Heiligenleben‘ (Nr. 85) und der ‚Reynke de Vos‘ (Nr. 142, die neu und sehr reich illustrierte Rostocker Ausgabe des Fuchs-Epos von 1539) – zentrale Texte der bedeutenden mittelniederdeutschen Literatur, die gegenüber der hoch- bzw. oberdeutschen ein ganz eigenes, bisher schlecht erforschtes Profil aufweist.
F a z i t: Überblickt man das hier dargelegte, dann dürfte deutlich geworden sein, daß es sich bei dieser Sammlung um ein e i n z i g a r t i g e s , sonst in Deutschland in dieser inhaltlichen Geschlossenheit nicht vorhandenes Ensemble von hoher, zum Teil höchster Qualität der einzelnen Bände (Typendruck, Illustrationen, viele der Bände stecken noch in ihren Originaleinbänden) handelt. Es umfaßt zentrale, für die deutsche Literatur der Zeit hochbedeutende Texte in Drucken von oft herausragender Qualität und Seltenheit (darunter z. B. auch Fragmente der frühesten Drucke überhaupt, der Gutenberg-Bibel von 1454 und des Mainzer Psalters von 1457, Nrr. 2 und 3). Für die Inhaltsbereiche, die es umfaßt, stellt die Sammlung einen sehr genau abbildenden Spiegel der Entwicklung deutschsprachigen Schrifttums von der Mitte des 15. Jahrhunderts bis weit in die erste Hälfte des 16. Jahrhunderts dar. Viele der hier überlieferten Texte sind von der Wissenschaft bisher nicht adäquat untersucht worden.
Eine Abwanderung dieser Sammlung würde einen sehr wesentlichen, nicht mehr gut zu machenden Verlust für den deutschen Kulturbesitz bedeuten. Sie ist deshalb in das Verzeichnis des national wertvollen Kulturgutes einzutragen, und es ist alles daran zu setzen, dieses Ensemble geschlossen in einer wissenschaftlichen Bibliothek Deutschlands zu bewahren und für uns Heutige wie für die Zukunft zu erhalten.
Berlin, den 7. 12. 2014

Volker Honemann
(Prof. Dr. Volker Honemann, Blissestr. 63, 10713 Berlin)

Volker Honemann ist als auch historisch arbeitender Altgermanist einer der herausragenden Kenner der Handschriften- und Drucküberlieferung des Spätmittelalters. Weder Eisermanns noch Honemanns Statement waren für Bayern auch nur 1 Cent wert, denn es wurde von dem verkauften Konvolut kein einziges Stück zusätzlich auf die winzige Liste der national wertvollen Kulturgüter der Sammlung Schäfer gesetzt!

Update: Katalog von Jörn Günther mit “Highlights” zur Sammlung Schäfer

http://guenther-rarebooks.com/fileadmin/user_upload/home/News-Spotlights/Highlights_Otto__Schaefer_Collection.pdf

beutelbuch_roeder

Eine Bibliotheksdirektorin, die an der Universität Trier arbeitet, darf in ihrem Dienstzimmer weder ein Laufband haben noch ein Sofa

https://www.lawblog.de/index.php/archives/2016/02/29/kein-laufband-im-beamtenbuero/

Phodopus sungorus - Hamsterkraftwerk.jpg
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