Natürlich keine Volltextfreigabe!
Tag: 16. Februar 2016
Von der Zwispaltung so sich des Glaubens und Religion halben im 1517. Jar in Teutscher Nacion hat angefangen
https://idw-online.de/de/news646155
In einem Sammelband aus dem Besitz von Ernst Salomon Cyprian im Thüringischen Staatsarchiv Gotha hat die Forschungsbibliothek Gotha jetzt eine umfangreiche Darstellung der Reformation (1535) aus altgläubiger Sicht entdeckt. “Es ist um einige Jahre älter als die beiden bisher bekannten Beschreibungen der Reformationsgeschichte, die nach 1541 von den beiden lutherischen Superintendenten Friedrich Myconius (1490–1546) in Gotha bzw. Georg Spalatin (1484–1545) in Altenburg verfasst worden sind.”
Snapchat … und schon wieder weg
Passend zu meinem Lebensalter ist Archivalia das Organ für ältliche Liebhaber des Digitalen und arriviert Archivierten. Klar, dass das extrem jugendliche Snapchat – alle Beiträge sind dort extrem vergänglich und werden zeitnah wieder gelöscht – noch nie in Archivalia aufblitzte. Marcus Flatten fragt: Snapchat für Bildung und Wissenschaft?
Update 26.2.2016:
http://blogs.helmholtz.de/augenspiegel/2016/02/augenspiegel-08-16/
Grüne wollen freien Zugang zu Fachaufsätzen
Cicero referiert den Vorschlag der Grünen zum Urhebervertragsrecht:
Die Grünen wollen auch ermöglichen, dass steuerfinanzierte Wissenschaftspublikationen frei zugänglich werden. So sollen Urheber an Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen ein Zweitveröffentlichungsrecht bekommen: „Nach Ablauf von sechs Monaten bei Periodika und zwölf Monaten bei Sammelbänden“ sollen sie ihre wissenschaftlichen Beiträge auch unentgeltlich der Öffentlichkeit zugängig machen dürfen. Sie könnten ihre Fachaufsätze etwa durch Creative Commons lizenzieren und ins Internet stellen – sofern die Forschung dazu staatlich finanziert war.
– Hierzu äußert sich nur der Börsenverein des deutschen Buchhandels. Die Leistungen der Verlage, so die Kritik des Justiziars Sprang, würden hierbei nicht berücksichtigt. Er zählt dazu etwa die Organisation des Peer-Review-Verfahrens, das Lektorat, Marketing und Verbreitung. „Der Aufwand der Erstveröffentlichung ist nichts, was die öffentliche Hand irgendwie bezahlt hätte.“ Im Ergebnis gehe der Passus eher zulasten von Open Access.
Der Vorschlag greift zu kurz. Bei unvergüteten Beiträgen sollte aus meiner Sicht allen Urhebern das ausschließliche Nutzungsrecht verbleiben und zwar unabdingbar (abweichend von § 38 UrhG). Es ist nicht einzusehen, dass Wissenschaftler im Dienst kommerzieller Firmen, also ohne öffentliche Förderung, kein Zweitveröffentlichungsrecht haben. Open Access muss in jedem Kontext gefördert werden, nicht nur bei öffentlich geförderter Forschung. Der Gleichheitssatz des Grundgesetzes (Art. 3 GG) und die Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 GG) ist verletzt, wenn bestimmte Gruppen von Wissenschaftlern hinsichtlich der Möglichkeit, bestimmten Vertragsbestimmungen nicht ausgeliefert zu sein, diskrimiert werden. Die Grünen haben offenkundig nicht für einen Cent nachgedacht.
Wikipedia plant Suchmaschine
Ball ging ins Aus – Christian Gutknecht über Rafael Balls jüngstes Anti-Open-Access-Pamphlet
http://wisspub.net/2016/02/16/rafael-ball-inkompetenz-an-kompetenter-stelle/
Gutknecht bekennt, selten einen so “oberflächlichen und wirren Text über Open Access gelesen” zu haben.
Archivalia wird übrigens zitiert. Siehe auch http://archivalia.hypotheses.org/54335
Uralte Märchen?
Märchen sollen bis in die Bronzezeit zurückreichen, behaupten zwei Forscher, die eine phyologenetische Rekonstruktion versucht haben.
Sara Graça da Silva, Jamshid J. Tehrani: Comparative phylogenetic analyses uncover the ancient roots of Indo-European folktales
DOI: http://dx.doi.org/10.1098/rsos.150645
Presseberichte:
http://science.orf.at/stories/1766437/
http://www.heise.de/tp/artikel/47/47234/1.html
Schon Spektrum der Wissenschaft 2015/12 berichtete vom angeblichen “Ursprung der Mythen” (S. 66-73). Literaturangaben dort:
https://halshs.archives-ouvertes.fr/halshs-00932197
http://dx.doi.org/10.1371/journal.pone.0078871
#erzählforschung