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Ein Brief des Stanislaus Hosius (1558) und F. W. E. Roth

Im Centralblatt für Bibliothekswesen 11 (1894), S. 125f. (DigiZeitschriften) veröffentlichte der hier wohlbekannte FWE Roth einen kurzen Beitrag, im wesentlichen ein Textabdruck: “Ein Brief des Stanislaus Hosius Bischof von Warschau 1558”. Der Titel berechtigte die Altpreussische Bibliographie zu einem (sic!!!) hinter Warschau (Google_Schnipsel, anscheinend nicht im schlechten PDF). Im Gesamtinhaltsverzeichnis des Bandes steht dann richtig Ermland, und diese Fassung wählte auch die vor der Zusammenstellung in Wikisource maßgebliche Liste der Werke Roths bei Duchhardt 1972.

Roth gibt an, dass der von ihm edierte Brief vom 16. Dezember 1558 in Deutschordensakten sich befand und aus seinem eigenen (Roths) Besitz vom historischen Verein in Worms angekauft wurde. Das Stadtarchiv Worms konnte den Brief auf Anfrage “in der entsprechenden, verzeichneten Serie der Urkunden und Schriftstücke des Archivs” leider nicht nachweisen (Bescheid von Gerold Bönnen vom 5. Februar 2016). Roth gibt nicht einmal die nötigsten Angaben zum Absender, dem ermländischen Bischof Stanislaus Hosius (1504-1579, GND), der zum Ausstellungsdatum soweit bekannt tatsächlich in Rom weilte, und zum Adressaten, dem Wormser Kanoniker Daniel Mauch aus Ulm (1504-1567, GND). Sachliche Erläuterungen und eine teilweise Übersetzung findet man kurz nach dem Erscheinen des Beitrags von Roth in dem Aufsatz des mit Roth gut bekannten Pfarrers Franz Falk über Daniel Mauch (Der Katholik 1894, UB Tübingen). Falk erweckt den Eindruck, als habe er den Brief selbst gesehen, da er sich auf die durch Faltung entstandenen Brüche bezieht, aber diese hatte bereits Roth erwähnt. Es ist also derzeit nicht erweisbar, dass jemand anderes als Roth das Schreiben zu Gesicht bekommen hat.

Roth hat wohl mehrfach von ihm (höchstwahrscheinlich) gefälschte Dokumente in etablierten Institutionen verortet. Wenn ein von Roth erwähntes Schriftstück heute nicht mehr nachweisbar ist, ist dies ein klares Verdachtsmoment, das zu einer gründlichen Prüfung auffordert. Ist eine solche Prüfung bei der Verwertung nicht möglich, sollte dem Leser jedenfalls eine deutliche Warnung übermittelt werden.

Inhaltlich ergeben sich keine weiteren Verdachtsmomente. Ort und Zeit stimmen zusammen (siehe Eichhorn 1854), die Bezüge von Hosius auf eigene Schriften sind offenbar korrekt, die klar anti-protestantische konfessionelle Position passt zum Verfasser. Eine Analyse der deutschen Schreibsprache, wie sie mehrfach Ulrich Seelbach bei Roth-Texten auf meine Bitte hin freundlicherweise durchgeführt hat, scheidet bei einem lateinischen Brief natürlich aus (und wäre im 16. Jahrhundert auch eindeutig schwieriger als im 15.). Eine Beurteilung der Latinität ist mir nicht möglich. Ich fand immerhin in Google Books eine Formulierung aus dem Brief in einem im 18. Jahrhundert von Johann Georg Schelhorn edierten anderen Hosius-Brief (der vielbelesene Roth konnte diese Edition natürlich kennen): benevolentia omnia polliceare licebit (Google Books). Einer der kundigsten Kenner des Lateins des 16. Jahrhunderts ist Walther Ludwig (Hamburg), der Roth-Forschung als Aufdecker der Fälschungen in den Studien zur Mainzer Universitätsgeschichte vertraut. Er hat sich sehr rasch und ausführlich zu der von mir angesprochenen allgemeinen Problematik eines möglichen Fälschungskriteriums anhand der Latinität geäußert, wofür ich ihm sehr dankbar bin:

“Die Art, wie er den Brief einführt, ist natürlich so ungenau, daß sie angesichts seines bekannten Verfahrens ziemlich verdächtig ist. Aber vielleicht ist er nie präziser. Im Brief steckt ein Druckfehler. Statt videtur muß es videntur heißen. So hat Hosius bestimmt geschrieben und auch Roth, wenn er diesen Brief geschrieben hat. Es muß ein Druckerversehen sein. Weniger wahrscheinlich ist eine Fehllesung von Roth. Bei der Confessio Christiana bezieht sich Hosius auf seine (1553 in Krakau und) 1557 in Mainz gedruckte Schrift mit dem Titel Confessio Catholicae fidei Christiana. Bei dem Ausdruck pecunia, quam exposueris, dachte ich kurz, daß es ein Germanismus für Geld, das du ausgelegt hast, sei, aber der Ausdruck erscheint bei Cicero, Ad Att. 5, 4, einmal im Sinn von: Geld für jemand auslegen. Auffallend ist aber cotario scripto oppugnare. Das hat kein antikes Vorbild. Dort gibt es nur cotariae in Dig. 39. 4. 15 als Substantiv (auch cotoriae überliefert) für Steinbrüche, in denen man Schleifsteine gewinnt (cos, cotis, der Schleifstein). Als Adjektiv scheint cotarius nicht überliefert zu sein (kein Beleg im Thes. Ling. Lat.). Ob es mittellateinische Belege für cotarius gibt, kann ich zu Hause nicht überprüfen. Im Neulateinischen ist es bis jetzt in Ramminger, Neulat. Wortliste im Internet und in Hoven, Lexique de la prose Latine de la Renaissance, nicht belegt. Die Bedeutung des Ausdrucks cotario scripto oppugnare scheint hier zu sein: mit einer schleifsteinartigen d.h. geschliffenen Schrift bekämpfen. Da meine ich, daß Roth keinen solchen in der Antike völlig unbelegten Ausdruck gebraucht hätte. Und dies deutet dann darauf, daß eher Hosius den Brief geschrieben haben dürfte. Mehr kann ich im Augenblick nicht dazu sagen. Eine allgemeine Regel läßt sich schwer geben. Wenn man diesen Fall verallgemeinert, könnte man sagen, daß eine antik unbelegte Ausdrucksweise nicht für einen Fälscher des 19. Jahrhunderts spricht. Man müßte zur Klärung auch versuchen alle überlieferten Briefe, die Hosius etwa zu dieser Zeit geschrieben hat, zu vergleichen und zu sehen, wie dieser Brief zu ihnen paßt.”

In dem Werbetext zu einem 2007 erschienenen Band zu Hosius liest man: “Eine Aufgabe bleibt die im 19. Jahrhundert als deutsch-polnisches Gemeinschaftswerk begonnene Herausgabe der ca. 5000 Hosius-Briefe aus den Jahren 1566-1579”. Schon die in Mainz erschienene Arbeit von Anton Eichhorn 1854 konnte eine Reihe von Druckorten für nicht wenige Hosius-Briefe nachweisen (GBS). Es ist nicht ganz undenkbar, dass Roth das “cotario” aus einem solchen gedruckten Brief übernommen hat, wenn er der Fälscher war. Google Books liefert dazu keine Anhaltspunkte; das Argument, dass Roth (nach Ausweis von Fehlern in seinen Editionen eher ein schlechter Lateiner) das antik nicht belegte Adjektiv cotarius kaum neugebildet haben wird, ist schlüssig.

Eine klare Entscheidung lässt sich nicht treffen. Aber es spricht in diesem Fall (ausnahmsweise) mehr dafür, dass er ein heute nicht mehr auffindbares Dokument nicht gefälscht hat.

Nachtrag 14.2.2016: Über Daniel Mauch vgl. auch Susanne Wagini: Der Ulmer Bildschnitzer Daniel Mauch (1477–1540) (1995), S. 20f.; Vater und Sohn im 16. Jahrhundert. Hrsg. von Walther Ludwig (1999), S. 80 mit Anm. 8.

#forschung

Hosius

Archivalia wird im Computergenealogie-Newsletter verlinkt

http://wiki-de.genealogy.net/Computergenealogie/2016/02

Und zwar die Beschwerde von Tobias Kemper über das Staatsarchiv Bern. Üblicherweise werden dort Archivalia-Trouvaillen ohne Nennung “geklaut”, was natürlich nur selten plausibel gemacht werden kann. Das klappt vor allem dann, wenn es sich um eine wenig bekannte ältere Ressource handelt (wie jetzt bei den Ortsnamen in Hessen).

Mehr aus dem diesmal recht reichhaltigen Newsletter:

Einwohnerverzeichnis Koblenz 1818 als Excel-Datei online

Grabsteinfotos im UK verboten? – Niederländische Grabsteindatenbank http://www.online-begraafplaatsen.nl/

Berliner Adressbuch 1957 mit Copyfraud online – es besteht KEIN Urheberrechtsschutz an dieser Sammlung, ich wiederhole: kein Copyright!

Ancestry und Archion

“Bei dem Buch “Polizeiliche Nachrichten von Gaunern, Dieben und Landstreichern, nebst deren Personal-Beschreibungen” handelt es sich um einen Vorgänger der bisher erfassten Polizeiblätter. Zur Erfassung stehen der zweite und dritte Band zur Verfügung. Vom ersten Band wurde noch kein Digitalisat gefunden”. Was zum Teufel hindert ein Projekt, das viele Freiwillige mit der Datenerfassung beschäftigt, daran, ein solches Digitalisat für vergleichsweise wenig Geld, das man an bei einem Genealogentreffen innerhalb von Minuten einsammeln kann (Genealogen haben ja meist kein Problem mit dem Bezahlen/Kassieren für Informationen, siehe etwa die im Newsletter erwähnte Abzocke des Familienkundlichen Arbeitskreises des Oldenburger-Münsterlands), in Auftrag zu geben? Natürlich müsste man klären, wie umfangreich der Brandschaden des Weimarer Exemplars ist, aber ich habe eben nochmals überprüft, dass neben einem Grundpreis von 2,50 die Scans nach wie vor nur 0,10 Euro kosten, was bei VI, 230 S. gerade mal gut 25 Euro macht. Auch andere Bibliotheken, die Bd. 3 besitzen, bieten (teurere) Digitalisate an.

Nationale Schimpfbräuche – EGMR stärkt Meinungsfreiheit im Internet

https://www.unzensuriert.at/content/0019937-Folgenschweres-EGMR-Urteil-Internet-Medien-haften-nicht-fuer-Kommentare-Dritter

“Der EGMR gab den Beschwerdeführern recht und argumentierte in seiner Conclusio: Die Freiheit der Meinungsäußerung ist eine der wesentlichen Grundlagen einer demokratischen Gesellschaft und eine der Grundvoraussetzungen für ihren Fortschritt und für jede Selbstverwirklichung des Individuums. Dabei geht es nicht nur um “Information” oder “Ideen”, die positiv aufgenommen oder als harmlos oder als gleichgültig betrachtet werden, sondern auch um Aussagen, die schockieren, beunruhigen oder beleidigen. Das sind die Forderungen des Pluralismus, der Toleranz und Offenheit, ohne die es keine “demokratische Gesellschaft” gibt.”

Siehe auch

Gerichtshof für Menschenrechte spricht News-Portal von Haftung für Nutzerkommentare frei

Die LTO referiert:

Das Unternehmen war auf den Seiten der beiden verklagten Portalbetreiber von Nutzern deftig verbal angegriffen worden. Ein anonymer User verlangte etwa in der wohl umstrittensten Äußerung des Verfahrens auf einer nicht-kommerziellen Portalseite, dass die handelnden Personen “…einen Igel scheißen gehen und ihr gesamtes Geld auf die Gräber ihrer Mütter verwenden sollten, bis sie tot umfallen”. Die Formulierungen dürften auf nationale Schimpfbräuche zurückzuführen sein. Die Kommentare der Nutzer seien zwar anstößig und vulgär, aber nicht eindeutig rechtswidrig gewesen, so der EGMR.

Was wird aus Flickr Commons?

“Apparently Yahoo is scaling down Flickr, and now I am very worried about Flickr Commons. The Commons isn’t nearly the busy place it used to be, but there are enough institutional collections on it that it would be a huge loss. “To be clear, Yahoo is *not* shutting down Flickr, but it has decided to scale it down. In other words, Flickr will be alive, but Yahoo has decided to reduce its investment in the online photo sharing service. Flickr will soon be operated with minimal overhead, and resources and funds meant for Flickr might be allocated to some other venture within Yahoo’s umbrella.” (ResearchBuzz)

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Virtuelle Bibliothek Enzyklothek

“Nachdem Klaus Graf in seinem Archivalia-Blog am 20.07.2014 – einen Tag nach dem Start der Enzyklothek – auf die virtuelle Bibliothek hingewiesen hat, könnte es jetzt wieder an der Zeit sein, erneut das Augenmerk darauf zu lenken. Es hat sich nämlich bis heute einiges getan: Die Enzyklothek umfasst derzeit einen Bestand von 8769 Ausgaben allgemeiner Nachschlagewerke. Hinzu kommen 6180 Werke der Sekundärliteratur”, schreibt Hilger.

Ich muß auch sagen: Respekt!

Beispiel: 90 historische Nachschlagewerke über Frauen, beginnend mit einer Boccaccio-Handschrift von 1403.

Neuer Algorithmus: Schreibt uns nach Facebook nun auch Twitter bald vor, was wir lesen?

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/twitter-timeline-soll-kuenftig-algorithmisch-sortiert-werden-a-1076010.html

Zu Facebooks Algorithmus:

http://archivalia.hypotheses.org/53395
http://archivalia.hypotheses.org/54110