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Herausragender archäologischer Fund bei Bissingen an der Teck: ein reichausgestattetes frühmittelalterliches Kriegergrab

http://www.welt.de/regionales/baden-wuerttemberg/article151763193/Archaeologen-zeigen-erstmals-Funde-aus-Kriegergrab.html

http://www.denkmalpflege-bw.de/no_cache/service/presseoeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilungen/pressemitteilungen/article/praesentation-des-unerwarteten-fundes-eines-herausragenden-waffentraegergrabes.html

Die Grablege konnte anhand der Ausstattung mit hervorragenden Beigaben ins 7. Jahrhundert nach Christus datiert werden. Der Mann war in einem Sarg in einer großen Grabkammer mit seiner vollständigen Waffenausstattung und einigen persönlichen Gegenständen beigesetzt worden. Darunter befand sich auch ein seltenes aus Goldblech gefertigtes Kreuz, das wahrscheinlich auf einem Tuch aufgenäht war, mit dem das Gesicht des Toten bei der Bestattung abgedeckt wurde.

Zu seiner reichen Waffenausstattung gehörte das Langschwert (Spatha), das einschneidige Kurzschwert (Sax) sowie Lanze und Schild. Durch den Sporn am linken Fuß und ein reich verziertes Pferdegeschirr war er als Reiter gekennzeichnet. Eine bronzene Schüssel, ein kleines Tongefäß sowie Fleischstücke als Speisebeigaben sicherten seine Versorgung im Jenseits. Rätselhaft ist noch eine Beigabe, die aus sechs vermutlich an einem organischen Material befestigten Bronzelamellen besteht. „Die Grabausstattung zeugt von einem angesehenen Mann, dessen Hinterbliebene vermutlich wollten, dass er auch im Jenseits seinen Status beibehält. Die Familie konnte damit aber auch ihren eigenen gesellschaftlichen Rang demonstrieren. Das war in einer Zeit des Umbruchs, als das Christentum sich langsam bei den Alamannen etabliert, sicher wichtig“, fasste Dr. Jonathan Scheschkewitz abschließend zusammen.

Druck Siegelring-Foto: „Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart“

Jahresrückblick Kulturgut 2015

Ergänzend zu der kurzen Passage im Archivalia-Jahresrückblick habe ich im Weblog Kulturgut einen etwas ausführlicheren Rückblick publiziert.

http://kulturgut.hypotheses.org/491

***

Im Jahr 2015 wurden in diesem Weblog nur drei Beiträge publiziert:

Spitzenstücke aus der Schweinfurter Bibliothek Otto Schäfer verscherbelt (7. Januar 2015)

Nur wenig gerettet – Jahresrückblick Kulturgut 2014 (12. Januar 2015)

Die Tegernseer Schlossbibliothek, keine Geschichtsquelle? (20. Februar 2015)

Häufiger wurden Meldungen auf unserer Facebook-Seite Rettet die Stralsunder Archivbibliothek verbreitet und noch häufiger in Archivalia (mit Kategorie Kulturgut), das im Dezember 2015 in das Blogportal Hypotheses umgezogen ist. Ich versuche die wichtigsten Themen aus den gut 120 Blogeinträgen in Archivalia 2015 zusammenzustellen.

Immer wieder wurde 2015 über den von Monika Grüttgers vorgelegten Plan zum Kulturgutschutzgesetz diskutiert. Die Debatte lässt sich gut mit der Überschrift Kunst der Panikmache zusammenfassen. Kunsthandel und kulturelle Institutionen wetterten gegen die zaghafte und im veröffentlichten Entwurf dann wieder entschärfte Verschärfung der Vorschriften. Viele Wortmeldungen in den Feuilletons sammelte der Perlentaucher. Im Focus stand die moderne Kunst, aber zur Diskussion passte gut die Meldung: Kostbarer Goldpokal von Fürsten zu Wied ins Ausland gebracht.

Ausführlich recherchierte und berichtete ich zum Thema Zisterzienserabtei Himmerod verscherbelt Altbestand bei Venator & Hanstein. Das Landesbibliothekszentrum Rheinland-Pfalz konnte die mittelalterliche Handschrift und die meisten Inkunabeln erwerben. Mein Resümee: “Die Causa ging glimpflich aus und dem Land gebührt
großer Dank für seinen Einsatz, aber Fakt ist auch: Kulturgut aus der frühneuzeitlichen
Klosterbibliothek sowie eine Handschrift konnten nicht erworben werden!” Erst Anfang 2017 werden die beiden Artikel im “Bibliotheksdienst” 2015/1, der unsägliche von Hans-Joachim Cristea (“Sturm im Wasserglas”) und der etwas sachlichere von Armin Schlechter, kostenfrei zugänglich sein.

Schlechter schreibt:

Die geplante Versteigerung der Handschrift und der alten Drucke durch das
Kloster Himmerod ist ein unerfreulicher Vorgang gewesen, weil aufgrund dieser
Vorgehensweise die Gefahr bestand, dass historisches, mit dem Land Rheinland-
Pfalz eng verbundenes Kulturgut in alle Winde zerstreut worden wäre. Tritt eine
solche Situation ein, und sie wird sich mit großer Sicherheit trotz aller Bemühungen
der öffentlichen Hand und von einzelnen Personen wie Klaus Graf leider mit
einiger Sicherheit wiederholen, muss sofort adäquat und professionell reagiert
werden. Mit Blogs und anderen publizistischen Aktivitäten lässt sich zwar eine
Öffentlichkeit herstellen, aber die für eine Bewahrung nun einmal nötigen Mittel
müssen aus anderen Quellen kommen und werden nicht durch wohlfeile Empörung
generiert. Wie dieses Beispiel gezeigt hat, kann eine solche Internet-Kampagne
der Sache nützen, aber eben auch schaden – in offensichtlicher Unkenntnis
der Gegebenheiten des Stiftungs- und Auktionswesens. Die an sich berechtigte
Forderung, Sachverhalte, an denen die öffentliche Hand Anteil hat, offenzulegen,
stößt dann an ihre Grenzen, wenn Informationen im Vorfeld einer Auktion
gerade das Gegenteil des Anzustrebenden erreichen können.

Da auch Herr Schlechter nicht über eine Glaskugel zur Ermittlung kontrafaktischer Abläufe verfügt, halte ich die implizite Forderung, auf die sorgsame Mühewaltung der Behörden zu vertrauen, für absurd. Schlechters Ausführungen widerlegen sich selbst, denn ohne den von mir ausgelösten öffentlichen Druck hätte womöglich nicht einmal die Handschrift für das Land Rheinland-Pfalz gesichert werden können. Es ist überhaupt nicht gesagt, dass sich das Landesbibliothekszentrum auch im Bereich der Inkunabeln so engagiert hätte. Dass man eine regionalgeschichtlich relevante Inkunabel aus der alten Himmeroder Klosterbibliothek mit handschriftlichem Text (Nr. 669 – Ergebnis 5000 Euro) nicht erwerben konnte, zeigt doch, dass die treu sorgende Behörde offenkundig fehlerhaft agiert hat.

Deprimierend waren die Neuigkeiten aus dem Nahen Osten (vor allem zu Kulturgutzerstörungen von IS/DAESH in Syrien und im Irak), wobei vielfach das preisgekrönte Blog Archaeologik von Rainer Schreg (zugleich Archivalia-Autor) substantielle Informationen bot.

Die TUI machte mich selbst auf ihren skandalösen Verkauf einer wertvollen Münzsammlung aufmerksam. Die Beschädigung des deutschen Kulturguts durch das verfehlte Entschädigungs- und Ausgleichleistungsgesetz (EALG) habe ich Ende November kurz aufs Korn genommen. In Sachen Büdinger Archivgut des Hauses Ysenburg war ebenfalls nichts Erfreuliches zu vermelden. Es ist ein Skandal, wie das zuständige Ministerium das Recht der Forschung auf Zugang auch zu den Rentkammerarchiven ignoriert.

Über den US-Handschriftenforscher Scott Gwara, der zugleich mit Handschriften und Fragmenten handelt, schrieb ich: Scott Gwara verscherbelt Büdinger Fragment. Auch 2015 wurden in Großbritannien und in den USA erhaltenswerte Sammlungen durch Verkäufe beschädigt oder zerstört: die Valmadonna Judaica-Sammlung, Inkunabeln des Jewish Theological Seminary, Bücher der “Royal Institution” (UK), die Ausstattung von Carbisdale Castle (Schottland).

Aschaffenburger Altbestand wurde elektronisch erfasst

“Der Bestand der Stiftsbibliothek mit ca. 26.000 Titeln des 16. bis 19. Jahrhunderts war bislang nur per Zettelkatalog erfaßt. Nun sind die Alten Drucke auch im Online-Katalog der Hofbibliothek enthalten und weltweit recherchierbar! Da bereits viele Digitalisate dieser urheberrechtsfreien Bücher existieren, können sogar rd. 40 Prozent aller Stiftsbibliotheks-Bände im Volltext eingesehen werden”, liest man bei der Hofbibliothek Aschaffenburg.

Die Schweiz hat ein neues Portal für Open Government Data

https://opendata.swiss/en/

Via
https://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=60512

Wenn die Eidgenössische Militärbibliothek (am Guisanplatz in Bern) die Metadaten ihrer Digitalisate für Nerds im XML-Format als Open Data bereitstellen kann, wieso um Himmels willen ist es dann nicht möglich, daraus für die Website der Institution eine nette benutzerfreundliche HTML-Liste zu machen, wie sie gefühlte hunderttausende andere digitale Projekte anbieten, in der man dann auch Permalinks vorfindet? Ah, verstehe, Schweizer Staatsgeheimnis.

Frei sind im übrigen nur die Metadaten. Die Digitalisate der Nationalbibliothek dürfen – ich rufe einmal mehr laut: Copyfraud – auch wenn sie Public Domain sind, nur zu privaten Zwecken genutzt werden.

Publisso diskriminiert Blogs

Ich hatte mich bei Publisso nach Open-Access-Publikationsmöglichkeiten bei medizinhistorischen Themen erkundigt.

“Grundsätzliche betreiben sehr viele Hochschulbibliotheken mittlerweile institutionelle Repositorien/Dokumentserver, die eine Lösung für die genannten Bedarfe bieten. Grundsätzlich empfiehlt es sich zunächst, bei der Hochschulbibliothek vor Ort nachzufragen.

Ich verstehe Ihre Frage allerdings auch so, dass Sie gerne wissen möchten, inwieweit ZB MED entsprechende Angebote macht, die losgelöst von den jeweiligen Hochschulen sind.

Für medizinhistorische Publikationen sieht sich ZB MED grundsätzlich fachlich zuständig.

Retrodigitalisate von eigenen (deutschsprachigen) bereits erschienenen und qualitätsgesicherten Publikationen können in unserem Fachrepositorium Lebenswissenschaften (https://repository.publisso.de/) abgelegt werden. Hierzu lässt sich ZB MED von der Autorin/vom Autor bestätigen, dass die Publikation frei von Rechten Dritter ist.

Das Fachrepositorium Lebenswissenschaften befindet sich derzeit noch im Aufbau, so dass das Einstellen derzeit noch nicht von der Autorin/dem Autor selbst vorgenommen werden kann, sondern durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von ZB MED erfolgt.

Die im Repositorium eingestellten Publikationen sind frei verfügbar, erhalten von ZB MED einen DOI. Zudem verfügt das Repositorium über eine OAI-Schnittstelle, so dass Harvesting durch andere Anbieter möglich ist. Darüber hinaus werden die Publikationen langzeitarchiviert.

Da die Diskussion inwieweit Blogbeiträge tatsächlich auch gleichwertig zu einer wissenschaftlichen Publikation sind derzeit noch im vollen Gange ist, ist ein Aufnahme von wissenschaftlichen Blogbeiträgen derzeit nicht vorgesehen.

Eine Recherche in OpenDOAR nach Repositorien aus den Bereichen Medizin oder Geschichte in Deutschland fördert derzeit kein Repositorium zu tage, das explizit Blogbeiträge benennt. Wahrscheinlich müsste man hier jeweils explizit nachfragen. Eventuell bietet sich auch ZENODO an. Zwar werden Blogbeiträge dort nicht explizit erwähnt, allerdings scheint die Plattform für alles offen zu sein, was einen Wissenschaftsbezug hat.

Mir ist nicht klar, was genau Sie mit „kleinen Beiträgen“ meinen. Sofern es sich hier um die Zweitveröffentlichung von kürzeren Artikeln aus wissenschaftlichen Zeitschriften handelt, so können diese ebenfalls im Fachrepositorium Lebenswissenschaften aufgenommen werden. Bei grauer Literatur besteht ZB MED darauf, dass diese unter der Herausgeberschaft einer wissenschaftlichen Institution, Fachgesellschaft etc. erschienen ist, die die Qualitätssicherung der Inhalte übernommen hat.

Was die Veröffentlichung von Büchern angeht, so bietet ZB MED derzeit das Format „Living Handbooks“ an: http://www.gms-books.de/. Die Herausgeberschaft muss hier von einer Fachgesellschaft übernommen werden. Bücher einzelner Autoren werden hier nicht veröffentlicht.

Monographische Bücher (Retrodigitalisate oder Zweitveröffentlichungen) können ebenfalls im Fachrepositorium Lebenswissenschaften eingestellt werden, sofern sie frei von Rechten Dritter sind.”

Kommentar: Die Antwort zeigt das ganze Elend des lebenswissenschaftlichen Qualitäts-Fetischs auf. Ich habe mich zur Reputation von Blogs kürzlich ja auch gegenüber Mareike König geäußert. Bezeichnenderweise konnte die Publisso-Beratung keine einzige “goldene” Publikation (also klassisches “Journal”) nennen, bei der man diese Qualitätssicherung erhält. Und für Leute, denen institutionell kein Repositorium zur Verfügung steht oder denen es zutiefst zuwider ist, dass ihr Arbeitgeber die Zustimmung des Institutsdirektors für jedes Deposit verlangt (RWTH Aachen), ist der Hinweis auf institutionelle Repositorien der reinste Hohn.