Dass man auch mit wenig Geld Altbestände digitalisieren kann, zeigen die digitalen Bestände der Diözesanbibliothek von Quimper in Frankreich. Sie sind auch über das Portal http://www.bretania.bzh/ sichtbar.
Tag: 24. Januar 2016
Handschriften aus Valenciennes offline/online
Von den 120 digitalisierten Handschriften-Mikrofilmen, die ich 2004 anzeigte, finde ich keine Spur mehr, obwohl der defekte Link noch im “Patrimoine numérique” eingetragen ist (250 Mikrofilme, siehe Screenshot unten). Aber es gibt nun Farbdigitalisate, aber nur von den karolingischen Manuskripten. Die Digitalisate befinden sich auf dem Gallica-Server. Die wenigen Inkunabeln und Frühdrucke liegen auf dem eigenen Server.
Wieso konnte man die SW-Mikrofilme nicht im Netz lassen bzw. in die neue Präsentation aufnehmen??
Dokumente über Shakespeare
Wieso kamen nur 2 Unterstützer für die Würzburg-Petition von Archivalia auf Hypotheses?
Bitte unterzeichnen!
Es gibt erst 2423 Unterstützer, die mit dem VdA gegen die Verlegung des Staatsarchivs Würzburg nach Kitzingen protestieren. Archivalia auf Twoday behauptet hinter der inzwischen seit längerem führenden Mainpost den zweiten Platz.
Eine Frage muss erlaubt sein
“Haben sich die Macher von “FAZ Plus” die Konkurrenz-Produkte angeschaut? Falls ja: Warum haben Sie aus ihnen nichts gelernt?” (turi2). Kann man so 1:1 auf Blogbaumschüler übertragen.
What a Million Syllabuses Can Teach Us
“COLLEGE course syllabuses are curious documents. They represent the best efforts by faculty and instructors to distill human knowledge on a given subject into 14-week chunks. They structure the main activity of colleges and universities. And then, for the most part, they disappear.
Some schools archive them, some don’t. Some syllabus archives are public, some aren’t. Some faculty members treat their syllabuses as trade secrets, others are happy to post them online. Despite the bureaucratization of higher education over the past few decades, syllabuses have escaped systematic treatment.
Until now. Over the past two years, we and our partners at the Open Syllabus Project (based at the American Assembly at Columbia) have collected more than a million syllabuses from university websites. We have also begun to extract some of their key components — their metadata — starting with their dates, their schools, their fields of study and the texts that they assign.”
Wenn schon #Gemeinfreitag dann richtig!
Die Idee von Moritz Hoffmann, jeden Freitag auf Gemeinfreies hinzuweisen, sei auch etwas für Blogs, belehrt mich Schmalenstroer. Es müsste aus meiner Sicht freilich mehr Werbung für den Hashtag #Gemeinfreitag auf Twitter gemacht werden und vor allem wäre es wichtiger als – mitunter sattsam bekannte – Public-Domain-Quellen auszuwerten und zu bewerben, dass man aktiv die Public Domain im Netz bereichert.
In diesem Sinn ist sehr häufig Gemeinfreitag in Archivalia. Ich lade oft gemeinfreie historische Bilder und Texte auf Wikimedia Commons hoch, erbettele Scans von Aufsätzen von Bibliotheken, lade nur mit US-Proxy zugängliche Bücher von Google Books ins Internet Archive.1 Das alles ist ohne technische Vorkenntnisse für jeden möglich.
Faustregel zur Gemeinfreiheit: Medien anderer Urheber sind gemeinfrei, wenn der Urheber nachweisbar 70 Jahre tot ist.
Nach wie vor bestreite ich einen Schutz der Reproduktionsfotografie. Man darf also Gemeinfreie 2-D-Vorlagen z.B. aus Bildbänden scannen.
Wer trotzdem Angst hat, benützt bei Wikimedia Commons eine Sockenpuppe.
Wer trotz eines ausdrücklichen Fotoverbots Bilder gemeinfreier Kunst fotografiert (z.B. bei einer Schloss- oder Klosterführung) und diese als Sockenpuppe hochlädt, sollte die Bilder in die Gemeinfreiheit entlassen, da die Urhebernennung bei einer Sockenpuppe ohnehin keinen Gewinn für den Urheber erbringt.
Natürlich kann man auch andere eigene Fotos der Public Domain überstellen (auch wenn das nach deutschem Urheberrecht nur de facto, aber nicht de jure möglich ist). So habe ich zu Ehren von Michael Hart im September 2011 mit bezahlter Fotoerlaubnis angefertigte Bilder aus dem Schlossmuseum Eutin in die Gemeinfreiheit entlassen.
Wenn man Aufsätze (oder Bücher) als Scan erhält, deren Verfasser mehr als 70 Jahre tot – bitte ins Internet Archive oder auf Wikimedia Commons hochladen! (Es gibt leider noch kein wissenschaftliches Mitmach-Repositorium mit Langzeitarchivierung und Permalinks für gemeinfreie Bilder und Texte! Flickr & Co. und die eigene Website sind als Zweitlager OK, aber als einzige Option kommen sie nur in Frage, wenn das Internet Archive oder Wikimedia Commons abweichende Rechtsauffassungen vertreten.)
„Eyssenmann verse“ von Simon Eyssenmann (?) – JSTOR. Lizenziert unter Gemeinfrei über Wikimedia Commons.
Historische Texte befreien!
Vor einigen Tagen habe ich aus Thomas Cramers Kleineren Liederdichtern (Bd. 3, 1982) Handyfotos zum Lied Peter Weigleins auf Commons hochgeladen – für Ästheten gruselig, aber lesbar.
Wenn man sich nicht auf Feinheiten der §§ 70 und 71 UrhG verlassen möchte, kann man sich an die Faustregel halten: Nach deutschem Recht sind historische Texte in Ausgaben nach 25 Jahren gemeinfrei, also derzeit aus Büchern, die vor 1990 (einschließlich) erschienen sind. Textkritische Anmerkungen halte ich nicht für geschützt, da ihnen die Schöpfungshöhe fehlt; einfache Sachanmerkungen ebensowenig. Wer auf Nummer Sicher gehen will, macht es wie das Open Philology Project, das bei den Editionen den gesamten Apparat wegschneidet (360+ Bände in der DDB; Beispiel eines Bandes bei der SLUB Dresden).
FAZIT: Jeder kann etwas für die Public Domain tun. Sich an schönen gemeinfreien Bildern erfreuen und auf sie aufmerksam machen, ist natürlich in Ordnung. Aber wichtiger wäre es, am #Gemeinfreitag selbst aktiv die Public Domain zu bereichern und andere dazu anzustiften.
„Eutin 2011 04“ von Klaus Graf – Eigenes Werk. Lizenziert unter Gemeinfrei über Wikimedia Commons.
„Würzburger Residenz, Gartenfront“ von Rainer Lippert – Eigenes Werk. Lizenziert unter Gemeinfrei über Wikimedia Commons.
„Augsburg Dom Gedenktafel Otto III“ von UliE1350 – Eigenes Werk. Lizenziert unter CC0 über Wikimedia Commons.
- Dagegen stockt die user generated Public Domain bei HathiTrust. Konnte man dort vor zwei Jahren Autoren, die 70 Jahre tot waren, regemmäßig freischalten lassen, so bekommt man derzeit nur die folgende formelhafte Antwort, und es tut sich in der Regel nichts. “Thank you for submitting this request. We have added it to our queue of volumes for review. Due to the number of inquiries we receive we cannot currently provide a timeline for when your request will be reviewed. It is very important to us, and a great benefit for all, for us to be able to review and open access to works in HathiTrust where possible. We are currently strategizing about how to scale our efforts in order to continue to respond to the many requests we receive. Though we cannot provide a timeline for review, we will report back when we have more information about your request. In the meantime, if you need to access the material, we recommend pursuing options through inter-library loan or document delivery such as the following […]”. [↩]
10 Jahre Bilder in Archivalia
Wenn ich nichts übersehen habe, erschien das erste Bild in Archivalia am 1. November 2006 in einem Beitrag zum sogenannten Karlsruher Kulturgüterstreit: “Die Markgrafentafel gehört nicht dem Haus Baden!”. Drei Jahre kam Archivalia also ohne Bilder aus. Heute lege ich viel Wert auf eine angemessene Bebilderung, aber gern lese ich dazu auch Meinungen aus der Leserschaft.
Kirchenbücher bei Ancestry
@Archivalia_kg https://t.co/J4D5vik4Mw
— Ahnenfunde (@Ahnenfunde) 24. Januar 2016
“Württemberg, Deutschland, lutherische Kirchenbücher 1500-1985
(Mikrofilme aufgenommen von Manuskripten im Evangelischen Landeskirchenamt Stuttgart)
Ostholstein, Deutschland, lutherische Kirchenbücher 1597-1959
(Mikrofilme aufgenommen von Manuskripten im Landesarchiv Schleswig- Holstein, Schleswig, Schloß Gottorf und im Landeskirchliche Archiv der Evangelisch-Lutherischen Kirche Lübeck)
sowie
Niedersachsen, Elbe-Weser-Dreieck, Deutschland, lutherische Kirchenbücher 1621-1879
(Mikrofilme aufgenommen vom Manuskripten im Niedersächsischen Staatsarchiv Stade)”
“Fülle des Undefinierbaren”
“Es galt nun, nicht mehr nur Städte und Provinzen, sondern auch Bildergalerien und Bibliotheken zu erobern, und Federico [da Montefeltro] war ein Experte in der Kunst dieses Propagandakriegs. Nach seiner Erhebung zum Herzog gab er mehr als siebzig Porträts von sich in Auftrag, während Gelehrte wie Bisticci und Giovanni Santi, der Vater Raffaels, der geistigen Welt das Hohelied ihres Förderers sangen. So gelang es dem “Mörder und Usurpator” (Roeck/Tönnesmann), der ohne sein Mäzenatentum bloß “eine Art Unterteufel” im Inferno Italiens geblieben wäre, zur Lichtgestalt der Renaissance aufzusteigen. Den Schlußpunkt bei der Entstehung des Mythos setzte im neunzehnten Jahrhundert ein Archivar aus Florenz, der zentnerweise Aktenkonvolute aus Urbino einstampfen ließ, um Platz für neue Papiere zu schaffen. Roeck und Tönnesmann bewahren ihm ein liebevoll-ironisches Andenken: Durch seine Vernichtungstat hat er jene “Fülle des Undefinierbaren” bereichert, die unser Interesse an Geschichtserzählungen immer aufs neue weckt.” (Andreas Kilb in der FAZ vom 16.03.2005).
Via
http://archivalia.hypotheses.org/29903
„Sperandio savelli, medaglia di federico da montefeltro, duca di urbino“ von I, Sailko. Lizenziert unter CC BY-SA 3.0 über Wikimedia Commons.
Wer kennt dieses Wappen?
Fragt John Lancaster: “Es ist ziemlich groß gemalt (ungefähr 13 cm Höhe), und befindet sich am Verso vom ersten leeren Blatt in einem Exemplar von Pius II, Epistolae familiares (Nürnberg: Anton Koberger, 16.IX.1481) in der Princeton University Library.
Das Werkzeug scheint eine Tuchwalkerstange (“fuller’s club”) oder ein Wollbogen (“hatter’s bow”) zu sein (kommt als Heiligenattribut von Jacobus dem Jüngeren vor).
Ein schön gemaltes Bild anstelle eines Buchstabes am Textanfang kann hier gesehen werden: http://libweb5.princeton.edu/visual_materials/Misc/Bib_5151302.jpg Ob das mit dem Wappen zusammenhängt?
Zwei frühe Inschriften sind auch im Buch: “Petrus Veichtner p[rae]posit[us] Sancti Johannis Ratispone[nsis]” und “Ad Augustinen[ses] Ratis[ponensis]”. Veichtner ist 1538 gestorben.”
Rheinland-Filz: Bürger gegenüber Landesdatenschutzbeauftragtem rechtlos
Wieder einmal ein krasses Fehlurteil: Das VG Neustadt hat entschieden, dass der Landesdatenschutzbeauftragte gegenüber Bürgern im Rahmen seiner Beratungs- und Informationstätigkeit nicht an Fristen gebunden ist. Indem es die Beratungspflicht des Datenschutzbeauftragten dem mehr oder minder irrelavanten Art. 17 GG (Petition sind formlos, fristlos, zwecklos …) unterstellt, huldigt das denkbar unfähige gericht einmal mehr dem ehernen Grundsatz verwaltungsgerichtlicher Unrechtsjustiz: Bürgern möglichst keinen Rechtsanspruch gewähren!
In Italien werden nun auch für historische Bibliotheken Eintrittskarten eingeführt
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=39331
Di G. M. Crespi – http://kotisivukone.fi/files/casarusticaoy.kotisivukone.com/signa/libreria_con_libri_di_musica2.jpg, Pubblico dominio, $3
Zeitschrift Diözesan-Archiv von Schwaben Jahrgänge 1884 bis 1911 – Artikelliste und PDFs
http://www.forschergruppe-oberschwaben.de/dioezesan-archiv-von-schwaben/
Die Digitalisate der UB Heidelberg reichen nur bis 1907.
http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/dioezarchivschwab
Inhaltsverzeichnis:
https://de.wikisource.org/wiki/Di%C3%B6cesanarchiv_von_Schwaben